Rechtsprechung
| BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen
- openjur.de
Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen; MTArb
- Judicialis
MTArb vom 6. Dezember 1995 § 15 Abs. 6; ; MTArb vom 6. Dezember 1995 § 19 Abs. 2; ; MTArb vom 6. Dezember 1995 § 19 Abs. 4; ; GG Art. ... 3; ; ArbZG § 11 Abs. 3; ; ArbZG § 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; EFZG § 2 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Lohn für einen für geleistete Sonntagsarbeit gewährten Ausgleichstag ; Freizeitgewährung wegen Sonntagsarbeit; Ersatzruhetag wegen Sonntagsarbeit; Ableistung von Überstunden durch den Einsatz an einem Sonntag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung - Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 15.04.2005 - 1 Ca 1258/04
- LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 4 Sa 276/05
- BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Papierfundstellen
- NZA 2007, 273
- DB 2006, 2820
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91
Zusammentreffen von Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich.
Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 27. Mai 2004 (- 6 AZR 300/03 -) und vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2).Der Ausgleichstag für den Sonntag dient neben dem beabsichtigten Erholungszweck auch und gerade dem rechnerischen Ausgleich zur Einhaltung der vereinbarten regelmäßigen bzw. dienstplanmäßigen Arbeitszeit und erfolgt deshalb ohne Fortzahlung der Vergütung (vgl. zuletzt Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 - unter Fortsetzung der Rspr. des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2; vgl. auch Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen MTArb Ausgabe Bund Stand Januar 2006 § 15 - Regelmäßige Arbeitszeit Erl. 14).
Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 MTArb hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Juli 1992 zu dem insoweit inhaltsgleichen § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 BAT (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2, zu II 2 der Gründe) ausgeführt, dass diese Vorschrift die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage einer Woche regele und damit gewährleiste, dass auch der Arbeitnehmer, der an einem Sonntag arbeiten müsse, zeitlich nicht mehr als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit arbeite.
- BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 300/03
Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen
Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 27. Mai 2004 (- 6 AZR 300/03 -) und vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2).Der Ausgleichstag für den Sonntag dient neben dem beabsichtigten Erholungszweck auch und gerade dem rechnerischen Ausgleich zur Einhaltung der vereinbarten regelmäßigen bzw. dienstplanmäßigen Arbeitszeit und erfolgt deshalb ohne Fortzahlung der Vergütung (vgl. zuletzt Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 - unter Fortsetzung der Rspr. des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2; vgl. auch Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen MTArb Ausgabe Bund Stand Januar 2006 § 15 - Regelmäßige Arbeitszeit Erl. 14).
Die Bestimmung in § 15 Abs. 6 Unterabs. 3 MTArb bezweckt damit eine Freistellung von der Arbeitspflicht, die sich bei im Schichtdienst eingeteilten Arbeitern aus dem Schichtplan ergibt, und führt so zur Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit, wobei der Lohnanspruch für die Zeit der Arbeitsbefreiung bestehen bleibt (vgl. hierzu Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 -, zu 2 a bb der Gründe).
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00
Ersatzruhetage für Wochenfeiertage
Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117; zuletzt Senat 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - EzA ArbZG § 12 Nr. 1).
- BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 497/05
Tarifauslegung - Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen
Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117; zuletzt Senat 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - EzA ArbZG § 12 Nr. 1). - LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 4 Sa 276/05
Sonntagsarbeit, Ausgleichstag, Freischicht, Entlohnung
Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 2005 - 4 Sa 276/05 - wird zurückgewiesen. - BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 597/93
Freizeitausgleich bei Arbeit an Wochenfeiertag, wenn kein Antrag gestellt wurde
Auszug aus BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06
Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117; zuletzt Senat 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - EzA ArbZG § 12 Nr. 1).
- BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann allerdings nicht verlangt werden (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, AP MTArb § 15 Nr. 1; Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124). - BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 641/19
Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit
Die an einem Wochenfeiertag geleisteten Arbeitsstunden müssen daher nicht "rechnerisch" mithilfe eines Ersatzruhetags ausgeglichen werden (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 14). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit
Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (…BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10, 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris). Vor diesem Hintergrund kann der Kläger auf die Tatsache, dass er Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG im Ausgleichszeitraum nicht erhalten hat, sein Klagebegehren nicht stützen (…vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 20 aE)..Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag in Betracht (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 20 , mwN, jeweils zitiert nach juris). Der Kläger hat zur Darlegung seines Schadensersatzanspruchs lediglich eine handschriftliche Aufstellung der Feiertage zur Akte gereicht, an denen er in den Jahren 2007 bis 2017 nach seinen Angaben gearbeitet hat und pauschal behauptet, die Beklagte habe ihm die erforderlichen Ersatzruhetage hierfür nicht gewährt.
- BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage
Das Gesetz will auch für Schichtarbeiter, die an Sonntagen oder Wochenfeiertagen arbeiten, (nur) das gesetzliche Minimum an arbeitsfreien Tagen sicherstellen (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, AP MTArb § 15 Nr. 1). - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11
Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag
Das kann auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag verlangt das Gesetz nicht (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 100, 124; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - AP ArbZG § 11 Nr. 3 = EzA ArbZG § 12 Nr. 1; 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - AP MTArb § 15 Nr. 1;… ebenso die ganz herrschende Auffassung im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Wank 12. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 3;… HWK/Schliemann 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 13;… Anzinger/Koberski ArbZG 3. Aufl. § 11 Rn. 30 f.;… aA Buschmann/Ulber 7. Aufl. § 11 Rn. 6a). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - 11 Sa 37/12
Tariflicher Sonntagszuschlag nach ALTV 2 - Stationierungsstreitkräfte
Die zu diesem Zweck zu gewährende Freizeit ist danach unbezahlte Freizeit, die von einem Sonntag auf einen anderen Wochentag verlegt wird, und führt demgemäß nicht zu einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (so auch BAG 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 - AP Nr. 1 zu § 16 BAT und BAG 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 - AP Nr. 1 zu § 15 MTArb zu den im wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 BAT und § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 MTArb).Es existieren bereits die oben zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 - und vom 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 -, die zu im wesentlichen inhaltsgleichen tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst ergangen sind.
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