Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11   

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https://dejure.org/2012,29572
OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11 (https://dejure.org/2012,29572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2012 - 6 U 58/11 (https://dejure.org/2012,29572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2012 - 6 U 58/11 (https://dejure.org/2012,29572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Auslegung einer Unterlassungserklärung bezüglich der erfolgten Abmahnung

  • openjur.de

    §§ 276 Abs. 1, 315 BGB; §§ 15 Abs. 2, 19a, 31 UrhG

  • kanzlei.biz

    Speicherung eines Lichtbildes rechtfertigt Vertragsstrafe

Kurzfassungen/Presse (17)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zum öffentlichen Zugänglichmachen von Lichtbilbdern im Internet und zur Vertragsstrafe beim Hamburger Brauch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nach Abgabe einer Unterlassungserklärung, wenn streitgegenständliches Lichtbild bei Direkteingabe der URL aufrufbar ist

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Abgemahnte Bilder müssen vom Server gelöscht werden

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erreichbarkeit über direkten URL-Aufruf genügt für einen Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erreichbarkeit einer URL reicht für einen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung aus

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei direkter URL-Erreichbarkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung eines weiteren Urheberrechtsverstoßes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    URL-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei URL-Erreichbarkeit

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Pflicht zur Löschung eines Bildes nach Abgabe der Unterlassungserklärung wegen unberechtigter Bildnutzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Foto-Abmahnung: Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Abgemahnte Bilder müssen komplett vom Server gelöscht werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Pflicht zur Löschung eines Bildes nach Abgabe der Unterlassungserklärung wegen unberechtigter Bildnutzung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung: Abgemahntes Bild darf nicht mehr auffindbar sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beseitigungspflicht nach Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe wegen bloßer Bildspeicherung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafe: Urheberrechtlich unberechtigt genutztes Foto darf auch nicht durch Direkteingabe der URL abrufbar sein - OLG Karlsruhe bestätigt Vertragsstrafe aufgrund einer Unterlassungserklärung / Streitgegenständliches Lichtbild war weiterhin durch Direkteingabe der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 138
  • MMR 2013, 122
  • K&R 2013, 62
  • ZUM 2013, 45
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11
    Die öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbilds gem. § 19a UrhG besteht schon in der abstrakten Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der betreffenden URL (so auch OLG Hamburg, Urteil v. 14.3.2012, Az. 5 U 87/09), da das betroffene Lichtbild in diesem Fall zum Beispiel durch Suchmaschinen aufgefunden werden kann.

    Es spricht nach Auffassung des Senats viel für die Richtigkeit der vom Oberlandesgericht Hamburg vertretenen Auffassung, schon die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der betreffenden URL reiche für § 19 a UrhG aus (OLG Hamburg, Urt. v. 14.03.2012, 5 U 87/09 juris Rn. 108).

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11
    Das ermöglichen zum einen auf den Rechnern Dritter gespeicherte URLs, welche die Nutzer unmittelbar auf die noch vorhandene Datei führen (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 383 juris Rn. 33), und zum anderen der Einsatz von Suchmaschinen.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Mit dem Unterlassungsanspruch kann daher nicht nur verlangt werden, es zu unterlassen, die Lichtbilder erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen; vielmehr kann damit auch verlangt werden, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind (vgl. OLG Karlsruhe, ZUM 2013, 45, 46; ZUM 2013, 224, 225; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97 UrhG Rn. 40a).
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11

    Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines

    Entsprechend hat der Senat auch bereits mit Urteil v. 12.09.2012 (6 U 58/11, veröffentlicht in juris) in einem solchen Fall ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des dortigen Vertragsstrafeversprechens angenommen.
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2016 - 4 U 45/15

    Urheberrechtsverletzung bei im "Cache" von Internetsuchmaschinen gespeicherten

    Aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11 -), des Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Beschluss vom 10. Juli 2013 - 11 U 28/12 -) und des Landgerichts Köln (Urteil vom 11. Juli 2013 - 14 O 61/13) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine strafebewehrte

    Der Schuldner verstößt gegen seine - nach vorangegangener urheberrechtswidriger Nutzung eines Lichtbildes auf seiner Website - eingegangene vertragliche Verpflichtung, es zu unterlassen, das Lichtbild ohne Urheberbenennung öffentlich zugänglich zu machen, wenn dasselbe Lichtbild im Anschluss durch Eingabe der URL oder durch Suche mit einer Suchmaschine im Internet weiterhin unter der Domainadresse des Schuldners von jedermann aufgerufen werden kann und der Urheber nicht benannt ist (Festhaltung Senat, Urt. v. 12.9.2012 - 6 U 58/11, Juris Rn. 22).

    (1) Der Senat hatte mit Urteil vom 12.9.2012 - 6 U 58/11 Juris Rn. 22 entschieden, dass es für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt, dass es für einen Dritten, wenn - wie im Streitfall - zuvor eine Verlinkung mit einer Website bestanden hatte, möglich bleibt, das Lichtbild im Internet auch ohne genaue Kenntnis der URL aufzufinden.

  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Der Unterlassungsanspruch und ebenso die Pflicht aus einem Vertragsstrafeversprechen richtet sich daher nicht darauf, es zu unterlassen, Lichtbilder erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen, vielmehr kann auch verlangt werden, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 258 [BGH 18.09.2014 - I ZR 76/13] Rn. 67 - CT-Paradies; unter Verweis auf OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 206 und MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] ; ebenso OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.12.2018 - 11 U 88/17).

    Daher ist auch das Bereithalten eines Werkes zum Aufruf bei Direkteingabe der URL eine öffentliche Zugänglichmachung (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 206; OLG Karlsruhe, MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] ; LG Berlin MMR 2015, 538; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.02.2016 - 2-03 O 106/15), da jeder, der die URL kennt, das Bild noch abrufen kann.

  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten

    Er hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch das Unterlassungsgebot betroffenen Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Website direkt noch über eine Internetsuchmaschine (OLG Celle WRP 2015, 475 in juris Rn. 20; OLG Karlsruhe MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] in juris Rn. 22 ff; KG NJW-RR 2010, 968 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] in juris Rn. 29 ff).
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LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - L 6 U 58/11 (https://dejure.org/2011,28084)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2011 - L 6 U 58/11
    Es kann dahinstehen, ob der eigentlichen Überprüfung des bestandskräftigen Bescheides vom 9. Dezember 2004 (vgl. §§ 77, 85, 87 SGG) nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) eine gesonderte Prüfung des Wiederaufgreifens des Verfahrens vorausgeht (in diesem Sinne Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Auch für den Fall des Wiederaufgreifens wird nämlich jedenfalls keine gesonderte Entscheidung hierüber verlangt (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2001, a.a.O., wonach die indirekte Verlautbarung mit der Entscheidung über die Aufhebung möglich ist).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 69/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2011 - L 6 U 58/11
    Im dagegen vor dem Senat geführten Berufungsverfahren (L 6 U 69/06) legte der Kläger das Privatgutachten des Facharztes für Psychiatrie L. vom 7. Mai 2008 nebst ergänzender Stellungnahme vom 15. Dezember 2008 sowie das Privatgutachten des Facharztes für Nervenheilkunde G. vom 11. Februar 2009 vor.

    Mit Gerichtsbescheid vom 14. Juni 2011 hat das SG die Klage abgewiesen und sich zur Begründung auf die Entscheidung des Senats im Verfahren L 6 U 69/06 bezogen.

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2011 - L 6 U 58/11
    Besteht aber keine Pflicht zum Erlass eines gesonderten Verwaltungsaktes, kann auch unmittelbar auf die (Verpflichtung zur) Rücknahme geklagt werden, die die Beklagte - nach inhaltlicher Überprüfung ihrer vorausgegangenen Entscheidung - mit Bescheid vom 23. September 2010 abgelehnt hat (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
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