Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 05.05.2011 | KG, 24.04.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.2010 - I-6 U 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12160
OLG Köln, 10.12.2010 - I-6 U 92/10 (https://dejure.org/2010,12160)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2010 - I-6 U 92/10 (https://dejure.org/2010,12160)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - I-6 U 92/10 (https://dejure.org/2010,12160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hersteller eines Films i.S.d. § 89 Abs. 1 UrhG ist die sowohl wirtschaftlich als auch künstlerisch für die Erstfixierung des Filmträgers verantwortliche Person; Kriterien zur Begriffsbestimmung des Herstellers eines Films i.S.v. § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG

  • info-it-recht.de

    Zum Begriff des Filmherstellers als denjenigen, der die Herstellung der Erstfixierung eines Filmträgers inhaltlich steuert und wirtschaftlich verantwortet (hier: WAAhnsinn - Der Wackersdorf Film)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 89 Abs. 1 S. 1; UrhG § 94
    Begriff des Herstellers eines Films i.S. von § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    § 89 Abs. 1 Satz 1 UrhG
    Urheberrecht - Wer ist als Filmhersteller anzusehen?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wer unternehmerisches Risiko für Film trägt ist Filmhersteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 518 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90

    Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 92/10
    Entscheidend ist danach, wer die wirtschaftliche Verantwortung und die organisatorische Tätigkeit übernommen hat, die erforderlich sind, um den Film als fertiges Ergebnis der Leistungen aller bei seiner Schaffung Mitwirkenden und damit als ein zur Auswertung geeignetes Werk herzustellen (BGH GRUR 1993, 472 - Filmhersteller).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9946
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2011,9946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2011 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2011,9946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2011,9946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3; 5 UWG
    Der Geschäftsführer einer GmbH, der ein anderes Unternehmen treuhänderisch führt, haftet für dortige unbekannte Wettbewerbsverstöße, wenn er das andere Unternehmen nicht ausreichend überwacht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Haftung des Geschäftsführers für ihm unbekannte Wettbewerbsverstöße seiner Gesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des eigenen täterschaftlichen Handelns eines Geschäftsführers durch Unterlassen der geschäftsführenden und überwachenden Tätigkeit für das Unternehmen bei Rechtsverletzungen Dritter; Anwendbarkeit des Haftungsmodells in dem durch den BGH entschiedenen Fall ...

  • kanzlei.biz

    Geschäftsführer haftet auch bei Unkenntnis

  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    Haftung des Geschäftsführers für ihm unbekannte Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Begriff des Herstellers eines Films

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für Rechtsverstöße Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1491
  • GRUR-RR 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10
    Unterlässt der Geschäftsführer eines Unternehmens im Hinblick auf einen mit ihm geschlossenen "Treuhandvertrag" jegliche geschäftsführende und überwachende Tätigkeit für das von ihm geleitete Unternehmen, werden ihm Rechtsverletzungen Dritter, die auf dieser Unterlassung beruhen, als eigenes täterschaftliches Handeln zugerechnet, da auch auf diesen Fall das vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Halzband" (GRUR 2009, 597) entwickelte Haftungsmodell anwendbar ist.

    Denn sie hat, obgleich sie die streitgegenständlichen Aussendungen weder selbst veranlasst hat noch festgestellt werden kann, dass sie von diesen Vorgängen überhaupt Kenntnis hatte, für den von Dritten begangenen Wettbewerbsverstoß nach den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Halzband" (Urt. v. 11.03.2009 - I ZR 114/06 - GRUR 2009, 597) entwickelten Grundsätzen einzustehen.

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08

    Ausschreibung in Bulgarien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10
    Die sog. ROM II-Verordnung vom 11. Juli 2007 gilt nur, wenn das schadensbegründende Ereignis nach dem 11. Januar 2009 liegt, Art. 31, 32 Rom II (vgl.: BGH, Urt. v. 11-02.2010 - I ZR 85/08 - GRUR 2010, 1146 Tz 10 - Ausschreibung in Bulgarien; Palandt/Thorn; BGB, 70. Aufl. Vorb.
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Rechtsprechung
   KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53183
KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2012,53183)
KG, Entscheidung vom 24.04.2012 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2012,53183)
KG, Entscheidung vom 24. April 2012 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2012,53183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 278 BGB, § 9 AGBG, § 307 BGB vom 02.01.2002, § 4 Nr 2 ABV
    Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch eines Geschädigten auf treuhänderische Geltendmachung eines Anspruchs wegen notarieller Amtspflichtverletzung; Inhaltskontrolle für die Ausschlussfristregelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1
    Treuhänderische Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vertrauensschadensversicherer der Notarkammer nach Ablauf der Meldefrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 180/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Anschließend hat er den Rechtsstreit im Einverständnis mit den Parteien bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Az. IV ZR 180/10 - über die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt ausgesetzt.

    Nach Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 20. Juli 2011 (abgedruckt in VersR 2011, 1173 - 1177) ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung höhlt die Regelung des § 4 Ziffer 2. der AVB insbesondere nicht den Zweck der Vertrauensschadenversicherung - zu Gunsten des Geschädigten die Deckungslücke des Haftpflichtversicherungsschutzes für vorsätzliche Pflichtverletzungen des Notars zu schließen - aus, weil der Versicherungsnehmer einen Entlastungsbeweis führen kann (vgl. BGH VersR 2011, 1173 - 1177, zitiert nach juris, dort Rdz. 27 und 35).

  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 22/10

    Notarrecht: Aufwendungsersatzanspruch nach § 19a II 4 BNotO

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Er ist - unter Hinweis auf eine nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangene Entscheidung des OLG Frankfurt zum Az. 4 U 22/10 - der Ansicht, das Landgericht hätte die Klageabweisung nicht auf das Nichteinhalten der Meldefrist gemäß § 4 Ziffer 2. der im Rahmen der Vertrauensschadenversicherung vereinbarten AVB stützen dürfen, weil diese Regelung den durch eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Notars Geschädigten unangemessen benachteilige.

    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).

  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Denn "Melden" bedeutet nicht bereits das Verlangen von Versicherungsleistungen, sondern nur eine Mitteilung, die dem Versicherer Kenntnis davon verschafft, dass noch Forderungen auf ihn zukommen können (vgl. BGH VersR 1992, 819, dort Rdz. 23, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64

    Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.1995 - 5 U 36/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).
  • BGH, 11.06.2014 - IV ZR 400/12

    Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schuldhafte Versäumung der

    (1) Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22. Januar 2013 - 9 U 141/12, nicht veröffentlicht) und das Kammergericht (Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 92/10, juris) vertreten hinsichtlich dieses Maßstabs die Auffassung, dass der Geschädigte zur Abgabe einer vorsorglichen Schadenmeldung beim Vertrauensschadenversicherer bereits dann gehalten sei, wenn er - und sei es nur aufgrund einer "Gesamtschau" ihm bekannter Umstände (so Oberlandesgericht Köln aaO) - allgemein hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Vertrauensschadenfalles habe, mag er auch die konkret vorliegende Pflichtverletzung noch nicht erkannt haben und mögen auch die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen aus seiner Sicht noch nicht feststehen.
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