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   BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10   

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https://dejure.org/2012,22760
BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10 (https://dejure.org/2012,22760)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2012 - 6 AZR 745/10 (https://dejure.org/2012,22760)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 (https://dejure.org/2012,22760)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • openjur.de

    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung; bewusst lückenhafte Regelung; kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 1 TVG
    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Zuschlägen zur Stückvergütung für besondere Fleischuntersuchungen bei der Berechnung der Besitzstandszulage gem.§ 25 Abs. 1, 2 S. 1 TV-Fleischuntersuchung; Ausfüllung einer unbewussten tariflichen Regelungslücke

  • rewis.io

    Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Zuschlägen zur Stückvergütung für besondere Fleischuntersuchungen bei der Berechnung der Besitzstandszulage gem.§ 25 Abs. 1, 2 S. 1 TV-Fleischuntersuchung; Ausfüllung einer unbewussten tariflichen Regelungslücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1248
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    a) Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nach der Rechtsprechung des Senats nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (vgl. etwa BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354) .

    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbständigen Grundrechtsträgern aufgrund der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - aaO; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 13, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102 ) .

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf eine höhere Besitzstandszulage gerichteter Vergütungsansprüche aus einem teilweise in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 24; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 9, ZTR 2012, 280, jeweils mwN) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 214/09

    Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 214/09 - Rn. 32 mwN, ZTR 2011, 489) .

    Bestehen mehrere Möglichkeiten, die Lücke zu schließen, muss die Auswahlentscheidung den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 214/09 - Rn. 32 mwN, ZTR 2011, 489 ) .

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    a) Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nach der Rechtsprechung des Senats nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (vgl. etwa BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354) .

    Die Eigentumsgarantie gewährleistet grundsätzlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, und nicht bloße Vergütungserwartungen (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 15 mwN, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1) .

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbständigen Grundrechtsträgern aufgrund der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - aaO; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde ( vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 30, BAGE 133, 354; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - zu II 3 a der Gründe, EzA GG Art. 3 Nr. 95 ) .

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 196/95

    Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. zB BAG 19. April 2012 - 6 AZR 677/10 - Rn. 30 ff.; 16. November 2000 - 6 AZR 353/99 - zu 3 d cc (1) der Gründe mwN, EzBAT TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 14; 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - zu II 3 der Gründe) .

    Eine Tarifänderung ist schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie zwar einen bedeutsamen Teil der Leistungen entfallen lässt, die Rechtsposition aber nicht vollständig beseitigt (vgl. BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - aaO) .

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Nur bereits entstandene Ansprüche sind zu schützen; auch rechtlich gesicherte Anwartschaften von Arbeitnehmern können so verfestigt sein, dass sie durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt werden (vgl. schon BVerfG 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82  - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 68, 193 ) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Tarifvertragsparteien kommt für ihre Regelungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09  - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 40; 22. Juli 2010 -  6 AZR 170/08  - Rn. 67, BB 2011, 186 ) .
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Das Grundrecht schützt zudem nur durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches (vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - Rn. 40 mwN) .
  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
    Die unterbliebene Regelung kann auch darauf beruhen, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht einigen konnten (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 92/10

    Tarifliche Übergangsversorgung - Beitragspflicht zur Rentenversicherung

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 Sa 869/10

    Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14

    Zeitzuschläge als unpfändbare Erschwerniszuschläge

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin die Erfüllung konkreter, auf ein höheres Entgelt gerichteter Ansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 539/11

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - keine Berücksichtigung von

    Ist die von § 25 Abs. 2 Satz 1 TV-Fleischuntersuchung vorausgesetzte "aufgewendete Arbeitszeit" nicht erfasst, wird die Stundenvergütung nach § 25 Abs. 3 TV-Fleischuntersuchung oder, wenn auch hierfür die erforderlichen Daten nicht vorliegen, nach § 25 Abs. 4 TV-Fleischuntersuchung ermittelt (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 18) .

    Alle anderen Entgeltbestandteile, die den Arbeitnehmern nach dem TV Ang aöS zustanden, sollen nach dem klaren Wortlaut unberücksichtigt bleiben (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 19) .

    Die Leistungen, die berücksichtigt werden, sind im Unterschied zu Zeiten, für die Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen geleistet wird, ausdrücklich und abschließend genannt (vgl. zum abschließenden Charakter von § 25 Abs. 2 Satz 1 TV-Fleischuntersuchung BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 20) .

    Die Tarifvertragsparteien wollten damit dem erheblichen Anstieg der Stückvergütungen durch die zunehmende Geschwindigkeit bei der Bandschlachtung aufgrund der fortschreitenden Automatisierung entgegenwirken (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 21) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 25 mwN) .

    Es genügt regelmäßig, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 34 mwN) .

    Die Eigentumsgarantie gewährleistet grundsätzlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, und nicht bloße Vergütungserwartungen (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 39; 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 15 mwN, AP TVÜ § 5 Nr. 7 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob jeweils die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde (st. Rspr., vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 42 mwN ) .

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 23/19 - 14 f., juris bspw. zur Feststellung der Berechtigung, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen; 11. Dezember 2019 - 4 AZR 310/16 - Rn. 10, AP SGB II § 6c Nr. 9 zur Feststellung der Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages; 18. September 2019 - 5 AZR 335/18 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 251 zur Feststellung der Anspruchsberechtigung bzgl. eines bestimmten Gehaltsbestandteils; 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 13, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Nr. 12 zur Feststellung der Vergütungspflicht für Umkleidezeiten; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 118/17 - Rn. 14 f., BAGE 161, 132 zur Feststellung der Verpflichtung zur Gutschrift bestimmter Stunden auf dem Arbeitszeitkonto; 16. Mai 2013 - 6 AZR 680/11 - Rn. 15; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 10, AP BGB § 611 Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Nr. 25 zur Feststellung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 10 AZR 779/10 - Rn. 22, zur Feststellung der Reichweite des Direktionsrechts) .
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Diese haben als Erben des vormaligen Klägers ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses, weil sich hieraus Folgen für die Gegenwart und für die Zukunft ergeben (vgl. BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - zu 2 der Gründe, BAGE 85, 347; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Es lassen sich keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte feststellen, wie die Tarifvertragsparteien die Lücke geschlossen hätten (zu den Anforderungen an die Schließung einer unbewussten Regelungslücke durch die Gerichte zuletzt BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 675/11

    Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22) .

    bb) Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf Beitragszuschüsse gerichteter Ansprüche aus einem teilweise in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Der Kläger erstrebt die Erfüllung konkreter Ansprüche, die auf eine in höherem Umfang gegenüber allgemeinen Entgelterhöhungen anrechnungsfeste Einkommenssicherungszulage gerichtet sind, also gegenwärtige und künftige rechtliche Vorteile (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin die Erfüllung konkreter Zahlungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 680/11 - Rn. 18; 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10  - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11

    Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22, NZA-RR 2013, 81) .

    Dafür sprechen ua. prozessökonomische Gründe (vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 680/11

    Höhe der Entgeltfortzahlung für die Teilnahme am "Grundkurs Schiffssicherung"

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20

    Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe -

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 6 Sa 555/13

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs 1 S 4 SGB 2 - keine Analoge Anwendung von § 6c

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV

  • LAG Hamm, 28.11.2013 - 17 Sa 1001/13

    Anspruch auf eine kinderbezogene Besitzstandszulage

  • ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
  • LAG Hamm, 21.02.2013 - 17 Sa 1603/12

    Abschmelzen der Ausgleichszahlung nach § 6 c Abs. 5 Satz 3 SGB II

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