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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 28.03.2024

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9697
OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24 (https://dejure.org/2024,9697)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.04.2024 - 5 W 16/24 (https://dejure.org/2024,9697)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. April 2024 - 5 W 16/24 (https://dejure.org/2024,9697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 887 ZPO, § 888 Abs 1 ZPO, § 892 ZPO, § 2314 Abs 1 S 2 BGB
    Zwangsgeldfestsetzung zur Erzwingung der Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Zwangsvollstreckung in ein Teil-Anerkenntnisurteil über die Pflicht zur Auskunftserteilung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung des pflichtteilsrechtlichen Wertermittlungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung in ein Teil-Anerkenntnisurteil über die Pflicht zur Auskunftserteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 1007
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Das ergibt die Auslegung des Titels (§§ 133, 157 BGB), die vom Tenor auszugehen hat und für die erforderlichenfalls ergänzend die Entscheidungsgründe oder - bei, wie hier, nicht begründeten Urteilen im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach den §§ 887 ff. ZPO - auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris = ZEV 2018, 426 Ls.;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 704 Rn. 6).

    Das gilt auch, soweit die Vornahme der Handlung der Mitwirkung weiterer Personen (hier: eines Notars) bedarf, wenn es - wie hier ebenfalls - ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt, ob diese Handlungen vorgenommen werden und damit nur der Wille des Schuldners zu beugen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020 Rn. 23; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris, m.w.N.).

    Im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO muss der Schuldner in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung - wie hier - von der Mitwirkung eines Dritten abhängt, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und insbesondere die erforderlichen Mitwirkungshandlungen eines Notars mit Eindringlichkeit einzufordern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308; Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris;… Seibel, in: Zöller, a.a.O., § 888 Rn. 2).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO muss der Schuldner in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung - wie hier - von der Mitwirkung eines Dritten abhängt, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und insbesondere die erforderlichen Mitwirkungshandlungen eines Notars mit Eindringlichkeit einzufordern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308; Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris;… Seibel, in: Zöller, a.a.O., § 888 Rn. 2).

    Eine solche Fristsetzung, die keine unstatthafte Androhung von Zwangsmitteln darstellt, kann in Fällen angezeigt sein, in denen dem Schuldner die Vornahme der geschuldeten Handlung vorübergehend nicht zuzumuten war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308, 2310;… Gruber, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 888 Rn. 24;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl., § 888 Rn. 11;… BT-Drucks. 13/341, S. 41).

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Das ergibt die Auslegung des Titels (§§ 133, 157 BGB), die vom Tenor auszugehen hat und für die erforderlichenfalls ergänzend die Entscheidungsgründe oder - bei, wie hier, nicht begründeten Urteilen im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach den §§ 887 ff. ZPO - auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris = ZEV 2018, 426 Ls.;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 704 Rn. 6).

    Ebenso wenig hat die Schuldnerin die titulierte Verpflichtung erfüllt (zur Beachtlichkeit des Erfüllungseinwandes im Verfahren nach § 888 ZPO: BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 888 Rn. 11).

  • BGH, 19.07.2023 - IV ZB 31/22

    Beschwerdeantrag eines Pflichtteilsberechtigten auf Erstellung eines notariellen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Das gilt auch, soweit die Vornahme der Handlung der Mitwirkung weiterer Personen (hier: eines Notars) bedarf, wenn es - wie hier ebenfalls - ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt, ob diese Handlungen vorgenommen werden und damit nur der Wille des Schuldners zu beugen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020 Rn. 23; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris, m.w.N.).

    Im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO muss der Schuldner in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung - wie hier - von der Mitwirkung eines Dritten abhängt, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und insbesondere die erforderlichen Mitwirkungshandlungen eines Notars mit Eindringlichkeit einzufordern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308; Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris;… Seibel, in: Zöller, a.a.O., § 888 Rn. 2).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Ebenso wenig hat die Schuldnerin die titulierte Verpflichtung erfüllt (zur Beachtlichkeit des Erfüllungseinwandes im Verfahren nach § 888 ZPO: BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 888 Rn. 11).
  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Auf Grundlage der Antragsbegründung fehlte es hier von vornherein an den besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO; danach ist nämlich erforderlich, dass die zu vollstreckende Handlung "durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann", also nicht nach § 887 ZPO vollstreckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443; OLG Rostock, NJW 2016, 3539; OLG Koblenz, Prozessrecht aktiv 2013, 22).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Das ergibt die Auslegung des Titels (§§ 133, 157 BGB), die vom Tenor auszugehen hat und für die erforderlichenfalls ergänzend die Entscheidungsgründe oder - bei, wie hier, nicht begründeten Urteilen im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach den §§ 887 ff. ZPO - auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris = ZEV 2018, 426 Ls.;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 704 Rn. 6).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens kann zwar im Einzelfall eine unvertretbare Handlung sein, wenn persönliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers - wie die Herausgabe von Unterlagen oder die Mitteilung von den Wert beeinflussenden Umständen - dazu erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 41/73, NJW 1975, 258; OLG Köln, NJW-RR 1996, 100; ferner OLG Oldenburg, ZEV 2011, 383; OLG Celle, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 4 W 181/12, juris); hingegen stellt sie eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung dar, solange nicht feststeht, dass der Schuldner an der Gutachtenerstattung persönlich mitwirken muss oder sein Widerstand gegen eine notwendige Maßnahme nicht nach § 892 ZPO gebrochen werden kann (vgl. OLG Hamm, ZEV 2011, 383; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 312;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl, § 887 Rn. 3.18;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 887 Rn. 9; Schneider, ZEV 2011, 353; s. auch Senat, Beschluss vom 30. März 2021 - 5 W 53/20, für den dortigen Einzelfall offen lassend).
  • OLG Rostock, 22.08.2016 - 3 W 53/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung einer mietvertraglich übernommenen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Auf Grundlage der Antragsbegründung fehlte es hier von vornherein an den besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO; danach ist nämlich erforderlich, dass die zu vollstreckende Handlung "durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann", also nicht nach § 887 ZPO vollstreckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443; OLG Rostock, NJW 2016, 3539; OLG Koblenz, Prozessrecht aktiv 2013, 22).
  • OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95

    Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung - …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens kann zwar im Einzelfall eine unvertretbare Handlung sein, wenn persönliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers - wie die Herausgabe von Unterlagen oder die Mitteilung von den Wert beeinflussenden Umständen - dazu erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 41/73, NJW 1975, 258; OLG Köln, NJW-RR 1996, 100; ferner OLG Oldenburg, ZEV 2011, 383; OLG Celle, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 4 W 181/12, juris); hingegen stellt sie eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung dar, solange nicht feststeht, dass der Schuldner an der Gutachtenerstattung persönlich mitwirken muss oder sein Widerstand gegen eine notwendige Maßnahme nicht nach § 892 ZPO gebrochen werden kann (vgl. OLG Hamm, ZEV 2011, 383; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 312;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl, § 887 Rn. 3.18;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 887 Rn. 9; Schneider, ZEV 2011, 353; s. auch Senat, Beschluss vom 30. März 2021 - 5 W 53/20, für den dortigen Einzelfall offen lassend).
  • OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20

    Verlust des Vergütungsanspruchs wegen unterlassener Anzeige der Vorbefassung des …

  • OLG Celle, 17.10.2012 - 4 W 181/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens …

  • OLG Bamberg, 05.08.1998 - 2 WF 80/98
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - 5 W 77/24

    Beschwerde gegen eine Zwangsgeldverhängung zur Erzwingung einer titulierten …

    Bei der in Ziff. 1 des Teil-Anerkenntnisurteils vom 25. Juni 2024 genannten Auskunftsverpflichtung handelt es sich - ungeachtet ihrer Rechtsgrundlage - um eine unvertretbare Handlung, nämlich um eine solche, die nur von der Schuldnerin selbst, mangels entsprechender Möglichkeit jedoch nicht von Dritten vorgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 109/17, MDR 2019, 39; Senat, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 16/24, MDR 2024, 1007;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 888 Rn. 3.5).

    Diese Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls - insbesondere bei einem, wie hier, gemäß § 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe erlassenen Anerkenntnisurteil - sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 16/24, MDR 2024, 1007).

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2025 - 5 W 84/24

    Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten durch …

    Diese Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 7. November 2024 - I ZB 31/24, WM 2025, 42, 44; Senat, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 16/24, MDR 2024, 1007).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2026 - 5 U 37/25

    Deckungsanfrage und Prüfungsfrist in der Rechtsschutzversicherung; …

    Für die Auslegung gerichtlicher Titel ist vom Tenor der Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 16/24, MDR 2024, 1007;… Götz, in: MünchKomm-ZPO 7. Aufl., § 704 Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2024 - 5 W 27/24

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im …

    Die Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens kann im Einzelfall eine unvertretbare Handlung sein, wenn zu dessen Erstattung nach dem Vollstreckungstitel ausschließlich der Gutachterausschuss des Landkreises berufen ist, der nur auf Antrag bestimmter Personen oder Stellen tätig wird, und der Gläubiger nicht zu diesem Personenkreis zählt (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 16/24, juris = NJW-Spezial 2024, 391 m. Anm. Roth).

    Ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im Einzelfall eine unvertretbare Handlung ist, weil persönliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers dazu erforderlich sind, oder ob sie eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung darstellt, weil (noch) nicht feststeht, dass der Schuldner an der Gutachtenerstattung persönlich mitwirken muss oder sein Widerstand gegen eine notwendige Maßnahme nicht nach § 892 ZPO gebrochen werden kann, hängt von den Umständen ab und stellt sich ggf. erst im Laufe der Vollstreckung heraus (Senat, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 16/24, juris).

  • LG Hagen, 10.07.2025 - 4 O 413/24

    Pflichtteil, Sachverständigengutachten, Vollstreckung, Wertermittlung, …

    Rn. 39 Nach einer dritten Auffassung soll die Frage, ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im Einzelfall eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung oder eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung darstellt, von den Umständen des Einzelfalls abhängen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.04.2024 - 5 W 16/24, juris Rn. 22;… vgl. Seibel in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 887 ZPO, Rn. 3_25).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2025 - 3 W 114/24

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen …

    Hängt die vorzunehmende Handlung - wie hier - nicht nur vom Willen des Schuldners ab, sondern auch von der Bereitschaft eines Dritten, nämlich eines Notars, ist der Schuldner im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.04.2024 - 5 W 16/24, Rn. 21, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 27.02.2023 - I-5 W 30/22, Rn. 30, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, juris, Rn. 17; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.04.2013 - 7 W 20/13, Rn. 7, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10346
OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24 (https://dejure.org/2024,10346)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2024 - 5 W 16/24 (https://dejure.org/2024,10346)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2024 - 5 W 16/24 (https://dejure.org/2024,10346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • notar-drkotz.de

    Zwischenverfügung bei unheilbaren Eintragungshindernissen

  • rechtsportal.de

    GBO § 18
    Anfechtung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts wegen eines angeblichen Eintragungshindernisses; Vorliegen einer Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zwischenverfügung bei unheilbaren Eintragungshindernissen!

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24
    Durch den Erlass einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO sollen dem Antragsteller der Rang und die sonstigen Rechtswirkungen erhalten bleiben, die sich nach dem Eingang des Antrags richten und die durch die sofortige Zurückweisung verloren gingen (BayObLG NJW-RR 2004, 1533, 1534).

    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61; NJW-RR 2004, 1533; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 154; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, 283;… Demharter, GBO, § 18 Rn. 12 m. w. Nachw.).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24
    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61; NJW-RR 2004, 1533; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 154; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, 283;… Demharter, GBO, § 18 Rn. 12 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24
    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61; NJW-RR 2004, 1533; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 154; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, 283;… Demharter, GBO, § 18 Rn. 12 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24
    § 18 GBO bezieht sich daher nur auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses und ist nicht anwendbar, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 27, 310, 313).
  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2024 - 5 W 16/24
    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61; NJW-RR 2004, 1533; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 154; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, 283;… Demharter, GBO, § 18 Rn. 12 m. w. Nachw.).
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