Rechtsprechung
OLG Köln, 10.12.2010 - I-6 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 89 Abs. 1, Satz 1
- JurPC
Zum Begriff des Filmherstellers - ("WAAhnsinn - Der Wackersdorf Film")
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 89 Abs. 1 S. 1 UrhG
- info-it-recht.de
Zum Begriff des Filmherstellers als denjenigen, der die Herstellung der Erstfixierung eines Filmträgers inhaltlich steuert und wirtschaftlich verantwortet (hier: WAAhnsinn - Der Wackersdorf Film)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 89 Abs. 1 S. 1; UrhG § 94
Begriff des Herstellers eines Films i.S. von § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 89 Abs. 1 Satz 1 UrhG
Urheberrecht - Wer ist als Filmhersteller anzusehen? - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hersteller eines Films i.S.d. § 89 Abs. 1 UrhG ist die sowohl wirtschaftlich als auch künstlerisch für die Erstfixierung des Filmträgers verantwortliche Person; Kriterien zur Begriffsbestimmung des Herstellers eines Films i.S.v. § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wer unternehmerisches Risiko für Film trägt ist Filmhersteller
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.04.2010 - 28 O 781/09
- OLG Köln, 10.12.2010 - I-6 U 92/10
Papierfundstellen
- GRUR 2011, 518 (Ls.)
- GRUR-RR 2011, 161
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3; 5 UWG
Der Geschäftsführer einer GmbH, der ein anderes Unternehmen treuhänderisch führt, haftet für dortige unbekannte Wettbewerbsverstöße, wenn er das andere Unternehmen nicht ausreichend überwacht - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Haftung des Geschäftsführers für ihm unbekannte Wettbewerbsverstöße seiner Gesellschaft
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zurechnung des eigenen täterschaftlichen Handelns eines Geschäftsführers durch Unterlassen der geschäftsführenden und überwachenden Tätigkeit für das Unternehmen bei Rechtsverletzungen Dritter; Anwendbarkeit des Haftungsmodells in dem durch den BGH entschiedenen Fall ...
- kanzlei.biz
Geschäftsführer haftet auch bei Unkenntnis
- rechtsportal.de
UWG § 5
Haftung des Geschäftsführers für ihm unbekannte Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Begriff des Herstellers eines Films
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zur Haftung eines Geschäftsführers für Rechtsverstöße Dritter
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 12 O 121/09
- LG Frankfurt/Main, 26.05.2010 - 12 O 121/09
- OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1491
- GRUR-RR 2012, 36
Rechtsprechung
KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 278 BGB, § 540 Abs 1 Nr 1 ZPO
Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch eines Geschädigten auf treuhänderische Geltendmachung eines Anspruchs wegen notarieller Amtspflichtverletzung; Inhaltskontrolle für die Ausschlussfristregelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen - Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
BNotO § 19 Abs. 1
Treuhänderische Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vertrauensschadensversicherer der Notarkammer nach Ablauf der Meldefrist - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.06.2010 - 9 O 392/09
- KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.06.2014 - IV ZR 400/12
Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schuldhafte Versäumung der …
(1) Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22. Januar 2013 - 9 U 141/12, nicht veröffentlicht) und das Kammergericht (Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 92/10, juris) vertreten hinsichtlich dieses Maßstabs die Auffassung, dass der Geschädigte zur Abgabe einer vorsorglichen Schadenmeldung beim Vertrauensschadenversicherer bereits dann gehalten sei, wenn er - und sei es nur aufgrund einer "Gesamtschau" ihm bekannter Umstände (…so Oberlandesgericht Köln aaO) - allgemein hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Vertrauensschadenfalles habe, mag er auch die konkret vorliegende Pflichtverletzung noch nicht erkannt haben und mögen auch die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen aus seiner Sicht noch nicht feststehen.