Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 69c Nr. 1, 2 ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1, 2
Berechtigung des Inhabers zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen; Urheberrechtliche Nutzungsrechte an einem Computerprogramm (hier: Software-Komponente KMS)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Unterlassungsansprüche eines Systemhauses bei nur behaupteten Software-Nutzungsrechten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung des Inhabers zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen; Urheberrechtliche Nutzungsrechte an einem Computerprogramm (hier: Software-Komponente KMS)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.07.2023 - 310 O 29/22
- OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
- BGH - I ZR 33/25 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- OLG Frankfurt, 10.05.2021 - 6 W 29/21
Vorname als Modellbezeichnung
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Rn. 11 Zwischenzeitlich hatte die Klägerin gerichtliche Schritte unternommen: Im November 2021 beantragte sie - im Ergebnis ohne Erfolg - gegen ein Mitglied der ARGE F125 (tkMS) und gegen R&S eine einstweilige Besichtigungs- und Unterlassungsverfügung (OLG Schleswig, Beschluss vom 26.01.22, Az. 6 W 29/21 = Anlage HL8).Rn. 63 Aus § 22 Abs. 3 KMS-Vertrag ergibt sich jedenfalls - wie das OLG Schleswig (Beschluss vom 26.01.2022, Az. 6 W 29/21, Anlage HL8) und das Landgericht angenommen haben - keine Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte zu Gunsten der Klägerin.
Das Landgericht hat sich insoweit zu Recht der Rechtsansicht des OLG Schleswig im Beschluss vom 26.01.2022 (Az. 6 W 29/21, Anlage HL8) im dort geführten parallelen einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeschlossen.
Rn. 86 Dies gilt - wie schon das OLG Schleswig (Beschluss vom 26.01.2022, Az. 6 W 29/21, Anlage HL8) angenommen hat - jedenfalls dann nicht, wenn es - wie hier - zu Nutzungsrechten an der zu erstellenden Software eine ausdrückliche vertragliche Regelung im Software-Erstellungsvertrag gibt.
So hat auch das OLG Schleswig (Beschluss vom 26.01.2022, Az. 6 W 29/21, Anlage HL8) zutreffend angenommen, dass die von den Parteien gewollte Zuordnung der Rechte vorliegend im Vertrag geregelt ist und der von der Klägerin vorgenommenen Vertragsauslegung entgegensteht.
- OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an die Miturheberschaft an einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Nach der Rechtsprechung des Senats kann Urheber einer Software nur derjenige sein, der bestimmte von ihm selbst entwickelte oder ihm von dritter Seite vorgegebene Aufgabenstellungen in ein Computerprogramm umsetzt (Senat MMR 2021, 510 Rn. 59 - ITPUse).Das folgt aus dem Umstand, dass die Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG nur speziell Computerprogramme als urheberrechtsfähig schützen und damit darauf abstellen, dass eine eigene geistige Schöpfung des Betreffenden sich gerade als Computerprogramm niederschlägt (Senat MMR 2021, 510 Rn. 59 - ITPUse).
Das gilt auch dann, wenn seine intellektuellen Vorarbeiten den Erfolg der Programmiertätigkeit erst ermöglicht haben (Senat MMR 2021, 510 Rn. 59 - ITPUse).
- BGH, 18.09.2018 - XI ZR 74/17
Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhaft angenommene Präklusion eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Denn eine gemeinsame Vorfrage rechtfertigt die Aussetzung nicht, weil es an der Bindungswirkung fehlt (Fritsche in MüKo ZPO, 6. Aufl., § 148 Rn. 5 unter Hinweis auf BGH BeckRS 2018, 26275 Rn. 26).Das Gericht des Zweitprozesses ist daher nicht gebunden, wenn nicht die im ersten Prozess rechtskräftig ausgesprochene Rechtsfolge im Folgeprozess präjudiziell ist, sondern beiden Prozessen lediglich eine gemeinsame Vorfrage zugrunde liegt (BGH BeckRS 2018, 26275 Rn. 26).
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH GRUR 2022, 1308 Rn. 26 - YouTube II).Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Rechtsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH GRUR 2022, 1308 Rn. 26 - YouTube II).
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05
Planfreigabesystem
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Rn. 37 Die auf ein Computerprogramm bezogenen Klageanträge sind grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt des Computerprogramms in einer Weise beschreiben, dass Verwechslungen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind (BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem;… Senat GRUR-RS 2020, 31460 Rn. 40 - ITPUse).Die gebotene Individualisierung des Computerprogramms kann dabei auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGH NJW 1991, 1231 - Betriebssystem; BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem;… Senat GRUR-RS 2020, 31460 Rn. 40 - ITPUse).
- LG Hamburg, 07.07.2023 - 310 O 29/22
Nutzungsrechte an einem Computerprogramm als Teilkomponente der elektronischen …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.07.2023, Az. 310 O 29/22, wird zurückgewiesen.Rn. 29 die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.07.2023 (Az. 310 O 29/22) zurückzuweisen;.
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15
Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur diejenigen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH GRUR 2017, 266 Rn. 44 - World of Warcraft I). - BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09
Der Frosch mit der Maske
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Die Beweislast dafür, dass ein Recht vom Vertrag gedeckt wird, trägt, wer sich auf die Einräumung des Nutzungsrechts beruft (…Ohly in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 31 Rn. 56; BGH GRUR 2011, 714 Rn. 29 - Der Frosch mit der Maske), hier also die Klägerin. - BGH, 05.07.2018 - IX ZR 264/17
Säumnisverfahren: Verschuldete Säumnis bei Fernbleiben von der mündlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Rn. 102 Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde berührt im Ausgangspunkt als außerordentlicher Rechtsbehelf die Rechtskraft der Entscheidung nicht (vgl. BGH NJW 2018, 3252 Rn. 11). - BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96
Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2025 - 5 U 93/23
Die von der Klägerin insoweit zitierte Rechtsprechung (…BGH GRUR 2010, 920 Rn. 26 - Klingeltöne für Mobiltelefone II; BGH GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung) kann allenfalls zur Frage des berechtigten Interesses überhaupt einen Anhaltspunkt liefern. - BGH, 27.03.2013 - I ZR 9/12
SUMO
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
Klingeltöne für Mobiltelefone II
- BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02
Fash 2000
- BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89
Betriebssystem
- OLG Celle, 08.03.2012 - 13 W 17/12
Voraussetzungen für eine Verletzung des Urheberrechts an einer Internetseite …
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