Rechtsprechung
BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, ... Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; TKG 2004 § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1 und 2, § 28, § 29 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 3, § 35 Abs. 2 und 3, § 37 Abs. 1 und 2, § 125 Abs. 1 Satz 1; AEUV Art. 288 Abs. 5; Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 Art. 3 Abs. 3; Richtlinie 97/33/EG Art. 7; Richtlinie 2002/19/EG Art. 5, Art. 8, Art. 13; Richtlinie 2002/21/EG Art. 8, Art. 19
Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung; Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Wert des Anlagevermögens; Zinsen; Abschreibungen; Berechnungsmethoden; Herstellungs- und ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
Abschreibungen; Abwägung; Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners; Begründungsanforderungen; Berechnungsmethoden; Beurteilungsspielraum; Entgeltgenehmigung; Herstellungs- und Anschaffungskosten; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Rechtsverletzung; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
Telekommunikation; Entgeltgenehmigung; Zusammenschaltung von Telefonnetzen - Wolters Kluwer
Bestimmung der für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die ...
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Telekommunikation; Entgeltgenehmigung; Zusammenschaltung von Telefonnetzen
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Bestimmung der für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kosten des Telefonnetzes und die Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur
- beck.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09
- BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
- OVG Nordrhein-Westfalen - 6 C 13.12 (anhängig)
Papierfundstellen
- BVerwGE 148, 48
- NVwZ 2014, 589
Wird zitiert von ... (135) Neu Zitiert selbst (27)
- BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10
Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Im Rahmen der Bestimmung der für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung kommt der Regulierungsbehörde bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausfüllung das Gericht auch darauf nachzuprüfen hat, ob die Behörde plausibel und erschöpfend argumentiert hat (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5).In dem Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - (…Slg. 2008, I-2931 Rn. 145, 149) hat er klargestellt, dass die Vorläufervorschriften des § 31 TKG 2004, d.h. § 24 TKG 1996 sowie §§ 2 und 3 der Telekommunikations-Entgeltregulierungsverordnung, eine detaillierte Anwendung des Grundsatzes der Kostenorientierung darstellen, der dem Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 (TAL-VO) zugrunde liegt (vgl. hierzu ferner Urteil des Senats vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 34, 37).
Nichts anderes gilt für § 31 TKG 2004; denn ungeachtet der abweichenden Formulierung in § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004, dass die Entgelte die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung "nicht überschreiten" dürfen, während sie sich nach § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung "zu orientieren" haben, bestimmt der genannte Maßstab unverändert die Obergrenze des Entgelts (vgl. Urteil vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 33;… sowie für die mit § 24 Abs. 1 und 2 TKG 1996 weitgehend wortgleichen Bestimmungen in § 20 Abs. 1 und 2 PostG: Urteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - juris Rn. 28).
Der Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 TAL-VO, der zufolge sich die von gemeldeten Betreibern in Rechnung gestellten Preise für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss an den Kosten orientieren müssen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union entnommen, dass als Kosten insbesondere die Zinsen für das eingesetzte Kapital und die Abschreibungen der Anlagegüter zu berücksichtigen sind, die zur Herstellung des Teilnehmeranschlusses verwendet wurden (EuGH…, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 70 ff.; vgl. hierzu BVerwG, Urteil des Senats vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 17).
Da sich jede dieser Methoden nachteilig auf die mit der TAL-VO angestrebten Ziele auswirken kann, den Wettbewerb durch die Festlegung harmonisierter Bedingungen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu intensivieren, um so die wettbewerbsorientierte Bereitstellung einer breiten Palette von Diensten im Bereich der elektronischen Kommunikation zu begünstigen, liegt es nach den Vorgaben des Gerichtshofs im "Ermessen" der nationalen Regulierungsbehörden, festzulegen, wie die Berechnungsgrundlage zu bestimmen ist (EuGH…, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 109, 116 f.; vgl. hierzu BVerwG, Urteil des Senats vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 19, 22).
Der Begriff der tatsächlichen Kosten ist jedoch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht als eigenständige Kostenkategorie, sondern nur als der Oberbegriff für die historischen und die voraussichtlichen, aufgrund des Wiederbeschaffungswerts kalkulierten Kosten zu verstehen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 28).
Soweit der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. April 2008 von Ermessen spricht, das der Regulierungsbehörde durch Art. 3 Abs. 3 TAL-VO eingeräumt wird, hat der Senat bereits entschieden, dass es sich nach deutscher Rechtsterminologie um einen Beurteilungsspielraum in Bezug auf das Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO und korrespondierend damit in § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 handelt (Urteil vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 37).
Zwar hat der Senat darin klargestellt (…a.a.O. Rn. 32), dass er in dem Urteil vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - lediglich die Vorgaben, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - für die in Rede stehende Berechnung im Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 3 der TAL-VO - d.h. in Bezug auf den Zugang durch Kupferleitungen - entwickelt hatte, auf die unionsrechtlich nicht geregelte Bemessung der Entgelte für den Zugang durch Glasfaserleitungen aufgrund der allgemeinen telekommunikationsrechtlichen Kostenvorschrift übertragen hat und der Entscheidung vom 23. November 2011 eine über diese begrenzte Problematik hinausgehende Bedeutung nicht zukommt.
Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des Senats, dass die Kontrollmaßstäbe den vom Bundesverwaltungsgericht zum deutschen Verwaltungsrecht entwickelten Grundsätzen zu entnehmen sind, die danach unterscheiden, ob es sich um die Kontrolle eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite der Norm oder um die Kontrolle von (Regulierungs-)Ermessen auf der Rechtsfolgenseite handelt (Urteil vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 38).
Darüber hinaus ist bei einem derartigen Entscheidungsspielraum, der gewissermaßen im Grenzbereich zum Regulierungsermessen steht, die eigentliche Bewertung der Behörde jedenfalls auch darauf nachzuprüfen, ob sie im Hinblick auf die Kriterien, die in der Rechtsnorm ausdrücklich hervorgehoben oder doch in ihr angelegt sind, plausibel und erschöpfend argumentiert hat (Urteil vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 38, unter Bezugnahme auf Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 38).
Die effiziente gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums ist grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu erstrecken und zu beschränken, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat; denn die notwendige Abwägung und ihre Darstellung im Bescheid sollen zumindest auch die nachgehende gerichtliche Kontrolle ermöglichen, die angesichts des ohnehin eingeräumten Beurteilungsspielraums sonst gänzlich um ihre Effizienz gebracht zu werden drohte (Urteil vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 39 ff.).
Sodann muss die Behörde unter Bewertung der unterschiedlichen Belange im Einzelnen darlegen, dass und warum ihrer Ansicht nach im Ergebnis Überwiegendes für die gewählte Methode spricht (Urteil vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 39).
Ebenso wie in dem der Entscheidung des Senats vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - (Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5) zugrunde liegenden Fall hat eine methodische Auseinandersetzung mit historischen Kosten im Sinne einer Bewertung der Vor- und Nachteile der einen und der anderen Berechnungsweise für die Erreichung der Regulierungsziele in dem angegriffenen Bescheid nicht erkennbar stattgefunden.
Sie bezwecken jedenfalls nicht allein die Bescheidung erhobener Einwendungen, sondern sollen zumindest auch die nachgehende gerichtliche Kontrolle ermöglichen, die angesichts des ohnehin eingeräumten Beurteilungsspielraums sonst gänzlich um ihre Effizienz gebracht zu werden drohte (Urteil vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 41).
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/06
Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
In dem Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - (Slg. 2008, I-2931 Rn. 145, 149) hat er klargestellt, dass die Vorläufervorschriften des § 31 TKG 2004, d.h. § 24 TKG 1996 sowie §§ 2 und 3 der Telekommunikations-Entgeltregulierungsverordnung, eine detaillierte Anwendung des Grundsatzes der Kostenorientierung darstellen, der dem Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 (TAL-VO) zugrunde liegt (…vgl. hierzu ferner Urteil des Senats vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 34, 37).Der Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 TAL-VO, der zufolge sich die von gemeldeten Betreibern in Rechnung gestellten Preise für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss an den Kosten orientieren müssen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union entnommen, dass als Kosten insbesondere die Zinsen für das eingesetzte Kapital und die Abschreibungen der Anlagegüter zu berücksichtigen sind, die zur Herstellung des Teilnehmeranschlusses verwendet wurden (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 70 ff.;… vgl. hierzu BVerwG, Urteil des Senats vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 17).
Da sich jede dieser Methoden nachteilig auf die mit der TAL-VO angestrebten Ziele auswirken kann, den Wettbewerb durch die Festlegung harmonisierter Bedingungen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu intensivieren, um so die wettbewerbsorientierte Bereitstellung einer breiten Palette von Diensten im Bereich der elektronischen Kommunikation zu begünstigen, liegt es nach den Vorgaben des Gerichtshofs im "Ermessen" der nationalen Regulierungsbehörden, festzulegen, wie die Berechnungsgrundlage zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 109, 116 f.;… vgl. hierzu BVerwG, Urteil des Senats vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 19, 22).
Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 24. April 2008 (a.a.O. Rn. 110 ff.) festgestellt, und dies hat das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben.
Zwar fehlt in Art. 13 der Zugangsrichtlinie der Begriff der "tatsächlichen" Kosten, den der Gerichtshof der Europäischen Union aufgreift (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 115 und 119).
Bei diesen Zielen, die der Gerichtshof im Wesentlichen dem 6. und dem 11. Erwägungsgrund der TAL-VO entnimmt, handelt es sich einerseits darum, das Teilnehmeranschlussnetz möglichst rasch dem Wettbewerb zu öffnen (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 101), und andererseits darum, die langfristige Entwicklung und Verbesserung der lokalen Infrastruktur durch den marktmächtigen Betreiber zu sichern (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 106).
Zwar hat der Senat darin klargestellt (…a.a.O. Rn. 32), dass er in dem Urteil vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - lediglich die Vorgaben, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - für die in Rede stehende Berechnung im Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 3 der TAL-VO - d.h. in Bezug auf den Zugang durch Kupferleitungen - entwickelt hatte, auf die unionsrechtlich nicht geregelte Bemessung der Entgelte für den Zugang durch Glasfaserleitungen aufgrund der allgemeinen telekommunikationsrechtlichen Kostenvorschrift übertragen hat und der Entscheidung vom 23. November 2011 eine über diese begrenzte Problematik hinausgehende Bedeutung nicht zukommt.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es allein Sache der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer Verfahrensautonomie unter Wahrung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes das zuständige Gericht, die Verfahrensart und damit die Art und Weise der richterlichen Kontrolle von Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden über die Genehmigung der Preise der gemeldeten Betreiber für den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen zu bestimmen (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - Slg. 2008, I-2931 Rn. 163 ff., 170).
Denn obwohl u.a. die Beigeladene des vorliegenden Verfahrens bereits in dem dem Urteil vom 24. April 2008 zugrunde liegenden Verfahren vor dem Gerichtshof geltend gemacht hatte, nach der Nr. 6 der Empfehlung 98/195 bestünden bedeutsame Anhaltspunkte dafür, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber sich für eine auf die aktuellen Kosten gestützte Berechnungsmethode entschieden habe (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - Slg. 2008, I-2931 Rn. 89 f.), ist der Gerichtshof hierauf in seiner Entscheidung nicht eingegangen.
Zudem hat der Gerichtshof der Europäischen Union auch dieser Empfehlung keine relevanten Anhaltspunkte dafür entnommen, dass ein auf Wiederbeschaffungskosten beruhendes Kostenrechnungssystem zu präferieren sei, obwohl die Beigeladene des vorliegenden Verfahrens bereits in dem vor dem Gerichtshof geführten Verfahren geltend gemacht hatte, aus Nr. 4 der Empfehlung 98/322 ergäben sich bedeutsame Anhaltspunkte dafür, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber sich für eine auf die aktuellen Kosten gestützte Berechnungsmethode entschieden habe (EuGH, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 91).
Für die subjektive Reichweite der gerichtlichen Aufhebung einer Entgeltgenehmigung ist schließlich ohne Bedeutung, ob bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 42 Abs. 2 VwGO unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch solche Unternehmen klagebefugt sind, die mit dem regulierten Unternehmen in keiner Vertragsbeziehung stehen und deren Rechte von der Entgeltgenehmigung daher lediglich potenziell betroffen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - Slg. 2008, I-2931 Rn. 176 f.).
- BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11
Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
In diesem Umfang ist die streitgegenständliche Entgeltgenehmigung aufgrund des Wegfalls einer Erlassvoraussetzung nachträglich rechtswidrig geworden; denn nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 43).Die Entgeltgenehmigungspflicht greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Beigeladenen ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34).
Soweit diese Wirkung voraussetzt, dass die Entscheidung gegenüber dem Entgeltgläubiger und den Entgeltschuldnern einheitlich ergeht (…vgl. Urteil vom 25. März 2009 - BVerwG 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 31) bzw. eine parallele Geltung von Genehmigungen unterschiedlicher Entgelte für die gleiche Leistung ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 16), bezieht sich dies nur auf das jeweilige (zweipolige) Rechtsverhältnis zwischen dem Entgeltgläubiger und einem bestimmten Entgeltschuldner.
Das Regulierungsziel der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation beinhaltet nämlich nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 58), dass die Marktteilnehmer eine hinreichend verlässliche Kalkulations- und Planungsgrundlage für ihre Investitionsentscheidungen haben.
- BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07
Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Die Ausübung eines Beurteilungsspielraums wird herkömmlich darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 21).Die Ausübung des Regulierungsermessens wird vom Gericht beanstandet, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste (Abwägungsdefizit), die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist (Abwägungsfehleinschätzung) oder der Ausgleich zwischen ihnen zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität; grundlegend: Urteil vom 2. April 2008 a.a.O. Rn. 47).
So obliegt der Bundesnetzagentur etwa trotz der aufgrund von Art. 15 Abs. 3 der Rahmenrichtlinie gesteigerten Berücksichtigungspflicht der von der Kommission nach Art. 15 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie erlassenen Empfehlung in Bezug auf relevante Produkt- und Dienstmärkte (Märkte-Empfehlung) eine "nachvollziehende Bewertung", die einerseits die von der Vermutung ausgehende Vorprägung, andererseits auch und insbesondere vom europäischen Standard abweichende nationale Besonderheiten angemessen berücksichtigt (Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 24 f., vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 Rn. 24 …und vom 1. September 2010 - BVerwG 6 C 13.09 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 4 Rn. 19).
- BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11
Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Nichts anderes gilt für § 31 TKG 2004; denn ungeachtet der abweichenden Formulierung in § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004, dass die Entgelte die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung "nicht überschreiten" dürfen, während sie sich nach § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung "zu orientieren" haben, bestimmt der genannte Maßstab unverändert die Obergrenze des Entgelts (…vgl. Urteil vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 33; sowie für die mit § 24 Abs. 1 und 2 TKG 1996 weitgehend wortgleichen Bestimmungen in § 20 Abs. 1 und 2 PostG: Urteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - juris Rn. 28).Diese Auslegung steht nicht in Widerspruch zum Senatsurteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - (juris), das die Genehmigung der Entgelte für die Gewährung des Zugangs zu Postfachanlagen zum Gegenstand hatte.
Nach der Rechtsprechung des Senats muss jedwede Aufklärungsmaßnahme mit dem im Interesse des regulierten Unternehmens äußerst eng gezogenen zeitlichen Rahmen des Entgeltgenehmigungsverfahrens und mit den in diesem Rahmen zu wahrenden Beteiligungsrechten Dritter vereinbar sein (vgl. Urteil vom 29. Mai 2013 - BVerwG 6 C 10.11 - juris Rn. 23, zu der § 31 Abs. 6 Satz 3 TKG 2004 weitgehend entsprechenden Regelung des § 22 Abs. 2 PostG).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Insoweit ist von dem in der planungsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz auszugehen, dass lediglich diejenigen Belange in die Abwägung eingestellt werden müssen, die für die Behörde bei ihrer Entscheidung als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (grundlegend: Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 ).Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge eines solchen Verfahrens vorzutragen, dann ist die Betroffenheit abwägungsbeachtlich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen musste (Beschluss vom 9. November 1979 a.a.O. S. 104).
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ; BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 ).Es ist jedoch gleichfalls gesichert, dass die Behörde ihre Praxis aus willkürfreien, d.h. sachlichen Gründen ändern kann (Urteil vom 8. April 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 18.09
Entgeltgenehmigung; Nahbereichsprodukt; Homezone-Produkt; Vorleistungsentgelt; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Dass die Erhebung unterschiedlicher Entgelte nicht ohne Weiteres als erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf dem betreffenden Telekommunikationsmarkt im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TKG 2004 oder als Diskriminierung im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TKG 2004 anzusehen ist, wird daran erkennbar, dass der Gesetzgeber selbst zu einer Behinderung oder Ungleichbehandlung führende Verhaltensweisen, die grundsätzlich unter das allgemeine Missbrauchsverbot fallen, im Ergebnis hinnimmt, wenn gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 TKG 2004 eine sachliche Rechtfertigung nachgewiesen wird (vgl. hierzu Urteil vom 20. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 18.09 - Buchholz 442.066 § 28 TKG Nr. 3 Rn. 30).Diese Regelung stellt allerdings nicht auf die Belastung der Zusammenschaltungspartner des regulierten Unternehmens durch die hoheitliche Gestaltung ihrer Entgeltzahlungspflicht, sondern auf die Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeit "anderer Unternehmen" ab und bezieht damit von vornherein einen von den Entgeltschuldnern zu unterscheidenden Personenkreis in ihren Schutzbereich ein (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 18.09 - Buchholz 442.066 § 28 TKG Nr. 3 Rn. 15).
- BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Die Entgeltgenehmigungspflicht greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Beigeladenen ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ; BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34). - BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Die verfügende Wirkung der Entgeltgenehmigung, durch die das in § 37 Abs. 1 TKG bestimmte präventive Verbot aufgehoben wird, andere als die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte zu verlangen (Urteil vom 25. Februar 2009 - BVerwG 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 19), schließt eine auf das Rechtsverhältnis zwischen den jeweiligen Prozessbeteiligten beschränkte gerichtliche Aufhebung ebenfalls nicht aus. - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 14.12
Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu …
- BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 11.12
Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines …
- EuGH, 13.12.1989 - 322/88
Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02
Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …
- BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07
Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen, …
- BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12
Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10
Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit; …
- BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
- BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
- BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger …
- BVerwG, 01.09.2010 - 6 C 13.09
Marktdefinition; Marktabgrenzung; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; …
- BVerwG, 25.11.2009 - 6 C 34.08
Entgelte; Entgeltgenehmigung; effiziente Leistungsbereitstellung; …
- BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09
Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …
- BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06
Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Vergütung auf erbrachte Leistungen …
- BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13
Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung; …
Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen, denen der Senat in seiner Rechtsprechung folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 33), ist die Ausübung eines Beurteilungsspielraums generell darauf zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat.Das Erfordernis einer plausiblen und erschöpfenden Begründung bei der Ausfüllung des der Regulierungsbehörde zustehenden Spielraums hat der Senat früher bereits im Zusammenhang mit der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen im Rahmen der Bestimmung des Genehmigungsmaßstabs der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 TKG angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 34 sowie zuvor bereits Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 38, unter Bezugnahme auf Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 38).
Der Bundesgerichtshof hat insoweit auf die entsprechende telekommunikationsrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mehrfach ausdrücklich Bezug genommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 und vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5).
Denn bei der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG handelt es sich lediglich um eine Methode zur Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, die jedoch nicht gleichzeitig zu einer Änderung des inhaltlichen Maßstabs der Kostenprüfung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 23).
Über solche Beurteilungsspielräume verfügt die Regulierungsbehörde - wie oben ausgeführt - nicht nur im Rahmen der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG, sondern beispielsweise auch bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, welche für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der hier noch anwendbaren Fassung (jetzt: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG) in der Regel maßgeblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 18 ff.).
Dies gilt jedenfalls insoweit, als sich der der Regulierungsbehörde im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung partiell eingeräumte Beurteilungsspielraum aus den unionsrechtlichen Vorgaben zur Preiskontrolle ergibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -BVerwGE 148, 48, jeweils unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 -C-55/06, Arcor -).
Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 , Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - BVerwGE 134, 204 ff.;… BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39).
- BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13
Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung; …
Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen, denen der Senat in seiner Rechtsprechung folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 33), ist die Ausübung eines Beurteilungsspielraums generell darauf zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat.Das Erfordernis einer plausiblen und erschöpfenden Begründung bei der Ausfüllung des der Regulierungsbehörde zustehenden Spielraums hat der Senat früher bereits im Zusammenhang mit der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen im Rahmen der Bestimmung des Genehmigungsmaßstabs der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 TKG angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 34 sowie zuvor bereits Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 38, unter Bezugnahme auf Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 38).
Der Bundesgerichtshof hat insoweit auf die entsprechende telekommunikationsrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mehrfach ausdrücklich Bezug genommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 und vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5).
Denn bei der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG handelt es sich lediglich um eine Methode zur Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, die jedoch nicht gleichzeitig zu einer Änderung des inhaltlichen Maßstabs der Kostenprüfung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 23).
Über solche Beurteilungsspielräume verfügt die Regulierungsbehörde - wie oben ausgeführt - nicht nur im Rahmen der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG, sondern beispielsweise auch bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, welche für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der hier noch anwendbaren Fassung (jetzt: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG) in der Regel maßgeblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 18 ff.).
Dies gilt jedenfalls insoweit, als sich der der Regulierungsbehörde im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung partiell eingeräumte Beurteilungsspielraum aus den unionsrechtlichen Vorgaben zur Preiskontrolle ergibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48, jeweils unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06, Arcor -).
Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 , Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - BVerfGE 134, 204 ff.;… BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39).
- BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13
Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; …
Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten und das damit einhergehende Verbot, ungenehmigte Entgelte zu verlangen, greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ;… BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13.12 - juris Rn. 39).Ein solcher Beurteilungsspielraum kommt der Regulierungsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen der Bestimmung der für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der hier noch anwendbaren Fassung (jetzt: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG) in der Regel maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung jedenfalls bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen zu (vgl. Urteil vom 25. September 2013 a.a.O. Rn. 18 ff.).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO (EuGH…, Urteil vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06, Arcor - Slg. 2008, I-2931 Rn. 145, 149), die auf die Auslegung des in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie enthaltenen Begriffs der "kostenorientierten Preise" übertragen werden kann (vgl. Urteil vom 25. September 2013 a.a.O. Rn. 21 ff.), liegt die Auswahl der Methode zur Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen im "Ermessen" der nationalen Regulierungsbehörden (EuGH…, Urteil vom 24. April 2008 a.a.O. Rn. 109, 116 f.;… vgl. hierzu ferner Urteil des Senats vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 19, 22).
Soweit der Gerichtshof von Ermessen spricht, handelt es sich nach deutscher Rechtsterminologie um einen Beurteilungsspielraum (…Urteile vom 23. November 2011 a.a.O. Rn. 37 und vom 25. September 2013 a.a.O. Rn. 30), den das nationale Recht nicht einschränken kann.
Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 , Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - NJW 2014, 46 Rn. 66;… BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13.12 - juris Rn. 39).
- BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13
Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit; …
Vielmehr entspricht der ermittelte Vergleichspreis nach der Vorstellung des Gesetzgebers ohne weiteres dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (…in diesem Sinne: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 16.13 - juris Rn. 55, 59 und - 6 C 18.13 - juris Rn. 50, 54 sowie zuvor bereits: BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 23;… zu den Zusammenhängen insgesamt: Groebel, in: Säcker, , TKG, 3. Aufl. 2013, § 35 Rn. 3, 19 ff.).Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten und das damit einhergehende Verbot, ungenehmigte Entgelte zu verlangen, greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 45;… BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39).
Über solche Beurteilungsspielräume verfügt die Regulierungsbehörde - wie oben ausgeführt - nicht nur im Rahmen der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG, sondern beispielsweise auch bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, welche für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der Regel maßgeblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48, Rn. 18 ff.).
Dies gilt jedenfalls insoweit, als sich der der Regulierungsbehörde im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung partiell eingeräumte Beurteilungsspielraum aus den unionsrechtlichen Vorgaben zur Preiskontrolle ergibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48, jeweils unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06, Arcor -).
Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 45…, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - NJW 2014, 46 Rn. 66;… BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48, Rn. 39).
- BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15
Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung; …
Es ist verfehlt, wenn sich die Klägerin für ihren Standpunkt auf die Rechtsprechung des Senats beruft, wonach die Anfechtungsklage eines mit dem regulierten Unternehmen vertraglich verbundenen Wettbewerbers nur insoweit zu einer gerichtlichen Aufhebung einer Entgeltgenehmigung führen kann, als sich die Genehmigung auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern auswirkt (sog. inter-partes-Wirkung, grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 65 ff.).Dem entspricht es in prozessualer Hinsicht, dass von einer stattgebenden Entscheidung, die auf eine gegen eine Entgeltgenehmigung gerichtete Verpflichtungsklage des regulierten Unternehmens hin ergeht, regelmäßig sämtliche zwischen dem regulierten Unternehmen und seinen Vertragspartnern bestehenden Rechtsverhältnisse erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 76).
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass zum Zweck der ergänzenden Begründung einer Entgeltgenehmigung ein ausdrücklicher Verweis auf die Gründe eines anderen Beschlusses, zu dem die Wettbewerber des regulierten Unternehmens jedenfalls über die Beschlussdatenbank der Bundesnetzagentur Zugang haben, zulässig ist (vgl. in diesem Sinn für den Verweis auf die einer Entgeltgenehmigung zu Grunde liegende Regulierungsverfügung: BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 45).
Da Art. 13 Abs. 1 Satz 1 ZRL wiederum durch § 31 Abs. 1 Satz 2, § 32 Abs. 1 Satz 1 TKG (§ 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 TKG a.F.) mit dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in nationales Recht umgesetzt worden ist, müssen die genannten Vorgaben die Anwendung auch dieses Maßstabs leiten (zum Ganzen ausführlich BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 18 ff.).
Denn die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums ist grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu erstrecken und zu beschränken, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 33 f. und zusammenfassend Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:101214B6C18.13.0] - BVerwGE 151, 56 Rn. 38).
Sodann muss die Behörde unter Bewertung der unterschiedlichen Belange im Einzelnen darlegen, dass und warum ihrer Ansicht nach im Ergebnis Überwiegendes für die gewählte Methode spricht (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 36;… Beschluss vom 25. Juni 2014 - 6 C 10.13 - BVerwGE 150, 74 Rn. 31).
Dass sie nach Feststellung des Verwaltungsgerichts einen Teil der Gründe des Beschlusses vom 17. Juni 2011 betreffend die Genehmigung der monatlichen Entgelte der Beigeladenen für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung (dort S. 31 bis 43) in Gestalt eines Verweises in die Begründung einbezogen hat, ist - die obigen Darlegungen zur formellen Rechtmäßigkeit ergänzend - auch in materieller Hinsicht nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 45).
Dies ergibt sich aus den bereits dargelegten Erwägungen, die den Senat zur Anerkennung eines punktuellen Beurteilungsspielraums für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen bewogen haben (grundlegend wie ausgeführt: BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 18 ff.).
So ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass sich der erforderliche Umfang der Begründung einer Entgeltgenehmigung, soweit diese sich auf die Abwägung der durch die Regulierung betroffenen Belange bezieht, danach richtet, ob für die Behörde bei ihrer Entscheidung eine abwägungsbeachtliche Betroffenheit erkennbar war (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 43).
- VG Köln, 16.06.2021 - 21 K 4368/19 vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 18 ff., 31.
vgl. EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C 55/06 (Arcor) -, Slg. 2008, I-2976 Rn. 115 f., 119, 132 ff.; EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-277/16 (Polkomtel) -, NVwZ 2018, 1039 Rn. 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, juris (…Rn. 18 ff., 21 ff.); BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, juris (…Rn. 28 ff.).
BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 33 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, juris und Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 -, juris Rn. 31 ff.
vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 -, juris Rn. 24 f.
BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, BVerwGE 148, 48 Rn. 73.
BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 65 ff. und vom 1. April 2015 - 6 C 38.13 -, juris Rn. 18.
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13/12 -, juris Rn. 68.
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13/12 -, juris Rn. 72, 73 und 76.
BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 69 ff. und 74.
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 C 4.17
Vorgaben zur Entgeltberechnung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer …
Der Senat hat bereits früher entschieden, dass die Entscheidung, ob die Entgelte dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 TKG in der vor dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geltenden Fassung entsprechen, anders als die Auferlegung einer Genehmigungspflicht kein nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TKG (a.F.) zulässiger Regelungsgegenstand einer Regulierungsverfügung ist (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 45).Wie der Senat bereits früher hervorgehoben hat, kann der Prüfungsaufwand im Entgeltgenehmigungsverfahren hierdurch vermindert werden, weil die Bundesnetzagentur in der Begründung der Entgeltgenehmigung auf ihre Erwägungen in der zugrunde liegenden Regulierungsverfügung verweisen kann (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 45).
Wie bereits erwähnt, hat sie jedoch die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen wie etwa die Auswahl der Kostenberechnungsmethode bereits vor Beginn der 10-Wochen-Frist umfassend vorzubereiten und sich im Rahmen der Entgeltgenehmigung auf Vorüberlegungen zu stützen, die sie bereits vor Beginn der Entscheidungsfrist aus Anlass früherer Verfahren oder auch verfahrensunabhängig - gleichsam vor die Klammer gezogen - angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 40).
Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie enthält zur Vorgehensweise bei einer Preiskontrolle und zum anzuwendenden Entgeltmaßstab keine ausdifferenzierten Regelungen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 22).
Derartige "punktuelle" Beurteilungsspielräume werden z.B. angenommen in Bezug auf die Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen (BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 18 …und vom 29. März 2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 Rn. 14, 31) oder die gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 TKG zu ermittelnde angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals (BVerwG…, Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 - BVerwGE 156, 75 Rn. 32 ff.).
- BVerwG, 27.05.2020 - 6 C 1.19
Briefporto für Standardbriefe rechtswidrig
Die Entgeltgenehmigung behält ihre rechtsgestaltende Wirkung für Verträge anderer Kunden, die während ihrer Geltungsdauer abgeschlossen wurden; diese Verträge gelten mit dem genehmigten Entgelt fort (Inter-partes-Wirkung; vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:250913U6C13.12.0] - BVerwGE 148, 48 Rn. 65 ff. …und vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:170816U6C50.15.0] - BVerwGE 156, 75 Rn. 10).Eine unternehmensspezifische Überprüfung dieses Preises findet nicht statt (vgl. für die isolierte Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 TKG: BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 23;… Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2015 - 6 C 33.13 [ECLI:DE:BVerwG:2015:250215B6C33.13.0] - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 8 Rn. 22 f.).
- BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16
Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …
Dieser Spielraum knüpft an die Merkmale der Kosten und des eingesetzten Kapitals in der in § 32 Abs. 1 Satz 1 TKG enthaltenen Definition der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung an und hat seine Wurzeln im Unionsrecht (…vgl. dazu ausführlich unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 24. April 2008 - C-55/06, Arcor - Rn. 70 ff.: BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 18 ff. und zuletzt: Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 - N&R 2017, 44 Rn. 22 f.).Da maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle des regulierungsrechtlichen Beurteilungsspielraums allein die Begründung der Behördenentscheidung ist, prüft das Gericht, ob die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Kriterien, die in den relevanten Rechtsnormen ausdrücklich hervorgehoben oder doch angelegt sind, plausibel und erschöpfend argumentiert hat (BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 33 ff. und vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 - N&R 2017, 44).
(1) Die Beschlusskammer hat im Ausgangspunkt erkannt, dass das Anbieterinteresse des regulierten Unternehmens stets mit den übrigen zu berücksichtigenden Zielen und Grundsätzen der Regulierung - wie insbesondere den Nutzerinteressen, dem Ziel der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und dem Ziel, effiziente Infrastrukturinvestitionen und Innovationen sicherzustellen (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 36 …und vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 - N&R 2017, 44 Rn. 27) - abgewogen werden muss.
Dies folgt mit Blick auf das nationale Recht daraus, dass die Entgeltgenehmigungspflicht in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit des regulierten Unternehmens eingreift, die das Recht umfasst, das Entgelt für berufliche Leistungen mit den jeweiligen Interessenten frei auszuhandeln (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 [ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111208.1bvr193208] - NVwZ 2012, 694 ; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39…, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 - BVerwGE 149, 94 Rn. 52).
Diesem Gesichtspunkt könne ein erhebliches Gewicht in der Abwägungsentscheidung zukommen (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 55 f.).
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 39.14
Entgeltgenehmigung; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Einmal-Entgelte; …
In Betracht kommen insoweit nur Elemente der Kostenkontrolle, die in besonderer Weise durch eine Abwägung gegenläufiger Regulierungsziele sowie ökonomische Wertungen und Prognosen geprägt sind (…BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2013 - 6 C 10.11 - BVerwGE 146, 325 Rn. 32 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 31).Zwar konkretisiert die in § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG geregelte Vorgabe, dass genehmigungsbedürftige Entgelte die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nicht überschreiten dürfen, den in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie enthaltenen Grundsatz der Kostenorientierung (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 19, 22).
Zwar hat der Senat entschieden, dass die Vorgaben des Gerichtshofs zum Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO auf die Auslegung des Begriffs der "kostenorientierten Preise", die die Regulierungsbehörde nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie einem Betreiber auferlegen kann, übertragen werden können (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 21 ff.).
In dem bereits erwähnten Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - hat der Senat aufgrund einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG am Maßstab des Art. 13 der Zugangsrichtlinie einen Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen anerkannt.
- BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18
Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen …
- BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13
Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu …
- VG Köln, 11.12.2019 - 21 K 6049/16
- BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der …
- VG Köln, 11.12.2019 - 21 K 6734/16
- VG Köln, 22.01.2014 - 21 K 2807/09
Anspruch eines Mobilfunknetzbetreibers auf Neubescheidung seines …
- BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 8.14
Neutrale Aufwendungen; Ausgangsentgeltniveau; postrechtliche Entgeltgenehmigung; …
- VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8515/18
Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen: Telekom, Vodafone und O2 …
- VG Köln, 22.01.2014 - 21 K 2745/09
Beurteilung einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung; …
- VG Köln, 22.10.2014 - 21 K 1654/11
Einklang des Verbindungsentgelts für die Terminierung in einem Mobilfunknetz mit …
- BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14
Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; …
- BVerwG, 29.03.2023 - 6 C 21.21
Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen einer …
- VG Köln, 22.10.2014 - 21 K 1925/11
- VG Köln, 22.10.2014 - 21 K 1924/11
Einklang des Verbindungsentgelt für die Terminierung in einem Mobilfunknetz mit …
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 50.16
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um …
- VG Köln, 16.07.2014 - 21 K 2941/09
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Bundesnetzagentur; …
- VG Köln, 21.12.2016 - 21 K 5914/13
Genehmigung von Entgelten für die Gewährung der Zugänge zu …
- VG Köln, 26.09.2018 - 1 K 5469/17
- BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 38.13
Drittanfechtungsklage gegen Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende …
- BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12
Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der …
- VG Köln, 22.10.2014 - 21 K 1814/11
Einklang des Verbindungsentgelts für die Terminierung in einem Mobilfunknetz mit …
- BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 37.13
Drittanfechtung einer Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende …
- VG Köln, 11.12.2019 - 21 K 6023/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 476/08
Drittschutz im Zusammenhang mit der Genehmigung von Entgelten für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18
Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur …
- VG Köln, 08.04.2019 - 1 K 6308/17
- VG Köln, 16.06.2021 - 21 K 4486/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2023 - 13 B 381/22
Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 478/08
Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen durch die …
- BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 9.14
Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 …
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um …
- BVerwG, 25.06.2014 - 6 C 10.13
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren; …
- BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14
Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle; …
- BGH, 26.01.2021 - EnVR 7/20
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
- VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 351/19
5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und …
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 6.17
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um …
- BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 7.17
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um …
- VG Köln, 10.11.2021 - 21 K 4396/19
- BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 36.13
Anforderungen an die Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 44.14
Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des …
- OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 721/18
Beschluss der Bundesnetzagentur über die Festlegung eines generellen sektoralen …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 43.14
Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des …
- VG Köln, 25.10.2023 - 21 K 3887/20
- BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
Kein Zugang einer Nichtregierungsorganisation und ihres "Infobusses für …
- BGH, 22.07.2014 - EnVR 58/12
Gestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des Beginns der …
- BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von …
- VG Köln, 09.08.2019 - 21 L 4824/17
Wiederaufleben von Regulierungsverfügungen, Terminierungsempfehlung
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15
Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 40.14
Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des …
- VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18
Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im …
- BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12
Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung; …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 41.14
Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 42.14
Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des …
- BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 4/19
Gewährung der Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19. …
- BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 10.14
Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 …
- VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
Price Cap 2015
- VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
- VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6592/13
- BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 24.12
Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 503/17
Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung …
- BVerwG, 24.02.2016 - 6 C 62.14
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Standardangebot; Teilentscheidungen im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 502/17
Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 3 Kart 787/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2021 - 9 A 1531/16
Klageänderung; Arzneimittel; Parallelimport; Parallelimportgenehmigung; …
- VG Köln, 14.11.2014 - 9 K 3016/09
Erteilung einer Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 13 B 1349/18
Genehmigung der Entgelte eines Schienenwegebetreibers; Genehmigung von …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 129/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- BGH, 26.01.2021 - EnVR 101/19
Anreizregulierung im Gassektor: Festlegung eines generellen sektoralen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 B 5.14
Schengen-Visum, Rückkehrabsicht; begründete Zweifel; Beurteilungsspielraum; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13
Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- VGH Bayern, 02.11.2020 - 12 C 20.32011
Unterbringung anerkannter mittelloser Flüchtlinge in (staatlichen) Unterkünften
- BVerwG, 16.01.2019 - 6 B 136.18
Erteilung einer Entgeltgenehmigung auf der Grundlage einer …
- VG Köln, 17.05.2018 - 1 L 2466/17
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 9 S 1128/16
Prüferbestellung in der zahnärztlichen Prüfung
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 311/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 57/14
Mehrbedarf für Alleinerziehende nach dem AsylbLG; Konkret individuelle …
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
Effizienzvergleich II
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 491/17
Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 492/17
Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des …
- VG Köln, 03.12.2015 - 1 K 8115/13
Regulierungsbehördeliche Genehmigung von sog. Interconnection-Anschlüssen (ICAs); …
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 44/22
Festsetzung des individuellen Effizienzwerts des Betreibers eines …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 130/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 273/20
Genehmigung höheren Briefportos war rechtswidrig
- VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO
- BGH, 26.01.2021 - EnVR 72/19
Anreizregulierung im Gassektor: Festlegung eines generellen sektoralen …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 757/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 743/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 12 C 23.563
Prozesskostenhilfe bei nachträglicher Geltendmachung von Unterkunftsgebühren oder …
- VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 718/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 883/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 908/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 544/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 B 720/17
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels zur Regelung eines einstweiligen Zustands …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 498/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 775/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 813/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 689/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 619/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 706/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- VG Köln, 11.04.2018 - 21 K 952/15
- VG Köln, 22.10.2015 - 1 K 2736/13
Anspruch des Eigentümers eines bundesweiten Telekommunikationsnetzes auf eine …
- VG Köln, 14.05.2014 - 21 K 3094/09
Genehmigung der Erhebung von Entgelten für die Gewährung von …
- VG Köln, 14.05.2014 - 21 K 3096/09
Rechtmäßigkeit einer Unterschreitung des genehmigten Entgelts für Terminierungen …
- VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 C 23.30311
Zur nachträglichen Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannte …
- VGH Bayern, 31.05.2023 - 12 C 23.30271
Kostenfestsetzung für die Unterbringung anerkannter mittelloser Flüchtlinge in …
- VG Köln, 22.04.2015 - 21 K 5713/12
- VGH Bayern, 18.10.2023 - 11 BV 20.685
Erfolglose Klage auf Zahlung eines weiteren Ausgleichs für Mindereinnahmen im …
- BVerwG, 26.01.2021 - 6 B 46.20
Durchführung eines Konsolidierungsverfahrens im Entgeltgenehmigungsverfahren
- VG Köln, 15.06.2020 - 21 K 7279/18
- VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 5581/15
- OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 668/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …
- VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 4229/18
- VG Braunschweig, 15.11.2023 - 1 B 339/23
Glyphosat; Pflanzenschutzrecht; Zulassung; Eilantrag Verlängerung der …
- VG Berlin, 23.09.2020 - 6 L 194.20
Deutsch-russisches Liebespaar in Zeiten von Corona: Einreise nur möglich bei …
- VG Köln, 22.04.2015 - 21 K 5700/12
- VG Köln, 22.04.2015 - 21 K 5698/12
Umfang der Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Gewährung des Zugangs zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 B 721/17
Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung …
- VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 5583/15
- VG Köln, 11.07.2018 - 1 K 9488/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
- VG Köln, 23.05.2018 - 21 K 5507/15
Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 C 13.12 |
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09
- BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
- OVG Nordrhein-Westfalen - 6 C 13.12 (anhängig)