Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25 (6 B 23.24) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Köln, 26.01.2021 - 13 L 105/21
- VG Köln, 27.01.2021 - 13 L 105/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 5 B 163/21
- VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21
- BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21
- VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - 5 B 757/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23
- VG Köln, 05.10.2023 - 13 L 1907/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2024 - 5 A 1218/22
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
- BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25 (6 B 23.24)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Es kann sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gründe beschränken, auf die es nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
Auszug aus BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Rn. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai 2024 - 5 A 1218/22 -. - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Es kann sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gründe beschränken, auf die es nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 20. Mai 2025 - BVerwG 6 B 23.24 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Es kann sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gründe beschränken, auf die es nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07
Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Es kann sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gründe beschränken, auf die es nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 123 Abs 1 VwGO, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG
Erfüllung eines presserechtlichen Informationsanspruchs im einstweiligen Anordnungsverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Behörden entscheiden über Presseanfragen durch Verwaltungsakt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Behörden entscheiden über Presseanfragen durch Verwaltungsakt
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
- OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2025 - 6 MB 28/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen, obschon sie wahr sind, geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09 -, juris Rn. 17 m. w. N.).Bei schweren Gewaltverbrechen ist daher ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
Wer den Rechtsfrieden bricht, durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
Eine individualisierende Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens kann allerdings dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Betreffende nicht beziehungsweise nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit auch im Wege der individualisierenden Berichterstattung gestellt hat (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
Bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch wird insoweit oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09 -, juris Rn. 20).
- BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Aber auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Auskunftsansprüche für eine effektive Presseberichterstattung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014, 1 BvR 23/14, juris, Rn. 23 ff.) liegen die Voraussetzungen nicht vor.Zwar genügt es für den Eilrechtsschutz, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 10 ME 56/16 -, juris Rn.18).
Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise der hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 10 ME 56/16 -, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 29).
- VG München, 18.06.2025 - M 10 E 25.3465
Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, (Kein) Anspruch …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Hierunter fällt auch der Umstand, dass überhaupt jemand einen Anwalt aufgesucht hat (VG München, Beschluss vom 18. Juni 2025 - M 10 E 25.3465 -, juris Rn. 23 f. m.w.N.).Diese damit einhergehende anwaltliche Verschwiegenheitspflicht des § 43a Abs. 2 Satz 1 BRAO würde umgangen, wenn die begehrten Informationen ohne Weiteres auf dem Umweg über eine Presseauskunft der ermittelnden Staatsanwaltschaft erlangt werden könnten (VG München, Beschluss vom 18. Juni 2025 - M 10 E 25.3465 -, juris Rn. 27).
- BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20 -, juris Rn. 19 m. w. N.).Bei einer Verdachtsberichterstattung ist entsprechend ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich und zumeist sogar vor Veröffentlichung eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Zielt der Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf eine Vorwegnahme der Hauptsache ab, kann ihm nur dann entsprochen werden, wenn der Antragstellerin ohne sofortige Befriedigung des Anspruchs schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5).Wird die Hauptsache vorweggenommen, so ist an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 07.10.2016 - 10 ME 56/16
Anordnungsgrund; Baukosten; Behörde; einstweiliger Rechtsschutz; …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Zwar genügt es für den Eilrechtsschutz, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 10 ME 56/16 -, juris Rn.18).Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise der hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 10 ME 56/16 -, juris Rn. 19; BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 29).
- BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Selbst die genaue Kenntnis über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für die Annahme des Vorliegens eines Mindestbestands an Beweistatsachen genügt nicht, da die Staatsanwaltschaft schon beim Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen hat und die Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts niedrig liegt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20 -, juris Rn. 34). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 15 B 1053/22
Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe der von einer Stiftung …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Die Verschwiegenheitspflicht stellt sicher, dass sich der jeweilige Mandant darauf verlassen kann, dass mandatsbezogene Informationen vom Rechtsanwalt ohne sein Einverständnis Dritten gegenüber nicht offenbart werden (OVG Münster, Beschluss vom 13. November 2023 - 15 B 1053/22 -, juris Rn. 31). - BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18
Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Soweit die Antragstellerin hier anführt, dass der Antragsgegner substantiiert darzulegen habe, welche Ausschlussgründe und Drittinteressen betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019 - 6 A 7.18 -, juris Rn. 16), und dies hier nicht erfolgt sei, greift dieser Einwand nicht durch. - OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
Zu dem Begehren eines Presseunternehmens auf Auskunft zu dem Namen des …
Auszug aus VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht für die Beantwortung der Frage zu Ziffer 2. Der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des OVG Hamburg vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 - verfängt nicht. - OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2020 - 4 O 2/20
Streitwert Abfallrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20
Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit …
- BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14
Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …
- VG Schleswig, 25.06.2021 - 8 B 28/21
Erteilung von Auskünften gegenüber einem Journalisten und Redakteur im …
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2025 - 6 B 20/25 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Behörden entscheiden über Presseanfragen durch Verwaltungsakt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Die Beantwortung einer presserechtlichen Anfrage durch eine Behörde erfolgt durch einen Verwaltungsakt und nicht durch Realhandeln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Behörden entscheiden über Presseanfragen durch Verwaltungsakt
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