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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16   

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https://dejure.org/2016,8184
BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16 (https://dejure.org/2016,8184)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2016 - 6 B 4.16 (https://dejure.org/2016,8184)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2016 - 6 B 4.16 (https://dejure.org/2016,8184)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, Art 21 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 VerfSchutzG BY 1997, Art 15 VerfSchutzG BY 1997
    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer politischen Partei auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 21 Abs. 1 und 2 GG, Art. 3, Art. 15 Satz 1 BayVSG
    Verfassungsschutzrecht: Maßstab für die Zurechenbarkeit von Äußerungen der Verantwortlichen einer Vereinigung | Zurechenbarkeit von Äußerungen der Verantwortlichen einer Vereinigung (hier bejaht)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 21 Abs. 1 und 2 GG, Art. 3, Art. 15 Satz 1 BayVSG
    Verfassungsschutzrecht: Maßstab für die Zurechenbarkeit von Äußerungen der Verantwortlichen einer Vereinigung | Zurechenbarkeit von Äußerungen der Verantwortlichen einer Vereinigung (hier bejaht)

  • rewis.io

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer politischen Partei auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht - und der Unterlassungsanspruch einer Partei

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 21 Abs. 1 und 2 GG, Art. 3, Art. 15 Satz 1 BayVSG
    Verfassungsschutzrecht: Maßstab für die Zurechenbarkeit von Äußerungen der Verantwortlichen einer Vereinigung | Zurechenbarkeit von Äußerungen der Verantwortlichen einer Vereinigung (hier bejaht)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16
    Auf die Frage, ob und inwieweit Äußerungen der Mitglieder einer durch Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützten politischen Partei die Feststellung rechtfertigen, dass Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Partei vorliegen, ist die vereinsrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 A 3.13, juris) zur Zurechnung von Äußerungen von Funktionsträgern entsprechend anwendbar.

    Stammen Texte und Äußerungen von leitenden Mitgliedern einer Vereinigung oder wird ihr Inhalt von ihnen erkennbar befürwortet, sind diese Äußerungen und Texte der Vereinigung auch dann zuzurechnen, wenn sie als solche nicht für die Vereinstätigkeit erstellt oder in ihr verwandt worden sind, jedoch den ideologischen Hintergrund kennzeichnen, vor dem die Verantwortlichen der Vereinigung handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35).

    18 Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.

    Stammen Texte und Äußerungen von leitenden Mitgliedern einer Vereinigung oder wird ihr Inhalt von ihnen erkennbar befürwortet, sind diese Äußerungen und Texte der Vereinigung auch dann zuzurechnen, wenn sie als solche nicht für die Vereinstätigkeit erstellt oder in ihr verwandt worden sind, jedoch den ideologischen Hintergrund kennzeichnen, vor dem die Verantwortlichen der Vereinigung handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35).

    20 Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16
    18 Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.

    20 Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16
    Die verantwortlich Handelnden müssen auf den Erfolg der Rechtsgüterbeeinträchtigung hinarbeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f.).

    Die verantwortlich Handelnden müssen auf den Erfolg der Rechtsgüterbeeinträchtigung hinarbeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f.).

  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03

    Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16
    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).

  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16
    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16
    BVerwG 6 B 5.16 VGH 10 B 15.1609.
  • VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796

    Verfassungsschutz darf AfD beobachten

    Entsprechendes gilt für rechtswidrige Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Rechtsposition politischer Parteien aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG (BVerwG, B.v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 - juris Rn. 5).
  • VG München, 18.01.2024 - M 24 E 23.5726

    AufnG - Antrag gemäß § 123 VwGO

    Entsprechendes gilt für rechtswidrige Eingriffe in institutionelle Rechtspositionen (vgl. zum Unterlassungsanspruch politischer Parteien BVerwG, B.v. 24.3.2016 - 6 B 4/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 74) und damit auch für das grundrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG.
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 10 ZB 15.1085

    Beobachtung der Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT durch den Verfassungsschutz

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in die Klägerin zu 2) betreffenden Parallelverfahren wegen Bezeichnung als verfassungsfeindliche Bewegung und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtskräftig entschieden (U. jeweils v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 und 10 B 15.1609 - jeweils juris sowie BVerwG, B. jeweils v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 und 6 B 5.16 - jeweils juris), dass sich aus dem vom Beklagten vorgelegten Erkenntnismaterial hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen (der Klägerin zu 2) nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG (1997) ergeben.

    Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof in den bereits oben genannten rechtskräftigen Entscheidungen vom 22. Oktober 2015 (ebenfalls) festgestellt, dass wegen der engen personellen und programmatischen Verflechtung des Klägers zu 1) als Landesvorsitzender der Klägerin zu 2) und als Vorsitzender des Klägers zu 3) letzteren die diesbezüglichen Aktivitäten und Äußerungen des Klägers zu 1) zuzurechnen sind (U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 33 sowie U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 37 f.; vgl. nachfolgend auch BVerwG, B. v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 sowie 6 B 5.16 - jeweils juris Rn. 5 ff. bzw. 7 ff.).

  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 15.795

    Unkenntlichmachung der Eintragungen in den Verfassungsschutzberichten

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Äußerungen leitender Mitglieder einer Vereinigung dieser sogar dann zuzurechnen, wenn sie zwar nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Handeln für die Vereinigung, sondern etwa in privatem Zusammenhang getätigt wurden, jedoch den ideologischen Hintergrund kennzeichnen, vor dem die Repräsentanten dieser Vereinigung handeln (BayVGH, U.v. 22.10.2015, a.a.O., Rn. 37; BVerwG, B.v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 - juris Rn. 4 bis 7 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.5.2014 - 6 A 6.11 - juris Rn. 35).
  • VG München, 31.05.2017 - M 7 S 16.987

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Das Tatbestandsmerkmal einer "politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweise" erfordert über das bloße Vorhandensein bestimmter Bestrebungen hinaus ein aktives, nicht jedoch notwendig kämpferisch-aggressives Vorgehen zu deren Realisierung (BVerwG, B. v. 24.3.2016 - 6 B 4/16 - juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4271
OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2018,4271)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2018 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2018,4271)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2018,4271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 49 Abs 3 S 1 Nr 2 VwVfG, § 49a VwVfG
    Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs gemäß VwVfG § 49 a im Sinne von InsO § 38

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 Abs 4 S 1 VwVfG, § ... 49 Abs 3 S 1 Nr 1 VwVfG, § 49 Abs 3 S 1 Nr 2 VwVfG, § 49 Abs 3 S 2 VwVfG, § 49a VwVfG, § 38 InsO, § 183 Abs 1 InsO, § 185 S 1 InsO, § 185 S 2 InsO, § 39 Abs 1 Nr 5 aF InsO, § 32a Abs 1 aF GmbHG, § 32a Abs 3 aF GmbHG, § 488 Abs 1 BGB, § 44 Abs 1 S 2 HO BE
    Zuwendung; Auflagenverstoß; Nichterbringung eines Verwendungsnachweises; Fristablauf; Fristverlängerungen; Insolvenz des Zuwendungsempfängers; Erstattungsforderung; Widerruf einer Zuwendung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Rechtsgrund der Entstehung des ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen die Rückforderung einer Zuwendung an eine Stiftung; Klage durch den Insolvenzverwalter; Anmeldung der Erstattungsforderung zur Tabelle; Voraussetzungen eines Vermögensanspruchs iSv § 38 InsO ; Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16
    Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gemäß § 49a VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO bereits dann begründet und damit Insolvenzforderung, wenn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund des Auflagenverstoßes gemäß § 49 Abs. 3 S 1 Nr. 2 VwVfG in Form der nicht fristgerechten Vorlage eines Verwendungsnachweises gegeben ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8/14 - BVerwGE 151, 302).(Rn.33).

    Auf der Grundlage des einschlägigen öffentlichen Rechts ist nur zu beantworten, ob bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8/14 - BVerwGE 151, 302, juris Rn. 13; vgl. auch Urteil des Senats vom 2. April 2014 - OVG 6 B 16.12 - juris Rn. 17 ff.).

    Dementsprechend hängt die Begründung des Anspruchs auch nicht von einem wirksamen Widerrufsbescheid ab (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., Rn. 17).

    Vor diesem Hintergrund sei auch die Entscheidungsfrist des § 49 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 VwVfG ohne Bedeutung, ganz abgesehen davon, dass im Insolvenzverfahren die speziellen Vorschriften der Insolvenzordnung für die Geltendmachung von Insolvenzforderungen maßgeblich seien (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., Rn. 21).

  • OVG Thüringen, 23.12.2015 - 3 KO 400/12

    Zur Berücksichtigung von erst im Widerspruchsverfahren vorgelegten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16
    Dies gilt entsprechend für die hier inmitten stehende Entscheidung über den Widerruf von Zuwendungen wegen eines Auflagenverstoßes nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG in Form der nicht fristgerechten Erbringung eines Verwendungsnachweises (offen gelassen von OVG Weimar, Urteil vom 23. Dezember 2015 - 3 KO 400/12 - juris Rn. 42 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96- BVerwGE 105, 55, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1987 - 5 S 2954/86

    Widerruf einer staatlichen Zuwendung bei verspätetem Verwendungsnachweis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16
    Es kommt daher nicht darauf an, ob tatsächlich mit den bewilligten Geldern zweckentsprechend verfahren worden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Februar 1987 - 5 S 2954/86 - NVwZ 1987, 520).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16
    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30/01 - BVerwGE 116, 332, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16
    Dies gilt entsprechend für die hier inmitten stehende Entscheidung über den Widerruf von Zuwendungen wegen eines Auflagenverstoßes nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG in Form der nicht fristgerechten Erbringung eines Verwendungsnachweises (offen gelassen von OVG Weimar, Urteil vom 23. Dezember 2015 - 3 KO 400/12 - juris Rn. 42 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96- BVerwGE 105, 55, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 6 B 16.12

    Zuwendungsbescheid; Zweckverfehlung; bestandskräftiger Widerrufs- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 5.16
    Auf der Grundlage des einschlägigen öffentlichen Rechts ist nur zu beantworten, ob bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8/14 - BVerwGE 151, 302, juris Rn. 13; vgl. auch Urteil des Senats vom 2. April 2014 - OVG 6 B 16.12 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 2560/17

    Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Fördermittel!

    Dies stellt eine Auflage dar, da dem Zuwendungsempfänger mit der Formulierung "sind anzuwenden" ein bestimmtes Tun vorgeschrieben wird (ständige Rechtsprechung zu Satz 1 der Ziffer 3.1 der insoweit gleichlautenden Allgemeinen Nebenbestimmungen: Sächsisches OVG, Urt. v. 11. Mai 2017 - 1 A 140/16 -, juris, Rn. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 06. April 2017 - 12 A 136/16 -, juris, Rn. 51; Bayerischer VGH, Beschl. v. 09. Februar 2015 - 4 B 12.2326 -, juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 2013 - 9 S 123/12 -, juris, Rn. 27; Urt. v. 28. September 2011 - 9 S 123/10 -, juris, Rn. 30; OVG Reinland-Pfalz., Urt. v. 25. September 2012 - 6 A 10478/12 -, juris, Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris, Rn. 34 ff:; zur Verpflichtung der Vorlage eines Verwendungsnachweises nach ANBest-P als Auflage: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15. Februar 2018 - OVG 6 B 5.16 -, juris, Rn. 24).
  • BSG, 28.04.2021 - B 5 R 6/21 BHv

    Erstattung einer überzahlten Rente; Grundsatzrüge im

    Dies gilt auch für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen, wenn diese im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht begründet waren oder der entsprechende Verwaltungsakt dem Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekanntgegeben wird (vgl Bäuerle in Braun, InsO , 8. Aufl 2020, § 38 RdNr 5 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.2.2018 - OVG 6 B 5.16 - und Beschluss vom 26.1.2010 - OVG 9 S 1.09).
  • VG Berlin, 23.06.2021 - 26 K 197.19

    Widerrufs- und Erstattungsbescheid

    Hat der Zuwendungsempfänger die ihm im Bewilligungsbescheid auferlegte und von ihm anerkannte Verpflichtung zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises nicht fristgerecht erfüllt, soll es nach dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Sinn des in der Auflage festgelegten Verfahrens entsprechen, dass der Zuwendungsgeber die Zuwendung mit Wirkung für die Vergangenheit widerruft, um die ihm begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel zurückfordern zu können (so Urteil vom 15. Februar 2018 - OVG 6 B 5.16 - in diesem Sinn wohl auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. August 2015 - 1 A 358/14 -, Juris für Personalkosten zur Zweckverfolgung).
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   BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16   

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https://dejure.org/2016,8186
BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2016,8186)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2016 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2016,8186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer politischen Partei auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern

  • rewis.io

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch einer politischen Partei auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Partei ist verfassungswidrig! - sagt der Landesinnenminister

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Stammen Texte und Äußerungen von leitenden Mitgliedern einer Vereinigung oder wird ihr Inhalt von ihnen erkennbar befürwortet, sind diese Äußerungen und Texte der Vereinigung auch dann zuzurechnen, wenn sie als solche nicht für die Vereinstätigkeit erstellt oder in ihr verwandt worden sind, jedoch den ideologischen Hintergrund kennzeichnen, vor dem die Verantwortlichen der Vereinigung handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35).

    Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.

  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03

    Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Die verantwortlich Handelnden müssen auf den Erfolg der Rechtsgüterbeeinträchtigung hinarbeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.
  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 10 ZB 15.1085

    Beobachtung der Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT durch den Verfassungsschutz

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in die Klägerin zu 2) betreffenden Parallelverfahren wegen Bezeichnung als verfassungsfeindliche Bewegung und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtskräftig entschieden (U. jeweils v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 und 10 B 15.1609 - jeweils juris sowie BVerwG, B. jeweils v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 und 6 B 5.16 - jeweils juris), dass sich aus dem vom Beklagten vorgelegten Erkenntnismaterial hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen (der Klägerin zu 2) nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG (1997) ergeben.

    Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof in den bereits oben genannten rechtskräftigen Entscheidungen vom 22. Oktober 2015 (ebenfalls) festgestellt, dass wegen der engen personellen und programmatischen Verflechtung des Klägers zu 1) als Landesvorsitzender der Klägerin zu 2) und als Vorsitzender des Klägers zu 3) letzteren die diesbezüglichen Aktivitäten und Äußerungen des Klägers zu 1) zuzurechnen sind (U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 33 sowie U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 37 f.; vgl. nachfolgend auch BVerwG, B. v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 sowie 6 B 5.16 - jeweils juris Rn. 5 ff. bzw. 7 ff.).

  • BVerwG, 07.09.2018 - 3 B 29.17

    Übertragung rettungsdienstrechtlicher Genehmigung auf eine GmbH bzw. auf

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2016 - 1 B 91.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030816B1B91.16.0] - juris Rn. 9, vom 24. März 2016 - 6 B 5.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:240316B6B5.16.0] - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 16 Rn. 8 und vom 3. September 2015 - 9 BN 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:030915B9BN4.15.0] - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
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