Rechtsprechung
| KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21 - 161 AR 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 463 Abs 4 S 2 StPO, § 463 Abs 4 S 3 StPO, § 463 Abs 4 S 4 StPO, § 63 StGB, § 66c Abs 1 StGB
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Berechnung der Regelüberprüfungsfrist; Beanstandungen hinsichtlich der Bedingungen der Unterbringung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Frist nach § 463 Abs. 4 Satz 2 StPO ; Beanstandungen hinsichtlich der Bedingungen der Unterbringung nach § 63 StGB
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Berechnung der Frist nach § 463 Abs. 4 Satz 2 StPO ; Beanstandungen hinsichtlich der Bedingungen der Unterbringung nach § 63 StGB
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.12.2020 - 1 Kap Js 1712/94 (29210) V - 596 StVK 173/20
- LG Berlin, 07.12.2020 - Js 1712/94 StVK 173/20
- KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21 - 161 AR 7/21
Papierfundstellen
- StV 2023, 257 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Rn. 24 aa) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - juris Rn. 37 und 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 - juris Rn. 40, jeweils m.w.N.).Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - juris Rn. 16, 20. November 2014, a.a.O., und 3. Juli 2019, a.a.O., Rn. 41; zum Ganzen vgl. Senat…, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 - juris Rn. 11 ).
- BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Rn. 24 aa) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - juris Rn. 37 und 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 - juris Rn. 40, jeweils m.w.N.).Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - juris Rn. 16, 20. November 2014, a.a.O., und 3. Juli 2019, a.a.O., Rn. 41; zum Ganzen vgl. Senat…, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 - juris Rn. 11 ).
- KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17
Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit sechs Jahren vollzogenen …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Rn. 19 aa) Eine Erledigterklärung nach dieser Vorschrift ist (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme und die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018 - 5 Ws 11/18 -, 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17 -, 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rn. 36, 22.In Betracht kommt auch der Fall, dass bei langdauernder Unterbringung wegen unzureichender Behandlungsangebote aus Verhältnismäßigkeitsgründen selbst eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt (Senat, Beschlüsse vom 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, und 22. Oktober 2015, a.a.O.).
- KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15
Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - juris Rn. 39 , jeweils m.w.N.).In Betracht kommt auch der Fall, dass bei langdauernder Unterbringung wegen unzureichender Behandlungsangebote aus Verhältnismäßigkeitsgründen selbst eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt (Senat, Beschlüsse vom 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, und 22. Oktober 2015, a.a.O.).
- KG, 06.10.2020 - 5 Ws 150/20
Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB bei Diagnosewechsel
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Die Norm konkretisiert daher nur das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung und dient dazu, die Prognosesicherheit des Gerichts maßgeblich zu verbessern (vgl. zuletzt BVerfG…, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2032/19 - Rn. 39; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 5 Ws 150/20 - juris Rn. 6 ).Nur für diesen Bereich schafft § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB eine zusätzliche Aussetzungsmöglichkeit, wenn die vorgenannte gerichtliche Anordnung nicht umgesetzt wird und die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 5 Ws 150/20 - juris Rn. 15 ;… Fischer, a.a.O., § 67d Rn. 13a).
- BVerfG, 14.01.2021 - 2 BvR 2032/19
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Die Norm konkretisiert daher nur das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung und dient dazu, die Prognosesicherheit des Gerichts maßgeblich zu verbessern (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2032/19 - Rn. 39; Senat…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 5 Ws 150/20 - juris Rn. 6 ). - BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - juris Rn. 16, 20. November 2014, a.a.O., und 3. Juli 2019, a.a.O., Rn. 41; zum Ganzen vgl. Senat…, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 - juris Rn. 11 ). - BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Denn die Regelung des § 463 Abs. 4 Satz 2 StPO zielt darauf ab, der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen und auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. März 2014 - 2 BvR 1020/13 - juris Rn. 39). - OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II …
- KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur …
Auszug aus KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21
Rn. 27 a) Weder deuten sich Entwicklungen im Unterbringungsverlauf an, die in kürzerer Zeit als nach § 67e Abs. 2 StGB eine Neubewertung der Aussetzungsfrage zur Folge haben könnten (…vgl. dazu Groß/Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67e Rn. 6;… Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 67e Rn. 6), noch erfordert die lediglich wenige Tage betragende Überschreitung der Überprüfungsfrist die Verkürzung des neuen Fristenlaufs (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 5 Ws 240/17 - juris Rn. 38 m.w.N.). - KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13
Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB
- KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17
Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer …
- KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
- KG, 28.08.2019 - 5 Ws 150/19
Bedeutung der Frist für die Überprüfung der Unterbringung
- OLG Bremen, 07.09.2023 - 1 Ws 89/23
Zur Abwägung mit den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit als Voraussetzung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Vollzug von Organisationshaft als ein befristetes Abweichen von der sich aus dem Urteilstenor i.V.m. § 67 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ergebenden Reihenfolge der Vollstreckung der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe und der rechtskräftig verhängten Maßregel nur in engen Grenzen gerechtfertigt sein und unterliegt dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung (siehe BVerfG…, Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01, juris Rn. 32 ff., NJW 2006, 427; siehe auch die Rspr. des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 29.11.2022 - 1 Ws 136/22, juris Rn. 10, StV 2023, 253; Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 11, StV 2023, 257 (Ls.);… Beschluss vom 26.04.2023 - 1 Ws 32/23, juris Rn. 21, NStZ-RR 2023, 230).Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass es für die Frage einer Entlassung in dieser Konstellation vielmehr auf eine Abwägung insbesondere mit den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ankommt (siehe Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 29.11.2022 - 1 Ws 136/22, juris Rn. 29 ff., StV 2023, 253; Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 13, StV 2023, 257 (Ls.);… Beschluss vom 26.04.2023 - 1 Ws 32/23, juris Rn. 27, NStZ-RR 2023, 230).
Schließlich kann in geeigneten Fällen auch Berücksichtigung finden, in welchem Ausmaß bereits der Zeitraum der Organisationshaft für eine therapeutische Arbeit genutzt werden konnte bzw. kann (vgl. Hanseatische OLG in Bremen, Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 14, StV 2023, 257 (Ls.)).
Angezeigt ist dies, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung die Fortdauer der Rechtsverletzung durch die überlange Dauer der Organisationshaft noch nicht die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit überwiegt, gleichwohl aber abzusehen ist, dass dies bei einer weiteren Fortdauer des Vollzugs von Organisationshaft in Bälde der Fall sein wird (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 29.11.2022 - 1 Ws 136/22, juris Rn. 24, StV 2023, 253; Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 13, StV 2023, 257 (Ls.)).
- OLG Bremen, 26.04.2023 - 1 Ws 32/23
Entfallen der Rechtsverletzung durch überlange Dauer von Organisationshaft bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Vollzug von Organisationshaft als ein befristetes Abweichen von der sich aus dem Urteilstenor i.V.m. § 67 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ergebenden Reihenfolge der Vollstreckung der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe und der rechtskräftig verhängten Maßregel nur in engen Grenzen gerechtfertigt sein und unterliegt dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung (siehe BVerfG…, Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01, juris Rn. 32 ff.; siehe auch die Rspr. des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 29.11.2022 - 1 Ws 136/22, juris Rn. 10, StV 2023, 253; Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 11, StV 2023, 257 (Ls.)).Der Senat weist für den Fall einer gegebenenfalls erfolgenden erneuten Überprüfung des Vollzugs von Organisationshaft gegen den Verurteilten aufgrund des Urteils vom 08.02.2022 weiter darauf hin, dass die Entscheidung der Kammer vom 16.03.2023 Zweifel aufwirft hinsichtlich der Vornahme der gebotenen Sachaufklärung zur Feststellung der vom Verurteilten ausgehenden Gefährlichkeit (siehe hierzu allgemein die Rspr. des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 20, StV 2023, 257 (Ls.)).
Der Senat geht davon aus, dass es einen im Rahmen der Abwägungsentscheidung zur Fortdauer einer Organisationshaft, die unter dem Aspekt einer verzögerten Sachbehandlung zu einer Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Verurteilten führt (siehe hierzu die Rspr. des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 29.11.2022 - 1 Ws 136/22, juris Rn. 24 ff., StV 2023, 253; Beschluss vom 27.01.2023 - 1 Ws 2/23, juris Rn. 13, StV 2023, 257 (Ls.)), zu berücksichtigenden Umstand darstellt, wenn die tatsächliche Beeinträchtigung des Verurteilten durch einen verzögerten Beginn der Therapie umso geringer ausfällt, wenn eine Abhängigkeit allenfalls in geringerer Intensität bestehen sollte.
- KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21
Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Prüfung der …
Denn die Regelung des § 463 Abs. 4 Satz 2 StPO zielt darauf ab, durch die Hinzuziehung eines bisher nicht mit der untergebrachten Person befassten Gutachters, der eine kritische Distanz zu den bisherigen Stellungnahmen hält, der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen und auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen, wodurch die Prognosesicherheit des Gerichts entscheidend verbessert wird (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. März 2014 - 2 BvR 1020/13 -, juris Rn. 39; zum Ganzen vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2021 - 5 Ws 10/21 -).Damit hat er seinen - auf die Sicherungsverwahrung begrenzten - Regelungswillen eindeutig zum Ausdruck gebracht (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 5. März 2021 - 5 Ws 10/21 -), wobei dem Gesetzgeber - solange seine Auswahl sachgerecht erfolgt - durch das Bundesverfassungsgericht ein weiter Spielraum eingeräumt wird, die Sachverhalte auszuwählen, die er "im Rechtssinn als gleich ansehen will" (BVerfG…, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 -, juris, Rn. 182).
- KG, 14.06.2023 - 5 Ws 102/23
Nachholung einer nicht tenorierten Entscheidung zur Fortdauer der Unterbringung …
Die - vorliegend geringfügige - Überschreitung der Prüfungsfrist (…vgl. dazu z. B. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 19. Juli 2021 - 2 BvR 1317/20 -, juris Rdnr. 17 ff., und 16. August 2017 - 2 BvR 2077/14 -, juris Rdnr. 21 ff.; Senat, Beschlüsse vom 28. Dezember 2021 - 5 Ws 254/21 -, 5. März 2021 - 5 Ws 10/21 -, juris Rdnr. 24 , und 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 -, juris Rdnr. 11 ff.; jeweils m. w. Nachw.), die die Strafvollstreckungskammer in ihrer Entscheidung auch thematisiert hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken, denn der sachliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung wird vorliegend durch die Fristüberschreitung nicht berührt (…vgl. - auch für den Fall einer festgestellten Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. mit Art. 104 Abs. 1 GG - z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 16. August 2017, a. a. O., juris Rdnr. 33;… Senat, Beschlüsse vom 28. Dezember 2021, a. a. O., und 28. August 2019, a. a. O., juris Rdnr. 13; m. w. Nachw.). - KG, 18.12.2024 - 5 Ws 237/24
Maßregelvollstreckung: Abkürzung der Überprüfungsfrist
Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 -, juris Rdnr. 40, und 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rdnr. 21; Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2023 - 5 Ws 111/23 -, 28. Dezember 2021 - 5 Ws 254/21 -, 21. Mai 2021 - 5 Ws 67/21 -, juris Rdnr. 63 , und 5. März 2021 - 5 Ws 10/21 -, juris Rdnr. 24 ; jeweils m. w. Nachw.).
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