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Rechtsprechung
   BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1377
BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85 (https://dejure.org/1989,1377)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1989 - 6 AZR 769/85 (https://dejure.org/1989,1377)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 (https://dejure.org/1989,1377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Frage des Anspruchs auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt nach Tarifvertrag trotz ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 30. November des fraglichen Jahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief …

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Damit liegt eine ordnungsgemäße schriftliche Geltendmachung vor, da die Klageschrift die Schriftform gemäß § 126 BGB wahrt (vgl. BAG Urteil vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO, zu 3 b der Gründe, m.w.H.).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des …

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Nach dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch und nach der Praxis der Tarifverträge ist unter einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht der Abbruch der tatsächlichen Beschäftigung, sondern nur die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 B der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Der gestellte Antrag wahrt das zuvor bezeichnete Bestimmtheitserfordernis für die Geltendmachung jedenfalls dann, wenn die für die Höhe des Anspruchs maßgeblichen Tatsachen in der Klage so mitgeteilt sind (vgl. für den ähnlichen Fall der zulässigen, unbezifferten Leistungsklage BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] und 44, 260 = AP Nr. 7 und 10 zu § 113 BetrVG 1972), daß für die Beklagte die Errechnung des Betrages ohne weiteres möglich ist.
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Er soll in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob der Anspruch ganz oder teilweise berechtigt bzw. unberechtigt ist (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT; BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Er soll in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob der Anspruch ganz oder teilweise berechtigt bzw. unberechtigt ist (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT; BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch - …

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Die Geltendmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 BRTV-Bau bedeutet nach ständiger Rechtsprechung (seit BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und BAGE 24, 116 = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), daß der Gläubiger sein Begehren auf Erfüllung einer Forderung dem Schuldner gegenüber unmißverständlich zum Ausdruck bringen muß.
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Er soll in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob der Anspruch ganz oder teilweise berechtigt bzw. unberechtigt ist (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT; BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BGH, 19.09.1967 - VI ZR 82/66

    Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Dabei ist für die Rechtshängigkeit der Klage bzw. des Klageanspruches die prozessuale Zulässigkeit gleichgültig (vgl. BGH NJW 1967, 2304).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85
    Die Geltendmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 BRTV-Bau bedeutet nach ständiger Rechtsprechung (seit BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und BAGE 24, 116 = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), daß der Gläubiger sein Begehren auf Erfüllung einer Forderung dem Schuldner gegenüber unmißverständlich zum Ausdruck bringen muß.
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Hier ist der Arbeitgeber auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Sinn und Zweck einer tariflichen Ausschlußklausel, welche die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs verlangt, ist es, daß der Schuldner die Möglichkeit hat, die Begründetheit und die Erfolgsaussichten des vom Gläubiger behaupteten Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79;… 10. Mai 1995 - 10 AZR 589/94 - aaO).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages kann nur dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181).
  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - n.v.) genügt auch eine zunächst unbezifferte und daher gemäß § 253 Abs. 2 ZPO unzulässige Leistungsklage, die nach Ablauf der zweistufigen Ausschlußfrist durch Aufnahme eines konkreten Zahlungsantrages zulässig gemacht wird, den Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung im Sinne eines Tarifvertrages, hier § 16 BRTV-Bau, wenn die für die Höhe des Anspruchs geltend gemachten Tatsachen in der Klage so mitgeteilt sind, daß für die Beklagte die Errechnung des Betrages ohne weiteres möglich ist und die Bezifferung des Klageantrags jederzeit im Rahmen der ZPO nachgeholt werden kann.

    Die zweistufige Ausschlußfrist hat darüber hinaus insbesondere den Zweck, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, die Begründetheit und die Erfolgsaussichten des vom Gläubiger erhobenen Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl.Senatsurteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 -, aaO).

    Eine Nachholung mit heilender Wirkung, wie sie der Senat im Fall der unbezifferten Leistungsklage hat genügen lassen (BAG Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 -, aaO), kommt nicht in Betracht.

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im …

    Die Klageschrift wahrt die Schriftform gemäß § 126 BGB (BAG, Urteil vom 30.03.1989 - 6 AZR 769/85 - Rn. 20; BAG…, Urteil vom 22.05.2014 - 78 AZR 626/13 - Rn. 9, juris).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 168/08

    Tarifliche Ausschlussklausel - Fristbeginn

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - BAGE 23, 110, 115; 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 94 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 69; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - zu II 2 c der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und der ganz überwiegenden Auffassung im arbeitsrechtlichen Schrifttum (…ErfK/Preis 9. Aufl. §§ 194 bis 218 BGB Rn. 55;… Schaub ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 205 Rn. 22;… HWK/Henssler 3. Aufl. § 4 TVG Rn. 68).
  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 460/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungsklage stellt keine gerichtliche …

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - n.v.) genügt auch eine zunächst unbezifferte und daher gemäß § 253 Abs. 2 ZPO unzulässige Leistungsklage, die nach Ablauf der zweistufigen Ausschlußfrist durch Aufnahme eines konkreten Zahlungsantrages zulässig gemacht wird, den Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung im Sinne eines Tarifvertrages, hier § 16 BRTV-Bau, wenn die für die Höhe des Anspruchs geltend gemachten Tatsachen in der Klage so mitgeteilt sind, daß für die Beklagte die Errechnung des Betrages ohne weiteres möglich ist, und die Bezifferung des Klageantrags jederzeit im Rahmen der ZPO nachgeholt werden kann.

    Die zweistufige Ausschlußfrist hat darüber hinaus insbesondere den Zweck, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, die Begründetheit und die Erfolgsaussichten des vom Gläubiger erhobenen Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 -, a.a.O.).

    Eine Nachholung mit heilender Wirkung, wie sie der Senat im Fall der unbezifferten Leistungsklage hat genügen lassen (BAG Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 -, a.a.O.), kommt nicht in Betracht.

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 458/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - n.v.) genügt auch eine zunächst unbezifferte und daher gemäß § 253 Abs. 2 ZPO unzulässige Leistungsklage, die nach Ablauf der zweistufigen Ausschlußfrist durch Aufnahme eines konkreten Zahlungsantrages zulässig gemacht wird, den Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung im Sinne eines Tarifvertrages, hier § 16 BRTV-Bau, wenn die für die Höhe des Anspruchs geltend gemachten Tatsachen in der Klage so mitgeteilt sind, daß für die Beklagte die Errechnung des Betrages ohne weiteres möglich ist und die Bezifferung des Klageantrags jederzeit im Rahmen der ZPO nachgeholt werden kann.

    Die zweistufige Ausschlußfrist hat darüber hinaus insbesondere den Zweck, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, die Begründetheit und die Erfolgsaussichten des vom Gläubiger erhobenen Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 -, a.a.O.).

    Eine Nachholung mit heilender Wirkung, wie sie der Senat im Fall der unbezifferten Leistungsklage hat genügen lassen (BAG Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 -, a.a.O.), kommt nicht in Betracht.

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung …

    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.2001, 10 AZR 197/01; Urteil vom 30.03.1989, 6 AZR 769/85, jeweils zitiert nach juris) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. BAG, Urteil vom 26.02.2003,5 AZR 223/02, zitiert nach juris), denn dann ist der Grund und der Umfang der streitigen Forderung erkennbar.
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94

    Ausschlussfrist; Abrechnungshemmung; 13. Monatseinkommen

  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 590/94
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 589/94
  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2013 - 12 Sa 33/13

    Eingruppierung - Geriatrie-Ergotherapeutin

  • LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20

    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 37/21

    Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung …

  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine …

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 514/88

    Tarifbegriff - Volle Verpflegung

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2005 - 11 Sa 1959/04

    Nachweis von Abschlüssen und Anrechnung von Berufserfahrung bei Eingruppierung …

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 4 Sa 55/94

    Arbeitsentgelt: Lohnzahlungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit bei unter …

  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 801/98

    Auslegung von Ausschlussfristen in Tarifverträgen

  • LAG Köln, 08.10.1997 - 2 Sa 587/97

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Verfallsfrist; Angemessenheit einer …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - 10 Sa 2044/08

    Darlegungslast des Arbeitnehmers im Falle eines Bewährungsaufstiegs - tarifliche …

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