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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14122
BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02 (https://dejure.org/2002,14122)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2002 - 6 B 1.02 (https://dejure.org/2002,14122)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 2002 - 6 B 1.02 (https://dejure.org/2002,14122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren - Verfassungswidrigkeit von Landesrecht - Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkgebühren - Bestimmung der Rundfunkgebührenpflichtigen - Zulässigkeit einer Revision wegen Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Bei den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handelt es sich um nichtrevisibles Landesrecht, weil die Länder von der nach Art. 99 GG gegebenen Möglichkeit, Landesrecht für revisibel zu erklären, insoweit keinen Gebrauch gemacht haben (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Abgrenzung des Kreises der Gebührenpflichtigen von denjenigen, die keine Rundfunkgebühren zu entrichten haben, auf sachlichen Gründen beruhen muss, um vor Art. 3 Abs. 1 GG standzuhalten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 112 ff.).

    Einschlägig ist insoweit allein Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 111 f.).

    Soweit der früher für das Rundfunkrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Äquivalenzprinzip im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenpflicht für anwendbar angesehen hat (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - BVerwGE 79, 90 ), hat der für das Rundfunkrecht nunmehr (allein) zuständige beschließende Senat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 (a.a.O., S. 111) ausdrücklich aufgegeben.

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Demgegenüber gehe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (a.a.O., S. 106) davon aus, dass "Bereithalten" nur anzunehmen sei, wenn die Nutzungsmöglichkeit an einem Empfangsgerät verschafft werde.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO (n.F.) Nr. 26 = NJW 1997, 3328 = DÖV 1998, 117).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz des revisiblen Rechts benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87

    Äquivalenzprinzip - Rundfunkgebührenrecht - Funkpeilgeräte - Flugzeuge - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Soweit der früher für das Rundfunkrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Äquivalenzprinzip im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenpflicht für anwendbar angesehen hat (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - BVerwGE 79, 90 ), hat der für das Rundfunkrecht nunmehr (allein) zuständige beschließende Senat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 (…a.a.O., S. 111) ausdrücklich aufgegeben.

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz kann entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht damit begründet werden, der Verwaltungsgerichtshof habe in Abweichung von dem Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1988 (a.a.O., S 91) angenommen, ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liege nur vor, wenn die Höhe der Gebühr zu der vom Rundfunk erbrachten Leistung in einem Missverhältnis stehe.

  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 = NVwZ 1997, 61).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist ein Unterfall der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und ist ebenso wie diese darauf gerichtet, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu sichern (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Zwar handelt es sich bei dessen Bestimmungen um revisibles Recht (vgl. Urteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 ).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
    In einem Revisionsverfahren könnte eine solche Divergenz nämlich wegen der auf die Verletzung von Bundesrecht beschränkten Prüfung (§ 137 Abs. 1 VwGO) nicht beseitigt werden (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 25.03.1999 - 6 B 16.99
  • BVerwG, 30.05.2007 - 10 B 56.06

    Landesgesetzgeberischer Gestaltungsspielraum bei der Gebührenbemessung; …

    Aus diesem Grund müsste im Einzelnen dargelegt werden, inwiefern diese Normen noch klärungsbedürftig sind und warum der zu ihnen ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher noch keine hinreichenden Aussagen zu entnehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 5. November 2001 - BVerwG 9 B 50.01 - NVwZ-RR 2002, 217 und vom 4. April 2002 - BVerwG 6 B 1.02 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.10.2008 - 6 B 47.08

    Verstoß eines Rundfunkteilnehmers gegen seine Anzeigepflicht als Voraussetzung …

    Dementsprechend hat der beschließende Senat bereits mit Beschluss vom 4. April 2002 - BVerwG 6 B 1.02 -, der in einem früheren Verwaltungsstreitverfahren der Klägerin ergangen ist, die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 1 RGebStV als uneingeschränkt mit § 12 Abs. 2 RStV vereinbar bezeichnet.
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …

    Rn. 9 3. Die Frage schließlich, "ob die Heranziehung eines Autohändlers zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Radios in Vorführwagen das Äquivalenzprinzip verletzt", würde sich in einem Revisionsverfahren schon deshalb nicht stellen, weil das den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Abgabenrecht ausprägende Äquivalenzprinzip für die Abgrenzung des Kreises der Rundfunkgebührenpflichtigen nicht gilt (Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 ; Beschluss vom 4. April 2002 - BVerwG 6 B 1.02 - ).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 9 B 40.07

    Bestehen einer Kurbeitragsplicht für Eltern bei Betreuung ihres Kindes während …

    Wird - wie hier - die Auslegung und Anwendung einer Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist in der Beschwerdebegründung insbesondere darzulegen, warum in Ansehung der Rechtsätze, die bereits der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu entnehmen sind, in dem anhängigen Verfahren weiterhin klärungsbedürftige Fragen verbleiben (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; vom 4. April 2002 - BVerwG 6 B 1.02 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 6.06

    Notwendigkeit einer Beachtung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 18b Abs. 1 …

    Aus diesem Grund müsste im Einzelnen dargelegt werden, inwiefern diese Norm noch klärungsbedürftig ist und warum der zu ihr ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher keine Aussagen zu entnehmen sind, die eine hinreichende Klärung bewirken (vgl. Beschlüsse vom 5. November 2001 - BVerwG 9 B 50.01 - NVwZ-RR 2002, 217 und vom 4. April 2002 - BVerwG 6 B 1.02 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.07.2025 - 6 B 2.25

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Auslegung des MDR-Staatsvertrags als …

    Rn. 5 1. Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Abweichung ist nur dann im Sinn von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz des revisiblen Rechts benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes aufgestellten ebensolchen, dessen Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 4. April 2002 - 6 B 1.02 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05

    Vereinbarkeit der Erhebung und Bemessung von Beiträgen nach nach dem Sächsischen …

    Wird die Unvereinbarkeit des Landesrechts mit Bundesrecht gerügt, so kann sich daraus ein Bedarf revisionsgerichtlicher Klärung nur dann ergeben, wenn die Auslegung der bundesrechtlichen Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen von fallübergreifender Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2002 BVerwG 6 B 1.02 Juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2005 - 6 B 4.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache …

    Dem Beklagten ist darin zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die einzelnen im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland enthaltenen Bestimmungen über den Kreis der Rundfunkgebührenpflichtigen einander inhaltlich nicht widersprechen (vgl. Beschluss vom 4. April 2002 - BVerwG 6 B 1.02 - Umdruck S 6 f.).
  • VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.1829

    Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Das Äquivalenzprinzip ist für die Abgrenzung des Kreises der Gebührenpflichtigen nicht heranzuziehen (BVerwG vom 4.4.2008, Az: 6 B 1.02 mit.
  • VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829

    Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit

    Das Äquivalenzprinzip ist für die Abgrenzung des Kreises der Gebührenpflichtigen nicht heranzuziehen (BVerwG vom 4.4.2008, Az: 6 B 1.02 mit Verweis auf BVerwG NJW 1999, 2454).
  • VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02

    Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte

  • VG Saarlouis, 08.10.2009 - 6 K 407/09
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