Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3, §§ 10, 12 Abs. 2; RStV § 2 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ... - lexetius.com
RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3, §§ 10, 12 Abs. 2; RStV § 2 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...
- openjur.de
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3
Auferlegung von Geldleistungspflichten; Belastungsgleichheit; Bereithalten zum Empfang; Eigentumsgrundrecht; Erhebungsverfahren; Finanzierungsgarantie; Freiheit der Berufsausübung; Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Gebührenfinanzierung; ... - rechtsinformationen.bund.de
Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit - IWW
- IWW
- Wolters Kluwer
Internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes ...
- rechtambild.de
Internetfähige PCs und Rundfunkgebühr
- ra.de
- captain-huk.de
GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (27)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ - Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC bestätigt
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - lawblog.de (Kurzinformation)
Computer = Fernseher = GEZ
- beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)
Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs
- heise.de (Pressebericht, 07.01.2011)
Zwangsabgaben
- lto.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schon GEZahlt? Auch für Ihren PC!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rundfunkgebühren für Internet-PCs
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
BVerwG zur Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PCs
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Doch GEZ Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Karlsruhe bestätigt PC-Gebühr
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- haufe.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte
- anwalt.de (Kurzinformation)
GEZ-Pflicht für internetfähige PC
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sieg der GEZ
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebühren für internetfähige PC
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
"Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer
Sonstiges
- aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)
Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für den Arbeits-PC zuhause
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08
- BVerwG, 25.06.2009 - 6 B 25.09
- BVerwG, 26.08.2009 - 6 C 12.09
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 946
- K&R 2011, 138
Wird zitiert von ... (104) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).
Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüp- - 30 fen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, son- - 10 dern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).
Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).
Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu - 31 knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).
Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).
Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).46 aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbun- - 25 denen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).
Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
44 aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswe- - 26 gen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).
Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).
Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2.a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 26 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).
Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).
Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).
Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).
Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).
- BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 BVerfGE 33, 52 ).Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informations- - 20 quellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 BVerfGE 33, 52 ).
Mas- - 21 senkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 BVerfGE 33, 52 ).
Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08
Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
14 1. Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B -815.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
12 1. Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).
Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).
Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
- VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Ihm kann es daher nicht verwehrt werden, im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums von einem solchen Szenario auszugehen und den damit verbundenen Gefahren frühzeitig entgegenzuwirken (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516 ).Zu einer völligen Freistellung dieses Gerätetyps, die nach seiner Prognose zu einer allgemeinen "Flucht aus der Rundfunkgebühr" und damit zu einem Zusammenbruch des bisherigen Finanzierungssystems führen könnte, war er auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zwingend verpflichtet (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516).
Ihm kann es daher nicht verwehrt werden, im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums von einem solchen Szenario auszugehen und den damit verbundenen Gefahren frühzeitig entgegenzuwirken (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516 ).
Zu einer völligen Freistellung dieses Gerätetyps, die nach seiner Prognose zu einer allgemeinen "Flucht aus der Rundfunkgebühr" und damit zu einem Zusammenbruch des bisherigen Finanzierungssystems führen könnte, war er auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zwingend verpflichtet (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Mai 2009 - VGH 7 B 08.2922 - K&R 2009, 516).
Graulich Dr. Möller BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 6 C 21.09 VGH 7 B 08.2922 Verkündet am 27. Oktober 2010 Bech als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).
Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise ver- - 21 letzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen - 22 (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).Soweit die zur Beschränkung ermäch- - 23 tigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Hinterbliebenenversorgung
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
- OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07
Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht
- BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08
Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …
- BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
- BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08
Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08
Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18
Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig
Danach schützt die Eigentumsfreiheit nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die nicht mit einem bestimmten Eigentumsobjekt zu erfüllen sind, sondern aus dem gesamten Vermögen beglichen werden müssen (BVerfG, Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 ; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 54). - VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung …
Rn. 46 Eine teleologische Reduktion von Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn Sinn und Zweck der Vorschrift, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung auf alle vom Wortlaut her erfassten Fälle sprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10 u.a. - juris; BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - NJW 2011, 946;… OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 08.11.2012 - OVG 12 B 6.12 - juris; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Die Rundfunkgebührenpflicht durfte daher an den Besitz eines internetfähigen PC anknüpfen, auch wenn der Gesetzgeber aufgrund der wegen der Tragbarkeit und oftmals geringen Größe dieser Geräte zunehmend schwieriger werdenden Zurechenbarkeit zu einem Inhaber ohne dessen Mitwirkung gehalten war, die Entwicklung am Maßstab der Abgabengerechtigkeit zu beobachten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 17, 52).Diese Grundsätze sind auf das Rundfunkbeitragsrecht übertragbar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 32 und vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 52).
- BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12
Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche …
Rn. 9 (aa) Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift steht den Gerichten nur begrenzt zu (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 32). - BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
Diese Rechtsgrundsätze gelten auch für die Erhebung von Vorzugslasten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 52).Diese Grundsätze sind auf das Rundfunkbeitragsrecht übertragbar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 32 und vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 52).
Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen, um den unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 39 ff.).
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Die Rundfunkgebührenpflicht durfte daher an den Besitz eines internetfähigen PC anknüpfen, auch wenn der Gesetzgeber aufgrund der wegen der Tragbarkeit und oftmals geringen Größe dieser Geräte zunehmend schwieriger werdenden Zurechenbarkeit zu einem Inhaber ohne dessen Mitwirkung gehalten war, die Entwicklung am Maßstab der Abgabengerechtigkeit zu beobachten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 17, 52).Diese Grundsätze sind auf das Rundfunkbeitragsrecht übertragbar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 32 und vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 52).
- VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15
Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
Das Bundesverwaltungsgericht befürchtete vor diesem Hintergrund zunehmende Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Gebührenpflichtigkeit und damit der Gewährleistung der Abgabengerechtigkeit; der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung genau beobachten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 -, NJW 2011, 946 [952]). - BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …
gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - . - VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23
Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …
Zeitliche Schranken oder geringe Gebühren, die den grundsätzlich unbeschränkten Informationszugang unberührt lassen, sind daher nur Eingriffe, wenn sie darauf zielen oder wegen ihres Umfangs objektiv dazu geeignet sind, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (…vgl. Grabenwarter, a.a.O., Art. 5 Abs. 1, 2 GG Rn. 1015, m.w.N. [Stand: Mai 2023]; BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99 - NJW 2000, 649 zur Rundfunkgebührenpflicht;… zust. Antoni, in: Hömig/Wolff, GG, 13. Aufl., Art. 5 GG Rn.11; anders bei der Rundfunkgebührenpflicht für PCs mit Internetzugang, vgl. BVerfG, Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12/09 - NJW 2011, 946). - BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im …
- BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10
Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19
Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens
- VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443
Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Anschaffung; Nutzung; Arbeitszwecke; …
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18
Internet im Maßregelvollzug
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- OLG München, 22.07.2019 - Verg 14/18
Wettbewerbssituation des öffentlichen Auftraggebers ist keine Voraussetzung des § …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- VGH Bayern, 13.12.2011 - 7 BV 11.127
Rundfunkgebühr für internetfähigen PC
- OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15
Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …
- VG Schleswig, 01.03.2017 - 4 A 145/16
Rundfunkbeitragsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des …
- VG Schleswig, 10.07.2017 - 4 A 230/16
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- VG München, 11.04.2012 - M 6b K 10.6122
Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16
Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 99/20
Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- VG Schleswig, 18.12.2017 - 4 A 207/16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17
Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle; …
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 7 BV 11.2265
Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähiger PC
- VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1565/18
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 11 A 3457/20
Ortsumgehung in Hückelhoven darf nicht mehr gebaut werden
- VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10903/18
- VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 2024/18
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Stuttgart, 16.11.2022 - DB 23 K 4460/22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; kein Verbrauch der Disziplinarbefugnis nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11
Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für einen …
- VG Cottbus, 27.04.2023 - 6 K 1549/20
- BVerwG, 29.03.2012 - 6 B 1.12
Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Rundfunkteilnehmer; Gebührenbefreiung; …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Magdeburg, 10.12.2014 - 2 A 239/12
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - 2 A 201/12
Erhebung von Rundfunkgebühren für beruflich genutzte neuartige …
- VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkgebühren für einen als Arbeitsmittel …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2013 - 4 B 8.11
Versetzung in den Ruhestand; funktionsbezogene Dienstfähigkeit; …
- VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.; …
- VG Köln, 17.01.2013 - 6 K 7011/11
Leistung von Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund; Bereithalten von …
- VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 259/16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- BVerwG, 16.03.2011 - 6 C 14.10
- VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10890/18
Heranziehung zu einer Gebühr für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von …
- VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 6516/13
Beschäftigte; Betriebsstätte; Rundfunkbeitrag; Widerspruch
- VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 58/16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 2 S 622/18
Keine Ungleichbehandlung rundfunkbeitragspflichtiger Wohnungsinhaber im …
- VG Gelsenkirchen, 18.10.2016 - 14 K 3657/14
Rundfunkbeitrag Fahrzeug Betrieb Betriebsfahrzeug Leasing Leasingfahrzeug …
- VG Bremen, 17.02.2017 - 2 K 1034/16
Erfolglose Klage gegen Rundfunkbeiträge
- VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 337/17
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen gegenüber dem Inhaber einer …
- VG Schleswig, 13.08.2019 - 4 A 480/17
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 12 B 6.12
Emissionshandel; Zuteilung von Berechtigungen; Mehrzuteilungsanspruch; Anlage der …
- VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 8085/13
Rundfunkbeitrag; Wohnung; Zweitwohnung
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - 11 N 111.16
Beitragsmindernde Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3379
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 4 LC 141/10
Voraussetzungen für das Bereithalten von Rundfunkgeräten in gewerblich oder …
- VG Schleswig, 26.03.2019 - 4 B 101/18
Rechtsschutz gegen die Heranziehung zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG Bayreuth, 06.12.2010 - B 3 K 09.643
Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung durch Übertragung von Vermögen auf die …
- VG München, 23.09.2015 - M 6a K 15.1297
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3229
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.5045
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.02.2015 - M 6a K 15.75
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VGH Bayern, 14.11.2012 - 7 BV 12.1399
Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Bereithalten zum Empfang; Rundfunkempfang …
- VG München, 14.04.2016 - M 26 K 15.4293
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 23.01.2015 - M 6a K 14.448
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 11 B 8.10
Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger Computer
- VG München, 08.07.2016 - M 26 K 16.707
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich ist verfassungsgemäß
- VG München, 02.06.2016 - M 26 K 16.735
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.05.2016 - M 26 K 15.3972
Heranziehung zu Rundfunkgebühren
- VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.5462
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG München, 22.05.2015 - M 6a K 14.3991
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG Magdeburg, 18.11.2014 - 2 A 370/12
Zur Empfangsbereitschaft eines Rundfunkempfangsgerätes bei verplombter …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.1111
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.2898
Rundfunkbeitrag für Wohnung; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1592
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.529
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.138
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 19 E 247/12
Nachweis des Zugangs der ordnungsgemäßen Abmeldung von den Rundfunkgebühren
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...
- ra.de
- captain-huk.de
GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs
- rechtsportal.de
Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ - Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- lawblog.de (Kurzinformation)
Computer = Fernseher = GEZ
- beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)
Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs
- lto.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- haufe.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sieg der GEZ
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen
- 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteile zu Rundfunkgebühr für PCs // Vor allem Freiberufler und Studenten müssen bislang zahlen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
"Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2011, 258
- ZUM 2011, 352
- afp 2011, 88
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).
Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).Rn. 43 aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).
Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2.a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).
- BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08
Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rn. 11 1. Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ). - BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hängt die Zulässigkeit privaten Rundfunks in der vom Gesetzgeber gewählten Gestalt von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 ; stRspr). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Hinterbliebenenversorgung
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
- BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08
Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …
- BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte
- BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
- OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07
Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
Graulich Dr. Möller BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 6 C 21.09 VGH 7 B 08.2922 Verkündet am 27. Oktober 2010 Bech als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. - VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443
Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC
Rn. 18 2. Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht - ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009, 876; mittlerweile bestätigt durch BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352) - angenommen, der Kläger müsse für seinen beruflich genutzten internetfähigen PC schon deshalb keine Rundfunkgebühren zahlen, weil er diesen trotz entsprechender Nutzungsmöglichkeit nicht zum Empfang von Rundfunk bereithalte, sondern nur als Arbeitsmittel nutze, auf das er als Softwareentwickler und Systembetreuer zwingend angewiesen sei.§ 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV bestimmt als Ausnahme von § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352/356 und NJW 2011, 946/948), dass für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn 1. die Geräte ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind und 2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Dies wäre auch deshalb schlüssig, weil internetfähige Rechner vor allem im nicht-privaten Bereich häufig nur als unverzichtbares Arbeitsmittel und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden und der Gesetzgeber diesem Umstand durch eine im Vergleich zur gewerblichen Nutzung herkömmlicher Rundfunkempfangsgeräte erweiterte Zweitgerätebefreiung Rechnung getragen hat (BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352/360 und NJW 2011, 946/952).
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsfunktion des Gebührengesetzgebers gedeckt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht;… BVerfG, Beschl. v. 06.10.1992, 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92, Juris Rn. 71 f., 81 f., BVerfGE 87, 181 ff.).Auch für das Bereithalten neuartiger Rundfunkempfangsgeräte ist eine Rundfunkgebühr zu entrichten (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage führen (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
Selbst wenn durch die fortlaufenden technischen Änderungen die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Gebührenregelung zunehmend in Frage gestellt werden sollte, würde dies zunächst nur den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber begründen, die weitere Entwicklung zu beobachten und die Bemessungsgrundlage für eine Rundfunkgebühr oder einen Rundfunkbeitrag neu zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im …
Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen. - BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09
Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit …
Rn. 93 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00 -, NJW 2004, 2662 = juris Rn. 11; BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2010 6 C 21.09 -, AfP 2011, 88 = juris Rn. 28 ff., vom 27. Juni 1995 9 C 8.95 -, DVBl. 1995, 1308 = juris, Rn. 9, und vom 7. März 1995 9 C 389.94 -, juris, Rn. 9; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., 1983, S. 338, 354 ff., 375 ff.Rn. 98 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 6 C 21.09 -, AfP 2011, 88 = juris, Rn. 29; Larenz, a.a.O., S. 375 f.
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
Rn. 45 Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).Zum anderen müsste damit gerechnet werden, dass im Ausland ansässige (kommerzielle) Rundfunkportale Mittel und Wege finden würden, die meist zusätzlich über Satellit verbreiteten deutschen Programme ungehindert in das Internet einzuspeisen, so dass auch im Inland ein gebührenfreier Empfang möglich bliebe (BVerfG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09, 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).
- BVerwG, 16.03.2011 - 6 C 14.10 Rn. 1 Der Kläger beantragt, das Verfahren mit Rücksicht auf Verfassungsbeschwerden aussetzen, die beim Bundesverfassungsgericht gegen Urteile des Senats vom 27. Oktober 2010 (BVerwG 6 C 12.09 und BVerwG 6 C 21.09 ) anhängig sind (Verfahren 1 BvR 199/11 und 1 BvR 447/11).
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 28/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
Hierzu werde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2010 - 6 C 21.09 - hinsichtlich der Umgehungsrisiken im Zusammenhang mit der PC-Gebühr verwiesen. - VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Rn. 50 Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821). - VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3379
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG Bayreuth, 06.12.2010 - B 3 K 09.643
Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung durch Übertragung von Vermögen auf die …
- VG München, 23.09.2015 - M 6a K 15.1297
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3229
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.5045
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.02.2015 - M 6a K 15.75
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 14.04.2016 - M 26 K 15.4293
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 23.01.2015 - M 6a K 14.448
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 11 B 8.10
Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger Computer
- VG München, 08.07.2016 - M 26 K 16.707
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich ist verfassungsgemäß
- VG München, 02.06.2016 - M 26 K 16.735
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.05.2016 - M 26 K 15.3972
Heranziehung zu Rundfunkgebühren
- VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.5462
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG München, 22.05.2015 - M 6a K 14.3991
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.1111
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.2898
Rundfunkbeitrag für Wohnung; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1592
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.529
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.138
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3903
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
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- lexetius.com
- openjur.de
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- Bundesverwaltungsgericht
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- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für einen Personalcomputer (PC) mit Internetzugang; Qualifizierung des Bestimmtseins eines Gerätes zum Rundfunkempfang nach dessen objektiver ...
- ra.de
- captain-huk.de
GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für einen Personalcomputer (PC) mit Internetzugang; Qualifizierung des Bestimmtseins eines Gerätes zum Rundfunkempfang nach dessen objektiver ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ - Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- lawblog.de (Kurzinformation)
Computer = Fernseher = GEZ
- beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)
Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs
- lto.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- haufe.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sieg der GEZ
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen
- 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteile zu Rundfunkgebühr für PCs // Vor allem Freiberufler und Studenten müssen bislang zahlen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
"Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer
Verfahrensgang
- VG Münster, 27.02.2009 - 7 K 744/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).
Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).Rn. 44 aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).
Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).
- BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08
Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rn. 12 1. Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ). - BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hängt die Zulässigkeit privaten Rundfunks in der vom Gesetzgeber gewählten Gestalt von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 ; stRspr). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Hinterbliebenenversorgung
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
- OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07
Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht
- BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08
Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …
- BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
- BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
Urteil des 6. Senats vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 I. VG Koblenz vom 15.07.2008 - Az.: VG 1 K 496/08.KO II. OVG Koblenz vom 12.03.2009 - Az.: OVG 7 A 10959/08 - BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 6 C 17.09 OVG 8 A 732/09 Verkündet am 27. Oktober 2010 Jesert Hauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. - VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsfunktion des Gebührengesetzgebers gedeckt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht;… BVerfG, Beschl. v. 06.10.1992, 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92, Juris Rn. 71 f., 81 f., BVerfGE 87, 181 ff.).Auch für das Bereithalten neuartiger Rundfunkempfangsgeräte ist eine Rundfunkgebühr zu entrichten (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage führen (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
Selbst wenn durch die fortlaufenden technischen Änderungen die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Gebührenregelung zunehmend in Frage gestellt werden sollte, würde dies zunächst nur den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber begründen, die weitere Entwicklung zu beobachten und die Bemessungsgrundlage für eine Rundfunkgebühr oder einen Rundfunkbeitrag neu zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
Rn. 45 Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).Zum anderen müsste damit gerechnet werden, dass im Ausland ansässige (kommerzielle) Rundfunkportale Mittel und Wege finden würden, die meist zusätzlich über Satellit verbreiteten deutschen Programme ungehindert in das Internet einzuspeisen, so dass auch im Inland ein gebührenfreier Empfang möglich bliebe (BVerfG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09, 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).
- VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11
Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge
Nicht die Abgeltung eines individuellen Vorteils der beitragszahlenden Arbeitgeber ist der Zweck des Pflichtbeitrags, sondern das dem Arbeits- und Sozialrecht zugrunde liegende Schutzprinzip (VG Münster…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 330/10 - juris, Rn. 49 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 C 17.09; VG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2011 - 4 K 881/10 - nicht veröffentlicht, Seite 16 des Urteilsabdrucks). - VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Rn. 50 Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821). - VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3379
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Rn. 29 Diese schon etwa ab 1995 geführte Diskussion hat die Rechtsprechung vielfach aufgegriffen, mehrere Varianten von Registrierungs- und Bezahlmodellen geprüft und sie letztlich alle mit mannigfaltigen Argumenten verworfen (z.B. BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]; BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821 - insbesondere zu Umgehungs- und Manipulationsmöglichkeiten, sowie zur Notwendigkeit eines "dualen Rundfunksystems"; siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 26.5.2009, ZUM-RD 2010, 299-308, das unter Bezug u.a. auf das Bundesverfassungsgericht [BVerfG B.v. 22.8.2012, NJW 2012, 3423-3424] eine Verschlüsselung im Zusammenhang mit der sog. "PC-Gebühr" abgelehnt und die Erforderlichkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Gebühren eingehend begründet hat). - VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Rn. 33 Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821). - VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum
Daher sind Personen, die ihren PC - mit modernem technischen Standard - zu üblichen Arbeitszwecken angeschafft haben und nutzen, durch die -nachträgliche - Verbreitung von Rundfunkprogrammen über Lifestream mit der Situation konfrontiert, plötzlich im Rechtssinn ein "Rundfunkempfangsgerät" zu besitzen und im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auch bereitzuhalten, und zwar selbst dann, wenn sie es nicht "online" nutzen (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 - und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 17.09 -, jeweils Juris). - VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
Soweit der Kläger anscheinend als aus seiner Sicht geeignetere Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Möglichkeit der Verschlüsselung anspricht, ist diese Frage bereits unter dem Rundfunkgebührenrecht geprüft und verworfen worden (s. z. B. BVerwG, U. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 261; BayVGH, U. v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922 - DÖV 2009, 820 f.; BVerfG, U. v. 25.3.2014 - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 - NVwZ 2014, 867, 868; OVG NW, U. v. 26.5.2009 - 8 A 2690/08 - ZUM-RD 2010, 299 bis 308; BVerfG, B. v. 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 - NJW 2012, 3423 f.). - VG Bayreuth, 06.12.2010 - B 3 K 09.643
Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung durch Übertragung von Vermögen auf die …
Rn. 18 Das Gericht teilt die Einschätzung des Beklagten, dass es sich bei dem vom Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum in den im Anwesen seiner damaligen Lebensgefährtin gelegenen Geschäftsräumen seines Unternehmens - der Fa. … - betriebenen internetfähigen Computer um ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der seit dem 1. Juni 2009 gültigen Fassung (RGebStV) handelt, das bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 1 ff. RGebStV und vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen in §§ 5, 6 RGebStV grundsätzlich der Rundfunkgebührenpflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV unterfallen kann (BVerwG vom 27.10.2010 Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09; BayVGH vom 19.5.2009 Az. 7 B 08.2922; OVG RhPf vom 12.3.2009 Az. 7 A 10959/08.OVG; OVG NRW vom 26.5.2009 Az. 8 A 2690/08; HessVGH vom 10.5.2010 Az. 10 A 1808/08; alle in Juris). - VG München, 23.09.2015 - M 6a K 15.1297
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3229
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.5045
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.02.2015 - M 6a K 15.75
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 14.04.2016 - M 26 K 15.4293
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 23.01.2015 - M 6a K 14.448
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 11 B 8.10
Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger Computer
- VG München, 08.07.2016 - M 26 K 16.707
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich ist verfassungsgemäß
- VG München, 02.06.2016 - M 26 K 16.735
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.05.2016 - M 26 K 15.3972
Heranziehung zu Rundfunkgebühren
- VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.5462
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG München, 22.05.2015 - M 6a K 14.3991
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.1111
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1592
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.2898
Rundfunkbeitrag für Wohnung; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.529
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.138
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
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