Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 25.05.2016

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9649
OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15 (https://dejure.org/2015,9649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2015 - 6 U 17/15 (https://dejure.org/2015,9649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2015 - 6 U 17/15 (https://dejure.org/2015,9649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr. 11 UWG, § 7 AMG
    Wettbewerbsvertoß: Gewährung eines Einkaufsgutscheins bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Zugabe eines Brötchengutscheins bei Abgabe eines preisgebundenen Arzneimittels ist unlauter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Begebung eines Warengutscheins für eine Bäckerei durch eine Apotheke bei Abgabe eines rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; AMG § 7
    Wettbewerbswidrigkeit der Begebung eines Warengutscheins für eine Bäckerei durch eine Apotheke bei Abgabe eines rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimittels

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorteilsgewährung durch Einkaufsgutschein bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kleinstzuwendung bei Apotheken ist wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gutschein bei preisgebundenen Arzneimittel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers bei Gewährung eines Einkaufsgutscheins für Brötchen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufsgutschein bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14

    Gewährung eines Loses mit Gewinn eines Einkaufsgutscheins als Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Gewährt eine Apotheke bei Abgabe eines rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimittels einen in einer Bäckerei einzulösenden Einkaufsgutschein (hier: über "2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti"), verstößt dies gegen das arzneimittelpreisrechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen und stellt zugleich einen spürbaren Wettbewerbsvertoß dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vgl. Urt. v. 10.7.2014 - 6 U 32/14).

    Wie in dem zwischen den Parteien des Rechtsstreits ergangenen Senatsurteil vom 10.7.2014 (6 U 32/14) ausgeführt, verbieten die Vorschriften über die  Preisbindung rezeptpflichtiger Arzneimittel (§ 78 II 2, 3 III AMG, § 3 AMPreisV) die Gewährung jeglicher an den Kauf gekoppelter Vorteile, die den Erwerb für den Kunden wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    In der Sache selbst gibt der Schriftsatz des Antragsgegnervertreters vom 31.3.2015 Anlass, den bereits im Urteil vom 10.7.2014 - 6 U 32/14 - (GRUR-RR 2015, 31 - Rubbellos in der Apotheke) sowie im Beschluss vom 3.3.2015 dargelegten Standpunkt des Senats nochmals zu verdeutlichen:.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 149/13

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Europarechtskonformität der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Die im Schriftsatz des Antragsgegnervertreters vom 31.3.2015 unter Bezugnahme auf ein Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 24.3.2015 - I-20 U 149/13) aufgeworfenen Zweifel, ob die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel überhaupt mit Art. 34, 36 AEUV vereinbar ist, teilt der Senat nicht.
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Wie auch das OLG Düsseldorf in den Gründen seines Beschluss (Rdz. 11) ausgeführt hat, sieht der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schon nicht als Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 34 AEUV, sondern als bloße Verkaufsmodalität im Sinne der Rechtsprechung des EUGH an (vgl. BGHZ 194, 354, juris-Tz, 39 ff.); selbst wenn man eine Maßnahme gleicher Wirkung bejahen wollte, wäre diese Maßnahme nach Auffassung des Gemeinsamen Senats nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt (a.a.O. juri-Tz. 44 f.).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Nach der auf Seite 3 des Urteils vom 10.7.2014 wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus, juris-Tz. 13; GRUR 2010, 1138 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, juris-Tz. 17 ff.; MRP 2010, 204 - Bonussystem, juris-Tz. 14) verbietet es das Arzneimittelpreisrecht grundsätzlich, dem Kunden gekoppelt an den Erwerb des zum festgesetzten Preis abgegebenen Arzneimittels Vorteile jeglicher Art zu gewähren, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen und daher geeignet sind, den vom Gesetzgeber nicht erwünschten Preiswettbewerb in diesem Bereich zu beeinflussen.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 6 U 118/07

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Dies entspricht auch der Lebenserfahrung; denn gerade wenn der Abgabepreis in allen Apotheken identisch ist, können auch Zuwendungen von geringem Wert den Kunden veranlassen, bei nächster Gelegenheit ein preisgebundenes Arzneimittel wieder in der Hoffnung auf weitere Vergünstigungen in derjenigen Apotheke zu erwerben, in der er bei früheren Käufen eine solche Zuwendung erhalten hat (vgl. hierzu die ebenfalls im Urteil vom 10.7.2014 erwähnte Senatsentscheidung vom 5.6.2007 - 6 U 118/07; juris-Tz. 22).
  • LG Berlin, 16.01.2014 - 52 O 272/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Wie bereits im Urteil vom 10.7.2014 ausgeführt, hat demgegenüber das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 16.1.2014 (52 O 272/13, juris-Tz. 72) dieselbe Auffassung vertreten wie der erkennende Senat.
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15
    Nach der auf Seite 3 des Urteils vom 10.7.2014 wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus, juris-Tz. 13; GRUR 2010, 1138 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, juris-Tz. 17 ff.; MRP 2010, 204 - Bonussystem, juris-Tz. 14) verbietet es das Arzneimittelpreisrecht grundsätzlich, dem Kunden gekoppelt an den Erwerb des zum festgesetzten Preis abgegebenen Arzneimittels Vorteile jeglicher Art zu gewähren, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen und daher geeignet sind, den vom Gesetzgeber nicht erwünschten Preiswettbewerb in diesem Bereich zu beeinflussen.
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2015, 759, 760 [juris Rn. 10]; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 [juris Rn. 73 f.]; OVG Lüneburg, PharmR 2017, 459, 462 [juris Rn. 22]; OVG Münster, PharmR 2017, 557, 563 [juris Rn. 127]; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 123; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 56 f.; aA Dietel, PharmR 2013, 449, 451 f.).
  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Zwar entfällt die Dringlichkeit dann nicht, wenn für den Antragsteller/Verfügungskläger die von ihm verursachte Verfahrensverzögerung nicht vorhersehbar war (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.16 unter Verweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2015 - 6 U 17/15, GRUR-RS 2015, 09140, Rn. 5).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2015, 759, 760 [juris Rn. 10]; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 [juris Rn. 73 f.]; OVG Lüneburg, PharmR 2017, 459, 462 [juris Rn. 22]; OVG Münster, PharmR 2017, 557, 563 [juris Rn. 127]; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 123; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 56 f.; aA Dietel, PharmR 2013, 449, 451 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16

    Keine Brötchen vom Apotheker

    Der Senat hat die Berufung gegen das im einstweiligen verfügungsverfahren ergangene Urteil mit Beschluss vom 02.04.2015 zurückgewiesen (Az. 6 U 17/15, Anlage K9; WRP 2015, 759).

    Damit ist für eine an der heilmittelwerberechtlichen Spürbarkeitsschwelle orientierte Eingriffsschwelle kein Raum mehr (vgl. Senat WRP 2015, 759; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

  • OLG Hamm, 20.04.2021 - 4 U 14/21

    Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit; Widerlegung Dringlichkeitsvermutung;

    Zwar entfällt die Dringlichkeit dann nicht, wenn für den Antragsteller/Verfügungskläger die von ihm verursachte Verfahrensverzögerung nicht vorhersehbar war (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.16 unter Verweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2015 - 6 U 17/15 -, GRUR-RS 2015, 09140, Rn. 5).
  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
  • OLG Hamm, 01.12.2022 - 4 U 72/22

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG durch eigenes

    Zwar entfällt die Dringlichkeit dann nicht, wenn für den Antragsteller/Verfügungskläger die von ihm verursachte Verfahrensverzögerung nicht vorhersehbar war (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.16 unter Verweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2015 - 6 U 17/15, GRUR-RS 2015, 09140, Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.05.2016 - 6 U 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40094
OLG Karlsruhe, 25.05.2016 - 6 U 17/15 (https://dejure.org/2016,40094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2016 - 6 U 17/15 (https://dejure.org/2016,40094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 6 U 17/15 (https://dejure.org/2016,40094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,40094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

    Das Berufungsgericht hat das Urteil des Landgerichts im Unterlassungs- und Auskunftsausspruch bestätigt, die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten auf den verwirkte Vertragsstrafen übersteigenden Schaden beschränkt und den Zahlungsanträgen für Vertragsstrafen unter Abweisung der entsprechenden Feststellungsanträge stattgegeben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2016 - 6 U 17/15, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2022 - 3 U 493/22

    Kerngleichheit unterschiedlicher Handlungsmodalitäten bei

    Denn im Grundsatz sind alle Handlungsmodalitäten des § 14 Abs. 3, Abs. 4 MarkenG kerngleich, weshalb sich bei Verwirklichung nur einer der Tathandlungen die Vermutung der Wiederholungsgefahr auch auf die anderen erstreckt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2016 - 6 U 17/15, GRUR-RS 2016, 10600, Rn. 53 - Resistograph; Revision zurückgewiesen durch BGH, GRUR 2018, 417 Rn. 56 - Resistograph).
  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 63/18
    Durch eine Verletzungshandlung wird die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGH, GRUR 2016, 197, Rn. 47 - Bounty; BGH, GRUR 2006, 421, Rn. 42 - Markenparfümverkäufe; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2016, 6 U 17/15, Rn. 93; Ströbele/ Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14, Rn. 516; a.A. BGH, GRUR 2010, 1103, Rn. 22 - Pralinenform II; OLG Frankfurt, GRUR 2015, 903, 905 - Tuppex; OLG Köln, WRP 2014, 1492 f. - Schogetten-Stück).

    Deshalb kann der Unterlassungsantrag regelmäßig auch auf andere in § 14 Abs. 3 MarkenG genannte Benutzungsarten erstreckt werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 197, Rn. 47 - Bounty; BGH, GRUR 2006, 421, Rn. 42 - Markenparfümverkäufe; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2016, 6 U 17/15, Rn. 93; Ströbele/ Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14, Rn. 516; a.A. BGH, GRUR 2010, 1103, Rn. 22 - Pralinenform II; OLG Frankfurt, GRUR 2015, 903, 905 - Tuppex; OLG Köln, WRP 2014, 1492 f. - Schogetten-Stück).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren

    Es besteht in der vorliegenden Schutzrechtsstreitigkeit (hier: Kennzeichenverletzung) das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, da bei einer bestehenden Schadensberechnungsschwierigkeit (die Klägerin ist über den Umfang der Verletzung entschuldbar im Unklaren, vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2016 - 6 U 17/15 -, Rn. 100, juris) jedenfalls eine entfernte Möglichkeit eines noch ungewissen Schadenseintritts besteht (vgl. hierzu Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Vorbemerkungen zu §§ 14-19d, Rn. 279, beck-online: Die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist insoweit "unabhängig davon, dass auch Stufenklage erhoben werden könnte").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht