Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 29 Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK
Keine Abschiebungsverbote wegen Aufnahme- und Unterbringungssituation anerkannter Flüchtlinge in Italien Anfang 2018 - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09, hudoc, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - 45603/05; Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 98).Umgekehrt besteht bei besonderen Situationen von rückkehrenden anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 105) oder im Falle des Vorliegens besonderer Merkmale in ihrer Person (BVerwG…, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) Anlass, die Prüfung einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung anhand der Gesamtsituation im Einzelfall zu vertiefen.
Letzteres betrifft beispielsweise die Frage nach individuellen Garantien bei der Rückführung von Familien mit Kindern (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG…, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16;… Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).
- VG Magdeburg, 25.04.2017 - 8 A 35/17
Unzulässiger Asylantrag eines in Italien anerkannten Flüchtlings
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Magdeburg am 12.01.2017 - 8 B 34/17 MD - ab und die Klage wies es am 25.04.2017 - 8 A 35/17 MD - ab.Rn. 13 Die Akten der Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 4 L 42/16 und vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg 8 A 47/16 MD (vormals 5 A 348/15 MD), 8 B 34/17 MD und 8 A 35/17 MD sind beigezogen worden.
Vielmehr ist die Grundannahme für die Italienischen Republik zurzeit dahingehend positiv, dass auch für zurückkehrende Flüchtlinge grundsätzlich die mit italienischen Staatsangehörigen vergleichbaren rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Gewähr auch für eine Unterbringungschance bieten (für die Situation im Jahr 2017 vgl. VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 25.04.2017 - 8 A 35/17 -, juris).
- BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Die fachgerichtliche Beurteilung solcher möglicherweise gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Aufnahmebedingungen muss daher, jedenfalls wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 16).Bei als Flüchtling Anerkannten und zuerkannt subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich wie bei Antragstellern für diesen Status um eine besonders verletzliche Gruppe, die zumindest in einer Übergangszeit der staatlichen Hilfe bei ihrer Integration angewiesen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 21).
Fern des formalen Arguments einer gewährleisteten Inländergleichbehandlung stellen sich die Fragen nach der Unterbringung, Zugang zu sanitären Einrichtungen, der Versorgung mit Lebensmitteln und dem Zugang zu Sozialleistungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.).
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Es darf sich nicht mit der Prüfung begnügen, ob die Voraussetzungen des § 51 VwVfG für ein Wiederaufgreifen in Bezug auf die getroffene Feststellung nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG vorliegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris, Rn. 18).Rn. 42 In Fällen, in denen das Bundesamt die Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG mit der Feststellung verbunden hat, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG nicht vorliegen, kann diese Feststellung - zusätzlich zu einer Anfechtungsklage gegen die Entscheidung über den Folgeasylantrag als unzulässig - hilfsweise mit der Verpflichtungsklage zur verwaltungsgerichtlichen Prüfung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris, Rn. 20 a. E.).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Umgekehrt besteht bei besonderen Situationen von rückkehrenden anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten (EGMR…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 105) oder im Falle des Vorliegens besonderer Merkmale in ihrer Person (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) Anlass, die Prüfung einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung anhand der Gesamtsituation im Einzelfall zu vertiefen. - VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16
Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Rn. 40 Auf die sich für anerkannte Flüchtlinge gleichermaßen stellende Frage, ob für subsidiär Schutzberechtigte entweder erneut ein Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland zur nochmaligen Zuerkennung des Schutzstatus durchzuführen sei, wenn Verstöße gegen Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK oder Art. 20 ff. der Richtlinie 2011/95/EU in einem dem Schutzstatus gewährenden Mitgliedstaat vorliegen, oder sie dann im Bundesgebiet wie im Falle einer Zuerkennung des Schutzstatus ohne neues Verfahren zu behandeln seien (…vgl. zu den Alternativen BVerwG, Vorlagebeschluss vom 23.03.2017 - 1 C 17/16 -, juris, Rn. 33 ff. zur Vorlagefrage 3b mit Parallelen zu VGH Hessen, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1322/16.A -, juris), kommt es hier aus tatsächlichen Gründen damit nicht an. - BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Letzteres betrifft beispielsweise die Frage nach individuellen Garantien bei der Rückführung von Familien mit Kindern (EGMR…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16;… Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5). - EGMR, 13.01.2015 - 51428/10
Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Rn. 34 Der vorstehende Befund einer nach wie vor zwar nicht einfachen Lage in der Italienischen Republik, die aber generell mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keinen Schluss auf ein Art. 3 EMRK verletzendes System zulässt, deckt sich mit der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sogar während der noch angespannteren Lage im Jahr 2015 klargestellt hat, dass nicht die generelle Situation in der Italienischen Republik so bewertet werden könne, dass das dortige Asyl- und Unterbringungssystem per se zu Verstößen gegen Art. 3 EMRK führe, sondern im Fall eines alleinstehenden erwachsenden jungen Mannes angenommen werden könne, dass dieser in der Lage sei, aus den verfügbaren Ressourcen in der Italienischen Republik Nutzen ziehen zu können, und der nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen hat, dass die italienischen Behörden in einer angemessen Weise reagieren (EGMR, Beschluss vom 13.01.2015 - 51428/10 -, hudoc, Rn. 34 bis 36). - BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15
Notwendigkeit der Einholung einer konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der …
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Letzteres betrifft beispielsweise die Frage nach individuellen Garantien bei der Rückführung von Familien mit Kindern (EGMR…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG…, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5). - EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18
Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09, hudoc, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - 45603/05;… Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12, hudoc, Rn. 98). - BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
EGMR; Dublin II VO; Abschiebung nach Italien: Keine systemische Mängel
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 248/14
Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 990/13
Anerkennung eines Staatsangehörigen Eritreas als Asylberechtigter; Durchführung …
- VG Minden, 29.11.2017 - 10 K 1823/15
Asylverfahren Aufnahmebedingungen Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende …
- EGMR, 18.06.2009 - 45603/05
BUDINA v. RUSSIA
- VG Berlin, 31.01.2018 - 28 K 452.17
Unmenschliche Behandlung anerkannt Schutzberechtigter bei Abschiebung nach …
- VG Hannover, 12.10.2017 - 3 A 4622/17
Dublin III-VO; Italien; systemische Mängel
- VG Freiburg, 24.11.2017 - A 2 K 7807/17
Berücksichtigung der Situation international Schutzberechtigter nach Abschluss …
- VG München, 26.09.2016 - M 24 K 16.50512
Erfolgreiche Klage gegen Abschiebungsanordnung wegen Ablaufs der …
- VG Magdeburg, 12.10.2018 - 6 A 260/18
Lage anerkannter international Schutzberechtigter in Italien; Anforderungen an …
Vielmehr ist die Grundannahme für die Italienischen Republik im dritten Quartal 2018 dahingehend positiv, dass auch für zurückkehrende Flüchtlinge grundsätzlich die mit italienischen Staatsangehörigen vergleichbaren rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Gewähr auch für eine Unterbringungschance bieten (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 -, juris, Rn. 33 zum ersten Quartal 2018).Sie lässt aber mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keinen generellen Schluss auf ein gegen Art. 3 EMRK verstoßendes System zu, soweit es bei Fragen der Unterbringung alleinstehender, erwachsener und zugleich nicht wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit ernsthaft eingeschränkter Personen betrifft (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 MD -, juris, Rn. 33 zu April 2018 und Beschluss vom 25.09.2018 - 6 B 291/18 - zu September 2018).
Für die Italienische Republik erscheint insbesondere eine nähere Prüfung im Hinblick auf eine angemessene Unterbringung bei wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit konkret eingeschränkten Personen geboten (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 MD -, juris, Rn. 34 ).
- VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
Lage anerkannter international Schutzberechtigter in Italien nach …
Vielmehr ist die Grundannahme für die Italienischen Republik im dritten Quartal 2018 dahingehend positiv, dass auch für zurückkehrende Flüchtlinge grundsätzlich die mit italienischen Staatsangehörigen vergleichbaren rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Gewähr auch für eine Unterbringungschance bieten (vgl. Kammer, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 -, juris, Rn. 33 zu Anfang 2018).Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung alleinstehender, erwachsener und zugleich nicht wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit ernsthaft eingeschränkter Personen liegt grundsätzlich nicht vor (vgl. Kammer, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 -, juris, Rn. 33 zu Anfang 2018).
- VG Magdeburg, 11.04.2019 - 6 A 370/18
Abschiebungsschutz für nachgeborene Kinder, deren Eltern Inhaber internationalen …
Rn. 23 (3) Die Grundannahme der Einhaltung der Europäischen Grund- und Menschenrechte für die Italienischen Republik ist aktuell mit dem Vorstehenden dahingehend positiv, dass auch für zurückkehrende Schutzstatusinhaber grundsätzlich die mit italienischen Staatsangehörigen vergleichbaren rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Gewähr auch für eine Unterbringungschance bieten (vgl. hierzu auch VG Magdeburg, Urt. v. 16.04.2018 - 6 A 99/18 -, juris).Sie lässt aber nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit den generellen Schluss auf ein gegen Art. 3 EMRK verstoßendes System zu, soweit es die Bedingungen für alleinstehende, erwachsene und nicht zugleich wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit ernsthaft eingeschränkte und damit besonders verletzliche Personen betrifft (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 16.04.2018, a. a. O.; Beschl. v. 25.09.2018 - 6 B 291/18 -, juris).
- VG Berlin, 09.01.2019 - 34 K 1131.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Dies entsprach für nicht vulnerable Personen bisher der nahezu einheitlichen Rechtsprechung, vgl. für Personen, über deren Antrag in Italien noch nicht abschließend entschieden wurde, etwa Niedersächsisches OVG, Urteil vom 4. April 2018 - 10 LB 96.17 -, juris Rn. 39 ff.; VG München, Beschluss vom 9. August 2018 - M 26 S 18.52225 -, juris Rn. 20 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2018 - A 5 K 15921/17 -, juris Rn. 27; VG Berlin, Beschluss vom 14. März 2018 - 3 L 1387.17 A -, juris Rn. 11 ff. sowie st.Rspr. der Kammer; für bereits Anerkannte s. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 33 ff.; VG Magdeburg, Urteil vom 16. April 2018 - 6 A 99/18 -, juris Rn. 29 ff.).
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