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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42049
BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12 (https://dejure.org/2013,42049)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 6 AZR 89/12 (https://dejure.org/2013,42049)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 6 AZR 89/12 (https://dejure.org/2013,42049)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

  • openjur.de

    Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch tarifliche Regelung mit Einschränkung der Gruppenstufenzugehörigkeit bei Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gruppenstufenzugehörigkeit im Sinne des ERTV - Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gruppenstufenzugehörigkeit im Sinne des ERTV - Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 672
  • BB 2014, 563
  • DB 2014, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Insbesondere hätten sie regeln müssen, welche Folgen kurze Unterbrechungen, vor allem wegen Arbeitsunfähigkeit unter Entgeltfortzahlung und Inanspruchnahme von Urlaub, die für den mit dem Stufenaufstieg honorierten Erfahrungsgewinn typischerweise unschädlich sind (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 79, BAGE 137, 80), für die Gruppenstufenzugehörigkeit und den Stufenaufstieg haben sollen.

    Während der Elternzeit wird keine Berufserfahrung erworben (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 36, BAGE 137, 80).

    Rn. 24 aa) § 11 ERTV führt auch dann nicht zu einer nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 AGG iVm. §§ 1, 3 Abs. 2 AGG untersagten mittelbaren Diskriminierung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit, wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, dass weibliche Beschäftigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen, im Vergleich zu anderen Beschäftigten, bei denen wegen Unterbrechungen in der tatsächlichen Tätigkeit die Stufenlaufzeit ebenfalls gehemmt wird, in besonderer Weise nachteilig betroffen sind (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegung BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 27 ff., BAGE 137, 80).

    Rn. 26 (2) Berücksichtigt eine tarifliche Regelung, die den Erwerb von Berufserfahrung mit Entgeltsteigerungen honoriert, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht und deshalb keine Berufserfahrung erworben wird, nicht oder wie vorliegend nur eingeschränkt, führt dies zu keiner mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 31 ff., BAGE 137, 80).

    Rn. 27 bb) Auch Art. 6 GG ist nicht verletzt (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 71 ff., BAGE 137, 80).

    Es kommt daher nicht darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer auch während der Elternzeit Berufserfahrung iSv. § 11 Abs. 1 ERTV erwerben kann (vgl. zum Erfordernis einer Eingliederung in die betriebliche Organisation zur Berücksichtigung von Erfahrungszeiten iSd. § 17 TVöD-AT BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 86, BAGE 137, 80).

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer …

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Soweit der Arbeitnehmer in der höheren Entgeltgruppe nicht der Stufe 1 zugeordnet wird, sondern der Stufe, aus der er ein Entgelt erzielt, das am nächsten über seinem bisherigen Monatsentgelt liegt (§ 11 Abs. 6 Satz 1 ERTV), dient diese Regelung allein dem Bestandsschutz und soll Einkommensverluste durch Beförderungen verhindern (vgl. zu diesem Regelungszweck des ähnlich strukturierten § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Für den Stufenaufstieg kommt es grundsätzlich auf den Erwerb beruflicher Erfahrung in einer Leistungsbeziehung und damit - wenn die Tarifvertragsparteien nicht wie vorliegend in § 10 Abs. 5 MTV abweichende Regelungen treffen - auf ein tatsächlich vollzogenes Arbeitsverhältnis an (vgl. BAG 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Rn. 18, BAGE 126, 375).
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Das Regelungssystem des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, nicht unvollständig, so dass bereits deshalb kein Raum für eine analoge Gewährung der in § 6 Abs. 4 Satz 2 ArbeitsplatzschutzG vorgesehenen Zulage ist (vgl. zu dieser Voraussetzung einer Analogie BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 679/10 - Rn. 16).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Der Begriff der Beschäftigung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht auf ein ununterbrochenes aktives Tun beschränkt, sondern kann auch einen Dauerzustand beschreiben, der Unterbrechungen zulässt, ohne den Dauerzustand zu beenden oder im Charakter zu verändern (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 17, BAGE 138, 58).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Dementsprechend führt nach allgemeinem Verständnis die Elternzeit zu einer Freistellung von der vertraglich vereinbarten Arbeitspflicht unter Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206; vgl. bereits zum Erziehungsurlaub iSv. § 15 BErzGG BAG 6. Oktober 1993 - 10 AZR 547/92 - 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zu B II 1 e der Gründe, BAGE 62, 35;… Buchner/Becker Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 8. Aufl. Vor § 15 bis 21 BEEG vor Rn. 4, Rn. 5).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Daraus folgt, dass der Stufenaufstieg den Zuwachs an Erfahrungswissen belohnen soll (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 26).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Dementsprechend führt nach allgemeinem Verständnis die Elternzeit zu einer Freistellung von der vertraglich vereinbarten Arbeitspflicht unter Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206; vgl. bereits zum Erziehungsurlaub iSv. § 15 BErzGG BAG 6. Oktober 1993 - 10 AZR 547/92 - 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zu B II 1 e der Gründe, BAGE 62, 35;… Buchner/Becker Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 8. Aufl. Vor § 15 bis 21 BEEG vor Rn. 4, Rn. 5).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09

    Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Insbesondere im Zusammenhang mit Tarifvorschriften, die die Zuordnung zu einer bestimmten Entwicklungsstufe einer Entgeltgruppe regeln, ist aber auch ein Verständnis dieses Begriffs dahin möglich, dass es auf die Dauer der Ausübung einer bestimmten Beschäftigung ankommt (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 14).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12
    Insoweit gilt nichts anderes als für den Begriff der "Arbeitsbefreiung", der nicht nur Fälle erfasst, in denen es durch gestaltenden Akt des Arbeitgebers zu einer derartigen Befreiung kommt, sondern auch einseitige Erklärungen des Arbeitnehmers wie Elternzeit und Streik (vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 14).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

  • LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11

    Elternzeit als Beschäftigungszeit - Gruppenstufenzugehörigkeit - ERTV der …

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 547/92

    Zahlung einer tariflichen Jahressondervergütung - Auslegung des Begriffs …

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Dies gilt auch, wenn man zur Ermittlung des Begriffsverständnisses den Wortlaut der weiteren Tarifverträge heranzieht, die zum zwischen den Tarifvertragsparteien des UrlTV vereinbarten und kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Tarifwerk gehören (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 89/12 - Rn. 13;… 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 30).
  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

    Zwar ist, jedenfalls wenn die Tarifverträge ein einheitliches Regelungswerk bilden und keine besonderen Hinweise auf ein anderes Begriffsverständnis vorliegen, davon auszugehen, dass dieselben Tarifvertragsparteien gleiche Begriffe in verschiedenen Tarifverträgen auch grundsätzlich mit gleichem Bedeutungsgehalt verwenden (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. November 2013 - 6 AZR 89/12 - Rn. 13 mwN).
  • VG Stade, 15.07.2015 - 6 A 975/14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf Elternzeiten bei der Besetzung eines …

    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 -, BAGE 137, 80 ff; Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 89/12 -) führe die Anknüpfung an die Elternzeit zu keiner - auch nicht mittelbaren - Geschlechtsdiskriminierung, wenn eine tarifliche Regelung, die den Erwerb von Berufserfahrung mit Entgeltsteigerungen honoriert, diejenigen Zeiten nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht und deswegen keine Berufserfahrung erworben wird.
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