Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung einer Corona-Soforthilfe; Zuwendungsvoraussetzung einer "sächsischen Betriebsstätte" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 02.07.2020 - 5 L 281/20
- OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
- OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426
Erfolgloses Verfahren auf einstweilige Anordnung bzgl. der Gewährung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Eine bloße Geschäfts(post)adresse reicht nach dem Sinn und Zweck der Überbrückungshilfen, ein Unternehmen, das nicht schon am 31. Dezember 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, sondern aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise in seiner Existenz bedroht ist, am Geschäftsort zu erhalten, jedenfalls nicht aus (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 25. August 2020 - 22 CE 20.1426 - , juris Rn. 12). - BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche ständige Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt, soweit sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde, und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist; nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24;… SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23;… OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, NJW 1978, 693;… SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, NJW 1978, 693;… SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15
Zuwendung; Jahresfrist; Anhörung; Verwaltungsvorschrift; Auslegung; 36. …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche ständige Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt, soweit sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde, und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist; nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24;… SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23). - OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
Widerruf und Rückforderung einer Subvention wegen Zweckverfehlung und …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche ständige Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt, soweit sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde, und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist; nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23;… OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23). - OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02
D (A), Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte, Asylbewerberleistungsgesetz, …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, NJW 1978, 693; SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21).
- OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 B 411/20
Masernschutz; Attest; Erschütterung Beweiswert; Betreuungsverbot
Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes ist glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller die besondere Eilbedürftigkeit der begehrten Entscheidung dargelegt hat, die es ihm unzumutbar macht, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - OVG Sachsen, 01.10.2021 - 6 A 782/19
Subventionsrecht; Barzahlung; verspätetes Vorbringen
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche ständige Verwaltungspraxis im maßgeblichen Zeitpunkt (…BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24;… SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23), wobei die Verwaltungspraxis nur dann nicht zu berücksichtigen ist, soweit sie willkürlich ist oder sonst gegen höherrangiges Recht verstößt (SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 25.05.2022 - 3 B 162/22
Verlängerung Genesenenstatus; Verwaltungsaktsqualität des digitalen …
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
Genesenenstatus; einrichtungsbezogene Impfpflicht; keine evidente …
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - OVG Sachsen, 22.06.2021 - 3 B 270/21
Rückkehr aus Virusvariantengebiet; 14 tägige Absonderungspflicht; kein …
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - VG Hamburg, 04.04.2022 - 17 E 1163/22
Erfolgloser Eilantrag einer Unternehmerin auf Bewilligung und Auszahlung einer …
Die Verwaltungsvorschriften unterliegen auch keiner eigenständigen Auslegung durch die Gerichte wie Rechtsnormen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Juni 2015, 10 C 15.14, Rn. 24; OVG Münster…, Beschluss vom 29. Mai 2007, 4 A 516/15, Rn. 23; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Januar 2021, 6 B 266/20, Rn. 5, jeweils juris). - OVG Sachsen, 07.04.2022 - 3 B 79/22
Genesenennachweis; vorläufiger Rechtsschutz; fehlende Glaubhaftmachung
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 137/22
Glücksspielrecht; Spielhallenrecht; Mindestabstand zu Schulen; Vertrauensschutz; …
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 und Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, NJW 1978, 693; SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3, u. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21). - OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 99/22
Genesenenstatus; Verkürzung; Antragsänderung; Anordnungsgrund; …
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 02.07.2020 - 5 L 281/20
- OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20
- OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 04.10.2006 - 6 KSt 11.06
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Die schlüssige Begründung einer Anhörungsrüge erfordert nach § 69a Abs. 2 Satz 5 GKG, dass der Antragsteller darlegt, dass der Senat seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Oktober 2006 - 6 KSt 11.06 - juris Rn. 1).Das Verfahren der Gegenvorstellung sowie der Anhörungsrüge nach § 69a GKG und ist gerichtsgebührenfrei (§ 66 Abs. 8, § 69a Abs. 6 GKG); Kosten werden nicht erstattet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Oktober 2006 a. a. O. Rn. 3).
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Über ein offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch kann der Senat aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, juris Rn. 20;… BGH, Beschl. v. 4. Mai 2021 - IX ZB 51/20 -, juris Rn. 1). - BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Der Vertretungszwang umfasst auch die Prozesshandlung der Anbringung eines Richterablehnungsgesuchs gemäß § 54 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 -, juris Rn. 11;… NdsOVG, Beschl. v. 28. November 2008 - 5 LA 104/05 -, juris Rn. 3;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 67 Rn. 32).
- BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Denn beide Rechtsbehelfe stehen - anders als bei unanfechtbaren Entscheidungen, die vom Gericht nicht von Amts wegen geändert werden können - nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2021 - 4 BN 61.20 - juris Rn. 5 f.). - BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Rn. 5 Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2021 - 7 A 1.21 u. a. -, juris Rn. 3). - BGH, 29.10.2020 - IX ZR 93/20
Auslegung der als "Beschwerde" bezeichneten Eingabe als Gegenvorstellung
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Unterstellt, die Gegenvorstellung wäre zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Oktober 2020 - IX ZR 93/20 -, juris Rn. 1;… SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2020 - 6 D 25/20 -, juris Rn. 8) - hat sie in der Sache keinen Erfolg, da das Vorbringen des Antragstellers gegenüber den im Beschluss vom 12. Januar 2021 mitgeteilten Gründen nicht durchgreift. - BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom beschließenden Gericht geändert werden können, sind grundsätzlich nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung anzugreifen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2021 - 7 VR 9/20 - juris Rn. 11 m. w. N.). - BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Über ein offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch kann der Senat aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, juris Rn. 20; BGH, Beschl. v. 4. Mai 2021 - IX ZB 51/20 -, juris Rn. 1). - OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05
Geltung des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Der Vertretungszwang umfasst auch die Prozesshandlung der Anbringung eines Richterablehnungsgesuchs gemäß § 54 Abs. 1 VwGO (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 28. November 2008 - 5 LA 104/05 -, juris Rn. 3;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 67 Rn. 32). - OVG Sachsen, 21.09.2020 - 6 D 25/20
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Unterstellt, die Gegenvorstellung wäre zulässig (…vgl. BGH, Beschl. v. 29. Oktober 2020 - IX ZR 93/20 -, juris Rn. 1; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2020 - 6 D 25/20 -, juris Rn. 8) - hat sie in der Sache keinen Erfolg, da das Vorbringen des Antragstellers gegenüber den im Beschluss vom 12. Januar 2021 mitgeteilten Gründen nicht durchgreift.
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