Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GlüStV § 21 Abs. 1, GlüStV § 21 Abs. 4, VwVfG § 37 Abs. 1
Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten; hier: Live-Restzeitwetten, Handicap- und "Über/Unter"-Wetten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 27.04.2018 - 4 L 772/17
- OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18
Ergebniswette; Ereigniswette; Dienstleistungsfreiheit; Kohärenz; Ermessen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (…vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).Als Livewetten können Restzeitwetten zudem auch deshalb nicht als zulässige Endergebniswetten angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit, d. h. die in dieser Zeit erzielten Tore, nicht im Endergebnis niederschlagen muss (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2019 a. a. O. Rn. 33, BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 a. a. O. Rn. 40, SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 12).
Ergebnisse bestimmter beliebiger Spielabschnitte, auf die bei Live-Restzeitwetten gewettet würde, werden jedoch ebenso wenig angeführt wie Beispiele für zulässige Ergebniswetten (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 16 ff).
Ein zeitlich flächendeckendes Vorgehen ist angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, so dass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (…NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 20).
Eine fehlerhafte Störerauswahl ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erkennbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 22).
- OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17
Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten ; Bestimmtheit der …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).Ob solche Wetten in der Pre-Match- Variante als Wetten auf den Ausgang des Sportereignisses nach § 21 Abs. 1 GlüStV zulässig sein können (…offen nach BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016, a. a. O. Rn. 42 - 44; zulässig nach NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 31), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da der Antragsgegner - wie oben unter 1 dargelegt - Torsummenwetten nur als Livewetten untersagt hat.
Ein zeitlich flächendeckendes Vorgehen ist angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, so dass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 41;… SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 860/15
Sportwetten; Wettvermittlung; Sportwettmonopol; Erlaubnisfähigkeit; strukturelles …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Rn. 18 Die Antragstellerin bezieht sich auf zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2016 (4 B 860/15 und 4 B 1437/15 -, juris), mit denen einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Live- Restzeitwetten/Nullstandswetten gewährt wurde, weil eine kohärente Vollzugspraxis zur Durchsetzung des Verbots von Ereigniswetten verneint wurde, soweit tor(summen)bezogene Wetten betroffen sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 1437/15
Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Rn. 18 Die Antragstellerin bezieht sich auf zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2016 (4 B 860/15 und 4 B 1437/15 -, juris), mit denen einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Live- Restzeitwetten/Nullstandswetten gewährt wurde, weil eine kohärente Vollzugspraxis zur Durchsetzung des Verbots von Ereigniswetten verneint wurde, soweit tor(summen)bezogene Wetten betroffen sind. - VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.). - VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 CS 14.2669
Es bestehen Zweifel daran, dass ein privater Vermittler von Sportwetten eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es darüber hinaus unter Berufung auf den allgemeinen Sprachgebrauch für möglich hält, diese Wetten auch als Wetten auf das Endergebnis eines Sportereignisses im Sinne von § 21 Abs. 4 Satz 3 GlüStV zu verstehen (a. a. O. sowie BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 10 CS 14.2669 -, juris Rn. 40 - 42), teilt der Senat diese Auffassung nicht. - OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 174/18
Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
Zugleich folgt aus dem Gesagten, dass von einer reinen Wiederholung des Wortlauts von § 21 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 GlüStV keine Rede sein kann (im Ergebnis ebenso SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2018 - 3 B 174/18 -, juris Rn. 14 ff.).
- OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19
Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen …
Davon hat der Antragsgegner auch in zahlreichen Fällen Gebrauch gemacht (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschlüsse v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 16 ff. und v. 23. Juli 2019 - 6 B 178/18 -, juris Rn. 15 ff.;… im Ergebnis ebenso vgl. für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Beschl. v. 16. August 2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 25. f.). - OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18
Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen
Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats (…Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris Rn. 20), die der beschließende Senat jüngst bestätigt hat (Beschl. v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 19), besteht überdies auch keine inkohärente Vollzugspraxis im Bereich der Sportwetten, in dem etwa gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird. - OVG Sachsen, 17.09.2020 - 6 B 103/20
Sportwettenvermittlung; Geldautomatenspiel; Gaststätte
Zudem wird der Antragstellerin untersagt, Livewetten "Über/Unter" bzw. "Under/Over" auf Abschnitte des Sportereignisses (wie z. B. Halbzeiten) anzubieten, da es sich hierbei um nach § 21 Abs. 4 Satz 2 GlüStV unzulässige Livewetten und mangels Aufschlusses über den Sieger oder ein Unentschieden nicht um zulässige Endergebniswetten im Sinne von Satz 3 handelt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 10 f. und v. 23. Juli 2019 - 6 B 178/18 -, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18 MD |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 123, SGB VIII § 42 Abs. 2 S. 1, SGB VIII § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Unbegleitete Minderjährige, minderjährig, Volljährigkeit, Inobhutnahme, Altersfeststellung, Afghanistan, Tazkira - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18 MD
- VG Magdeburg, 22.05.2018 - 6 B 172/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833
Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender) …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "Jugendlicher" bezieht sich das zur Entscheidung berufene Gericht unter Fortführung seiner Kammerrechtsprechung (VG Magdeburg, Beschluss vom 12.05.2016 - 6 B 170/16 MD) auf folgende Ausführungen des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 23.09.2015 - Au 3 E 15.1306 -, juris Rn.29; vgl. ebenso Bayer. VGH, Beschl. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865 -, juris Rn. 21) und macht sich diese zu Eigen: "Da eine Inobhutnahme Volljähriger rechtswidrig ist, hat das Jugendamt das Alter des Betroffenen festzustellen, ohne insoweit an die Feststellungen anderer Behörden gebunden zu sein (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 23.9.2014 - 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865 - BayVBl 2015, 131 m.w.N.).Eine zuverlässige Altersdiagnostik setzt vielmehr voraus, dass im Wege einer zusammenfassenden Begutachtung die Ergebnisse einer körperlichen Untersuchung, gegebenenfalls auch einer Röntgenuntersuchung der Hand und der Schlüsselbeine, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung zu einer abschließenden Altersdiagnose zusammengeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 a.a.O.;… OLG München, B.v. 15.3.2012 - 26 UF 308/12 - juris, Rn. 9).
Bestehen ernsthafte Zweifel hinsichtlich des Alters des Betroffenen, so hat das Jugendamt (§ 20 SGB X) von Amts wegen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Alter des Betroffenen festzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 a.a.O;… OLG München, B.v. 15.3.2012 a.a.O.; für das Kindschaftsrecht;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.10.2011 - 6 S 51.11 u.a. - juris, Rn. 6;… B.v. 4.3.2013 - 6 S 3.13 u.a. -, juris, Rn. 9).
Rn. 16 Lässt sich eine verlässliche Klärung des Alters nicht sogleich herbeiführen, so hat das Jugendamt im Zweifel, also dann, wenn das Vorliegen von Minderjährigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann, eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII gleichwohl anzuordnen, bis das tatsächliche Alter des Betroffenen festgestellt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 - 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865 - BayVBl 2015, 131 m.w.N.).".
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 6 S 51.11
Selbstbindung aufgrund stetiger Übung bei der Überprüfung des Vorliegens …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
Bestehen ernsthafte Zweifel hinsichtlich des Alters des Betroffenen, so hat das Jugendamt (§ 20 SGB X) von Amts wegen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Alter des Betroffenen festzustellen (…vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 a.a.O;… OLG München, B.v. 15.3.2012 a.a.O.; für das Kindschaftsrecht; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.10.2011 - 6 S 51.11 u.a. - juris, Rn. 6;… B.v. 4.3.2013 - 6 S 3.13 u.a. -, juris, Rn. 9).Erst wenn alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft sind, trifft den um Obhutnahme bittenden Minderjährigen die materielle Beweislast für das von ihm behauptete Alter als anspruchsbegründende Tatsache (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.10.2011 - 6 S 51.11 u.a. - juris, Rn. 6).
- OLG München, 15.03.2012 - 26 UF 308/12
Kindschaftssache: Altersfeststellung des Betroffenen von Amts wegen; …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
Eine zuverlässige Altersdiagnostik setzt vielmehr voraus, dass im Wege einer zusammenfassenden Begutachtung die Ergebnisse einer körperlichen Untersuchung, gegebenenfalls auch einer Röntgenuntersuchung der Hand und der Schlüsselbeine, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung zu einer abschließenden Altersdiagnose zusammengeführt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 a.a.O.; OLG München, B.v. 15.3.2012 - 26 UF 308/12 - juris, Rn. 9).Bestehen ernsthafte Zweifel hinsichtlich des Alters des Betroffenen, so hat das Jugendamt (§ 20 SGB X) von Amts wegen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Alter des Betroffenen festzustellen (…vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 a.a.O; OLG München, B.v. 15.3.2012 a.a.O.; für das Kindschaftsrecht;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.10.2011 - 6 S 51.11 u.a. - juris, Rn. 6;… B.v. 4.3.2013 - 6 S 3.13 u.a. -, juris, Rn. 9).
- VG Augsburg, 23.09.2015 - Au 3 E 15.1306
Unbegleitete Minderjährige, minderjährig, Altersfeststellung, Inobhutnahme, …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
Es ist insbesondere davon auszugehen, dass der Antragsteller prozessfähig ist, soweit es den Gegenstand des Verfahrens betrifft (vgl. § 62 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; VG Augsburg, Beschl. v. 23.09.2015 - Au 3 E 15.1306).Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "Jugendlicher" bezieht sich das zur Entscheidung berufene Gericht unter Fortführung seiner Kammerrechtsprechung (VG Magdeburg, Beschluss vom 12.05.2016 - 6 B 170/16 MD) auf folgende Ausführungen des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 23.09.2015 - Au 3 E 15.1306 -, juris Rn.29;… vgl. ebenso Bayer. VGH, Beschl. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865 -, juris Rn. 21) und macht sich diese zu Eigen: "Da eine Inobhutnahme Volljähriger rechtswidrig ist, hat das Jugendamt das Alter des Betroffenen festzustellen, ohne insoweit an die Feststellungen anderer Behörden gebunden zu sein (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 23.9.2014 - 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865 - BayVBl 2015, 131 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2013 - 6 S 3.13
Minderjähriger unbegleiteter Ausländer; Inobhutnahme durch Jugendamt; …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
Bestehen ernsthafte Zweifel hinsichtlich des Alters des Betroffenen, so hat das Jugendamt (§ 20 SGB X) von Amts wegen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Alter des Betroffenen festzustellen (…vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 a.a.O;… OLG München, B.v. 15.3.2012 a.a.O.; für das Kindschaftsrecht;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.10.2011 - 6 S 51.11 u.a. - juris, Rn. 6; B.v. 4.3.2013 - 6 S 3.13 u.a. -, juris, Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 S 33.09
Beschwerde; Inobhutnahme; Rücknahme; Altersschätzung; Volljährigkeit; Gestik; …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
Dies gilt auch dann, wenn sie durch Personal erfolgt, das in diesem Bereich erfahren ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 14.10.2009 - 6 S 33.09 -, JAmt 2010, 46).
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 22.05.2018 - 6 B 172/18 MD |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
RVG § 33 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 2
Gegenstandswert, Inobhutnahme, vorläufiger Rechtsschutz, vorläufige Inobhutnahme, minderjährig, unbegleitete Minderjährige, Altersfeststellung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.05.2018 - 6 B 172/18
- VG Magdeburg, 22.05.2018 - 6 B 172/18 MD
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