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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.10.2022

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19579
OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22 (https://dejure.org/2023,19579)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2023 - 6 B 15.22 (https://dejure.org/2023,19579)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2023 - 6 B 15.22 (https://dejure.org/2023,19579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 3 Alt 2 UVG, § 7 UVG, § 10 Abs 1 SaRegG, Art 3 Abs 1 GG
    Kein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ein durch eine anonyme Samenspende gezeugtes Kind

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3 Alt 2 UVG, § 7 UVG, § 10 SaRegG, Art 3 Abs 1 GG
    Unterhaltsvorschuss - Zeugung des Kindes mittels künstlicher Befruchtung - offizielle Samenspende - Samenspenderregistergesetz - "Solomutter" - Recht des Spenderkindes auf Kenntnis des biologischen Vaters - Ausschluss der rechtlichen Vaterschaft - Vereitelung des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Anspruchs einer alleinerziehenden Mutter auf Bewilligung von Unterhaltsvorschuss im Fall einer anonymen Samenspende; Weigerung eines alleinerziehenden Elternteils zur Auskunftserteilung und an der Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Anspruchs einer alleinerziehenden Mutter auf Bewilligung von Unterhaltsvorschuss im Fall einer anonymen Samenspende; Weigerung eines alleinerziehenden Elternteils zur Auskunftserteilung und an der Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende gezeugtes Kind ohne rechtlichen Vater

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das per Samenspende gezeugte Kind - und der Unterhaltsvorschuss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende gezeugtes Kind

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei Samenspende - Kein Unterhaltsvorschuss bei Samenspende

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende gezeugtes Kind ohne rechtlichen Vater

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    Rn. 10 Er verweist auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 -, das auch unter der Geltung des Samenspenderregistergesetz weiterhin anwendbar sei.

    Die Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG trifft die Mutter im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, wobei es sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt, was der Mutter möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 - juris Rn. 11).

    Rn. 17 b) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG analog anzuwenden ist, wenn der alleinerziehende Elternteil durch ein bewusstes und gewolltes Verhalten vor der Geburt des Kindes eine Situation schafft, in der die Feststellung der Vaterschaft und damit des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils von vornherein ausgeschlossen ist und deshalb die öffentliche Unterhaltsleistung nur als Ausfallleistung gewährt werden kann (Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28.12 - juris).

    Ergibt die Ähnlichkeitsprüfung, dass ein gleichartiger Fall vorliegt, so ist die Gleichbehandlung beider Fallgestaltungen geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O. Rn. 31).

    Rn. 27 Die Differenzierung stellt sich auch im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls deshalb nicht als unangemessen dar, weil die Versagung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht den Ausschluss der Gewährung anderer Sozialleistungen, insbesondere von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nach sich zieht, mithin die Sicherstellung des Unterhaltes des betroffenen Kindes aus öffentlichen Mitteln gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    Vielmehr steht dem Staat Gestaltungsfreiheit bei der Gewährung von bestimmten staatlichen Leistungen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - juris Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    § 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen vom 17. Juli 2017, hier anwendbar in der Fassung des Gesetzes vom 28. April 2020 (Samenspenderregistergesetz - SaRegG -), ordnet die Errichtung und Führung eines bundesweiten Samenspenderregisters beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, dessen Zweck es ist, die Verwirklichung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - 1 BvL 17/87 - NJW 1989, 891) für Personen sicherzustellen, die durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    Das Grundrecht ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 64).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2013 - OVG 6 B 39.12 - BA S. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    Rn. 13 Die Klägerin, die als alleinerziehende Mutter Unterhaltsvorschussleistungen für ihr Kind im eigenen Namen geltend machen kann (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 - juris Rn. 16 f.), hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl I S. 1446), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2019 (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG -).
  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 14.22

    Unterhaltsvorschussanspruch: zur Frage, ob bei im Wege einer anonymen Samenspende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
    Rn. 7 das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 - VG 21 K 14/22 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin vom 20. August 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. November 2021 zu verpflichten, ihr für ihr Kind R... für die Zeit von August 2021 bis zum 22. November 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu bewilligen.
  • VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 21 K 4802/25
    Rn. 45 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22 -, in: juris (…Rn. 21).

    Rn. 51 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22 -, in: juris (…Rn. 28).

    Rn. 61 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22 -, in: juris (…Rn. 17).

    Rn. 67 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22 -, in: juris (…Rn. 29).

  • VG Berlin, 06.05.2026 - 21 K 156.25

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld

    Bei einer durch heterologe Insemination herbeigeführten Zeugung gibt es keinen barunterhaltspflichtigen weiteren Elternteil und es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss, wenn aufgrund der Anonymität des Spenders die Feststellung der Vaterschaft von vornherein praktisch ausgeschlossen ist, weil dann der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG analog anzuwenden ist (so schon BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 5 C 28/12 - juris, Rn. 24 ff.;… zu neuer Rechtslage nach Erlass des Samenspenderregistergesetzes Urteil der Kammer vom 25. Oktober 2022 - VG 21 K 14/22 - juris, Rn. 15 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22 - juris, Rn. 15 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 17.22

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende …

    Urteile vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 16.22

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende …

    Urteile vom 10. August 2023 - OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35414
BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22 (https://dejure.org/2022,35414)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2022 - 6 B 15.22 (https://dejure.org/2022,35414)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 6 B 15.22 (https://dejure.org/2022,35414)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; MStV HSH §§ 26, 39, 42

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für Zuweisungsanträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 26 MedienHSHStVtr SH, § 39 MedienHSHStVtr SH, § 42 MedienHSHStVtr SH
    Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für Zuweisungsanträge

  • doev.de PDF

    Befugnisse der Landesmedienanstalten im Verfahren der Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten

  • rechtsportal.de

    Eine Landesmedienanstalt kann auf Grund einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung zur Ausgestaltung des Verfahrens für die Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten die Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen nach Ablauf einer für die Stellung von ...

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen nach Ablauf einer für die Stellung von Zuweisungsanträgen gesetzten Frist durch eine Landesmedienanstalt; Hinreichende gesetzliche Ermächtigung zur Ausgestaltung des Verfahrens für die Zuweisung von ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten durch Landesmedienanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1344
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Auch bedarf es im Rahmen der Regelung des Zugangs zur Veranstaltung privaten Rundfunks grundsätzlich besonders strikter gesetzlicher Vorkehrungen, da die Gefahr der Einflussnahme auf die im Kern der Grundrechtsgarantie stehende Programmfreiheit bei der Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern und insbesondere über deren Auswahl und über die Zuteilung von Übertragungskapazitäten im Fall nicht ausreichender Kapazitäten besonders groß ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 ; Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ; zum Ganzen zusammenfassend: BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 11, 13).

    Die objektiv-rechtliche Regelungsverpflichtung des Landesgesetzgebers dient zugleich der Sicherung der subjektiven Grundrechtsposition der Rundfunkveranstalter im Rahmen der geschaffenen Rundfunkordnung (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 ; Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ).

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Auch bedarf es im Rahmen der Regelung des Zugangs zur Veranstaltung privaten Rundfunks grundsätzlich besonders strikter gesetzlicher Vorkehrungen, da die Gefahr der Einflussnahme auf die im Kern der Grundrechtsgarantie stehende Programmfreiheit bei der Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern und insbesondere über deren Auswahl und über die Zuteilung von Übertragungskapazitäten im Fall nicht ausreichender Kapazitäten besonders groß ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 ; Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ; zum Ganzen zusammenfassend: BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 11, 13).

    Die objektiv-rechtliche Regelungsverpflichtung des Landesgesetzgebers dient zugleich der Sicherung der subjektiven Grundrechtsposition der Rundfunkveranstalter im Rahmen der geschaffenen Rundfunkordnung (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 ; Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Im Hinblick auf die Betätigung privater Rundfunkveranstalter sind regelungsbedürftig allerdings in jedem Fall die Zulassung der Bewerber und deren Auswahl in der Konstellation, dass die zur Verfügung stehenden Verbreitungsmöglichkeiten es nicht erlauben, allen auftretenden Bewerbern mit ihren Programmen den Zugang zur Veranstaltung privater Rundfunksendungen zu eröffnen (grundlegend: BVerfG, Urteile vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 , vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 und vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 u. a. - BVerfGE 83, 238 ).

    Rn. 12 Dies ergibt sich daraus, dass das Bundesverfassungsgericht seine im Interesse der Rundfunkfreiheit aufgestellte Forderung nach besonders strikten gesetzlichen Vorkehrungen im Rahmen der Regelung des Zugangs zur Veranstaltung privaten Rundfunks nur dann im Sinne eines Ausschlusses jeglicher Beurteilungs- und Ermessensspielräume versteht, wenn die Auswahl- und Zuteilungsentscheidungen durch staatliche Behörden zu treffen sind (BVerfG, Urteile vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Im Hinblick auf die Betätigung privater Rundfunkveranstalter sind regelungsbedürftig allerdings in jedem Fall die Zulassung der Bewerber und deren Auswahl in der Konstellation, dass die zur Verfügung stehenden Verbreitungsmöglichkeiten es nicht erlauben, allen auftretenden Bewerbern mit ihren Programmen den Zugang zur Veranstaltung privater Rundfunksendungen zu eröffnen (grundlegend: BVerfG, Urteile vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 , vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 und vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 u. a. - BVerfGE 83, 238 ).

    Rn. 20 Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht sei mit der Annahme, dass die Bestimmung einer Ausschlussfrist auch für die mit dem Antrag auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten einzureichenden Unterlagen gelte und eine Zulassung nachgereichter Unterlagen aus diesem Grund ausscheide, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 u. a. - (BVerfGE 83, 238) abgewichen.

  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16

    Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Auch bedarf es im Rahmen der Regelung des Zugangs zur Veranstaltung privaten Rundfunks grundsätzlich besonders strikter gesetzlicher Vorkehrungen, da die Gefahr der Einflussnahme auf die im Kern der Grundrechtsgarantie stehende Programmfreiheit bei der Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern und insbesondere über deren Auswahl und über die Zuteilung von Übertragungskapazitäten im Fall nicht ausreichender Kapazitäten besonders groß ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 ; Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ; zum Ganzen zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 11, 13).

    Der erkennende Senat hat hieran anknüpfend entschieden, dass es, wenn der Landesgesetzgeber die Zuteilung von Übertragungskapazitäten einer nicht der unmittelbaren Staatsverwaltung angehörenden Landesmedienanstalt überantwortet und dieser einen Abwägungs- und Gestaltungsspielraum zuerkennt, für die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Forderung nach strikten gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung der Rundfunkfreiheit einerseits notwendig, andererseits ausreichend ist, dass der besagte Entscheidungsspielraum in Gestalt von im Gesetz festgelegten Auswahlgrundsätzen vorstrukturiert ist (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 6 C 42.16 - BVerwGE 159, 64 Rn. 17).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Im Hinblick auf die Betätigung privater Rundfunkveranstalter sind regelungsbedürftig allerdings in jedem Fall die Zulassung der Bewerber und deren Auswahl in der Konstellation, dass die zur Verfügung stehenden Verbreitungsmöglichkeiten es nicht erlauben, allen auftretenden Bewerbern mit ihren Programmen den Zugang zur Veranstaltung privater Rundfunksendungen zu eröffnen (grundlegend: BVerfG, Urteile vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 , vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 und vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 u. a. - BVerfGE 83, 238 ).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Rn. 12 Dies ergibt sich daraus, dass das Bundesverfassungsgericht seine im Interesse der Rundfunkfreiheit aufgestellte Forderung nach besonders strikten gesetzlichen Vorkehrungen im Rahmen der Regelung des Zugangs zur Veranstaltung privaten Rundfunks nur dann im Sinne eines Ausschlusses jeglicher Beurteilungs- und Ermessensspielräume versteht, wenn die Auswahl- und Zuteilungsentscheidungen durch staatliche Behörden zu treffen sind (BVerfG, Urteile vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 und vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Ein solcher ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter anderem daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob die begünstigte öffentliche Stelle die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision mangels Klärungsfähigkeit dieser Fragen nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 …und vom 6. November 2020 - 6 B 32.20 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von staatlichen Hochschulen als …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zustimmung des Medienrats der Anstalt als einem plural mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Kräfte zusammengesetzten Gremium vorausgesetzt wird und damit eine auf die Ermöglichung der Meinungsvielfalt gerichtete ergänzende prozedurale Sicherung der Rundfunkfreiheit hinzutritt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Juli 2007 - 1 BvR 946/07 - NVwZ 2007, 1304 ).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 32.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für …

  • BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24

    Unverzügliche Mitteilung und unverzüglicher Nachweis eines wichtigen Grundes für …

    Sind jedoch Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507, vom 24. Oktober 2022 - 6 B 15.22 - NVwZ 2023, 1344 Rn. 15 …und vom 23. Mai 2023 - 6 B 33.22 - NVwZ 2023, 1427 Rn. 20).
  • BVerwG, 18.04.2024 - 6 B 68.23

    Hemmung der Verjährung des Rundfunkbeitrags durch Erlass eines …

    Sind jedoch Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507, vom 24. Oktober 2022 - 6 B 15.22 - NVwZ 2023, 1344 Rn. 15 …und vom 23. Mai 2023 - 6 B 33.22 - NVwZ 2023, 1427 Rn. 20).
  • BVerwG, 23.05.2024 - 6 B 67.23

    Verletzung der Schulpflicht; Zustellung des Urteils

    Sind jedoch Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507; vom 24. Oktober 2022 - 6 B 15.22 - NVwZ 2023, 1344 Rn. 15 …und vom 23. Mai 2023 - 6 B 33.22 - NVwZ 2023, 1427 Rn. 20).
  • BVerwG, 12.09.2023 - 6 B 4.23

    Klage eines Vereinsmitglieds gegen ein Vereinsverbot

    Ist aber eine Tatsache, die vorliegen müsste, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, kann die Revision mangels Klärungsfähigkeit dieser Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 24. Oktober 2022 - 6 B 15.22 - NVwZ 2023, 1344 Rn. 15).
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