Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer Parteiorganisationen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, Art 21 GG, Art 101 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer Parteiorganisationen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer Parteiorganisationen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV
- lto.de (Kurzinformation)
Revision nicht zugelassen: Urteile zur AfD-Einstufung als Verdachtsfall rechtskräftig
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (61)
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
So müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).Gleichfalls geklärt ist aber auch, dass Meinungsäußerungen nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben können, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 578 ff. …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 281).
Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Parteiverbot aber erst in Betracht, wenn das verfassungsfeindliche Agieren von Parteianhängern sich nicht nur in Einzelfällen zeigt, sondern einer zugrunde liegenden Haltung entspricht, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 576).
Der Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt in jedem Stadium der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).
Dass der in einer öffentlichen Berichterstattung über die Beobachtung einer Partei liegende Eingriff nicht bereits als solcher gegen Art. 21 Abs. 1 GG verstößt, erhellt sich auch aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht die Beobachtung einer Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zwar ausdrücklich als einen schweren Eingriff in das aus der Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht anerkennt, dennoch aber dem BfV eine solche Beobachtung ungeachtet des Eingriffscharakters dieses staatlichen Tuns nicht verwehrt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).
Ein Verstoß dagegen kann als ultima ratio im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahrens zu einem unüberwindlichen Verfahrenshindernis führen (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193).
Dieser Rechtssatz steht im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409 und 418) und es bedarf zu einer Klärung nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine "Abschaltung" von V-Leuten und die Zurückziehung Verdeckter Ermittler aus den Führungsebenen der Partei ausdrücklich erst nach der Bekanntmachung der Absicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).
Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob vorgelegtes Beweismaterial quellenfrei ist, darf dieses nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (BVerfGE 144, 20 Rn. 414) und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - (…BVerfGE 168, 193 Rn. 140) nochmals entscheidungstragend bestätigt.
Denn Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen, die nachrichtendienstliche Kontakte zu staatlichen Stellen unterhalten, können aufgrund der mit der V-Mann-Tätigkeit verbundenen unterschiedlichen Loyalitäten nicht eindeutig der Sphäre der betroffenen Partei zugeordnet werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 411 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Das Berufungsurteil verkenne damit die Anforderungen an die Tatsachengrundlage, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Juni 2010 - 6 C 22.09 - für die Bejahung eines Verdachts ergäben.So müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Ob die tatrichterlichen Erwägungen, die das Berufungsgericht zur Ausfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen anstellt, in tatsächlicher Hinsicht zu überzeugen vermögen, entzieht sich einer Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. ausdrücklich zur Würdigung mehrdeutiger Aussagen durch das Berufungsgericht BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 44).
Die Voraussetzungen, unter denen eine Meinungsäußerung zur Begründung eines Anhaltspunkts für verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Partei herangezogen werden könne, könne für politische Parteien zwar spezieller gefasst werden, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - beschreibe, sie müssten aber dennoch durch zusätzliche tatsächliche Umstände nachgewiesen werden.
Denn politische Parteien sind auf politische Aktivität und auf Änderung der politischen Verhältnisse ausgerichtete Organisationen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85 und BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 60 f.).
Denn die Beobachtung als Verdachtsfall dient ja - anders als der in der Beschwerde thematisierte Ausspruch eines Vereinsverbots, wie er dem Beschluss des Senats vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - zugrunde lag - gerade erst der Aufklärung, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 30 f.).
Rn. 33 Letztlich macht die Sichtung des umfangreichen Materials und die daran anknüpfende Bewertung, welche Aussagen und welches Verhalten nach ihrem Gewicht für die von der Partei oder ihrer Jugendorganisation verfolgten Ziele tatsächlich von Bedeutung sind, den Kern der freien Beweiswürdigung aus, die dem Tatsachengericht, nicht aber dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 44).
Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (BVerwG, Urteile vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f. …und vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 20).
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Verständnis der beobachtungsbedürftigen Bestrebung erhoben (BVerfG…, Urteil vom 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 - BVerfGE 162, 1 Rn. 185 f.; vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59).
Nach dieser Vorschrift darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 - BVerfGE 134, 141 Rn. 133 und BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 18).
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Gleichfalls geklärt ist aber auch, dass Meinungsäußerungen nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben können, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (…vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 578 ff. und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 281).Das Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger kann Schlüsse auf diese Zielsetzung zulassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 263).
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausführt, verbietet das Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 1 GG zwar bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht schlechthin ein administratives Einschreiten gegen den Bestand der politischen Partei (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 222).
Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings in Bezug auf das Parteiverbots- und Finanzierungsausschlussverfahren im Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - unter Rn. 150 bereits abweichend entschieden.
Ein Verstoß dagegen kann als ultima ratio im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahrens zu einem unüberwindlichen Verfahrenshindernis führen (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193).
Der daraus folgende Anspruch einer Prozesspartei, im Rahmen einer von ihr ausgewählten Strategie effektiv Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können, steht einem Ausspähen der Prozessstrategie mit nachrichtendienstlichen Mitteln entgegen (vgl. zusammenfassend BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 140).
Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob vorgelegtes Beweismaterial quellenfrei ist, darf dieses nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (…BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (…BVerfGE 144, 20 Rn. 414) und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - (…BVerfGE 168, 193 Rn. 140) nochmals entscheidungstragend bestätigt.
Denn Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen, die nachrichtendienstliche Kontakte zu staatlichen Stellen unterhalten, können aufgrund der mit der V-Mann-Tätigkeit verbundenen unterschiedlichen Loyalitäten nicht eindeutig der Sphäre der betroffenen Partei zugeordnet werden (…vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 411 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Lassen sich Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus Meinungsäußerungen ableiten, dürfen Maßnahmen zur Verteidigung dieser Grundordnung ergriffen werden (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).So müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem aufgezeigt, dass es für die Frage, welche Bedeutung einer Meinungsäußerung letztlich bei der Beantwortung der Frage zukommt, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen oder nicht, nicht auf die (abstrakte) Interpretierbarkeit und Bewertung der herangezogenen Meinungsäußerungen ankommt, sondern auf ihre konkrete Verwendung und ihren Stellenwert in der Gesamtpolitik der betreffenden Organisation (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).
Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Mit diesem implizit gebildeten Rechtssatz weiche das Berufungsurteil von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63 ) ab.
Während bei einem Presseerzeugnis, wie es Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 1072/01 war, die Veröffentlichung einer Meinung nicht ohne weiteres einen politischen Willen zur Umgestaltung der Verhältnisse indiziert und es dafür zusätzlicher Anhaltspunkte bedarf, ist dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63 ) einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und ein grundrechtlich fundiertes subjektives Abwehrrecht einer Zeitung gegen eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bejaht.
Es handele sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) beim Verfassungsschutzbericht gerade nicht um ein Erzeugnis der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit, sondern um eine mittelbar belastende negative Sanktion der betroffenen Organisation.
Das Gesetz greift dabei die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips etablierte Schwelle der "hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte" für das Bestehen verfassungsfeindlicher Bestrebungen auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).
- BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Zudem sei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - (DVBl 2024, 1350) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Vereinsverbots im Wege der Gesamtschau zu berücksichtigen.Denn die Beobachtung als Verdachtsfall dient ja - anders als der in der Beschwerde thematisierte Ausspruch eines Vereinsverbots, wie er dem Beschluss des Senats vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - zugrunde lag - gerade erst der Aufklärung, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 30 f.).
Sie verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Prüfung eines Vereinsverbots und dem Erfordernis einer verfassungsfeindlichen Prägung des Gesamtbilds der Organisation (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1764).
Auch hier will die Beschwerde eine Abweichung zum Eilbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - (NVwZ 2024, 1764) erkennen, weil dort mit mehrdeutigen Äußerungen abweichend umgegangen werde.
- BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18
Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (…BVerwG, Urteile vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f. und vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 20).Es verstoße damit gegen den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - (BVerwGE 171, 59 Rn. 24) aufgestellten Rechtssatz.
Eine Überschreitung dieses Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 …und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
- BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 564/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Sie erläutert, es klinge im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 - zur Rechtmäßigkeit einer Nennung im Verfassungsschutzbericht an, dass eine verfassungsfeindliche Bestrebung nur dann vorliegen könne, wenn eine "aktiv-kämpferische Haltung" gegeben sei.Soweit das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde zitierten Kammerbeschluss vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 - (NVwZ 2023, 68) unter Rn. 18 ausführt, ein "bloßes Haben und Äußern" als verfassungsfeindlich bewerteter Meinungen und Gesinnungen genüge für eine Nennung im Verfassungsschutzbericht nicht, sondern es sei an eine aktiv-kämpferische Haltung anzuknüpfen, geht es damit nicht über das in seiner eigenen Rechtsprechung bereits bestätigte Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts hinaus.
Demgegenüber stelle das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerbeschlüssen vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 und 1 BvR 98/21 - den Rechtssatz auf, Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG erforderten als "politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen ein aktives, notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels." Damit habe das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben an die strengeren Vorgaben zum Partei- und Vereinsverbot angepasst.
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Vielmehr besteht hinsichtlich des "infizierten Beweismaterials" lediglich ein Beweisverwertungsverbot, solange die restliche Tatsachengrundlage die Durchführung des Verfahrens zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1, 2, 3/01 - BVerfGE 107, 339 ).Der Einsatz von Quellen kann aber für die von der Beschwerde thematisierte Frage Bedeutung erlangen, ob und in welchem Umfang oder mit welchem Gewicht einzelne vorgelegte Erkenntnismittel herangezogen werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1/01 - BVerfGE 107, 339 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Das Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Das Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
- BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16
Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen
- BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines …
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
- BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14
Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer …
- BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16
Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen …
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10
Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …
- BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der …
- BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20
Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
- BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
- BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99
Die Republikaner
- BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
- BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12
Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall; …
- BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14
Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …
- BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
- BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12
Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit; …
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung; …
- BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 98/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten
- BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20
Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten …
- BVerwG, 18.04.2024 - 6 B 68.23
Hemmung der Verjährung des Rundfunkbeitrags durch Erlass eines …
- BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04
Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über …
- BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit
- BVerwG, 21.11.2024 - 1 WB 47.23
Erfolgloses Ablehnungsgesuch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 5 A 2256/94
Beobachtung der Partei "Die Republikaner" durch Verfassungsschutz ist weiterhin …
- BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88
Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler
- BVerwG, 18.06.1984 - 9 B 2330.82
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts im …
- BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels …
- BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86
Beweiswürdigung - Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - …
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20
AfD: Einstufung der JA
- BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97
Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …
- BVerwG, 10.05.2023 - 6 B 23.22
Verpflichtung zur Aufnahme einer Höchstfristbestimmung für störungsbedingte …
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
Der Senat teilt insoweit die rechtliche Beurteilung des Gutachtens durch das Verwaltungsgericht Köln vom 5. Februar 2024 (Az. 13 L 1124/23), gegen die die Beteiligten des hiesigen Verfahrens im Übrigen auch keinerlei Bedenken vorgetragen haben (vgl. zur Einschätzung der "Jungen Alternative" auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 8 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217-22 - juris Rn. 147 ff.;… BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 109 ff.; zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach Auflösung der "Jungen Alternative" OVG NW, B.v. 10.6.2025 - 5 B 131/24).Rn. 63 aa) Eine Bestrebung ist durch ein aktives Vorgehen gekennzeichnet, das auf eine Beeinträchtigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bzw. der verfassungsmäßigen Ordnung abzielt und objektiv geeignet ist, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55;… BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 59).
Eines kämpferisch-aggressiven oder gar illegalen Verhaltens bedarf es hingegen nicht (für das Verfassungsschutzrecht: BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55 und 63;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 179 ff.; für das Vereinsrecht: BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 26;… BVerwG, U.v. 19.12.2012 - 6 A 6.11 - Rn. 14;… BVerwG, U.v. 1.9.2010 - 6 A 4/09 - juris Rn. 13).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu ihrer Beseitigung konkrete Aktivitäten ankündigt oder zu ihnen aufruft (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 150 für § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG).
Möglich ist aber auch, Äußerungen und Taten von Mitgliedern oder sonstigen Anhängern der "Jungen Alternative" zur Begründung oder Konturierung des Gesamtbildes heranzuziehen, sofern diese in einem Kontext zur Vereinigung stehen und von ihr gebilligt oder geduldet werden (…vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 163 ff.) Es ist hierbei dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 14 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 178;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 177).
Dahinterliegende Bedeutungsebenen, die sich dem Betrachter aufdrängen und die nicht selten im taktisch-politischen Spiel der Grenzüberschreitung beabsichtigt sind, dürfen nicht ausgeblendet werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 16).
Ihre Ziele sind der Inbegriff dessen, was sie politisch anstreben; es liegt nahe, dass Meinungsäußerungen mit der - für den Bestrebungsbegriff notwendigen - Intention einer entsprechenden Änderung der realen Verhältnisse abgegeben werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 27).
Für eine staatliche Beeinflussung der Programmatik und der Äußerungen, die einer Zurechnung entgegenstehen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte und wurde auch nichts vorgetragen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 52).
Jedoch ist gerade die allgegenwärtige und systematische rhetorische Missachtung der Gleichheit aller Staatsangehörigen und aller Bewohner der Bundesrepublik und das damit verbundene ethnokulturelle Volksverständnis nur sinnhaft, wenn die "Junge Alternative" darauf zielte, die Herkunft für die Behandlung auch von deutschen Staatsangehörigen zu einem relevanten Kriterium zu machen (vgl. auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 17).
Rn. 87 Diese Unterscheidungen erschöpften sich ersichtlich auch nicht in einer soziologisch-empirischen oder historischen Betrachtung (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 17;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217-22 - juris Rn. 202).
- VGH Hessen, 26.09.2025 - 8 B 1714/23
Beobachtung des Landesverbandes einer politischen Partei (hier: AfD) durch das …
Dieses Verbot ist aber von dem von der Beschwerde der Antragstellerin eingeforderten Verbot staatlicher Informationstätigkeit über den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen einer Partei oder ihrer Untergliederung zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22/24 -, juris Rn. 36).Politische Parteien sind auf politische Aktivität und letztlich auf Änderung der politischen Verhältnisse ausgerichtete Organisationen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22/24 -, juris Rn. 27 …und Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 61).
- VG Hannover, 01.06.2026 - 10 B 1105/26
Einordnung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von …
Die ehemalige offizielle satzungsgemäße Jugendorganisation der G. "Junge Alternative" (im Folgenden: JA) wurde ebenfalls im Januar 2019 als Verdachtsfall und im April 2023 als gesichert rechtsextremistish eingestuft, gerichtliche Verfahren hiergegen blieben erfolglos (VG B-Stadt, Urteil vom 8. März 2022 - 13 K 208/20 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1217/22 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris; VG B-Stadt, Beschluss vom 5. Februar 2024 - 13 L 1124/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juni 2025 - 5 B 131/24 -, juris).
- VG Gera, 09.02.2026 - 1 K 1085/24
Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 3 b und c WaffG 2002 auf Parteien; Verfolgen von …
Letzteres ist einer politischen Partei wesensimmanent (BVerwG, Beschluss vom 20.5.2025 - 6 B 22/24 -, Juris, Rn. 27).Welche Überzeugungskraft den aus einzelnen Äußerungen gewonnenen tatsächlichen Anhaltspunkten für die Bejahung einer "kämpferisch-aggressiven Gerichtetheit" zukommt, obliegt der Würdigung durch das Gericht (BVerwG, Beschluss vom 20.5.2025 - 6 B 22/24 -, Juris Rn. 16;… Urteil vom 24.6.2025 - 6 A 4/24 -, Rn. 94 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 MB 29/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst a …
Der Begriff des "Verfolgens" solcher Bestrebungen sollte dabei "immer an die aktive individuelle Betätigung" anknüpfen (…BT-Drs. 14/7758, S. 55; vgl. entsprechend zu § 3 Abs. 3 Satz 1 Buchst. c VSG NRW bzw. § 92 Abs. 3 Nr. 3 StGB etwa BVerfG…, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 70; zu § 4 BVerfSchG etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2026 - 20 B 883/25
Widerruf des Kleinen Waffenscheins; verfassungsmäßige Ordnung; Gedanken der …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris, Rn. 53 ff., m. w. N., und OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1217/22 -, juris, Rn. 150 f., m. w. N., jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, § 16 BVerfSchG; OVG S.-H., Beschluss vom 20. Januar 2026 - 4 MB 29/23 -, juris, Rn. 13, m. w. N., und Bay. VGH, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris, Rn. 63 f., m. w. N., zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG. - VGH Bayern, 03.12.2025 - 3 CE 25.1805
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, Aufnahme einer Partei in das Verzeichnis …
Rn. 23 aa) Dass bei der AfD der auf konkrete Tatsachen gestützte Verdacht besteht, "extremistisch" zu sein, wird bereits seit längerem nicht nur in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ausführlich dargestellt, sondern wurde mittlerweile auch gerichtlich mehrfach bestätigt (vgl. VG München, B.v. 17.4.2023 - M 30 E 22.4913; BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796; VG München, U.v. 1.7.2024 - M 30 K 22.4912; VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 326/21; OVG NW, B.v. 13.5.2024 - 5 A 1218/22; BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - jeweils juris; vgl. des Weiteren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - zur Jugendorganisation der AfD). - VG Schleswig, 14.08.2026 - 24 B 34/26 Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55, m. w. N.).
- VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Bescheid nicht offensichtlich rechtswidrig, Eilverfahren, Folgenabwägung, …
Ebenso wenig genügt das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55; vgl. auch Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 15, juris; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 19; VG München…, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19). - OVG Sachsen, 02.10.2025 - 3 A 490/25
Beweisbeschluss; rechtliches Gehör; Entscheidungserheblichkeit
Denn, wie unter Nr. 2 ausgeführt, war die mit den Beweisanträgen verbundene Frage nach den Auswirkungen der Aadhaar-Card für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht entscheidungserheblich (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 75 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Februar 2015 - 3 A 347/24.A -, juris Rn. 12 m. w. N.;… Beschl. v. 23. April 2025 - 3 A 225/25.A -, n. v. Rn. 14).
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