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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38424
OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21 (https://dejure.org/2021,38424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2021 - 6 B 262/21 (https://dejure.org/2021,38424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 (https://dejure.org/2021,38424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, GlüStV § 2 Abs. 3, GlüStV § 24 Abs. 1, GlüStV § 9, SächsGlüStVAG § 18a, GG Art. 12 Abs. 1, AEUV Art. 49, AEUV Art. 56
    Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Kohärenzgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Für Altspielhallen tritt die glücksspielrechtliche Erlaubnis neben die Erlaubnis nach § 33i GewO, weil der Erlaubnistatbestand in § 33i GewO für einen abgegrenzten Teil des Spielhallenrechts durch eine weitere, ausschließlich vom Landesgesetzgeber verantwortete glücksspielrechtliche Erlaubnisregelung ergänzt wird; der gewerberechtliche Erlaubnistatbestand nach der früheren bundesgesetzlichen Regelungskonzeption beinhaltete keine den §§ 25 und 26 GlüStV vergleichbaren Abstandsgebote, Verbundverbote und Werbeeinschränkungen (…SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - 6 B 44/19 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 55 ff.).

    Obliegt die Prüfung der Zulässigkeit einer Abweichung der Erlaubnisbehörde, was sich auch aus dem Regelungszusammenhang zu Satz 3 ergibt, der eine Erlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen ausschließt, so gilt Gleiches für die vorgelagerte Frage, ob der im Regelfall nach der Luftlinie zu bemessende Abstand eingehalten ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 40).

    Ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke), die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. juris Rn. 41;… Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 12 ff.).

    Rn. 22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.;… v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass nicht so sehr die Lage und der Standort, sondern mehr die Erkennbarkeit der Spielhalle für den Jugendschutz relevant sei, setzt sie lediglich ihre eigene Einschätzung an die Stelle der Einschätzung des Gesetzgebers, zeigt aber nicht auf, dass die Einschätzung des Gesetzgebers nicht mehr von seinem Beurteilungsspielraum gedeckt ist, zumal sich der Gesetzgeber - wie vom Senat im Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 68 f.) ausgeführt - für seine Einschätzung auf eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung stützen kann.

    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58;… Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).

    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (…BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen oder anderweitige Maßnahmen derart konterkariert, dass eine systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.

    Hierzu verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 70 ff.).

    Rn. 26 Auch die von der Antragstellerin im Antrag auf Zulassung der Berufung gerügte Untersagung des Spielhallenbetriebs einschließlich der Überlassung der Spielhalle an Dritte ist gemäß § 18a Abs. 3 Satz 2 SächsGlüStVAG a. F./§ 18a Abs. 3 Satz 1 SächsGlüStVAG n. F. i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV zulässig, wenn und solange dort Geldspielgeräte bereitgehalten werden (vgl. zu den mit dem vorliegenden Antrag vergleichbaren Einzelheiten: SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 48 ff.).

    Bei der Untersagung öffentlichen Glücksspiels ist zwar in Anlehnung an Nummer 54.1 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 ("Gewerbeerlaubnis, Gaststättenkonzession" - abgedruckt z. B. in SächsVBl. 2014, Heft 1, Sonderbeilage) im Regelfall von einem Wert in der Hauptsache von 15.000,00 EUR je Spielhalle auszugehen, wenn die Untersagungsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes verbunden wird, ist jedoch bei einem übersteigenden Betrag des angedrohten Zwangsgelds (wie hier: 25.000,00 EUR sowie 2.000,00 EUR) in Anwendung von Nummer 1.7.2 Satz 2 Streitwertkatalog dieser höhere Wert maßgeblich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 83;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Dezember 2016 - 1 S 104.15 -, juris Rn. 55 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Dieses Ziel rechtfertigt den durch die Abstandsgebote hervorgerufenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 119 ff.;… BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 ff.;… v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22).

    Die Spielsuchtbekämpfung und der Jugendschutz können somit Einschränkungen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen, wenn sich die hierzu getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Erforderlichkeit halten und sie dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel vor allem auch für Jugendliche zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21. Oktober 1999 - Zenatti - a. a. O. Rn. 36 f.;… v. 6. November 2003 - C-243/01 Gambelli u. a. -, juris Rn. 67;… v. 6. März 2007 - C-338/04 u. a. Placanica u. a. -, juris Rn. 52 f.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).

    Dies ist bei Abstandsgeboten zu Schulen der Fall (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).

    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58;… Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).

    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen oder anderweitige Maßnahmen derart konterkariert, dass eine systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Mit Bezug auf das sächsische Landesrecht hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 28 f.) bestätigt, dass diese Auslegung in Einklang mit Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG und Bundesrecht steht.

    Dieses Ziel rechtfertigt den durch die Abstandsgebote hervorgerufenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 119 ff.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 ff.;… v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22).

    Die verfassungsrechtliche Zumutbarkeit für Bestandsspielhallen ist insbesondere deshalb grundsätzlich gewahrt, weil der Gesetzgeber in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen hat, die das Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage in die Spielhalle getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, Rechnung trägt (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 a. a. O. Rn. 48) und es den Inhabern von Bestandsspielhallen ermöglichte, sich für diese Spielhallen auf die Schließung vorzubereiten und sich Alternativstandorte zu suchen.

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung (Az. 6 A 613/20) ist noch anhängig.

    Rn. 5 Nachdem die Antragstellerin für einen beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 6 L 585/19 gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach ablehnendem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. September 2019 im Rahmen des nachgehenden Beschwerdeverfahrens (Az. 6 B 270/19) wegen einer Untersagung der Öffnung der Spielhalle aufgrund der Corona-Pandemie die Rücknahme erklärte - ebenso wie in einem nachgehenden Eilverfahren (geführt beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 L 309/20, Beschluss vom 19. Mai 2020, Beschwerdeverfahren 6 B 210/20) -, hat die Antragstellerin am 14. Juni 2021 erneutbezogen auf die Nummern 1 bis 6 des Bescheides vom 12. Februar 2018 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt und zur Begründung neben einem allgemeinen Verweis auf die im Antrag auf Zulassung der Berufung (Az. 6 A 613/20) vorgetragenen Argumente herausgehoben, dass die nunmehr grundsätzlich nach § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG erforderlichen "Zweiterlaubnisse" bis zum heutigen Tage noch bei keiner einzigen Spielhalle in Sachsen vorlägen, die Spielhalle der Antragstellerin also kein Einzelfall sei.

    die aufschiebende Wirkung des unter dem Aktenzeichen 6 A 613/20 anhängigen Verfahrens auf Zulassung der Berufung gegen die Ziffern 1 bis 6 der Untersagungsverfügung des Antragsgegners vom 12. Februar 2018 betreffend die sogenannte "Spielothek 2", G.

  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Ferner ist die fragliche nationale Regelung nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. z. B. EuGH, Urt. v. 9. September 2010 - C- 64/08 -, juris Rn. 47).

    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58; Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Rn. 22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (…zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Aus dem dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG zugrundeliegenden Schutz Jugendlicher vor Suchtgefahren folgt, dass innerhalb des Mindestabstands nicht nur der Betrieb der Spielhalle selbst, sondern auch eine nach § 26 Abs. 1 GlüStV zulässige Werbung untersagt werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 43 f.).

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Beim Mindestabstand zu allgemeinbildenden Schulen und zwischen Spielhallen nach § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG handelt es sich um eine Konkretisierung des von den Vertragsparteien des Glücksspielstaatsvertrags gemäß § 1 Nr. 3 GlüStV verfolgten Ziels, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten (…SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 - , juris Rn. 8; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17, juris Rn. 10).

    Rn. 21 Maßgeblich für die Berechnung dieses Abstands ist die Distanz zwischen der Eingangstür zur Spielhalle und der nächst gelegenen Schulgeländekante (…SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 5. Oktober 2017 a. a. O. Rn. 18 ff.).

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Rn. 14 Rechtsgrundlage für die Untersagungsverfügung waren § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 3 GlüStV vom 15. Dezember 2011 (SächsGVBl. 2012 S. 275) i. V. m. § 22 Abs. 1, § 18a Abs. 3 Satz 1 und 2 SächsGlüStVAG vom 14. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 542) in der zum Zeitpunkt der Behördenentscheidungen geltenden Fassung des Art. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 650; a. F. - vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - 6 B 44/19 -, juris Rn. 4).

    Für Altspielhallen tritt die glücksspielrechtliche Erlaubnis neben die Erlaubnis nach § 33i GewO, weil der Erlaubnistatbestand in § 33i GewO für einen abgegrenzten Teil des Spielhallenrechts durch eine weitere, ausschließlich vom Landesgesetzgeber verantwortete glücksspielrechtliche Erlaubnisregelung ergänzt wird; der gewerberechtliche Erlaubnistatbestand nach der früheren bundesgesetzlichen Regelungskonzeption beinhaltete keine den §§ 25 und 26 GlüStV vergleichbaren Abstandsgebote, Verbundverbote und Werbeeinschränkungen (SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - 6 B 44/19 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 55 ff.).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58;… Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.; BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
    Die Spielsuchtbekämpfung und der Jugendschutz können somit Einschränkungen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen, wenn sich die hierzu getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Erforderlichkeit halten und sie dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel vor allem auch für Jugendliche zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21. Oktober 1999 - Zenatti - a. a. O. Rn. 36 f.; v. 6. November 2003 - C-243/01 Gambelli u. a. -, juris Rn. 67;… v. 6. März 2007 - C-338/04 u. a. Placanica u. a. -, juris Rn. 52 f.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 1 S 104.15

    Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStV 2012 (juris: GlüStVtr BE 2012) …

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 3 B 75/19

    Spielhalle; Härtefall; Übergangsregelung; Mindestabstand; Kohärenz; …

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand

  • OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …

  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 398/18

    Spielhalle; Kohärenz; Verbundverbot; Härtefall

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 6 B 221/20

    Glücksspielrechtliche Untersagung einer Altspielhalle; Erlaubnisvorbehalt

  • OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23

    Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit

    Dagegen überwiegt das öffentliche Interesse an der Vollziehung, wenn der Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, der Verwaltungsakt rechtmäßig ist und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (…vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen …

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (- 6 B 262/21 -, juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Der Senat hat in dem die gleiche Spielhallebetreffenden Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt: '18 (…) Dem Betrieb der Spielhalle steht das Abstandsgebot nach § 18a Abs. 4 Satz 1 GlüStVAG entgegen, da sie mit einem Abstand von 72 m Luftlinie nicht den nach § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG erforderlichen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zum Hauptgebäude der F.................-Oberschule einhält.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen keine andere als die bisherige Auslegung.

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: '22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (…zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.;… v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (- 6 B 262/21 -, juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [Sächs- GVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Der Senat hat in dem die gleiche Spielhalle betreffenden Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt:.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen keine andere als die bisherige Auslegung.

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (- 6 B 262/21 -, juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Der Senat hat in dem auch die Klägerin (bzgl. einer unter der gleichen Anschrift gelegenen Spielhalle) betreffenden Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt:.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen keine andere als die bisherige Auslegung.

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 A 617/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    Der Senat hat in dem auch die Klägerin (bzgl. einer unter der gleichen Anschrift gelegenen Spielhalle) betreffenden Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt:.

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen und deren Begründung keine andere als die bisherige Auslegung.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. Rn. 16) ausgeführt, dass § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt:.

    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (…vgl. insbesondere Senatsbeschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 a. a. O. Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 25 f.).

  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    Der Senat hat in dem die gleiche Spielhalle betreffenden Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt:.

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen und deren Begründung keine andere als die bisherige Auslegung.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. Rn. 16) ausgeführt, dass § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein[schließt].

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt:.

    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (…vgl. insbesondere Senatsbeschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 a. a. O. Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 25 f.).

  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 B 62/22

    Antrag eines Wettvermittlers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines …

    Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot des § 7 Abs. 5 Satz 1 SächsGlüStVAG stellen daher vorbehaltlich einer nach Satz 2 zulässigen Abweichung einen zwingenden Erlaubnisversagungsgrund dar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 11 und v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 19 f. m. w. N. jeweils zu § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG).

    Er stellt deshalb auf einen Umkreis zur Schule ab, innerhalb dessen eine Wettvermittlungsstelle regelmäßig nicht wahrgenommen werden soll (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 23).

    Rn. 38 Im Ansatz richtig macht die Antragstellerin geltend, dass das Kriterium der unionsrechtlichen Kohärenz auch in nicht monopolisierten Bereichen des Glücksspielrechts Wirkung entfaltet und dort zwar weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen verlangt, wohl aber gebietet, dass die Geeignetheit von Regelungen, die die Dienstleistungsfreiheit in einem Bereich einschränken, zur Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels nicht durch eine gegenläufige Glücksspielpolitik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial konterkariert werden darf (…vgl. EuGH, Urt. v. 12. Juni 2014 - C-156/13 - Digibet und Albers, juris Rn. 33 ff.;… v. 8. September 2010 - C-316/07 u. a. - Markus Stoß, juris Rn. 97 ff.;… v. 8. September 2010 - C-46/08 - Carmen Media, juris Rn. 57 ff. und v. 10. März 2007 - C- 169/07 - Hartlauer, juris Rn. 55;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 41;… v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 84 f. und v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen …

    Sowohl Spielhallen (vgl. SächsOVG, B.v. 26.7.2021 - 6 B 262/21 - juris Rn. 23) als auch Wettvermittlungsstellen (…vgl. SächsOVG, B.v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - juris Rn. 26) üben aufgrund ihrer vergleichbaren Außenwirkung einen "Reiz des Verbotenen" aus, der insbesondere auf Kinder und Jugendliche anziehend wirkt.
  • OVG Sachsen, 04.07.2024 - 6 A 723/21

    Glückspielrecht; Spielhalle; Untersagung; Verbundverbot; Mindestabstand

    Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt:.

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen keine andere als die bisherige Auslegung.

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21

    Spielhalle; Mindestabstand; Abweichung; Lage des Einzelfalls; Auskunft; …

    Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot führen deshalb nach der den Glücksspielstaatsvertrag konkretisierenden landesrechtlichen Regelung unmittelbar dazu, dass die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle den Zielen des § 1 zuwiderlaufen und rechtfertigen deshalb die Versagung der Erlaubnis, wenn kein Grund für eine Abweichung vorliegt (SächsOVG, Besch. v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 20).

    v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 21).

    Er müsste vortragen, welche konkreten Schritte er seit Beginn der Übergangsfrist und während der erteilten Härtefallerlaubnis zur Schließung seines Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O.;… Thür- OVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).

  • OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21

    Glücksspielrecht; Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; …

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 137/22

    Glücksspielrecht; Spielhallenrecht; Mindestabstand zu Schulen; Vertrauensschutz; …

  • OVG Sachsen, 08.02.2024 - 6 B 187/23

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; …

  • OVG Sachsen, 31.01.2024 - 6 B 73/23

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; …

  • OVG Sachsen, 18.12.2024 - 6 A 685/21

    Spielhalle; Untersagung; Verbundverbot

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen …

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Betrieb einer …

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Betrieb einer …

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Betrieb einer …

  • OVG Sachsen, 14.04.2022 - 6 A 370/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Spielhalle; …

  • OVG Sachsen, 12.08.2024 - 6 A 498/21

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand zu Schulen

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