Rechtsprechung
| StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99, StGH 7/99, StGH 8/99, StGH 9/99, StGH 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ; Zwei selbständige Finanzgarantien, zwischen denen keine rechtliche Konnexität besteht; ...
- archive.org
Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999 - Verfassungsbeschwerde - Normenkontrollantrag
- Staatsgerichtshof Niedersachsen
, S. 38
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ; Zwei selbständige Finanzgarantien, zwischen denen keine rechtliche Konnexität besteht; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ; Zwei selbständige Finanzgarantien, zwischen denen keine rechtliche Konnexität besteht; ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 553
- DVBl 2001, 1159 (Ls.)
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98
Finanzausgleich III
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).Für die Bestimmung des Finanzbedarfs der einzelnen Gemeinden und Landkreise ist demgegenüber die Festlegung fiktiver Maßstäbe und damit das Abstrahieren vom Ausgabeverhalten der einzelnen bzw. überhaupt konkreter Kommunen unumgänglich, sofern nicht deren Ausgabewilligkeit belohnt, sparsames Finanzgebaren aber bestraft werden soll (entsprechend BVerfGE 101, 158, 220).
Sie müssen sich nach Maßgabe verläßlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (vgl. BVerfGE 72, 330, 415 f.; 86, 148, 239; 101, 158, 230).
Ungeachtet dessen, daß der Nachweis des praktischen Nutzens einer legislatorisch verselbständigten Maßstabbildung bisher noch aussteht, besteht kein Anlaß, das vom Bundesverfassungsgericht in einem Akt der Verfassungsfortbildung (so ausdrücklich BVerfGE 101, 158, 218) kreierte Institut des Maßstäbegesetzes auf die niedersächsische Verfassungsordnung zu übertragen; denn allein die vom Staatsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung herausgearbeiteten Vorgaben für die Ausgestaltung des Finanzausgleichs sorgen für ein hinreichendes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gesetzgeberischen Entscheidungen.
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).Sie müssen sich nach Maßgabe verläßlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (vgl. BVerfGE 72, 330, 415 f.; 86, 148, 239; 101, 158, 230).
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).Sie müssen sich nach Maßgabe verläßlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (vgl. BVerfGE 72, 330, 415 f.; 86, 148, 239; 101, 158, 230).
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Rn. 106 Die von den Beschwerdeführern in Bezug genommene Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg, wonach eine wirksame und über eine bloße Anhörung hinausgehende Teilnahme der Kommunen an der Entscheidungsfindung des Finanzausgleichsgesetzgebers um der Sicherstellung eines aufgabengerechten Finanzausgleichs willen geboten ist (Urteil vom 10. Mai 1999, ESVGH 49, 241, 253 ff.), ist auf das niedersächsische Verfassungsrecht nicht übertragbar. - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Rn. 108 Zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gehört nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 71, 25, 36 m.w.N.) und der Verfassungsgerichte der Länder (Nds. StGHE 3, 299, 311 m.w.N.) die Finanzhoheit der Kommunen. - BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51
Finanzausgleichsgesetz
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).
- StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08
Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich; …
Rn. 11 Die gegen das NFAG 1999 erhobenen Verfassungsbeschwerden hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof mit Urteil vom 16. Mai 2001 (StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31) zum großen Teil zurückgewiesen.Diese Verpflichtung des Gesetzgebers sichert verfahrensrechtlich die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtsposition der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren ab (Nds. StGH, Urteile vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 49 und vom 27. Februar 2008, StGH 2/05, Nds. StGHE 4, 202, 223).
Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Entstehungsgeschichte und Zweck jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 311, vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., LVerfGE 12, 255, 273, vom 6. Dezember 2007, StGH 1/06, Nds. StGHE 4, 170, 181 f. und vom 27. Februar 2008, StGH 2/05, Nds. StGHE 4, 202, 214 f.).
Durch eine Annäherung der Finanzausstattung der Kommunen sollen auch die ursprünglich finanzkraftschwachen Kommunen so gestärkt werden, dass sie zu einer eigenverantwortlichen Entwicklung und Aufgabengestaltung befähigt werden (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 5 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 164; Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 56).
Rn. 63 Die Aufgabenbezogenheit der Finanzgarantie des Art. 58 NV und das Ziel der Aufgabengerechtigkeit des Finanzausgleichs verlangen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des vertikalen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen die Höhe der erforderlichen Finanzmittel und damit auch Art und Umfang der zu erledigenden Aufgaben der Kommunen kennt und nachvollziehbar einschätzt (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 315 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 57).
Auch bei der horizontalen Verteilung der Schlüsselmasse auf die einzelnen Kommunen bildet das Leitbild eines aufgabengerechten Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt (…Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, a. a. O., S. 319 und vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 60).
Diese Indikatoren müssen zur Gewährleistung der Aufgabengerechtigkeit des Finanzausgleichs die mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben verbundenen Kosten realitätsgerecht abbilden (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 60).
Ein Ausgleichssystem, das finanzschwachen Kommunen jeden Anreiz nimmt, ihre Finanzkraft zu verbessern, oder es für finanzstärkere Kommunen finanziell attraktiv macht, sich statt selbstverantwortlicher Anspannung der eigenen Finanzkraft über den allgemeinen Finanzausgleich zu finanzieren, ist mit dem Prinzip der Eigenverantwortung und mit der Verfassung unvereinbar (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 164; Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99, Nds. StGHE 4, 31, 60; so auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2006, LVG 7/05, LVerfGE 17, 410, 430 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005, VerfGH 28/03, LVerfGE 16, 593, 652; LVerfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999, VfGBbg 28/98, LVerfGE 10, 237, 250;… VerfGH NW, Urteile vom 9. Juli 1998, VerfGH 16/96, 7/97, NWVBl. 1998, 390 = Juris Rdnr. 62;… vom 1. Dezember 1998, VerfGH 5/97, NWVBl. 1999, S. 136, 138 = Juris Rdnr. 37 …und vom 11. Dezember 2007, VerfGH 10/06, NWVBl. 2008, S. 223 = Juris Rdnr. 71;… BayVerfGH, Entscheidungen vom 12. Januar 1998, Vf. 24-VII-94, BayVBl. 1998, S. 207 = Juris Rdnr. 86;… vom 28. November 2007, Vf. 15-VII-05, Juris Rdnr. 239).
Dazu wird der Finanzkraftindikator durch den normativ bestimmten notwendigen Finanzbedarf, also im vorliegenden Fall durch den Bedarfsansatz der Einwohnerzahl zuzüglich der Einwohnererhöhungswerte dividiert, um zu ermitteln, welcher Betrag der einzelnen Kommune pro Einheit des Bedarfsansatzes als Bedarfsdeckungsquote zur Verfügung steht (so auch als sachgerecht bestätigt in Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 64; ähnlich VerfGH NW…, Urteil vom 11. Dezember 2007, VerfGH 10/06, NWVBl. 2008, S. 223 = Juris Rdnr. 72).
Wenn die Finanzlage des Landes die Bereitstellung eines Ausgleichsvolumens erlaubt, muss dieses folglich unter den Kommunen so verteilt werden, dass es zu einer Annäherung ihrer Finanzausstattung kommt und auch die ursprünglich finanzschwachen Kommunen so gestärkt werden, dass sie zu einer eigenverantwortlichen Entwicklung und Aufgabengestaltung befähigt werden (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 164; Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 57; VerfGH NW…, Urteil vom 11. Dezember 2007, VerfGH 10/06, NWVBl. 2008, S. 223 = Juris Rdnr. 66 m. w. N.).
Um diesen Finanzbedarf zu ermitteln, muss der Gesetzgeber eine typisierende Bedarfsanalyse erstellen, die im Gegensatz zu der nach Art. 57 Abs. 4 NV erforderlichen Kostenanalyse die Autonomie der Kommunen bei der Entscheidung über das Ob und den Umfang der Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben sowie über die Strukturen der Aufgabenwahrnehmung bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wahren muss (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 163; Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 315 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 299, 31, 57).
Die gesetzlich festzulegenden abstrakten Bedarfsindikatoren zur Bestimmung des notwendigen Finanzbedarfs der Kommunen müssen die mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben verbundenen Kosten realitätsnah abbilden (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 319 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 60).
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, seinen Entscheidungen über die Ausgestaltung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs aktuelle finanzwissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde zu legen und seine Erwägungen nachvollziehbar zu begründen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61, 64 ff.).
Er muss sich ferner kontinuierlich der Richtigkeit der von ihm bei der Gestaltung des Verteilungsmodus vorausgesetzten Prämissen vergewissern und ggf. neuen finanzwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., a. a. O., S. 65 f.).
Ein Verstoß gegen das Gebot der Aufgabengerechtigkeit liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich in den Gesetzesmaterialien für die gesetzliche Ausgestaltung eine plausible und nachvollziehbare Begründung finden lässt (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 66 f.).
Rn. 82 (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61).
Rn. 84 Ob das rechtsstaatliche Willkürverbot und seine Ausprägungen in Art. 58 NV aufgehen (so Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 156; Urteil vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 161, 164) oder einen selbständigen verfassungsrechtlichen Maßstab bilden, kann unterdessen offen bleiben, weil die zu diesen Prinzipien entwickelten Grundsätze zumindest als integrierte Bestandteile des Art. 58 NV bei der Überprüfung der angegriffenen Regelungen heranzuziehen sind (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61 zum grundsätzlichen Gebot der Gleichbehandlung aller Kommunen und vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 164 f., 166 zum interkommunal en Gleichbehandlungsgebot).
Auch der Niedersächsische Staatsgerichtshof verlangt bei der Überprüfung einer gesetzgeberischen Entscheidung über die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs eine nachvollziehbare Begründung unter Berücksichtigung der aktuellen finanzwissenschaftlichen Erkenntnisse (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99, Nds. StGHE 4, 31, 61).
Gerade unter Berücksichtigung der Ausführungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Aufgabengerechtigkeit des Verteilungskriteriums der Einwohnerzahl bei den Kreisaufgaben der Kreisstraßen und der Schülerbeförderung (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95, Nds. StGHE 3, 299, 319 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99, Nds. StGHE 4, 31, 61, 66) ist die Begründung für die Einführung des Sonderbedarfsansatzes in den Gesetzesmaterialien (…Nds. LT-Drs. 15/3748, S. 11) eingehend und nachvollziehbar.
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs muss sich der Gesetzgeber bei der Festlegung der Kriterien zur Bestimmung des notwendigen Finanzbedarfs vom Ausgabeverhalten der einzelnen bzw. überhaupt konkreter Kommunen lösen und fiktive Bedarfsindikatoren festlegen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 60).
- StGH Niedersachsen, 27.02.2008 - StGH 2/07
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
Art. 58 NV gewährt den Kommunen einen individuellen Anspruch auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich (Bestätigung von LVerfGE 12, 255, 285).Bei Unterschreitung dieser Grenze hat das Land den Grundsatz der Verteilungssymmetrie zu beachten (Bestätigung von LVerfGE 12, 255, 286).
Die gegen die beiden Gesetze erhobenen Verfassungsbeschwerden und ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof blieben weitgehend erfolglos (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255).
Die Bezeichnung des Art. 57 Abs. 1 bis 3 NV neben Art. 58 NV als Rechtsgrundlage ist unschädlich, weil der Niedersächsische Staatsgerichtshof in früheren Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich auch Art. 57 NV als Maßstab herangezogen hat (Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155; Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u.a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255, 273).
Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 273; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl.
Bereits in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.- hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof entschieden, dass Art. 58 NV einen individuellen Anspruch jeder einzelnen Kommune auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich beinhaltet (LVerfGE 12, 255 LS 5, 285).
Der Staatsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Bestehen eines derartigen Anspruchs zwar grundsätzlich bejaht, diesen aber unter den Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286; ebenso StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1999 -GR 2/97-, LVerfGE 10, 3, 26; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Mai 2006 - LVerfG 1, 5, 9/05-, Urteilsumdruck S. 29 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 204).
Eine Unterschreitung dieser Grenze ist auf Grund des in Art. 58 NV verankerten Leistungsfähigkeitsvorbehalts als einer Anspruchsschranke jedoch dann zulässig, wenn das Land bei der Bemessung der Finanzmittel den Grundsatz der Verteilungssymmetrie beachtet hat (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a-., LVerfGE 12, 255, 286).Die finanzielle Mindestausstattung ist demgegenüber jedenfalls dann nicht erreicht, wenn die Kommunen auf Grund ihrer finanziellen Situation außer Stande sind, überhaupt freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 314 f.; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 283; VerfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999 -VfGBbg 28/98-, LVerfGE 10, 237, 254;… BayVerfGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 -Vf. 17-VII-94-, BayVBl. 1997, S. 303, 304).
In einem solchen Fall ist das Land mit Blick auf Art. 58 NV wenn nicht verpflichtet, das Ausgleichsvolumen entsprechend zu erhöhen, dann aber verpflichtet, neue Steuerquellen zu erschließen, oder aber - sofern dies angesichts der Finanzlage ausgeschlossen ist - gehalten, die landesgesetzlich verursachten Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises durch eine Verminderung der Zahl der Pflichtaufgaben bzw. eine Senkung der bei der Aufgabenerfüllung einzuhaltenden Standards zu reduzieren oder bei bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen und Standards seinen Einfluss im Bundesrat geltend zu machen (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 283).Der Staatsgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der Anspruch der Kommunen auf angemessene finanzielle Mindestausstattung gewahrt war, weil diesen nach Zuordnung auf die von ihnen wahrgenommenen drei Aufgabenbereiche in den Jahren 1995 - 1997 ein Anteil von 5, 3 v.H. der seinerzeit angewandten Bemessungsgrundlage für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben als freie Spitze zur Verfügung stand (Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 286).
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Verteilungssymmetrie, um dem Land und den Kommunen die jeweils verfügbaren Finanzmittel aufgabengerecht zukommen zu lassen." (Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 281 f.).
So haben die Kommunen keinen von der finanziellen Leistungsfähigkeit abgekoppelten Anspruch auf Vollabdeckung ihres erforderlichen Finanzbedarfs (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 282).
In solchen finanziellen Notzeiten fordern die Prinzipien der Verteilungssymmetrie und der Aufgabenparität eine gerechte und gleichmäßige Verteilung, d. h. eine ausgewogene Aufteilung des Defizits auf Land und Kommunen durch eine beiderseitige Reduzierung der zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 253, 282 f.).
Wegen des Fehlens allgemeingültiger Maßstäbe zur Bemessung eines objektiv notwendigen Finanzbedarfs ist es ausgeschlossen, die Höhe der einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel nach objektiven Gesichtspunkten nachrechenbar quotenmäßig oder gar exakt zu ermitteln (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 280 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 210, jeweils m. w. N.).
Für Niedersachsen hat der Staatsgerichtshof hierzu entschieden, dass eine Statuierung derartiger Beteiligungsrechte der Kommunen angesichts der in Art. 57 Abs. 6 NV festgeschriebenen Anhörungspflicht der kommunalen Spitzenverbände nicht geboten ist (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 272 f.).
Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.- (LVerfGE 12, 255, 287) die Möglichkeit des Gesetzgebers, Fragen der Verteilungssymmetrie mit Hilfe einer Gegenüberstellung der Finanzierungssalden von Land und Kommunen zu beurteilen, als vertretbar bezeichnet.
Für die Ermittlung der Finanzkraft der Kommunen kann das Land sämtliche tatsächlich erzielten und erzielbaren Einnahmen berücksichtigen (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 163; Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 284), mithin auch die Mehreinnahmen aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage, selbst wenn diese in ihrer ursprünglich festgelegten Höhe rechtswidrig gewesen sein sollte.
Schließlich ist bei der Frage, ob den Beschwerdeführerinnen in verfassungswidriger Weise die erforderliche finanzielle Mindestausstattung in den Jahren 2005 und 2006 vorenthalten wurde, die in § 13 NFAG geregelte Gewährung von Bedarfszuweisungen in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286).
- StGH Niedersachsen, 07.03.2008 - StGH 2/05
Kommunalverfassungsbeschwerde: Absenkung der Verbundquote von 16,09 vH auf 15,04 …
Die gegen die beiden Gesetze erhobenen Verfassungsbeschwerden und ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof blieben weitgehend erfolglos (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255).Die Bezeichnung des Art. 57 Abs. 1 bis 3 NV neben Art. 58 NV als Rechtsgrundlage ist unschädlich, weil der Niedersächsische Staatsgerichtshof in früheren Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich auch Art. 57 NV als Maßstab herangezogen hat (Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155; Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u.a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255, 273).
Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 273; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl.
Rn. 55 1. Bereits in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.- hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass Art. 58 NV einen individuellen Anspruch jeder einzelnen Kommune auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich beinhaltet (LVerfGE 12, 255 LS 5, 285).
Der Staatsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Bestehen eines derartigen Anspruchs zwar grundsätzlich bejaht, diesen aber unter den Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286; ebenso StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1999 -GR 2/97-, LVerfGE 10, 3, 26; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Mai 2006 -LVerfG 1, 5, 9/05-, Urteilsumdruck S. 29 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 204).
Eine Unterschreitung dieser Grenze ist auf Grund des in Art. 58 NV verankerten Leistungsfähigkeitsvorbehalts als einer Anspruchsschranke jedoch dann zulässig, wenn das Land bei der Bemessung der Finanzmittel den Grundsatz der Verteilungssymmetrie beachtet hat (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a-., LVerfGE 12, 255, 286).Die finanzielle Mindestausstattung ist demgegenüber jedenfalls dann nicht erreicht, wenn die Kommunen auf Grund ihrer finanziellen Situation außer Stande sind, überhaupt freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 314 f.; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 283; VerfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999 -VfGBbg 28/98-, LVerfGE 10, 237, 254;… Bay- VerfGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 -Vf. 17-VII-94-, BayVBl. 1997, S. 303, 304).
In einem solchen Fall ist das Land mit Blick auf Art. 58 NV wenn nicht verpflichtet, das Ausgleichsvolumen entsprechend zu erhöhen, dann aber verpflichtet, neue Steuerquellen zu erschließen, oder aber - sofern dies angesichts der Finanzlage ausgeschlossen ist - gehalten, die landesgesetzlich verursachten Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises durch eine Verminderung der Zahl der Pflichtaufgaben bzw. eine Senkung der bei der Aufgabenerfüllung einzuhaltenden Standards zu reduzieren oder bei bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen und Standards seinen Einfluss im Bundesrat geltend zu machen (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 283).Der Staatsgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der Anspruch der Kommunen auf angemessene finanzielle Mindestausstattung gewahrt war, weil diesen nach Zuordnung auf die von ihnen wahrgenommenen drei Aufgabenbereiche in den Jahren 1995 - 1997 ein Anteil von 5, 3 v.H. der seinerzeit angewandten Bemessungsgrundlage für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben als freie Spitze zur Verfügung stand (Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 286).
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Verteilungssymmetrie, um dem Land und den Kommunen die jeweils verfügbaren Finanzmittel aufgabengerecht zukommen zu lassen." (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 281 f.).
So haben die Kommunen keinen von der finanziellen Leistungsfähigkeit abgekoppelten Anspruch auf Vollabdeckung ihres erforderlichen Finanzbedarfs (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 282).
In solchen finanziellen Notzeiten fordern die Prinzipien der Verteilungssymmetrie und der Aufgabenparität eine gerechte und gleichmäßige Verteilung, d. h. eine ausgewogene Aufteilung des Defizits auf Land und Kommunen durch eine beiderseitige Reduzierung der zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 253, 282 f.).
Wegen des Fehlens allgemeingültiger Maßstäbe zur Bemessung eines objektiv notwendigen Finanzbedarfs ist es ausgeschlossen, die Höhe der einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel nach objektiven Gesichtspunkten nachrechenbar quotenmäßig oder gar exakt zu ermitteln (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 280 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 210, jeweils m. w. N.).
Für Niedersachsen hat der Staatsgerichtshof hierzu entschieden, dass eine Statuierung derartiger Beteiligungsrechte der Kommunen angesichts der in Art. 57 Abs. 6 NV festgeschriebenen Anhörungspflicht der kommunalen Spitzenverbände nicht geboten ist (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 272 f.).
Rn. 73 Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.- (LVerfGE 12, 255, 287) die Möglichkeit des Gesetzgebers, Fragen der Verteilungssymmetrie mit Hilfe einer Gegenüberstellung der Finanzierungssalden von Land und Kommunen zu beurteilen als vertretbar bezeichnet.
Für die Ermittlung der Finanzkraft der Kommunen kann das Land sämtliche tatsächlich erzielten und erzielbaren Einnahmen berücksichtigen (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 163; Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 284), mithin auch die Mehreinnahmen aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage, selbst wenn diese in ihrer ursprünglich festgelegten Höhe rechtswidrig gewesen sein sollte.
Rn. 79 Schließlich ist bei der Frage, ob den Beschwerdeführerinnen in verfassungswidriger Weise die erforderliche finanzielle Mindestausstattung in den Jahren 2005 und 2006 vorenthalten wurde, die in § 13 NFAG geregelte Gewährung von Bedarfszuweisungen in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286).
- VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Ist das Land mangels eigener finanzieller Leistungsfähigkeit tatsächlich außerstande, diese Mindestausstattung durch Bereitstellung entsprechender Finanzmittel zu sichern, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, entweder die Kommunen von bereits auferlegten Aufgaben zu entlasten, gesetzlich vorgegebene und kostentreibende Standards der kommunalen Aufgabenerfüllung abzusenken und auf die Erledigung neuer Aufgaben trotz "politischer Wünschbarkeit" zu verzichten oder den Kommunen neue Steuer- bzw. Einnahmequellen zu erschließen (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [283]; RhPfVerfGH, DVBl. 2000, 992, [995]; Henneke, LK 2004, 166, [206]).Dabei kann der Landesgesetzgeber bei landesgesetzlich veranlaßten Pflichtaufgaben des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises ohne weiteres selbst entlastende Gesetzesänderungen vornehmen, während das Land bei kommunalen Pflichtaufgaben, die auf Bundesgesetzen beruhen, darauf beschränkt ist, das Gesetzgebungsverfahren etwa über den Bundesrat entsprechend zu beeinflussen (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [283]).
Anderenfalls könnte das Land den Kommunen auf deren alleinige Kosten weitere Staatsaufgaben übertragen, weil die gegebenenfalls vorzunehmende Erhöhung der Erstattungszuweisungen durch eine äquivalente Reduzierung der vom Land zur Verfügung zu stellenden Schlüsselzuweisungen kompensiert und damit letztlich doch eine kommunale Selbstfinanzierung staatlich auferlegter Aufgaben stattfinden würde (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [276];… Schoch, Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, in: Ehlers/Krebs (Hrsg.), Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Kommunalrechts, 2000, S. 92, [112]).
Eine Erhöhung oder Verminderung der den Kommunen für übertragene staatliche Aufgaben zur Verfügung gestellten Mittel ist danach ausschließlich davon abhängig, ob sich die Zahl dieser Aufgaben und die für ihre Erfüllung aufzuwendenden Kosten erhöht oder verringert haben, während sich die Entwicklung der Schlüsselmasse allein am Umfang der pflichtigen und freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, an der Finanzkraft der Kommunen und - im Randbereich des Art. 93 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf - an der Leistungskraft des Landes orientiert (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [276]).
Diese, mit hinreichender Genauigkeit unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden verfahrensmäßigen Vorgaben kann der Gesetzgeber schlicht praktizieren, ohne sie zuvor - etwa durch ein Maßstäbegesetz - noch einmal gesetzlich institutionalisieren zu müssen (vgl. BWStGH, DVBl. 1999, 1351, [1357]; NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [290]).
- StGH Niedersachsen, 29.04.2013 - StGH 2/12
Bestimmtheitsgrundsatz; Finanzkraft; Jugendamt; Jugendhilfe; Jugendhilfeumlage; …
Rn. 28 Zudem habe der Gesetzgeber die vom Staatsgerichtshof im "Göttingen-Urteil" vom 16. Mai 2001 (- StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31) statuierte Begründungspflicht verletzt.Rn. 54 Die verfahrensrechtliche Absicherung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsposition der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren wird durch Art. 57 Abs. 6 NV bewirkt, der eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zur Pflicht macht (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 49.).
Art. 58 NV regelt allgemein und umfassend die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 56 ff.).
Die Aufgabenbezogenheit der Finanzgarantie des Art. 58 NV und das Ziel der Aufgabengerechtigkeit des Finanzausgleichs verlangen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des vertikalen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen die Höhe der erforderlichen Finanzmittel und damit auch Art und Umfang der zu erledigenden Aufgaben der Kommunen kennt und nachvollziehbar einschätzt (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 - StGH 14/95 u.a. -, NStGHE 3, 299, 315, und vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 57).
Auch bei der horizontalen Verteilung der Schlüsselmasse auf die einzelnen Kommunen bildet das Leitbild eines aufgabengerechten Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 - StGH 14/95 u. a. -, NStGHE 3, 299, 319, und vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 60).
Für die betroffenen Gemeinden macht es jedoch keinen Unterschied, ob sie im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs weniger Zuweisungen vom Land erhalten oder ob sie im Rahmen der Finanzierung der Region eine Jugendhilfeumlage und damit einen höheren Anteil an der Regions-umlage zu zahlen haben (siehe auch Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 58 zur Vergleichbarkeit des Finanzausgleichs mit der Erhebung einer Kreisumlage).
Rn. 74 Zwar hat der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 (- StGH 6/99 -, NStGHE 4, 31, 66 f.) ausgeführt, dass gerade Entscheidungen im Rahmen des legislativen Gestaltungsspielraums einer plausiblen und nachvollziehbaren Begründung bedürfen.
Daher findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenze, wo es zur Nivellierung oder gar Übernivellierung führt (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NStGHE 3, 136 164; Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 58; Nds. StGH, Urteil vom 4. Juni 2010 - StGH 1/08 -, NdsVBl. 2010, 236, 239).
Hinsichtlich der Zuweisungen an die Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hat der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für die Bestimmung der nach Art. 58 NV erforderlichen Mittel - anders als bei Art. 57 Abs. 4 NV - keine Kostenanalyse, sondern eine typisierende Bedarfsanalyse vorzunehmen ist (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NStGHE 3, 136, 164, und Urteil vom 16.05.2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, ).
Die insoweit wirksame Ausgleichsfunktion der Region hat zur Folge, dass dem vom Staatsgerichtshof aufgestellten Gebot der Harmonisierung Rechnung getragen wird (vgl. Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NStGHE 3, 136, 164; Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 56 und Nds. StGH, Urteil vom 4. Juni 2010 - StGH 1/08 -, NdsVBl. 2010, 236, 240 jeweils zum übergemeindlichen Finanzausgleich).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig …
Aus der Pflicht des Landes zur Sicherung der "erforderlichen Mittel" nach Art. 49 Abs. 6 Satz 1 LV folgt, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. auch StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, juris Rn. 159; Duve/Neumeister, DÖV 2016, 848 [853], zu der vergleichbaren Bestimmung des Art. 137 Abs. 5 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen; ähnlich Nds. StGH, Urteile vom 16. Mai 2001 - 6/99 u.a. -, juris Rn. 129; …und vom 7. März 2008 - 2/05 -, juris Rn. 69).Konkret ist der Gesetzgeber nicht nur berechtigt, besonders finanzkräftige Gemeinden als sog. abundante Gemeinden von Zuweisungen auszuschließen, sondern grundsätzlich auch befugt, einen Teil der Finanzkraft dieser Gemeinden abzuschöpfen, um das Gesamtvolumen der Ausgleichsmasse zu vergrößern (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 130; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 33/10 -, juris Rn. 72; StGH Hessen…, Urteil vom 16. Januar 2019 - P.St. 2606 u.a. -, juris Rn. 192).
Erst dann kann abgesehen werden, welche Summe erforderlich ist, um die Kommunen insgesamt in den Stand zu versetzen, ihre pflichtigen Aufgaben zu erfüllen und sich darüber hinaus noch freiwilligen Aufgaben zu widmen (vgl. StGH BW…, Urteil vom 10. Mai 1999 - 2/97 -, juris Rn. 98; Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 129;… Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 -, juris Rn. 217; Duve/Neumeister, DÖV 2016, 848 [853]).
Rn. 108 ff) Der Gesetzgeber kann seiner Verpflichtung zu einem aufgabengerechten und bedarfsorientierten Finanzausgleich nur nachkommen, wenn er bei dessen Ausgestaltung die Höhe der zur kommunalen Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel kennt bzw. nachvollziehbar einschätzt (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 129; StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, juris Rn. 116).
Eine Angemessenheitsprüfung jeder Aufgabe einer einzelnen Gebietskörperschaft stünde auch in einem Spannungsverhältnis zu der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 129; Duve/Neumeister, DÖV 2016, 848 [853]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - VerfGH 34/14
Solidaritätsumlage verfassungsgemäß
Eine derartige Sperrwirkung gegenüber Instrumenten eines interkommunalen horizontalen Finanzausgleichs ist Art. 79 Satz 2 LV NRW weder aus sich heraus noch in der Zusammenschau mit anderen Verfassungsbestimmunen zu entnehmen (vgl. in diesem Sinne bereits VerfGH NRW, Entscheidung vom 23. März 1964 - VerfGH 9/62 -, OVGE 19, 297, 307 [zum früheren landesrechtlichen interkommunalen Gewerbesteuerausgleich]; OVG NRW…, Urteil vom 18. März 1997 - 15 A 166/94 -, NWVBl. 1997, 373 = juris, Rn. 32;… Grawert, Verfassung NRW, 3. Auflage 2012, S. 162 f.; Koblenzer/Günther, ifst-Schrift Nr. 499 [2014], S. 30;… Tettinger, in Löwer/Tettinger, Verfassung NRW, 2002, Art. 79 Rn. 29 f.;… vgl. zu den Parallelbestimmungen der jeweiligen Landesverfassungen im Ergebnis ebenso VerfG Bbg., Urteil vom 6. August 2013 - VfGBbg 53/11 -, DVBl. 2013, 1180 = juris, Rn. 58; StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris, Rn. 186 ff.; VerfG M-V…, Urteil vom 26. Januar 2012 - LVerfG 18/10 -, NordÖR 2012, 229 = juris, Rn. 70, 74 ff.; NdsStGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, NVwZ-RR 2001, 553 = juris, Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 29. Januar 2010 - Vf. 25-VIII-09 -, LKV 2010, 126 = juris, Rn. 111 ff.).Sie lässt eine Interpretation zu, nach der ein Ausgleich kommunaler Finanzkraftunterschiede nicht ausschließlich vertikal durch Zuweisungen des Landes an finanzschwache Gemeinden erfolgen muss, sondern auch durch horizontale Finanzströme zwischen unterschiedlich finanzkräftigen Gemeinden bewirkt werden darf (vgl. auch NdsStGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, NVwZ-RR 2001, 553 = juris, Rn. 130: dem Begriff des "übergemeindlichen Finanzausgleichs" innewohnender Gedanke interkommunaler Solidarität).
107 Die grundsätzliche Möglichkeit zur Einbeziehung kommunaler Finanzkraft ist Ausdruck des den übergemeindlichen Finanzausgleich prägenden Gedankens interkommunaler Solidarität (vgl. für die jeweiligen Landesverfassungen StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris, Rn. 191; VerfG M-V…, Urteil vom 26. Januar 2012 - LVerfG 18/10 -, NordÖR 2012, 229 = juris, Rn. 75; NdsStGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u.a. -, NVwZ-RR 2001, 553 = juris, Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 29. Januar 2010 - Vf. 25-VIII-09 -, LKV 2010, 126 = juris, Rn. 116; vgl. zum Länderfinanzausgleich auch BVerfG…, Urteil vom 24. Juni 1986 - 2 BvF 1/83 u.a. -, BVerfGE 72, 330 = juris, Rn. 149, 176;… Urteil vom 19. Oktober 2006 - 2 BvF 3/03 -, BVerfGE 116, 327 = juris, Rn. 176).
- StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361
1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht …
Rn. 160 - Zu Art. 58 NV StGH Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2001 - 6/99 u.a. -, LVerfGE 12, 255 [280]; Urteil vom 07.03.2008 - 2/05 -, juris, Rdnr. 78 -.Rn. 176 - Zu Art. 58 NV StGH Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2001 - 6/99 u.a. -, LVerfGE 12, 255 [280] -.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 19/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
Eine Nivellierung der Gemeindefinanzen oder gar eine "Übernivellierung", d. h. eine Umkehrung der tatsächlichen Finanzkraftrangfolge der Kommunen, stünde mit dem der kommunalen Selbstverwaltung innewohnenden Grundsatz gemeindlicher Pluralität und Individualität nicht in Einklang; sie würde die Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane aushöhlen (…vgl. VerfGH NRW, DVBl. 2014, 918, 919 = juris, Rn. 42 f.;… OVGE 54, 255, 265 = juris, Rn. 61;… 47, 249, 253 = juris, Rn. 61 f., m. w. N.; NdsStGH, NVwZ-RR 2001, 553, 556 = juris, Rn. 131, m. w. N.).Sie müssen sich nach Maßgabe verlässlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (…vgl. VerfGH NRW, DVBl. 2014, 918, 919 f. = juris, Rn. 48; NdsStGH, NVwZ-RR 2001, 553, 557 = juris, Rn. 139, m. w. N.).
2008, 152 = juris, Rn. 60, 63 ff.; NVwZ-RR 2001, 553, 556 f. = juris, Rn. 132 f.; DVBl. 1998, 185, 187 = juris, Rn. 100 f.; DVBl. 1995, 1175, 1177 f. = juris, Rn. 100 f.; VerfGH Rh.-Pf., DVBl. 2012, 432 = juris, Rn. 24 ff.; DVBl. 1978, 802 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 97-VIII-11 -, juris, Rn. 74; Urteil vom 26. August 2010 - Vf. 129-VIII-09 -, juris, Rn. 134; LKV 2010, 126 = juris, Rn. 128).
2008, 152 = juris, Rn. 59 ff.; NVwZ-RR 2001, 553, 554 = juris, Rn. 107 f.; DVBl. 1998, 185 = juris, Rn. 86 ff.; DVBl. 1995, 1175 = juris, Rn. 83 ff.; VerfG S-A, Urteil vom 26. November 2014 - 15/13 -, juris, Rn. 70; DVBl. 2012, 1560; NVwZ 2007, 78 = juris, Rn. 103; ThürVerfGH, NVwZ-RR 2005, 665, 667 = juris, Rn. 132 ff.).
- StGH Niedersachsen, 03.12.2025 - StGH 2/24
Normenkontrollverfahren; konkrete Normenkontrolle; Konnexitätsprinzip; …
Grundlage für eine diesen Anforderungen genügende Kostenausgleichsbestimmung ist die nachvollziehbare und vollständige Ermittlung der Kosten (Fortführung der stRspr., vgl. Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 114 m.w.N.).Art. 58 NV regelt allgemein und umfassend die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen (…Nds. StGH, Beschl. v. 15.8.1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NdsStGHE 3, 136, juris Rn. 87; Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 108;… v. 29.4.2013 - StGH 2/12 -, NdsStGHE 5, 137, juris Rn. 58).
Hierfür muss der Gesetzgeber die Kostenausgleichsbestimmungen erkennbar und nachprüfbar ausgestalten (…vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 15.8.1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NdsStGHE 3, 136, juris Rn. 89; Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 109).
Grundlage für eine diesen Anforderungen genügende Kostenausgleichsbestimmung ist die nachvollziehbare und vollständige Ermittlung der Kosten durch den Gesetzgeber (vgl. Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 114 m.w.N.; Hennecke, NdsVBl. 2001, 233, 235, 241; Schoch, NST-N 2001, 209, 211).
In Betracht zu ziehen sind alle Kosten der Verwaltungstätigkeit, und zwar die Zweckausgaben ebenso wie die Personal- und Sachkosten (…Nds. StGH, Beschl. v. 15.8.1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NdsStGHE 3, 136, juris Rn. 95; Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 110).
Solche Pauschalierungen werden im Rahmen der Kostenerstattung bei Geltung des strikten Konnexitätsprinzips von anderen Landesverfassungsgerichten ebenfalls für zulässig erachtet (…VerfGH Bbg., Urt. v. 14.2.2002 - 17/01 -, LVerfGE 13, 97, juris Rn. 55;… v. 19.4.2013 - 49/11 -, LVerfGE 24, 67, juris Rn. 89-91;… VerfGH NRW, Urt. v. 23.3.2010 - 19/08 -, NWVBl 2010, 269, juris Rn. 82;… v. 4.4.2022 - 1/18 -, NWVBl 2022, 328, juris Rn. 105), keinesfalls darf aber eine Pauschalierung auf Ebene der Kostenerstattung zu einer Aushöhlung des strikten Konnexitätsprinzips in Art. 57 Abs. 4 NV führen (vgl. zu Art. 57 Abs. 4 a.F. Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 110 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- VG Gera, 22.03.2023 - 2 K 61/17
Thüringen; Finanzausgleich; Schlüsselzuweisungen; Ermittlung und Festlegung der …
- StGH Niedersachsen, 02.05.2024 - StGH 1/23
Organstreitverfahren um die Frage der ausreichenden Gelegenheit zur Stellungnahme …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zur Ausführung des …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10
Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10
Vereinbarkeit der Erhebung einer sog. Finanzausgleichsumlage von besonders …
- StGH Niedersachsen, 02.05.2024 - StGH 4/23
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen § 182 Abs. 5 NKomVG wegen Verletzung des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - VerfGH 14/11
Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 verfassungskonform
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2006 - LVerfG 1/05
Kommunaler Finanzausgleich - kommunale Selbstverwaltung - …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 53/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 24/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
- VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 17/01
Neukonzeption der Kostenregelung für auf Landkreise übertragene Aufgaben der …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - VerfGH 9/12
Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 verfassungskonform
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 4/15
Abstrakte Normenkontrolle - Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 71/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 70/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfGH Thüringen, 07.03.2018 - VerfGH 1/14
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen §§ 24, 25 Abs. 4 Nr. 3, § 29 Thüringer …
- StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Verfassungsbeschwerde; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 5/15
Kommunale Verfassungsbeschwerde; Gesetz zur Neuordnung des kommunalen …
- OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 LB 3714/01
Finanzausgleich; Kreisumlage; Kreisumlagehebesatz; Mehreinnahmen; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 9/08
Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist …
- StGH Niedersachsen, 09.03.2021 - StGH 3/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 414/19
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 722/18
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 809/18
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 147/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 408/19
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 311/16
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 810/17
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01
Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen …
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 841/17
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 415/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 28/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 602/16
Kommunaler Finanzausgleich
- FG Brandenburg, 09.08.2000 - 4 K 2416/99
Tarifierung von Kunststofffiguren in Kinderüberraschungseiern
- VG Stade, 24.04.2003 - 1 A 200/02
Bedarfszuweisung; bereinigte Fehlbetragsquote; freie Spitze; Gleichheitssatz; …
- VG Stade, 10.08.2015 - 4 A 3578/13
Erstattungsanspruch, öffentlich rechtlicher; Finanzhoheit, kommunale; GoA; …
- OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
Kein verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch aus dem Konnexitätsprinzip …
- VG Göttingen, 29.04.2004 - 1 A 1341/01
Bedarfszuweisung; bereinigte Fehlbetragsquote; Ermessen; Ermessensausübung; …
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Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99, 6/99, 7/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 6 Abs. 1; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VerfGGBbg, § 51 Abs. 2; VerfGGBbg, § 47 Abs. 3; VwGO, § 93
Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie; Wiedereinsetzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 38 (Leitsatz)
§ 51 Abs. 2 VerfGGBbg
Verfassungsbeschwerde der Gemeinden/Frist für Erhebung/Standortentscheidung für Großflughafen Schönefeld
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 1167
- NJ 2000, 89 (Ls.)
- DVBl 2000, 141 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
In solchen Fällen wird die Verfassungsbeschwerde nicht als verspätet angesehen, wenn sie innerhalb der ab Inkrafttreten der Verordnung gerechneten Frist erhoben wird (s. BVerfGE 68, 319, 324 f. [zur Bundesärzteordnung mit nachfolgender Gebührenordnung]).Ein späterer Fristbeginn kommt also dann in Betracht, wenn der Inhalt des Gesetzes durch eine andere Rechtsvorschrift nachträglich ausgefüllt (…vgl. Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 2. Aufl. 1988, Rn. 1136;… ähnlich Dörr, Die Verfassungsbeschwerde in der Prozeßpraxis, 2. Aufl. 1997, Rn. 288 f.) und insofern eine neue Rechtslage geschaffen wird (vgl. BVerfGE 68, 319, 325).
- VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 6/99
Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
- VfGBbg 6/99 -.Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
- VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
- VfGBbg 7/99 -.Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
- BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52
Deutschlandvertrag
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
Unter diesen Umständen bestünde, hielte man eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Vertragsgesetzes und damit inzident auch des Vertragsinhalts nicht sogleich für zulässig, die Gefahr, daß das Land zwischenzeitlich an Verträge gebunden wäre, deren Inhalt gegen die Verfassung verstößt (so für völkerrechtliche Verträge des Bundes BVerfGE 1, 396, 413). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
Die Beschwerdebefugnis wird vielmehr ausschließlich unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob das Vertragsgesetz bzw. der Vertrag überhaupt Auswirkungen auf die als verletzt gerügte Rechtsposition haben kann (vgl. z.B. BVerfGE 89, 155, 171 f. - Vertrag über die Europäische Union -). - BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Gültigkeit von Gesetzen richten, nicht beliebig, sondern nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zulässig sein sollen (vgl. BVerfGE 76, 107, 116). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Vertragsgesetze ab ihrem Inkrafttreten einer Überprüfung zugänglich sind, ja sogar schon dann angegriffen werden können, wenn die Ausfertigung des Vertragsgesetzes und die Verkündung noch ausstehen (s. BVerfGE 24, 33, 53 f.). - VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
Diese gesetzliche Transformation ist - anders als der Staatsvertrag als solcher - ein Akt der Staatsgewalt ausschließlich des Landes Brandenburg und unterliegt damit der Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht (s. näher Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 127 f.). - BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
Steinkohle-Anpassungsgesetz
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99
Fristbestimmungen wie § 51 Abs. 2 VerfGGBbg sind wegen der Reichweite, die eine (kommunale) Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz hat, eng auszulegen (ebenso zu § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfGE 29, 83, 97 f.).
- VG Mainz, 23.01.2004 - 2 K 508/03
Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten!
Bei der Basketballanlage handelt es sich um eine in diesen Vorschriften nicht eigens aufgeführte "sonstige" Freizeitanlage, die in ihren Auswirkungen und ihrem Charakter etwa den ausdrücklich erwähnten Aktivspielplätzen entspricht ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 1999 - 7 A 11469/98.OVG - in NVwZ 2000, 1167 für eine der vorliegenden Anlage vergleichbare Skateranlage). - BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
In diesem Zusammenhang weist es darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerden einiger Antragstellerinnen vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 4/99, 6/99, 7/99) wegen Versäumung der insoweit einschlägigen Jahresfrist verworfen worden sind. - OVG Brandenburg, 24.08.2001 - 3 D 4/99
Normenkontrolle einer raumordnungsrechtlichen Festlegung zum Standort eines …
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- VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 6/99
Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie; …
- VfGBbg 4/99 -.Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
- VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99
Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie; …
- VfGBbg 4/99 -.Die kommunalen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen VfGBbg 4/99, VfGBbg 6/99 und VfGBbg 7/99 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
- VerfG Brandenburg, 07.10.2005 - VfGBbg 217/03
Kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; Beschwerdebefugnis
Diese gesetzliche Transformation ist - anders als der Staatsvertrag als solcher - ein Akt der Staatsgewalt ausschließlich des Landes Brandenburg und unterliegt damit der Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 4/99 -, NVwZ 2000, 1167; Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 127 f.). - OVG Brandenburg, 20.03.2002 - 3 D 26/99
Gültigkeit der Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan …
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 37a; DVStB § 25
Bewertung der schriftlichen Steuerberaterprüfung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung der schriftlichen Steuerberaterprüfung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung der schriftlichen Steuerberaterprüfung hinsichtlich der Nichtzulassung zur mündlichen Steuerberaterprüfung; Bewertung des Schwierigkeitsgrades der Klausuraufgaben der Steuerberaterprüfung 1995; Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsrahmen hinsichtlich ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.04.1986 - VII R 9/84
Gerichtliche Überprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen - Der dem …
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99
Gerade durch diese Unabhängigkeit von den Bewertungsvorschlägen werde der Grundsatz der Chancengleichheit gewahrt, nicht verletzt (vgl. BFH, Urteil vom 8.4.86 VII R 9/84, BFH/NV 1986, 768).Der BFH habe in seinem Urteil vom 8.4.86 VII R 9/84 BFH/NV 86, 768 festgestellt, dass die Gerichte nicht verpflichtet seien, Ermittlungen hinsichtlich der unterschiedlichen Bewertung von Prüfungsklausuren in verschiedenen Bundesländern anzustellen (BFH-Urteil vom 8.4.86 VII R 9/84, BFH/NV 1986, 768).
Das Gericht kann bei Prüfungsentscheidungen nur überprüfen, ob die Prüfer bzw. der Prüfungsausschuss allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet haben, sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen, von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen sind und ob die für die Prüfung maßgeblichen Verfahrensbestimmungen eingehalten worden, die Prüfungsanforderungen in bezug auf Bewertung und Aufgabenstellung der Arbeiten überspannt worden sind (BFH in ständiger Rsprg., vgl. BFH Urt. v. 8.4.1986 VII R 9/84 , BFH/NV 12/86 S. 768).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99
Eine solche absolute Bestehensgrenze sei aber verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht BVerfGE 80, 1 , Beschluss vom 14.4.1989).Der vom Kläger zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.3.1989 (BVerfGE 80, 1, 26) betreffe das Antwort-Wahl-Verfahren als Form der ärztlichen Prüfung.
- BFH, 20.12.1983 - VII R 123/83
Formelle Anforderung - Prüfungsarbeit - Steuerberaterprüfung - Bewertung einer …
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99
Die Lösungshinweise und Bewertungsvorschläge seien für die Prüfer nur unverbindliche Hilfe; die Prüfer seien an die in den Lösungshinweisen gegebene Punktbewertung nicht gebunden, sondern hätten einen eigenen Bewertungsspielraum (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 20.4.71 VII R 95/68, BStBl II 71, 499; Urteil vom 20.12.83 VII R 123/83, BStBl II 84, 280).
- BFH, 13.03.1990 - VII B 141/89
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99
Zwar habe der BFH in einem Beschluss vom 13.3.1990 VII B 141/89 davon gesprochen, dass nur in einem Bundesland einheitliche Prüfungsbedingungen gewährleistet sein müssten. - BFH, 20.04.1971 - VII R 95/68
Steuerberaterprüfung - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Schriftlicher Teil - …
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99
Die Lösungshinweise und Bewertungsvorschläge seien für die Prüfer nur unverbindliche Hilfe; die Prüfer seien an die in den Lösungshinweisen gegebene Punktbewertung nicht gebunden, sondern hätten einen eigenen Bewertungsspielraum (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 20.4.71 VII R 95/68, BStBl II 71, 499; Urteil vom 20.12.83 VII R 123/83, BStBl II 84, 280). - OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 47/93
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2000 - V 6/99
Dem Klagvortrag war die Beklagte wie folgt entgegengetreten: Die verwaltungsinterne Überprüfung der Prüfungsentscheidungen im Verfahren des Überdenkens erfordere kein erneutes Zusammentreten des Prüfungsausschusses (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.10.1993 - 3 L 47/93 NDöV 1994, 394; FG Bremen, Beschluss vom 15.11.1994 294024K2 in EFG 1995, 346).
- BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02
Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung
Auch diesen Bescheid hat jedoch das FG aufgehoben (Az.: V 6/99), weil die vorgenannten Prüfer gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hätten.Denn vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung, dass bereits begonnene Verfahren wie das hier seit 1995 anhängige Prüfungsverfahren des Klägers, dessen Teil das durch das Urteil des FG Az.: V 6/99 ausgelöste (erneute, hier strittige) Überdenkungsverfahren ist, nach bisherigem Recht zu Ende zu führen sind --eine solche Regelung ist in dem 7. StBerÄndG was § 29 DVStB angeht nicht getroffen worden--, entspricht es einem allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatz, die Verfahrensvorschriften anzuwenden, die in dem Zeitpunkt der Vornahme der betreffenden Verfahrenshandlung gelten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1991 V R 25/87, BFHE 164, 1, BStBl II 1991, 496).
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GrEStG § 5 Abs. 2; GrEStG § 8
Grunderwerbsteuer: Grundstückseinbringung in eine - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grunderwerbsteueliche Behandlung einer Grundstückseinbringung in eine Personengesellschaft und spätere Anteilsübertragung; Ausschluss der Steuerbefreiung wegen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs von Grundstücks- und Anteilsübertragung; Vorliegen eines Plans, nach ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Grunderwerbsteuer; GbR-Grundstückseinbringung und -Anteilsübertragung
Papierfundstellen
- EFG 2000, 577
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BFH, 30.10.1996 - II R 72/94
Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 GrEStG
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Die fortbestehende mittelbare Beteiligung sei nicht begünstigt (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 976, BFH-Akte II R 72/94 - BFH-A - Bl. 2.Auf die Revision der Klägerin vom 3. August 1994 (BFH-A Bl. 24 f.) hat der BFH die Sache durch Urteil vom 30. Oktober 1996 II R 72/94 an das FG zurückverwiesen: Zwar sei die Steuervergünstigung des § 5 GrEStG zu versagen, wenn der Einbringende entsprechend einem im Zeitpunkt der Grundstückseinbringung bereits bestehenden Plan im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser seine Beteiligung übertragen wolle.
Die mittelbar fortbestehende Beteiligung der L/H über die Kapitalgesellschaft K/L an der Klägerin reiche für die Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 2 GrEStG nicht aus (BFHE 181, 344 , BStBl II 1997, 87, FG-A Bl. 1, FG-A II 264/91 Bl. 112).
Ein bei Aufgabe der Beteiligung kurz nach Grundstückseinbringung zu vermutender Plan kann durch Nachweis solcher Tatsachen widerlegt werden, die einen anderen Geschehensablauf möglich erscheinen lassen (BFHE 181, 344 , BStBl II 1997, 87 m. w. N.).
- BFH, 04.08.1999 - II B 3/99
Grunderwerbsteuer: Übergang auf eine Gesamthand
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Die Steuerbefreiung kann auch dann wegen eines sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs von Grundstücks- und Anteilsübertragung ausgeschlossen sein, wenn beides nicht Teil eines einzigen Plans ist, sondern die Veränderung der Gesellschafterstellung bei Grundstückseinbringung bereits anderweitig abgesprochen ist (BFH- Beschluss vom 4. August 1999 II B 3/99, BStBl II 1999, 834, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1999, 1900 m. Anm. HUV, GmbH- Rundschau - GmbHR - 1999, 1316 m. Anm. R. Becker). - BFH, 10.07.1996 - II R 33/94
Grundstück - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Zeitpunkt der Einbringung - …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Für Einbringungen vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG 2000 mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 nach ständiger Rechtsprechung darauf an, daß der einbringende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (Entscheidungen des BFH vom 10. März 1999 II R 55/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1999, 766;… vom 11. September 1996 II B 13/96, BFH/NV 1997, 262; vom 10. Juli 1996 II R 33/94, BFHE 180, 251 , BStBl II 1996, 533; des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Januar 1997 1 BvR 1748/96, Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1997, 138).
- BFH, 10.03.1999 - II R 55/97
Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand; …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Für Einbringungen vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG 2000 mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 nach ständiger Rechtsprechung darauf an, daß der einbringende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (Entscheidungen des BFH vom 10. März 1999 II R 55/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1999, 766;… vom 11. September 1996 II B 13/96, BFH/NV 1997, 262; vom 10. Juli 1996 II R 33/94, BFHE 180, 251 , BStBl II 1996, 533; des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Januar 1997 1 BvR 1748/96, Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1997, 138). - BFH, 13.04.1988 - II R 134/86
Anteilsvereinigung - Vorgefaßter Plan - Personengesellschaft - Einbringung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Im Übrigen war bereits seinerzeit die langjährige Rechtsprechung bekannt, dass die Steuerbefreiung der Grundstücks-Einbringung für den Fall einer geplanten späteren Anteilsübertragung entfällt (vgl. - statt aller - BFH-Urteile vom 13. April 1988 II R 134/86, BFHE 153, 241, BStBl II 1988, 735; vom 31. Mai 1978 II R 53/76, BFHE 125, 390 , BStBl II 1978, 577). - FG Hamburg, 06.02.1997 - II 60/93
Klagebefugnis bei Umwandlung einer Kommanditgesellschaft (KG) in eine …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Die Übertragung folgte der Grundstückseinbringung binnen weniger als sieben Monaten und damit noch im zeitlichen Zusammenhang (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 6. Februar 1997 II 60/93, EFG 1997, 1039, 1040). - BFH, 31.05.1978 - II R 53/76
Personengesellschaft - Grundstücksübertragung - Mißbrauch von …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Im Übrigen war bereits seinerzeit die langjährige Rechtsprechung bekannt, dass die Steuerbefreiung der Grundstücks-Einbringung für den Fall einer geplanten späteren Anteilsübertragung entfällt (vgl. - statt aller - BFH-Urteile vom 13. April 1988 II R 134/86, BFHE 153, 241, BStBl II 1988, 735; vom 31. Mai 1978 II R 53/76, BFHE 125, 390 , BStBl II 1978, 577). - BVerfG, 10.01.1997 - 1 BvR 1748/96
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Für Einbringungen vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG 2000 mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 nach ständiger Rechtsprechung darauf an, daß der einbringende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (Entscheidungen des BFH vom 10. März 1999 II R 55/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1999, 766;… vom 11. September 1996 II B 13/96, BFH/NV 1997, 262; vom 10. Juli 1996 II R 33/94, BFHE 180, 251 , BStBl II 1996, 533; des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Januar 1997 1 BvR 1748/96, Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1997, 138). - BFH, 11.09.1996 - II B 13/96
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.1999 - I 6/99
Für Einbringungen vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG 2000 mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 nach ständiger Rechtsprechung darauf an, daß der einbringende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (Entscheidungen des BFH vom 10. März 1999 II R 55/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1999, 766; vom 11. September 1996 II B 13/96, BFH/NV 1997, 262; vom 10. Juli 1996 II R 33/94, BFHE 180, 251 , BStBl II 1996, 533; des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Januar 1997 1 BvR 1748/96, Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1997, 138).
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 30.11.2000 - I 6/1999 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Doppelte Haushaltsführung: Unterhalten eigenen Hausstands bei ledigem Arbeitnehmer
- juris (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 23.06.1998 - 14 K 3234/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - 6/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| VGH der EKU Düsseldorf, 01.03.2002 - 6/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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