Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 15.04.2020

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44560
VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13 (https://dejure.org/2013,44560)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.11.2013 - 6 A 1293/13 (https://dejure.org/2013,44560)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 (https://dejure.org/2013,44560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 IFG, § 1 Abs 3 IFG, § 3 Nr 1 IFG, § 7 Abs 2 S 1 IFG, § 99 VwGO
    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer im Einzelfall belegbaren Gefährdung der Aufgaben für die Geltendmachung des Ausschlussgrundes der nachteiligen Auswirkungen auf die Kontrolltätigkeit und Aufsichtstätigkeit; Schutzwürdigkeit der Belage Betroffener bei dem Zugang zu behördlichen ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Verwaltungsaufwand, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten - Aufsichtsaufgaben - Verwaltungsaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer im Einzelfall belegbaren Gefährdung der Aufgaben für die Geltendmachung des Ausschlussgrundes der nachteiligen Auswirkungen auf die Kontrolltätigkeit und Aufsichtstätigkeit; Schutzwürdigkeit der Belage Betroffener bei dem Zugang zu behördlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Zugang zu Informationen der BaFin über insolventes Finanzdienstleistungsunternehmen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Verwaltungsaufwand, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 64, 137
  • ZIP 2014, 1756 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 7.12

    Anonymisierung zum Schutz von geheim zu haltenden personenbezogenen Daten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind ein Hefter Verwaltungsvorgänge sowie der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2013 (Az. 20 F 7.12) gewesen.

    Der Zugang ist allerdings dann zu verwehren, wenn die Information durch Abtrennung oder Schwärzung in ihrem Sinn verfälscht würde (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 15) oder der Schutz der geheim zu haltenden personenbezogenen Daten oder von schützenswerten Informationen nur um den Preis der Offenlegung eines letztlich inhaltsleeren und nichtssagenden Restbestandes geleistet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 7.12 -, Rdnr. 10).

    Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts weist in dem (Parallel-) Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 7.12) darauf hin, dass auch Schreiben Dritter, die sich in der Akte der Behörde befinden, nicht von der Einsichtnahme ausgeschlossen sind.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat indes in der Beschwerdeentscheidung 20 F 7.12 nur bezüglich einer Teilmenge hiervon diesem Ergebnis zugestimmt (Aufstellung im Beschluss) und zur Begründung ausgeführt, insoweit komme - im Gegensatz zu den anderen Dokumenten - keine Schwärzung als milderes Mittel in Betracht.

    Indes muss das Gericht ebenfalls berücksichtigen, dass die Beklagte sich ausweislich der (Parallel-) Entscheidung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2013 (Az. 20 F 7.12) im Verfahren 6 A 1426/13, die den Beteiligten bekannt und die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, für einzelne Bestandteile der Akten zu Recht in einem unverschuldeten sachtypischen Beweisnotstand befindet.

    Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts ist in seiner - in den von § 99 Abs. 2 Satz 10 VwGO gesteckten Grenzen - ausführlich begründeten Entscheidung vom 5. April 2013 im Verfahren 20 F 7.12 in Kenntnis des Inhalts der Unterlagen zu der Einschätzung gelangt, dass die mit der dortigen Sperrerklärung geltend gemachten Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO hinsichtlich der im Tenor des vorliegenden Urteils im Einzelnen aufgeführten Unterlagenteile gegeben sind.

    Inhaltlich betrifft der Ausschluss neben der allgemeinen Einschränkung, die das Verwaltungsgericht im Urteil vom 12. März 2008 noch vorgenommen hat, explizit die vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 5. April 2013 im Verfahren 20 F 7.12 genannten Seiten der Informationen, die bei der Beklagten vorhanden sind.

  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12

    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Mit Beschluss vom 5. April 2013 hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts die Beschwerden gegen den Beschluss des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen (Az. 20 F 4.12).

    Die Beklagte kann dem Anspruch des Klägers auf Einsicht in die bei ihr vorhandenen Unterlagen nicht die Sperrerklärung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Juli 2010 entgegen halten, da die Fachsenate des Hess. Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts nach § 189 VwGO - Letzterer mit Beschluss vom 5. April 2013 (20 F 4.12) - festgestellt haben, dass die Sperrerklärung rechtswidrig ist.

    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beklagte die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht in genereller Weise auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG stützen (Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, vom 04.10.2011 - 20 F 24.10 -, vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, vom 27.08.2012 - 20 F 3.12 -, sowie den im vorl. Verfahren ergangenen Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 -).

    Diese Feststellung hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) bestätigt.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht - wie ausgeführt - in dem Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Weigerung der BaFin, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden könne (vgl. Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, NVwZ 2012, 112; vom 05.10.2011 - 20 F 24.10 -, juris; vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss 20 F 4.12 zudem ausgeführt (Rdnr. 12), dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht den Schutzzweck haben, Ansprüche im Insolvenzverfahren abzuwehren.

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Die Beklagte unterliegt zudem keiner Bereichsausnahme, wie dies in § 3 Nr. 8 IFG für andere Behörden des Bundes gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.2011 - 7 C 6.10 -, NVwZ 2011, 1012).

    Erforderlich ist ferner keine im Einzelfall belegbare Gefährdung der Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Behörde (BVerwG, Urteil vom 24.05.2011, a.a.O., Rdnr. 13).

    Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteile vom 24.05.2011 - 7 C 6.10 -, a.a.O., Rdnr. 16; vom 28.05.2009 - 7 C 18.08 -, NVwZ 2009, 555; BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006 - 1 BvR 2087, 2111/03 -, BVerfGE 115, 205, 230 f.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 7 A 15.10

    Bundesnachrichtendienst; archivwürdige Unterlagen; Bundesarchiv; Nutzung; Zugang;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Es ist dem deutschen Recht mit der Schaffung des in-camera-Verfahrens geschuldet, dass über die Kernfrage des geltend gemachten Anspruchs in Verfahren letztlich das Gericht der Hauptsache entscheiden muss, wobei der Entscheidung des Fachsenats im Zwischenverfahren aber präjudizielle Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 7 A 15.10 -, NVwZ 2013, 1285).

    Dies darf grundsätzlich weder der Behörde im Sinne einer Beweisvereitelung zum Nachteil gereichen, weil die dadurch entstandene Beweislage durch § 99 VwGO ausdrücklich gedeckt ist, noch wird umgekehrt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch eine gesetzliche Beweisregel zugunsten der Beklagten eingeschränkt (BVerwG, Urteile vom 21.05.2008 - 6 C 13.07 -, BVerwGE 131, 171; vom 27.06.2013 - 7 A 15.10 -, NVwZ 2013, 1285).

    Entscheidet der Fachsenat in solchen Fällen derselben Akten und gleich gelagerter Geheimhaltungsgründe zugunsten des Geheimnisschutzes, bleibt mithin die Klage auf Akteneinsicht erfolglos (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 7 A 15.10 -, NVwZ 2013, 1285).

  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2008 - 7 E 5426/06 - werden zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 12. März 2008 (Az. 7 E 5426/06) gab das Verwaltungsgericht der Klage überwiegend statt und verpflichtete die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 26. Mai 2006 und des Widerspruchsbescheids vom 20. Oktober 2006, dem Kläger Akteneinsicht zu gewähren in.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 12. März 2008 - 7 E 5426/06 - aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, Akteneinsicht in folgende Unterlagen zu gewähren: a) Gutachten der Sonderprüfung nach § 44 KWG durch C... vom 31. März 2003, b) Berichte der Wirtschaftsprüfer für die Abschlüsse der XY GmbH für die Geschäftsjahre 1998 bis 2005, c) alle BaFin-internen Stellungnahmen, Berichte, Korrespondenzen zu den Jahresabschlüssen der XY GmbH seit 1998, d) alle Unterlagen, Absprachen, Verträge, Aktennotizen, Schreiben, die zwischen der Beklagten bzw. deren Vorgängerin und der XY GmbH ab 1998 bis zum Erlass des Bescheides des Bundesamts für den Wertpapierhandel vom 21. März 2000 geführt oder vereinbart wurden, e) alle BaFin-internen Stellungnahmen und alle Korrespondenz, die nach Bekanntgabe des Prüfungsberichts von C... vom 31. März 2003 erstellt wurden bzw. geführt wurde, f) alle Unterlagen, Absprachen, Verträge, Aktennotizen, Schreiben, die zwischen der BaFin und der britischen Aufsichtsbehörde FSA erstellt, geführt oder vereinbart wurden, die den Broker D... und das von XY dort fiktiv geführte Konto M 2540 betreffen.

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Allein zur Vorbereitung der Sperrerklärung vom 24. Oktober 2011 im Verfahren 6 A 1426/13 hat die Beklagte eine Sichtung, Bewertung und Qualifizierung der vorhandenen Unterlagen vornehmen müssen.

    Indes muss das Gericht ebenfalls berücksichtigen, dass die Beklagte sich ausweislich der (Parallel-) Entscheidung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2013 (Az. 20 F 7.12) im Verfahren 6 A 1426/13, die den Beteiligten bekannt und die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, für einzelne Bestandteile der Akten zu Recht in einem unverschuldeten sachtypischen Beweisnotstand befindet.

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beklagte die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht in genereller Weise auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG stützen (Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, vom 04.10.2011 - 20 F 24.10 -, vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, vom 27.08.2012 - 20 F 3.12 -, sowie den im vorl. Verfahren ergangenen Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht - wie ausgeführt - in dem Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Weigerung der BaFin, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden könne (vgl. Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, NVwZ 2012, 112; vom 05.10.2011 - 20 F 24.10 -, juris; vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, juris).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beklagte die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht in genereller Weise auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG stützen (Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, vom 04.10.2011 - 20 F 24.10 -, vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, vom 27.08.2012 - 20 F 3.12 -, sowie den im vorl. Verfahren ergangenen Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht - wie ausgeführt - in dem Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Weigerung der BaFin, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden könne (vgl. Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, NVwZ 2012, 112; vom 05.10.2011 - 20 F 24.10 -, juris; vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, juris).

  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beklagte die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht in genereller Weise auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG stützen (Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, vom 04.10.2011 - 20 F 24.10 -, vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, vom 27.08.2012 - 20 F 3.12 -, sowie den im vorl. Verfahren ergangenen Beschluss vom 05.04.2013 - 20 F 4.12 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht - wie ausgeführt - in dem Beschluss vom 5. April 2013 (Az. 20 F 4.12) in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Weigerung der BaFin, die vom Gericht der Hauptsache angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden könne (vgl. Beschlüsse vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 -, NVwZ 2012, 112; vom 05.10.2011 - 20 F 24.10 -, juris; vom 12.04.2012 - 20 F 2.11 -, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 7 K 4037/07

    Kein Informationszugang bei Finanzaufsicht infolge Verschwiegenheitspflicht und

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
    § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG beinhaltet damit ein gesetzliches Korrektiv für die Einräumung des allgemeinen, voraussetzungslosen und mit Ausnahme von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ohne Begründung zulässigen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen, das die um Information ersuchte Behörde vor unangemessenen Zugangsgesuchen schützen soll (vgl. VG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F -, juris, Rdnr. 68).

    Da die Motive des Antragstellers für die Geltendmachung des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG grundsätzlich unerheblich sind, geht es bei dem Ausschluss des Zugangs nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG nicht darum, eine missbräuchliche Verfolgung des Informationszugangsrechts zu verhindern; vielmehr handelt es sich um einen nach objektiven Maßstäben zu betrachtenden Ausnahmetatbestand, der die Behörde vor einem Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung eines Zugangsantrages bewahren soll, dessen Ertrag für den Antragsteller zu dem Umfang des hierdurch verursachten Arbeitsaufwands - auch mit Blick auf den in der Informationsgebührenverordnung bestimmten Höchstbetrag für die zu erhebende Gebühr für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - in keinem Verhältnis mehr steht (vgl. Berger, in: Berger/Partsch/Roth/Scheel, a.a.O., § 7 Rdnr. 13; für die Auslegung der Bestimmung als "Missbrauchsklausel" dagegen: VG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.01.2009, a.a.O.; Schoch, IFG, § 7 Rdnr. 61).

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 43.12

    Bundesarchiv; Nutzungsrecht; Archivgut; Anbietungspflicht; Übergabepflicht;

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 6 A 1734/13

    Zugang zu Umweltinformationen

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

  • BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

  • VGH Hessen, 26.07.2012 - 6 E 1533/12

    Streitwert bei Anspruch auf Informationszugang

  • VGH Hessen, 16.02.2012 - 6 B 2464/11

    Beteiligung Dritter am Informationszugang

  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Er schließt eine Teilstattgabe wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands daher nur aus, wenn die Erfüllung des Teilanspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder aber auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 - juris Rn. 70; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2002 - 23 A 202.00 - NVwZ-RR 2002, 810 ).
  • VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16

    Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und Anspruch auf Zugang zu amtlichen

    Dass dieser eine Behörde des Bundes ist, folgt unmittelbar aus § 1 Abs. 1 Satz 1 FinDAG (im Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 -, juris Rn. 36, ist der Senat demgegenüber davon ausgegangen, dass die Beklagte eine sonstige Bundeseinrichtung i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG sei).

    Die Behörde müsse ihre Organisationsstruktur und ihre organisatorischen Maßnahmen nach den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so einrichten, dass sie die für ihren Zuständigkeitsbereich typischen und üblichen Zugangsgesuche reibungslos bearbeiten könne (6 A 1293/13 - juris Rn. 68; in diesem Sinne auch Schoch, a. a. O., § 7 Rn. 111; Sydow, NVwZ 2013, 467, 470; Rossi, NVwZ 2013, 1263, 1265).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1032/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 -, juris Rn. 10 f., und vom 12. April 2013 - 20 F 6.12 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 -, ESVGH 64, 137 = juris Rn. 82; VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2015 - 2 K 84.13 -, juris Rn. 28.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Zu den von der Beklagten angeführten eher allgemeinen Ausschlussgründen § 3 Nr. 1 Buchst. a [Gefährdung internationaler Beziehungen], Buchst. b [Schutz von Entscheidungsvorgängen in der Behörde] und Buchst. d [Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Behörde] IFG hat sich der Senat bereits mehrfach dezidiert geäußert (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, ESVGH 60, 255, und vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, ESVGH 61, 62; Urteile vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 und 6 A 1293/13 -, ESVGH 64, 137), so dass auf diese Entscheidungen verwiesen werden kann.

    Jedoch dürfte nach den von der Beklagten vorgelegten Informationen über den Inhalt der streitbefangenen Unterlagen und unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Fachsenate des Hess. VGH und des Bundesverwaltungsgerichts für Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO der Ausschlussgrund des § 5 IFG [Schutz personenbezogener Daten] in zahlreichen Einzeldokumenten bei den zur Einsicht anstehenden Informationen vorliegen (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 -, juris, Rdnr. 78).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. November 2013 (6 A 1293/13, ZIP 2014, 1756) die Einschränkung auf die Ausnahmevorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG bezogen und nicht auf die enger gefassten Vorschriften zur Wahrung des Berufsgeheimnisses.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1073/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 -, juris Rn. 10 f., und vom 12. April 2013 - 20 F 6.12 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 -, ESVGH 64, 137 = juris Rn. 82; VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2015 - 2 K 84.13 -, juris Rn. 28.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Zu den von der Beklagten angeführten eher allgemeinen Ausschlussgründen § 3 Nr. 1 Buchst. a [Gefährdung internationaler Beziehungen], Buchst. b [Schutz von Entscheidungsvorgängen in der Behörde] und Buchst. d [Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Behörde] IFG hat sich der Senat bereits mehrfach dezidiert geäußert (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, ESVGH 60, 255, und vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, ESVGH 61, 62; Urteile vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 und 6 A 1293/13 -, ESVGH 64, 137), so dass auf diese Entscheidungen verwiesen werden kann.

    Ob nach den von der Beklagten vorgelegten Informationen über den Inhalt der streitbefangenen Unterlagen der Ausschlussgrund des § 5 IFG [Schutz personenbezogener Daten] bei den zur Einsicht anstehenden Informationen vorliegt (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 -, juris, Rdnr. 78), kann offen bleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1074/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 -, juris Rn. 10 f., und vom 12. April 2013 - 20 F 6.12 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 -, ESVGH 64, 137 = juris Rn. 82; VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2015 - 2 K 84.13 -, juris Rn. 28.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1126/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 -, juris Rn. 10 f., und vom 12. April 2013 - 20 F 6.12 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 -, ESVGH 64, 137 = juris Rn. 82; VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2015 - 2 K 84.13 -, juris Rn. 28.
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 466/14

    Hartz IV-Empfänger aus Braunschweig hat keinen Anspruch auf Zugang zur

    Daher sind die Motive des Antragstellers bei der Verfolgung dieses Anspruchs für seine Anspruchsberechtigung unerheblich (s. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 -, juris; Schoch, NJW 2009, 2987, 2990).
  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Im Übrigen sind die Motive eines Antragstellers bei der Verfolgung des Anspruchs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LIFG für seine Anspruchsberechtigung unerheblich (vgl. Schoch, NJW 2009, 2987, 2990; Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 - , juris).
  • VG Berlin, 27.01.2022 - 2 K 169.19
  • FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15

    Gewährung von Auskunft über die bei derInformationszentrale für steuerliche

  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

  • VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.3675

    Beförderung; Pool-Regelung; Herausgabe von Unterlagen; Rechtsschutzinteresse

  • VG Köln, 22.06.2017 - 13 K 5586/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11457
VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13 (https://dejure.org/2020,11457)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.04.2020 - 6 A 1293/13 (https://dejure.org/2020,11457)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. April 2020 - 6 A 1293/13 (https://dejure.org/2020,11457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 9 Abs 1 KWG, 2004/39/EG Art 54 Abs 1 Richtlinie
    Zugang zu Unterlagen der BaFin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Der Verschwiegenheitspflicht des § 9 Abs. 1 KWG unterliegen nicht nur Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sondern allgemein Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, NVwZ 2019, 1840).

    § 9 Abs. 1 KWG schützt über seinen Wortlaut hinaus Angaben und Informationen, deren Geheimhaltung allein im Interesse der Finanzaufsicht liegt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a.a.O.).

    Mit Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 29. November 2013 (6 A 1293/13), soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist, und das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. März 2008, soweit die Beklagte zur Gewährung von Akteneinsicht verpflichtet worden ist, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Streitgegenstand des Berufungsverfahrens ist zwischenzeitlich nur noch die Berufung der Beklagten, soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen hat.

    Die weitere Sachaufklärung durch den Senat hat ergeben, dass dem Informationsbegehren auch unter Zugrundelegung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) zur Auslegung von § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 19. Juni 2018 (C- 15/16) zwischenzeitlich der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG nicht mehr entgegensteht.

    Dabei betreffen Betriebsgeheimnisse im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, NVwZ 2019, 1840, juris Rn. 19).

    Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nicht nur Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sondern allgemein Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 21).

    Die Frage, ob dieser Zeitraum verstrichen ist, bestimmt sich im Falle der Ablehnung eines Informationszugangsantrags im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 45ff.).

    Dazu gehören etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden, die Korrespondenz und der Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen ihnen und den beaufsichtigten Unternehmen und alle sonstigen nicht-öffentlichen Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und die dort ablaufenden Transaktionen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 23, unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 4. September 2014 - C- 140/13 -, und die Rechtsprechung des EuGH unter anderem im Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -).

    Die unionsrechtliche Rechtslage gebietet eine teleologische Extension der Verschwiegenheitspflicht, die dafür erforderliche verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit weist § 9 Abs. 1 KWG - ebenso wie § 8 WpHG a. F. und § 21 WpHG n. F. - auf (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 24).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Geschäftsgeheimnisse sind nach einem Zeitraum von 5 Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr als vertraulich anzusehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 -, WM 2018, 1211).

    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - über die Vorlage entschieden.

    Für die Prüfung, wann von geheimhaltungsbedürftigen Informationen auszugehen sei, seien der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 -) Vorgaben zu entnehmen, die dem besonderen Bedürfnis einer strikten Wahrung des Berufsgeheimnisses bei der Tätigkeit der Finanzaufsicht Rechnung trügen.

    Da sich der Bevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof dahingehend geäußert habe, es gehe seinem Mandanten wegen des Eintritts der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche statt der Einsicht in die streitbefangenen Unterlagen nur noch um eine Entscheidung über die Kosten (vgl. insoweit die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 12. Dezember 2012, Rechtssache C-15/16, Tz. 62 Satz 2, abrufbar unter www.curia.eu ) , stelle sich das Begehren als rechtsmissbräuchlich dar und es dürfte am Rechtsschutzinteresse fehlen.

    Die Beklagte hat das aus ihrer Sicht fehlende Rechtsschutzbedürfnis damit begründet, dass sich der Bevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union dahingehend geäußert habe, dass es seinem Mandanten wegen des Eintritts der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche statt der Einsicht in die streitbefangenen Unterlagen nur noch um eine Entscheidung über die Kosten gehe, und sich diesbezüglich auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Bot vom 12. Dezember 2017, Rechtssache C-15/16, Tz. 62 Satz 2 (abrufbar unter www.curia.eu ) bezogen.

    Die weitere Sachaufklärung durch den Senat hat ergeben, dass dem Informationsbegehren auch unter Zugrundelegung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) zur Auslegung von § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 19. Juni 2018 (C- 15/16) zwischenzeitlich der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG nicht mehr entgegensteht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings die Bedeutung des Zeitablaufs für die Beurteilung des schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses anerkannt und ausgeführt, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb als nicht mehr vertraulich anzusehen seien, es sei denn, die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit berufe, weise ausnahmsweise nach, dass die Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentliche Bestandteile ihrer eigenen wirtschaftlichen Stellung oder der von betroffenen Dritten seien (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 -, WM 2018, 1211).

    Dazu gehören etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden, die Korrespondenz und der Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen ihnen und den beaufsichtigten Unternehmen und alle sonstigen nicht-öffentlichen Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und die dort ablaufenden Transaktionen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 23, unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 4. September 2014 - C- 140/13 -, und die Rechtsprechung des EuGH unter anderem im Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -).

    Die auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bezogene Vermutungsregel, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnis unterliegen, ist zwar auf das aufsichtsrechtliche Geheimnis nicht übertragbar (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 -, WM 2020, 502, juris Rn. 21).

  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2008 - 7 E 5426/06 - wird zurückgewiesen.

    Auf die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht die Beklagte mit Urteil vom 12. März 2008 ( 7 E 5426/06 ), dem Kläger die begehrte Akteneinsicht in die Unterlagen zu gewähren, soweit diese neben den Betriebsoder Geschäftsgeheimnissen der X... Kapitaldienst GmbH keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter enthielten.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2008 - 7 E 5426/06 - abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 7.12

    Anonymisierung zum Schutz von geheim zu haltenden personenbezogenen Daten

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    In einem Parallelverfahren, in dem das Bundesministerium der Finanzen unter dem Datum des 24. Oktober 2011 eine detailliertere, auf die einzelnen Aktenteile bezogene Sperrerklärung vorgelegt hatte, stellte der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 5. April 2013 (20 F 7.12) auf die Beschwerde der dortigen Klägerin unter Änderung des Beschlusses des Fachsenats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2012 fest, dass die Verweigerung der Aktenvorlage - in größerem Umfang als bereits von der Vorinstanz angenommen - rechtswidrig war.

    Mit Urteil vom 29. November 2013 hat der Senat die Berufungen des Klägers und der Beklagten zurückgewiesen und den Tenor des verwaltungsgerichtlichen Urteils unter Berücksichtigung des Beschlusses des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren - 20 F 7.12 - neu gefasst.

  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Im Berufungsverfahren, in dem der Kläger zunächst sein ursprüngliches Klagebegehren weiterverfolgte und die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage erstrebte, forderte der Senat mit Beweisbeschluss vom 28. April 2010 ( 6 A 1767/08 ) die Akten an, um das Vorliegen der geltend gemachten Versagungsgründe zu überprüfen.

    Der Senat hat die Beteiligten mit Verfügung vom 19. März 2020 darauf hingewiesen, dass er beabsichtigte, den Beweisbeschluss vom 28. April 2010 ( 6 A 1767/08 ) aufzuheben und gemäß § 130a VwGO durch Beschluss über die Berufung zu entscheiden, da er die Berufung der Beklagten einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich halte.

  • BVerwG, 04.11.2015 - 7 C 4.14

    Finanzaufsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Verschwiegenheitspflicht; Geheimhaltung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsverfahren mit Beschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 - ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Klärung mehrerer Fragen zur Auslegung des Berufsgeheimnisses nach Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 gebeten.
  • BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19

    BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Hinweisgeberverfahren; Informantenschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Die auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bezogene Vermutungsregel, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnis unterliegen, ist zwar auf das aufsichtsrechtliche Geheimnis nicht übertragbar (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 -, WM 2020, 502, juris Rn. 21).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-594/16

    Buccioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Auch eine Prüfung möglicher Folgen, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 13. September 2018 (- C-594/16 - Buccioni -) für den Rechtsstreit ergeben könnten, sei dem Verwaltungsgerichtshof vorbehalten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 2 -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Dazu gehören etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden, die Korrespondenz und der Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen ihnen und den beaufsichtigten Unternehmen und alle sonstigen nicht-öffentlichen Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und die dort ablaufenden Transaktionen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 23, unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 4. September 2014 - C- 140/13 -, und die Rechtsprechung des EuGH unter anderem im Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12

    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
    Mit Beschluss vom 5. April 2013 (20 F 4.12) wies der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts die dagegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und des Bundesministeriums der Finanzen zurück.
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

    Diese Veränderung der Sachlage ist, da die mündliche Verhandlung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt darstellt, vorliegend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2021 - 10 C 2/20 -, juris Rdnr. 26 für das Revisionsverfahren, zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28.06.2022 - 3 Bf 295/19 -, juris Rdnr. 89 zu § 8 UIG und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG; Hessischer VGH, Beschluss vom 15.04.2020 - 6 A 1293/13 -, juris Rdnr. 37 zu § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG).
  • VG Köln, 18.01.2024 - 13 K 4938/18
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich sind, sofern nicht die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit der Informationen beruft, nachweist, dass die betreffenden Informationen trotz ihres Alters - im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht - immer noch wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des Unternehmens oder eines Dritten sind, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 -, P. Rn. 16 und vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, P. Rn. 45 ff.; weiter BVerwG, Vorlagebeschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 -, P. Rn. 31; OVG NRW, Urteile vom 4. Juli 2022 - 15 A 4113/19 -, P. Rn. 143, vom 22. Mai 2019 - 15 A 873/18 -, P. Rn. 150, und vom 21. November 2018 - 15 A 861/17 -, P. Rn. 123; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. April 2020 - 6 A 1293/13 -, P. Rn. 37.
  • VG Berlin, 17.09.2021 - 2 K 36.19

    Anspruch auf Informationszugang zu dem Vertrag über die Herausgabe des

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich sind, sofern nicht die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit der Informationen beruft, nachweist, dass die betreffenden Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des Unternehmens oder eines Dritten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - BVerwG 7 C 22/18 -, juris Rn. 45 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 15. April 2020 - 6 A 1293/13 -, juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht