Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26675
OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08 (https://dejure.org/2009,26675)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2009 - 6 U 99/08 (https://dejure.org/2009,26675)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 6 U 99/08 (https://dejure.org/2009,26675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Denn selbst wenn man für eine vergleichende Werbung angesichts deren vom europäischen Richtliniengeber sehr weit gefassten Begriffs (vgl. EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 30 f.] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer / CIVIC; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2 / H3G) den Umstand ausreichen lässt, dass die Werbung der Beklagten einen Telefonanschluss der Klägerin vollständig zu ersetzen verspricht, ist sie deshalb noch nicht unzulässig.

    Ein Anspruch der Klägerin wegen unbefugter Benutzung ihres (bekannten) Unternehmenskennzeichens gemäß §§ 5, 15 Abs. 2 oder 3 MarkenG besteht ebenso wenig wie ein Anspruch wegen unlauterer Ausnutzung oder Beeinträchtigung ihres Kennzeichens gemäß §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, ohne dass es in diesem Zusammenhang einer näheren Erörterung der Probleme des rechtsverletzenden Kennzeichengebrauchs in vergleichender Werbung bedarf (vgl. dazu EuGH, GRUR 2008, 698 [Rn. 33 ff., 57 ff., 67] - O2 / H3G mit Anmerkung Ohly S. 701 f.).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Da nämlich vergleichende Werbung europarechtlich grundsätzlich erwünscht und in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen ist (EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 37] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 42] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 69 [Rn. 22] - LIDL Belgium/Colruyt; GRUR 2007, 511 [Rn. 35] - De Landtsheer / CIVC), kann im Streitfall entgegen der Auffassung der Berufung kein unzulässiger Eigenschaftsvergleich angenommen werden.

    Ein Leistungsvergleich ist objektiv, wenn gerade diejenigen Eigenschaften sämtlichen Lauterkeitskriterien (der Wesentlichkeit, Relevanz, Nachprüfbarkeit und Typizität) genügen, in Bezug auf die der Vergleich angestellt wird (EuGH, GRUR 2007, 69 [Rn. 44] - LIDL Belgium/Colruyt).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Denn selbst wenn man für eine vergleichende Werbung angesichts deren vom europäischen Richtliniengeber sehr weit gefassten Begriffs (vgl. EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 30 f.] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer / CIVIC; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2 / H3G) den Umstand ausreichen lässt, dass die Werbung der Beklagten einen Telefonanschluss der Klägerin vollständig zu ersetzen verspricht, ist sie deshalb noch nicht unzulässig.

    Da nämlich vergleichende Werbung europarechtlich grundsätzlich erwünscht und in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen ist (EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 37] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 42] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 69 [Rn. 22] - LIDL Belgium/Colruyt; GRUR 2007, 511 [Rn. 35] - De Landtsheer / CIVC), kann im Streitfall entgegen der Auffassung der Berufung kein unzulässiger Eigenschaftsvergleich angenommen werden.

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Denn selbst wenn man für eine vergleichende Werbung angesichts deren vom europäischen Richtliniengeber sehr weit gefassten Begriffs (vgl. EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 30 f.] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer / CIVIC; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2 / H3G) den Umstand ausreichen lässt, dass die Werbung der Beklagten einen Telefonanschluss der Klägerin vollständig zu ersetzen verspricht, ist sie deshalb noch nicht unzulässig.

    Da nämlich vergleichende Werbung europarechtlich grundsätzlich erwünscht und in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen ist (EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 37] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 42] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 69 [Rn. 22] - LIDL Belgium/Colruyt; GRUR 2007, 511 [Rn. 35] - De Landtsheer / CIVC), kann im Streitfall entgegen der Auffassung der Berufung kein unzulässiger Eigenschaftsvergleich angenommen werden.

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Denn selbst wenn man für eine vergleichende Werbung angesichts deren vom europäischen Richtliniengeber sehr weit gefassten Begriffs (vgl. EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 30 f.] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer / CIVIC; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2 / H3G) den Umstand ausreichen lässt, dass die Werbung der Beklagten einen Telefonanschluss der Klägerin vollständig zu ersetzen verspricht, ist sie deshalb noch nicht unzulässig.

    Da nämlich vergleichende Werbung europarechtlich grundsätzlich erwünscht und in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen ist (EuGH, GRUR 2002, 354 [Rn. 37] - Toshiba Europe; GRUR 2003, 533 [Rn. 42] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 69 [Rn. 22] - LIDL Belgium/Colruyt; GRUR 2007, 511 [Rn. 35] - De Landtsheer / CIVC), kann im Streitfall entgegen der Auffassung der Berufung kein unzulässiger Eigenschaftsvergleich angenommen werden.

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Eine (auch) beschreibende Verwendung des Kürzels - nämlich als Angabe über technische Merkmale des Angebots der Beklagten im Unterschied zu den Angeboten dritter Telefonanbieter - liegt hier vor, so dass ein Verbot nur ausgesprochen werden könnte, wenn diese Art der Verwendung unter Berücksichtigung aller Umstände den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel widerspräche und - was inhaltlich dasselbe ist - gegen die guten Sitten verstieße (BGH, WRP 2008, 1202 = GRUR 2008, 798 [Rn. 17] - Post; zum Ganzen vgl. HK-MarkenR / von Hellfeld, 2. Aufl., § 23 MarkenG, Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Unlauter wird das Verhalten, wenn es nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern - ohne Rücksicht auf subjektive Erfordernisse auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände (BGH, WRP 2008, 951 = GRUR 2007, 800 [Rn. 22] - Außendienstmitarbeiter) - zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, WRP 2005, 881 = GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"), so dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; Senat, NJOZ 2008, 179 [180 f.] - Switch & Profit).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Unlauter wird das Verhalten, wenn es nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern - ohne Rücksicht auf subjektive Erfordernisse auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände (BGH, WRP 2008, 951 = GRUR 2007, 800 [Rn. 22] - Außendienstmitarbeiter) - zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, WRP 2005, 881 = GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"), so dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; Senat, NJOZ 2008, 179 [180 f.] - Switch & Profit).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Weil ein auf Wiederholungsgefahr gestütztes Unterlassungsgebot nur hätte ergehen können, wenn die Werbung sowohl zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung noch wettbewerbswidrig ist als auch zur Zeit ihrer Veröffentlichung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.: BGH, WRP 2008, 661 = GRUR 2008, 438 [Rn. 14] - Oddset m.w.N.), kommt es für die Beurteilung der Werbung maßgeblich darauf an, wie sie Anfang 2007 von einem durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher verstanden wurde.
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08
    Dabei kann im Ergebnis offen bleiben, ob es - wie das Landgericht gemeint hat - bereits an einem Werbevergleich fehlt, weil zwar die Klägerin als Mitbewerberin erkennbar gemacht, aber keine vergleichende Beziehung zwischen den Parteien oder deren Leistungen hergestellt wird (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2005, 163 [165] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 6 Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07

    Kosten der Schutzschrift III

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99

    "SOOOO... BILLIG!"?

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

  • LG Köln, 10.04.2008 - 84 O 149/07

    Hinweis über die Entbehrlichkeit eines Telefonanschlusses beim Angebot über

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht