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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05 - 97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4414
OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05 - 97 (https://dejure.org/2005,4414)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.12.2005 - 5 W 332/05 - 97 (https://dejure.org/2005,4414)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 5 W 332/05 - 97 (https://dejure.org/2005,4414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    ZPO § 180; ; ZPO § 182; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO §§ 574 ff n.F.; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 719 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321 § 707 § 719
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ausnahmebeschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf restlichen Werklohn für erbrachte Arbeiten am Hausanwesen; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil; Korrektur gesetzeswidriger Entscheidungen im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde; Glaubhaftmachung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1579
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05
    Dementsprechend hat schon der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dem sich auch andere Senate angeschlossen haben, mit Beschluss vom 07.03.2002 (Az. IX ZB 11/02, BGHReport 2002, 431) entschieden, dass nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz der Bundesgerichtshof gegen Beschlüsse des Beschwerdegerichts ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden kann.
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05
    Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.8.2004, 4 W 186/04-31; OLG Köln, OLGR 2004, 179; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 563; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich BGH, NJW 2004, 2224; OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Koblenz, OLGR 2003, 332; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 168; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 256; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415; a.A. OLG Dresden, JurBüro 2003, 107; OLG Schleswig, OLGR 2004, 130).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Ladung zur mündlichen Verhandlung, …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05
    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen erfordert vielmehr den Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehnisablaufs, der damit ein Fehlverhalten und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (vgl. BSG, Beschl. v. 27.1.2005, 7a/7 AL 194/04 B, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 26 W 15/21

    Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die vorläufige Einstellung der …

    Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO, auf den § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO verweist; danach sind Beschlüsse, welche die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.08.2004 - 4 W 186/04 -, BeckRS 2005, 1470; Beschluss vom 06.12.2005 - 5 W 332/05 - NJW-RR 2006, 1579, 1579 f.; KG, Beschluss vom 11.01.2008 - 12 W 2/08 -, juris;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 707, Rdnr. 18, und § 719, Rdnr. 12).
  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 298/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen …

    Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht nur dann nicht gemäß §§ 719 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO anfechtbar, wenn es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch in Fällen, in denen eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juli 2013, 3 W 297/13 ; KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2008, 12 W 2/08, MDR 2008, 1356; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 5 W 332/05 - 97, 5 W 332/05, OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579).

    Danach sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (KG, Beschluss vom 11.01.2008 - 12 W 2/08 - MDR 2008, 1356; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.12.2005 - 5 W 332/05-97.5 W 332/05 - OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579;… Thomas/Putzo, 33. Aufl. 2013, § 719 Rn. 12, § 707 Rn. 17).

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen …

    Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht nur dann nicht gemäß §§ 719 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO anfechtbar, wenn es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch in den Fällen, wenn eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (in Anknüpfung an KG, Beschluss vom 11. Januar 2008, 12 W 2/08, MDR 2008, 1356 und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 5 W 332/05-97.5 W 332/05, OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579).

    Danach sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (KG, Beschluss vom 11.01.2008 - 12 W 2/08 - MDR 2008, 1356; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.12.2005 - 5 W 332/05-97.5 W 332/05 - OLGR Saarbrücken 2006, 315 f. = NJW-RR 2006, 1579;… Thomas/Putzo, 33. Aufl. 2013, § 719 Rn.12, § 707 Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 5 W 67/06

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Beschlüsse über die …

    Diese vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze, denen der Senat insbesondere mit Blick auf das zum 1.1.2005 in Kraft getretene Anhörungsrügengesetz folgt ( Senat, Beschl. v. 6.12.2005, 5 W 332/05-97), gelten sinngemäß für den vorliegenden Fall.
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2008 - 5 W 50/08

    Unzulässigkeit der Beschwerde bei Beschluss über die Einstellung der …

    Dies hat zur Folge, dass eine Korrektur selbst greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen künftig nur noch im Wege der Gegenvorstellung oder der Verfassungsbeschwerde möglich ist (Senat, Beschl.v.6.12.2005, 5 W 322/05,NJW-RR 2006, 1579, m.w.N.; für die inhaltlich gleich gelagerten Fälle der Unzulässigkeit von Rechtsmitteln nach § 769 ZPO, in denen nach überwiegender Rechtsprechung § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, vgl. ausdrücklich statt aller BGH, NJW 2004, 2224; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 415).
  • KG, 11.01.2008 - 12 W 2/08

    Zwangsvollstreckung: (Un-)Anfechtbarkeit von die Einstellung der …

    Dies folgt aus aus dem eindeutigen Wortlaut des § 707 Absatz 2 Satz 2 ZPO, auf den § 719 Absatz 1 Satz 1 ZPO verweist; danach sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (Senat, Beschluss vom 8. September 2004 - 12 W 50/04 - ; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 5 W 332/05 - NJW-RR 2006, 1579 = OLGR Saarbrücken 2006, 315;… Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 707 Rn 18, § 719 Rn 12;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 707 Rn 22).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Es ist wegen der gleichen Interessenlage wie bei § 719 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (siehe hierzu auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 6. Dezember 2005, 5 U 332/05-97,NJW-RR 2006, 1579, m.w.N.), so dass auch eine auf grobe Gesetzesverstöße und Ermessensfehler beschränkte Nachprüfung - unbeschadet der Frage, ob ein derartiger Fall hier vorliegt - selbst dann nicht mehr stattfindet, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist.
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2010 - 9 WF 51/10

    Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt: Sofortige Beschwerde gegen eine …

    Es ist wegen der gleichen Interessenlage wie bei § 719 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (siehe hierzu auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 6. Dezember 2005, 5 U 332/05-97,NJW-RR 2006, 1579, m.w.N.), so dass auch eine auf grobe Gesetzesverstöße und Ermessensfehler beschränkte Nachprüfung - unbeschadet der Frage, ob ein derartiger Fall hier vorliegt - selbst dann nicht mehr stattfindet, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist.
  • OLG Köln, 05.08.2011 - 19 W 36/11

    Anwendbarkeit des § 321a ZPO auf Beschlüsse über die Einstellung der …

    Rn. 6 Auf Beschlüsse über die Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719 Abs. 1 ZPO) findet seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes zum 01.01.2005 die Regelung des § 321 a ZPO Anwendung, weil es sich um rügefähige Entscheidungen im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, OLGR 2006, 315 f.; OLG Köln, OLGR 2004, 179 ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 707 Rn. 22;… Thomas/Putzo, ZPO, 32. Auflage, § 707 Rn. 17).
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