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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4236
OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2005,4236)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.10.2005 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2005,4236)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2005,4236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 4 Nr. 9 b, 6 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 6; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Vertriebs bestimmter Parfums sowie Auskunftserteilung und Schadensersatz; Wettbewerbsverletzung durch Vertrieb von imitierten Parfums; Parfumbezeichnungen mit gewisse Nähe zu dem Namen des imitierten Produkts; Erkennbarkeit für angesprochenen ...

  • kanzlei.biz

    Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9 b; ; UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 6; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bezugnahme auf Mitbewerber durch bloße Bezeichnung und Ausstattung eines Produkts - Duftvergleich mit Markenparfum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine vergleichende Werbung bei bloßer Ähnlichkeit (Parfums)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Dabei ist es ohne Belang, welche Form die Äußerung aufweist, ob die Bezugnahme unmittelbar oder mittelbar erfolgt und ob ein Vergleich zwischen den vom Werbenden angebotenen Waren und Dienstleistungen und denen des Mitbewerbers vorliegt (EuGH, WRP 2001, 1432, 1435 Tz. 31 - Toshiba/Katun; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2005, 348 - Bestellnummernübernahme).

    Das beanstandete Verhalten der Beklagten besteht nicht - wie etwa bei der Vorlage von Duftvergleichslisten (BGH WRP 2004, 739 ff. - Genealogie der Düfte) oder der Verwendung ausgewählter Artikel- oder Bestellnummern (BGH GRUR 2005, 348 f. - Bestellnummernübernahme) - in einer irgendwie gearteten, die Ware begleitenden Aussage.

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 273/01

    Bestellnummernübernahme

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Dabei ist es ohne Belang, welche Form die Äußerung aufweist, ob die Bezugnahme unmittelbar oder mittelbar erfolgt und ob ein Vergleich zwischen den vom Werbenden angebotenen Waren und Dienstleistungen und denen des Mitbewerbers vorliegt (EuGH, WRP 2001, 1432, 1435 Tz. 31 - Toshiba/Katun; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2005, 348 - Bestellnummernübernahme).

    Das beanstandete Verhalten der Beklagten besteht nicht - wie etwa bei der Vorlage von Duftvergleichslisten (BGH WRP 2004, 739 ff. - Genealogie der Düfte) oder der Verwendung ausgewählter Artikel- oder Bestellnummern (BGH GRUR 2005, 348 f. - Bestellnummernübernahme) - in einer irgendwie gearteten, die Ware begleitenden Aussage.

  • LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04
    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 42/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. Februar 2005 - 81 O 42/04 - abzuändern und.

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung eines Erzeugnisses bzw. bestimmte einzelne Merkmale geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (std. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BGH GRUR 2002, 275 - Noppenbahnen m.w.Nachw.; BGH GRUR 2002, 629, 632 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Dabei ist es ohne Belang, welche Form die Äußerung aufweist, ob die Bezugnahme unmittelbar oder mittelbar erfolgt und ob ein Vergleich zwischen den vom Werbenden angebotenen Waren und Dienstleistungen und denen des Mitbewerbers vorliegt (EuGH, WRP 2001, 1432, 1435 Tz. 31 - Toshiba/Katun; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2005, 348 - Bestellnummernübernahme).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Soweit § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG im Anschluss an die Formulierung der Voraussetzung der Verletzungsgefahr mit der Einleitung "einschließlich" die Gefahr anspricht, dass "das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird", enthält die Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen eigenen, über die Verwechslungsgefahr hinausreichenden Markenverletzungstatbestand (BGH GRUR 1998, 932, 933 - Meisterbrand; BGH GRUR 1998, 1014 - Ecco II; BGH GRUR 1999, 52, 54 - Ekko Bleifrei; BGH GRUR 1999, 240, 241 - Stephanskrone I; BGH GRUR 1999, 735, 736 - Monoflam/Polyflam).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung eines Erzeugnisses bzw. bestimmte einzelne Merkmale geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (std. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BGH GRUR 2002, 275 - Noppenbahnen m.w.Nachw.; BGH GRUR 2002, 629, 632 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Soweit § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG im Anschluss an die Formulierung der Voraussetzung der Verletzungsgefahr mit der Einleitung "einschließlich" die Gefahr anspricht, dass "das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird", enthält die Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen eigenen, über die Verwechslungsgefahr hinausreichenden Markenverletzungstatbestand (BGH GRUR 1998, 932, 933 - Meisterbrand; BGH GRUR 1998, 1014 - Ecco II; BGH GRUR 1999, 52, 54 - Ekko Bleifrei; BGH GRUR 1999, 240, 241 - Stephanskrone I; BGH GRUR 1999, 735, 736 - Monoflam/Polyflam).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung eines Erzeugnisses bzw. bestimmte einzelne Merkmale geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (std. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BGH GRUR 2002, 275 - Noppenbahnen m.w.Nachw.; BGH GRUR 2002, 629, 632 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03

    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
    Ist danach § 6 UWG schon tatbestandlich nicht einschlägig, bedarf es keiner Entscheidung, ob - wie das Oberlandesgericht Frankfurt (GRUR-RR 2004, 359, 360) mit ähnlichen wie den vorstehenden Erwägungen für den Fall angenommen hat, dass die Klägerin aus Bezeichnungen, die die Beklagte zur Benennung ihrer eigenen Produkte verwendet, den Fall einer vergleichenden Werbung herleitet - der Vorrang des Markenrechts einer Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG entgegenstünde.
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05

    Duftvergleich mit Markenparfüm

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Köln MarkenR 2006, 33).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21627
OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2008,21627)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.2008 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2008,21627)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 2008 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2008,21627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Die Klägerin vertieft ihr bisheriges Vorbringen und regt an, sofern der Senat der vom Bundesgerichtshof im Revisionsurteil und dem gleichzeitig verkündeten Urteil im Revisionsverfahren I ZR 169/04 (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung) vertretenen Rechtsauffassung folgen will, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, welche Anforderungen Nr. 3 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG an die Darstellung eines Produktes als Imitation stellt.

    Denn auch wenn dies (wie in der Entscheidung BGH, GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 19 ff.] - Imitationswerbung) unterstellt wird, sind die Voraussetzungen eines unzulässigen Werbevergleichs gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (Art. 3a Abs. 1 lit. h der Richtlinie 84/450/EWG in ihrer durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung, nach Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG künftig lit. g) nicht erfüllt.

    Hierunter ist gemäß dem Hinweis im Revisionsurteil (Rn. 19) auf die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom selben Tag zu Grunde gelegte und dort näher begründete Auffassung (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 22 ff.] - Imitationswerbung m.w.N.) nur eine deutliche Bezugnahme zu verstehen.

    Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.

    Für einen Werbevergleich, mit dem Angaben über das Angebot des Werbenden, das Angebot des Mitbewerbers und das Verhältnis zwischen diesen beiden Angeboten gemacht werden (EuGH GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 37] - Pippig Augenoptik), genügen solche bloßen Assoziationen und "nur um zehn Ecken gedachten" Bezugnahmen aber nicht (BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 29] - Imitationswerbung).

    Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich auf Grund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sich verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen (Revisionurteil Rn. 19; BGH, GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 30 f.] - Imitationswerbung).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem weiteren Urteil vom 06.12.2007 (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 25, 33] - Imitationswerbung) überzeugend ausgeführt hat, ist hinsichtlich der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig, dass für eine Vorlage kein Raum bleibt.

  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03

    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.

    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).

    In Betracht kommen vielmehr außer der Werbung (in Gestalt der Produktbezeichnungen) selbst auch andere Erkenntnisquellen wie die konkrete mündliche Unterrichtung, offene oder verdeckte Hinweise bei der Akquisition, die Verwendung von Duftvergleichslisten oder anderweitige Duftvergleiche (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm).

  • OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06

    Unlauterer Wettbewerb: "Offene" Imitationswerbung für Parfumimitationen durch

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).

    Zwar mag bei Endabnehmern und Wiederverkäufern von Parfümwaren eine gewisse Sensibilität dafür unterstellt werden können, dass Hersteller solcher Waren aus dem Bereich des Niedrigpreissegments den Versuch unternehmen könnten, durch die Ausstattung ihrer Erzeugnisse Hinweise auf die damit imitierte Duftnote eines Markenparfüms zu geben (vgl. OLG Frankfurt / M., WRP 2007, 1372 [1375] - Imitation des Markenparfums).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Dabei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin beanstandeten Produktbezeichnungen wegen der darin verwendeten Begriffe, Anfangsbuchstaben oder Anfangslaute (im Falle des Produkts "N." auch wegen der Farbe der Umverpackung) zumindest für gewerbliche Abnehmer der Beklagten einen wenigstens mittelbar erkennbaren Bezug zu einem Mitbewerber oder dessen Produkten - nämlich zu Markenparfüms der Klägerin - herstellen und damit unter die weite Definition der vergleichenden Werbung fallen, von der Art. 2 Nr. 2 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG in der durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung ausgeht (EuGH, GRUR 2002, 354 = WRP 2001, 1432 [Rn. 30 f.] - Toshiba; GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2).

    Für einen Werbevergleich, mit dem Angaben über das Angebot des Werbenden, das Angebot des Mitbewerbers und das Verhältnis zwischen diesen beiden Angeboten gemacht werden (EuGH GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 37] - Pippig Augenoptik), genügen solche bloßen Assoziationen und "nur um zehn Ecken gedachten" Bezugnahmen aber nicht (BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 29] - Imitationswerbung).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05

    Duftvergleich mit Markenparfüm

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 42/04 - wird (soweit hierüber noch nicht rechtskräftig mit Urteil vom 14.10.2005 in der Fassung des Urteils des Bundesgerichtshofs - I ZR 184/05 - vom 06.12.2007 entschieden ist) zurückgewiesen.

    Nachdem das Landgericht die Klage überwiegend abgewiesen hat und die Berufung der Klägerin im Wesentlichen erfolglos geblieben ist, hat der Bundesgerichtshof - I ZR 184/05 - das erste Berufungsurteil des Senats vom 14.10.2005 auf die mit Beschluss vom 14.06.2006 zugelassene Revision der Klägerin mit Urteil vom 06.12.2007 (GRUR 2008, 726 = WRP 2008, 936 - Duftvergleich mit Markenparfüm) teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zurückverwiesen.

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Dabei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin beanstandeten Produktbezeichnungen wegen der darin verwendeten Begriffe, Anfangsbuchstaben oder Anfangslaute (im Falle des Produkts "N." auch wegen der Farbe der Umverpackung) zumindest für gewerbliche Abnehmer der Beklagten einen wenigstens mittelbar erkennbaren Bezug zu einem Mitbewerber oder dessen Produkten - nämlich zu Markenparfüms der Klägerin - herstellen und damit unter die weite Definition der vergleichenden Werbung fallen, von der Art. 2 Nr. 2 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG in der durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung ausgeht (EuGH, GRUR 2002, 354 = WRP 2001, 1432 [Rn. 30 f.] - Toshiba; GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Dabei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin beanstandeten Produktbezeichnungen wegen der darin verwendeten Begriffe, Anfangsbuchstaben oder Anfangslaute (im Falle des Produkts "N." auch wegen der Farbe der Umverpackung) zumindest für gewerbliche Abnehmer der Beklagten einen wenigstens mittelbar erkennbaren Bezug zu einem Mitbewerber oder dessen Produkten - nämlich zu Markenparfüms der Klägerin - herstellen und damit unter die weite Definition der vergleichenden Werbung fallen, von der Art. 2 Nr. 2 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG in der durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung ausgeht (EuGH, GRUR 2002, 354 = WRP 2001, 1432 [Rn. 30 f.] - Toshiba; GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Dabei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin beanstandeten Produktbezeichnungen wegen der darin verwendeten Begriffe, Anfangsbuchstaben oder Anfangslaute (im Falle des Produkts "N." auch wegen der Farbe der Umverpackung) zumindest für gewerbliche Abnehmer der Beklagten einen wenigstens mittelbar erkennbaren Bezug zu einem Mitbewerber oder dessen Produkten - nämlich zu Markenparfüms der Klägerin - herstellen und damit unter die weite Definition der vergleichenden Werbung fallen, von der Art. 2 Nr. 2 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG in der durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung ausgeht (EuGH, GRUR 2002, 354 = WRP 2001, 1432 [Rn. 30 f.] - Toshiba; GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 35] - Pippig Augenoptik; GRUR 2007, 511 [Rn. 16] - De Landtsheer; GRUR 2008, 698 [Rn. 42 f.] - O2).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Für einen Werbevergleich, mit dem Angaben über das Angebot des Werbenden, das Angebot des Mitbewerbers und das Verhältnis zwischen diesen beiden Angeboten gemacht werden (EuGH GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 37] - Pippig Augenoptik), genügen solche bloßen Assoziationen und "nur um zehn Ecken gedachten" Bezugnahmen aber nicht (BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 29] - Imitationswerbung).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99

    "SOOOO... BILLIG!"?

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
    Für einen Werbevergleich, mit dem Angaben über das Angebot des Werbenden, das Angebot des Mitbewerbers und das Verhältnis zwischen diesen beiden Angeboten gemacht werden (EuGH GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 37] - Pippig Augenoptik), genügen solche bloßen Assoziationen und "nur um zehn Ecken gedachten" Bezugnahmen aber nicht (BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 29] - Imitationswerbung).
  • LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.02.2006 - 6 U 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22481
OLG Schleswig, 28.02.2006 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2006,22481)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.02.2006 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2006,22481)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 6 U 63/05 (https://dejure.org/2006,22481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernung eines Kunstwerks verletzt nicht das Urheberrecht des Künstlers - Land Schleswig-Holstein durfte Plastik des Künstlers Prof. HD Schrader entfernen

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17

    HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in

    aa) Unter Hinweis darauf, dass § 14 UrhG das Interesse des Urhebers am Fortbestand des unverfälschten Werks, nicht aber das Interesse des Urhebers an der Existenz des Werks als solchem schütze, wird die Anwendung dieser Vorschrift auf die Vernichtung des Werks vielfach verneint (vgl. KG, GRUR 1981, 742; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426, 427 [juris Rn. 9]; LG München I, FuR 1982, 510, 513; LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 [juris Rn. 33]; Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 bis 24; Dietz/Peukert in Schricker/Loewenheim aaO § 14 UrhG Rn. 21; Dustmann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 14 UrhG Rn. 32 f.; B. Goldmann, GRUR 2005, 639, 643).
  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 15/18

    Zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber

    aa) Unter Hinweis darauf, dass § 14 UrhG das Interesse des Urhebers am Fortbestand des unverfälschten Werks, nicht aber das Interesse des Urhebers an der Existenz des Werks als solchem schütze, wird die Anwendung dieser Vorschrift auf die Vernichtung des Werks vielfach verneint (vgl. KG, GRUR 1981, 742; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426, 427 [juris Rn. 9]; LG München I, FuR 1982, 510, 513; LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 [juris Rn. 33]; Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 bis 24; Dietz/Peukert in Schricker/Loewenheim aaO § 14 UrhG Rn. 21; Dustmann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 14 UrhG Rn. 32 f.; B. Goldmann, GRUR 2005, 639, 643).
  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17

    Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum

    aa) Unter Hinweis darauf, dass § 14 UrhG das Interesse des Urhebers am Fortbestand des unverfälschten Werks, nicht aber das Interesse des Urhebers an der Existenz des Werks als solchem schütze, wird die Anwendung dieser Vorschrift auf die Vernichtung des Werks vielfach verneint (vgl. KG, GRUR 1981, 742; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426, 427 [juris Rn. 9]; LG München I, FuR 1982, 510, 513; LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 [juris Rn. 33]; Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 bis 24; Dietz/Peukert in Schricker/Loewenheim aaO § 14 UrhG Rn. 21; Dustmann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 14 UrhG Rn. 32 f.; B. Goldmann, GRUR 2005, 639, 643).
  • LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14

    HHole - Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung

    Vorbehaltlich einer allgemein für zulässig gehaltenen (vgl. OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Dietz/Peukert, in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 38a aE; Dustmann, in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 33; Schack, GRUR 1983, 56, 57) vertraglichen Vereinbarung, die es dem Eigentümer verbietet, das ihm gehörende Werkexemplar zu zerstören, genießt der Urheber eines Werks der Baukunst, eines mit einem Bauwerk unlösbar verbundenen Kunstwerks oder sonst eines grundstücksgebundenen Kunstwerks in aller Regel keinen Schutz gegen eine Vernichtung des Kunstwerks durch den Eigentümer.

    Wenn das betreffende Werkexemplar nicht mehr existiere, sei eine in diesem Sinne verstandene Beeinträchtigung des Integritätsinteresses des Urhebers nicht mehr gegeben; die Vernichtung des Werkexemplars oder seine vollständige Entfernung aus der Öffentlichkeit schließe eine Verfälschung aus (grundlegend RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397- Felseneiland mit Sirenen; zustimmend LG München I, NJW 1983, 1205; LG Hamburg, GRUR 2005, 672; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 ff; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 31 ff).

    Im Anschluss an diese Erwägungen des Reichsgerichts hat das Landgericht München I (NJW 1983, 1205; vgl. auch NJW 1982, 655) die Entfernung zweier Betonplastiken des Künstlers Hajek vor der ADAC-Hauptverwaltung, das Landgericht Hamburg (GRUR 2005, 672) den Abriss des "Astra-Hochhauses" und das Oberlandesgericht Schleswig (ZUM 2006, 426) die Entfernung der Stahl-Plastik "Kubus balance" vor dem Plöner Schloss und deren Einlagerung auf einem Bauhof gebilligt.

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