Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen Arbeitnehmer auf Unterlassung negativer Äußerungen auf einer Internetplattform; Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - RA Kotz
Einstweilige Verfügung - Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1
Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen Arbeitnehmer auf Unterlassung negativer Äußerungen auf einer Internetplattform; Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Kontext einer einstweiligen Verfügung
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Kritische Bewertung auf Internetplattform durch Ex-Mitarbeiter mit Folgen
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Kritische Bewertung auf Internetplattform durch Ex-Mitarbeiter mit Folgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit einer Bewertung auf einem "Bewertungsportal" ohne Kundenkontrakt
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 31.05.2024 - 3 O 134/24
- OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Papierfundstellen
- MDR 2024, 1050
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18
Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
b) Diese Behauptung beeinträchtigt die Antragstellerin in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 497/18, juris Rn. 34).Auch dies erscheint dem Senat als im Ergebnis so unzweifelhaft, dass er die - durch einen Rechtsanwalt vertretene - Antragstellerin auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs in Randnummern 42 bis 52 des Urteils vom 14. Januar 2020 (VI ZR 497/18, zitiert nach juris) verweist, wo es um die Grundsätze der Bewertungsdarstellung eines Unternehmens in einem Internet-Bewertungsportal geht.
- BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Der Umstand, dass der Antragsgegner die streitgegenständlichen Beiträge zwischenzeitlich wieder gelöscht hat, lässt diese nicht wieder entfallen, da der Antragsgegner keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, juris Rn. 9). - BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
aa) Der Bundesgerichtshof führt in ständiger Rechtsprechung für Beiträge auf sogenannten "Bewertungsportalen" aus, dass solche Bewertungen bereits und jedenfalls dann rechtswidrig sind, wenn der jeweiligen Bewertung kein vorheriger (Kunden-)Kontakt zu Grunde gelegen hat (BGH…, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, juris Rn. 33-35; BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 29-36).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
bb) Selbst wenn man dies - anders als es der Senat beurteilt - für sich gesehen noch nicht als unbedingt eindeutig werten wollte, ergäbe sich eine solche Wertung aber jedenfalls unter Heranziehung der sogenannten "Stolpe-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, juris Rn. 28 ff., insbes. - BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
aa) Der Bundesgerichtshof führt in ständiger Rechtsprechung für Beiträge auf sogenannten "Bewertungsportalen" aus, dass solche Bewertungen bereits und jedenfalls dann rechtswidrig sind, wenn der jeweiligen Bewertung kein vorheriger (Kunden-)Kontakt zu Grunde gelegen hat (BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, juris Rn. 33-35; BGH…, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 29-36). - BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
d) Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (z. B. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, juris Rn. 21). - OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis davon aus, dass im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (vgl. zuletzt: Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 5 W 72/23, juris Rn. 7; so z. B. auch: KG…, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23, juris Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, juris Rn. 4; KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis davon aus, dass im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (vgl. zuletzt: Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 5 W 72/23, juris Rn. 7; so z. B. auch: KG…, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23, juris Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, juris Rn. 4; KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z. B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - KG, 15.11.2023 - 10 W 184/23
"Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis davon aus, dass im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (vgl. zuletzt: Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 5 W 72/23, juris Rn. 7; so z. B. auch: KG, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23, juris Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, juris Rn. 4; KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z. B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Auszug aus OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Beweispflichtig für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptung ist der Antragsgegner (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19, juris Rn. 20). - BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht: Sinndeutung einer Äußerung; …
- KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18
"Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video …
- BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
- BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit: Anspruch auf Unterlassung einer sich aus der …
- BGH, 17.05.2022 - VI ZR 123/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine …
- OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 16 W 6/23
Eilbedürftigkeit im Äußerungsrecht
- OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel bzgl. des Vorwurfs der …
- OLG Celle, 04.10.2024 - 5 U 228/24
Verfügungsgrund bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Es entspricht vielmehr der ständigen gerichtlichen Praxis, Unterlassungsanordnungen in einstweiligen Verfügungsverfahren zu erlassen (vgl. z.B. für den Bereich des Ehrenschutzrechtes: Senat, Beschluss vom 21. Juni 2024 - 5 W 62/24, juris Rn. 8), was der Gesetzgeber im Übrigen für bestimmte Rechtsgebiete auch schon so gesetzlich vorgegeben hat (vgl. z.B. § 12 Abs. 1 UWG). - OLG Nürnberg, 13.02.2026 - 3 U 2073/25
Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in …
Rn. 12 In der Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 21.06.2024 - 5 W 62/24) prüfte das Oberlandesgericht im Rahmen des Verfügungsgrundes lediglich, ob mangels Ablaufs der 1-Monats-Frist von einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit auszugehen ist.
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 91a ZPO, § 93 ZPO, § 286 Abs 2 Nr 4 BGB, § 286 Abs 4 BGB
Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten bei Veranlassung zur Klageerhebung - IWW
Kostengrundentscheidung, Klageprovokation, Billigkeitsentscheidung
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.08.2024 - 9 O 301/23
- OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 379
- NJW-RR 2025, 125
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17
Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3;… Schulz, in: MünchKomm-ZPO a.a.O., § 93 Rn. 7).Bei der Frage, ob Veranlassung zur Klageerhebung bestand, ist zu prüfen, ob das Verhalten der Beklagten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09-62, OLGR 2009, 970; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696;… Herget in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).
- OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
Kostenentscheidung nach schneller Vollstreckungsabwehrklage
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Die Kosten einer ohne Veranlassung erhobenen Klage sind vom Kläger zu tragen, selbst wenn er bei Fortgang des Rechtsstreits voraussichtlich in der Sache obsiegt hätte (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57;… Senat, a.a.O.; Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646).Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3;… Schulz, in: MünchKomm-ZPO a.a.O., § 93 Rn. 7).
- OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte hier Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09-62, OLGR 2009, 970).Bei der Frage, ob Veranlassung zur Klageerhebung bestand, ist zu prüfen, ob das Verhalten der Beklagten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09-62, OLGR 2009, 970; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696;… Herget in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).
- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Die Kosten einer ohne Veranlassung erhobenen Klage sind vom Kläger zu tragen, selbst wenn er bei Fortgang des Rechtsstreits voraussichtlich in der Sache obsiegt hätte (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57;… Senat, a.a.O.; Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646). - BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08
Zur Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Zugleich lag in ihrer weiteren Erklärung, den Auftrag zur notariellen Beurkundung nunmehr erteilt zu haben, die Ankündigung der alsbaldigen Erfüllung des Anspruchs; damit hat die Beklagte - ähnlich wie bei einer Selbstmahnung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623;… Grüneberg, in: Grüneberg, BGB 83. Aufl., § 286 Rn. 25) - eine weitere Aufforderung seitens des Klägers zur Leistung vorweggenommen, die dadurch entbehrlich wurde (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132, 140). - BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04
Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Darüber hinaus sind die Grundsätze der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen (§§ 91 ff. ZPO) ergänzend zu berücksichtigen, soweit dafür Anlass besteht; dabei ist insbesondere der Rechtsgedanke des § 93 ZPO heranzuziehen und zu prüfen, ob die beklagte Partei der klagenden Partei Veranlassung zur Klage gegeben oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773; Senat, Beschluss vom 3. November 2022 - 5 W 79/22, NJW-RR 2023, 407, 408;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 91a Rn. 25). - BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte hier Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09-62, OLGR 2009, 970). - BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05
Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Rn. 6 Grundsätzlich sind im Rahmen der Billigkeitsentscheidung derjenigen Partei die Kosten aufzuerlegen, die bei Fortgang des Rechtsstreites voraussichtlich unterlegen wäre und nach kostenrechtlichen Regeln die Kosten hätte tragen müssen, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 5 W 116/10-44, FamRZ 2011, 499). - BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95
Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Zugleich lag in ihrer weiteren Erklärung, den Auftrag zur notariellen Beurkundung nunmehr erteilt zu haben, die Ankündigung der alsbaldigen Erfüllung des Anspruchs; damit hat die Beklagte - ähnlich wie bei einer Selbstmahnung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623;… Grüneberg, in: Grüneberg, BGB 83. Aufl., § 286 Rn. 25) - eine weitere Aufforderung seitens des Klägers zur Leistung vorweggenommen, die dadurch entbehrlich wurde (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132, 140). - BGH, 15.07.2020 - IV ZB 11/20
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Klärung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Grundlage der Kostenentscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - IV ZB 11/20, VersR 2020, 1338;… Althammer, in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 26). - BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der …
- OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 4 W 54/06
Kosten bei Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei fortdauerndem Bestreiten …
- OLG Saarbrücken, 03.11.2022 - 5 W 79/22
Kostenentscheidung in einem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren
- OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung über den …
- KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11
Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im Hauptsacheverfahren …
- OLG Naumburg, 17.04.2012 - 10 W 25/12
Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung bei Erledigung der …
- OLG Frankfurt, 18.11.1988 - 22 U 89/88
- OLG Koblenz, 10.12.1999 - 3 W 813/99
- OLG Saarbrücken, 31.01.2025 - 5 W 84/24
Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten durch …
Darüber hinaus sind die Grundsätze der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen (§§ 91 ff. ZPO) ergänzend zu berücksichtigen, soweit dafür Anlass besteht; dabei ist insbesondere der Rechtsgedanke des § 93 ZPO heranzuziehen und zu prüfen, ob die beklagte Partei der klagenden Partei Veranlassung zur Klage gegeben oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773, 774; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125, 126;… Althammer, in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 25;… Schulz, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 91a Rn. 45).Rn. 13 Anerkanntermaßen können die Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens auch ohne Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach dem Rechtsgedanken der fehlenden Klageveranlassung aus § 93 ZPO derjenigen Partei aufzuerlegen sein, die das Gerichtsverfahren mutwillig eingeleitet hat (…Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 25; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773, 774; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125, 126; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1279, 1280).
Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125, 126; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).
- OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
Voreilige Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall vor Ablauf der Prüffrist des …
Darüber hinaus sind die Grundsätze der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen (§§ 91 ff. ZPO) ergänzend zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 62/24, juris Rn. 6).Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 62/24, juris Rn. 8 m.H.a. Beschluss vom 2.2.2021, 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646).
Bei der Frage, ob Veranlassung zur Klageerhebung bestand, ist zu prüfen, ob das Verhalten der Beklagten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024, 5 W 62/24, juris Rn. 8 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 07.05.2026 - 3 U 2063/25 Dabei ist insbesondere der Rechtsgedanke des § 93 ZPO heranzuziehen und zu prüfen, ob die beklagte Partei der klagenden Partei Veranlassung zur Klage gegeben oder ob die Klagepartei mutwillig Klage erhoben hat (OLG Saarbrücken NJW-RR 2025, 125 Rn. 6).
- OLG Saarbrücken, 11.06.2025 - 5 W 35/25
Kostenlast bei Klagerücknahme im Falle des Zahlungsverzuges der privaten …
Darüber hinaus können - ungeachtet der Erfolgsaussichten - ergänzend auch die Wertungen des § 93 ZPO herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 38/20, NJW 2021, 941;… BeckOK ZPO/Bacher, 56. Ed. 1.3.2025, § 269 Rn. 15;… Becker-Eberhard, in: MünchKomm-ZPO 7. Aufl., § 269 Rn. 64); danach ist zu prüfen, ob die beklagte Partei der klagenden Partei Veranlassung zur Klage gegeben oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696, 697; OLG Dresden, NJW 2015, 497; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 30 W 7/24, juris;… BeckOK ZPO/Bacher, a.a.O., § 269 Rn. 15;… Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO 22. Aufl., § 269 Rn. 13; vgl. zu § 91a ZPO BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125, 126).Rn. 8 Für die Frage, ob ein Beklagter Anlass zur Klage gegeben hat, kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125, 126).
Veranlassung zur Erhebung einer Klage gibt der Beklagte durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005), wenn also das Verhalten des Beklagten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57, 59; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125, 126).
- LG Frankfurt/Main, 14.01.2026 - 12 O 246/25 Bei der Entscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Grundsatz des § 93 ZPO anzuwenden, wenn die beklagte Partei während des Rechtsstreits erfüllt, sodass die klagende Partei wegen der folgenden Erledigungserklärung zu keinem Anerkenntnisurteil mehr gelangt (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773 Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2024 - 5 W 62/24, NJW-RR 2025, 125 Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.09.2019 - I-6 W 33/19, NJW-RR 2020, 252 Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010 - 3 W 15/10, BeckRS 2010, 11596 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 8 Abs. 1
Begründung von Sondereigentum als rein sachenrechtlicher Vorgang; Begründung von Sondereigentum vor Errichtung des Gebäudes; teilweise Aufhebung von Sondereigentum - rechtsportal.de
Antrag auf Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung für eine noch unvermessene Teilfläche eines Grundstücks; Antrag auf Eintragung der Aufhebung des Sondereigentums an dieser Teilfläche sowie auf Übertragung von Miteigentumsanteilen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 27.03.2025 - 5 W 62/24
- OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22
Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich dingliche Belastungen des aufgeteilten Grundstücks als Ganzes und einheitliche Belastungen aller Wohnungseigentumsrechte bei Beendigung des (gesamten) Sondereigentums inhaltsgleich an dem ungeteilten Grundstück fortsetzen, so dass die dinglich Berechtigten durch die Beendigung des Sondereigentums rechtlich nicht betroffen sind und kein Zustimmungserfordernis besteht (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - V ZB 5/22 -, BGHZ 237, 207-217, Rn. 16, juris). - BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87
Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24
Wenn das Gebäude, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht erstellt wird, bleibt das Wohnungseigentum auf Dauer in dem Zustand wirksam, in dem es sich bei Grundbucheintragung befand, also der Substanz nach nur in dem eines Miteigentumsanteils am Grundstück (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1989 - V ZR 339/87 -, BGHZ 110, 36-41, Rn. 12, juris). - BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01
Aufhebung des Sondereigentums nach Abstandnahme vom Bau einer Tiefgarage
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24
Die Bereinigung dieses Zustandes, wonach das Wohnungseigentum, wirksam entstanden ist, jedoch das mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum - hier hinsichtlich der Wohnungsgrundbücher Blatt … bis … - an sich wegen des nicht realisierten Baus nicht entstehen kann, erfolgt durch Übertragung der Miteigentumsanteile der Antragstellerin zu 1 unter Aufhebung des dazu gehörenden Sondereigentums auf die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. November 2001 - 2Z BR 10/01 -, Rn. 17, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.03.2025 - 5 W 62/24 |
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufhebung von Sondereigentum bei fehlender Errichtung eines Gebäudeteils (IVR 2025, 158)
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 27.03.2025 - 5 W 62/24
- OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 5 W 62/24
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