Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang der Rechte des Drittbeteiligten in einem isolierten Widerspruchsverfahren - Anforderungen an den Kostenerstattungsanspruch bei einer fehlenden ausdrücklichen Rechtsgrundlage - Voraussetzungen für die Erstattung von Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.10.1982 - 8 VG A 16/82
- BVerwG, 19.01.1983 - 6 B 4.83
- BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Papierfundstellen
- BVerwGE 70, 58
- NVwZ 1985, 335
- DVBl 1985, 167
- DÖV 1985, 196
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Da die Gebühren und Auslagen eines vom Kriegsdienstverweigerer im Widerspruchsverfahren vor der Prüfungskammer hinzugezogenen Rechtsanwalts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 68, 1 [BVerwG 29.08.1983 - 6 C 111/82] [3]; 62, 201 [203] m.weit.Nachw.), von der abzugehen kein Anlaß besteht, nicht zu den "notwendigen Auslagen" im Sinne des § 19 Abs. 8 WPflG gehören, der hier gemäß § 33 Abs. 7 Sätze 1 und 2 WPflG a.F. anzuwenden war (vgl. nunmehr § 12 Abs. 2 KDVG), käme eine Verpflichtung der Beklagten dazu, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren vor der Prüfungskammer für notwendig zu erklären, nur dann in Betracht, wenn § 80 VwVfG Raum ließe für eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO, insbesondere des hier in Betracht zu ziehenden § 162 Abs. 3 VwGO (…so insbesondere Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 80 RdNrn. 1, 44; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, § 25 II, S. 211; Menger/Erichsen VerwArch. Bd. 57 [1966], S. 377 ff.; Bachof NJW 1975, 846 f.) oder wenn ein allgemeiner bundesrechtlicher Rechtsgrundsatz des Inhalts bestünde, daß die einem Drittbeteiligten im isolierten Vorverfahren für die Inanspruchnahme eines Verfahrensbevollmächtigten erwachsenen Aufwendungen von der Behörde für erstattungsfähig erklärt werden können (…so Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 73 RdNr. 11 a; Kortmann DÖV 1972, 815 [819]).Wie der erkennende Senat in seinem schon genannten Urteil vom 11. Mai 1981 (BVerwGE 62, 201 [204 ff.]) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313) und den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281) entschieden hat, ist die in den §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung auch im Fall der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen.
Dies gilt nicht nur für den dort entschiedenen Fall, daß sich das Widerspruchsverfahren vor einer Entscheidung über den Widerspruch erledigt hat, sondern auch für einen Sachverhalt der vorliegenden Art. Auch hier schließen der andersartige Zweck der auf das gerichtliche Verfahren zugeschnittenen Regelung der §§ 154 ff. VwGO und die ihr zugrundeliegende Interessenlage eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Widerspruchsverfahren als einem Teil des Verwaltungsverfahrens aus (vgl. BVerwGE 40, 313 [317 ff.]; 62, 201 [205 f.]).
Das alles ändert indessen nichts daran, daß auch bei einem solchen Sachverhalt die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen des Drittbeteiligten im Widerspruchsverfahren an der von den §§ 154 ff. VwGO vorausgesetzten, das gerichtliche Verfahren kennzeichnenden Gleichbehandlung der Beteiligten scheitern muß (vgl. dazu BVerwGE 40, 313 [320] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]; BVerwGE 62, 201 [206]).
Wenn er gleichwohl in die Regelung über die Erstattung der Kosten im Vorverfahren keine Bestimmung über die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Drittbeteiligten aufgenommen hat, muß daher angenommen werden, daß es sich hier um eine abschließende Regelung handelt, der Gesetzgeber also in Fällen der hier zu entscheidenden Art eine Kostenerstattung nicht vorsehen wollte (vgl. BVerwGE 62, 201 [205]).
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids - …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Wie der erkennende Senat in seinem schon genannten Urteil vom 11. Mai 1981 (BVerwGE 62, 201 [204 ff.]) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313) und den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281) entschieden hat, ist die in den §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung auch im Fall der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen.Dies gilt nicht nur für den dort entschiedenen Fall, daß sich das Widerspruchsverfahren vor einer Entscheidung über den Widerspruch erledigt hat, sondern auch für einen Sachverhalt der vorliegenden Art. Auch hier schließen der andersartige Zweck der auf das gerichtliche Verfahren zugeschnittenen Regelung der §§ 154 ff. VwGO und die ihr zugrundeliegende Interessenlage eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Widerspruchsverfahren als einem Teil des Verwaltungsverfahrens aus (vgl. BVerwGE 40, 313 [317 ff.]; 62, 201 [205 f.]).
Das alles ändert indessen nichts daran, daß auch bei einem solchen Sachverhalt die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen des Drittbeteiligten im Widerspruchsverfahren an der von den §§ 154 ff. VwGO vorausgesetzten, das gerichtliche Verfahren kennzeichnenden Gleichbehandlung der Beteiligten scheitern muß (vgl. dazu BVerwGE 40, 313 [320] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]; BVerwGE 62, 201 [206]).
Da es auf der Ebene des Bundes kein allgemeines Verwaltungskostengesetz gibt, das kostenpflichtige Tatbestände regelt, und nur ein Teil der Sachgesetze des Bundes eine Kostenpflicht für Amtshandlungen vorsieht, während andere Gesetze die Vornahme von Amtshandlungen kostenfrei lassen, würden die differenzierten Wertungen, die diesen unterschiedlichen Regelungen zugrunde liegen, bei einer entsprechenden Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im isolierten Vorverfahren aus dem Gleichgewicht geraten (vgl. BVerwGE 40, 313 [320]).
- BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Wie der erkennende Senat in seinem schon genannten Urteil vom 11. Mai 1981 (BVerwGE 62, 201 [204 ff.]) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313) und den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281) entschieden hat, ist die in den §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung auch im Fall der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen.Abgesehen davon, daß ein solcher Rechtsgrundsatz dem Bundesrecht angesichts der überaus unterschiedlichen Regelungen für die Kostenerstattung im isolierten Vorverfahren nicht entnommen werden kann (dazu schon BVerwGE 22, 281 [285];… Stühler, a.a.O.;… a.A. Kortmann, a.a.O.), stünde der Anwendbarkeit eines solchen allgemeinen Rechtsgrundsatzes die klare und abschließende Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes entgegen.
- BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68
Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Das alles ändert indessen nichts daran, daß auch bei einem solchen Sachverhalt die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen des Drittbeteiligten im Widerspruchsverfahren an der von den §§ 154 ff. VwGO vorausgesetzten, das gerichtliche Verfahren kennzeichnenden Gleichbehandlung der Beteiligten scheitern muß (vgl. dazu BVerwGE 40, 313 [320] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]; BVerwGE 62, 201 [206]). - BVerwG, 29.08.1983 - 6 C 111.82
Kriegsdienstverweigerer - Stattgebender Widerspruchsbescheid - Zuziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Da die Gebühren und Auslagen eines vom Kriegsdienstverweigerer im Widerspruchsverfahren vor der Prüfungskammer hinzugezogenen Rechtsanwalts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 68, 1 [BVerwG 29.08.1983 - 6 C 111/82] [3]; 62, 201 [203] m.weit.Nachw.), von der abzugehen kein Anlaß besteht, nicht zu den "notwendigen Auslagen" im Sinne des § 19 Abs. 8 WPflG gehören, der hier gemäß § 33 Abs. 7 Sätze 1 und 2 WPflG a.F. anzuwenden war (vgl. nunmehr § 12 Abs. 2 KDVG), käme eine Verpflichtung der Beklagten dazu, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren vor der Prüfungskammer für notwendig zu erklären, nur dann in Betracht, wenn § 80 VwVfG Raum ließe für eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO, insbesondere des hier in Betracht zu ziehenden § 162 Abs. 3 VwGO (…so insbesondere Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 80 RdNrn. 1, 44; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, § 25 II, S. 211; Menger/Erichsen VerwArch. Bd. 57 [1966], S. 377 ff.; Bachof NJW 1975, 846 f.) oder wenn ein allgemeiner bundesrechtlicher Rechtsgrundsatz des Inhalts bestünde, daß die einem Drittbeteiligten im isolierten Vorverfahren für die Inanspruchnahme eines Verfahrensbevollmächtigten erwachsenen Aufwendungen von der Behörde für erstattungsfähig erklärt werden können (…so Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 73 RdNr. 11 a; Kortmann DÖV 1972, 815 [819]). - BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 100.81
In-sich-Prozess - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit - Wehrpflichtiger …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Auch hat die sich aus der Klage- und Rechtsmittelbefugnis der Wehrbereichsverwaltung (§ 35 Abs. 2 WPflG a.F.) ergebende atypische Konstellation des In-sich-Prozesses zur Folge, daß der seine bereits erlangte Rechtsposition als anerkannter Kriegsdienstverweigerer verteidigende Wehrpflichtige sich praktisch nicht lediglich in der Rolle eines Drittbeteiligten, sondern in der einer Partei befindet (vgl. dazuUrteil vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 100.81 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 22]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.1974 - X B 597/74
Auszug aus BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Da die Gebühren und Auslagen eines vom Kriegsdienstverweigerer im Widerspruchsverfahren vor der Prüfungskammer hinzugezogenen Rechtsanwalts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 68, 1 [BVerwG 29.08.1983 - 6 C 111/82] [3]; 62, 201 [203] m.weit.Nachw.), von der abzugehen kein Anlaß besteht, nicht zu den "notwendigen Auslagen" im Sinne des § 19 Abs. 8 WPflG gehören, der hier gemäß § 33 Abs. 7 Sätze 1 und 2 WPflG a.F. anzuwenden war (vgl. nunmehr § 12 Abs. 2 KDVG), käme eine Verpflichtung der Beklagten dazu, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren vor der Prüfungskammer für notwendig zu erklären, nur dann in Betracht, wenn § 80 VwVfG Raum ließe für eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO, insbesondere des hier in Betracht zu ziehenden § 162 Abs. 3 VwGO (…so insbesondere Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 80 RdNrn. 1, 44; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, § 25 II, S. 211; Menger/Erichsen VerwArch. Bd. 57 [1966], S. 377 ff.; Bachof NJW 1975, 846 f.) oder wenn ein allgemeiner bundesrechtlicher Rechtsgrundsatz des Inhalts bestünde, daß die einem Drittbeteiligten im isolierten Vorverfahren für die Inanspruchnahme eines Verfahrensbevollmächtigten erwachsenen Aufwendungen von der Behörde für erstattungsfähig erklärt werden können (…so Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 73 RdNr. 11 a; Kortmann DÖV 1972, 815 [819]).
- BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 80 VwVfG die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift oder der Kostenregeln der §§ 154 ff. VwGO nicht zulässig ist (BVerwGE 62, 201/204 f. und 70, 58/61 ff.; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6). - BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88
Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der …
Daraus folgt, daß ohne eine Kostenentscheidung für die Bestimmung über die Notwendigkeit, einen Bevollmächtigten zuzuziehen, kein Raum ist; eine solche Bestimmung "setzt eine Kostenentscheidung voraus" (Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 ; ebenso u.a. Urteil vom 5. September 1984 - BVerwG 6 C 30.83 - BVerwGE 70, 58 ). - BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten - …
- BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90
Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung
Die erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines notwendigerweise hinzugezogenen Bevollmächtigten sind nur Teil der Kosten, über deren Tragung zunächst nach § 80 Abs. 1 VwVfG zu entscheiden ist (vgl. Urteil vom 5. September 1984 - BVerwG 6 C 30.83 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 16 S. 17 ).Dementsprechend entfaltet der Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren keine rechtlichen Wirkungen, wenn es an der von ihm vorausgesetzten Kostengrundentscheidung fehlt; er geht vielmehr in diesem Fall ins Leere (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981, a.a.O. S. 4 f., vom 5. September 1984 - BVerwG 6 C 30.83 - BVerwGE 70, 58 und vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 83.88 - Buchholz 310 § 7 2 VwGO Nr. 14 S. 1 ).
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
Dort wird ebenfalls eine Kostenerstattung für Aufwendungen zur Verteidigung einer Begünstigung abgelehnt (vgl BVerwGE 70, 58, 60; BVerwG NVwZ 1987, 490), obgleich diese Vorschrift eher für eine Kostenerstattung herangezogen werden könnte als § 63 Abs. 1 SGB X, weil sie Kostenentscheidungen auch zu Ungunsten des Bürgers vorsieht (s § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG im Unterschied zu § 63 Abs. 1 SGB X). - BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89
Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der …
Die Vorschriften über die Einbeziehung von Kosten für eine notwendige Vertretung durch einen Rechtsanwalt (§ 63 Abs. 2 SGB X wie § 193 Abs. 3 SGG) kennzeichnen bloß den Umfang der Erstattung unter der Voraussetzung, daß nach dem jeweiligen ersten Absatz des Paragraphen dem Grund nach ein Anspruch besteht (zu § 80 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG-: BVerwGE 70, 58, 59 f). - BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 2/05 R
Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 6/05 R
Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung
- BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R
Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren …
- BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 33/95
Erstattung der im Verfahren vor dem Berufungsausschuß notwendigen Kosten
Mit dem Argument, die Rechtsprechung des BSG zu § 63 SGB X weiche ohne sachlichen Grund von der Judikatur des BVerwG (vgl insbesondere BVerwGE 70, 58 = DVBl 1985, 167 = NVwZ 1985, 335; Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 22 = NJW 1987, 1716) zu der weitgehend inhaltsgleichen Vorschrift des § 80 VwVfG ab, hat sich der Senat bereits in den angeführten Entscheidungen vom 11. Dezember 1985 (…BSGE 59, 216, 218 = SozR 1300 § 63 Nr. 7) und 15. Dezember 1987 (…SozR 1300 § 63 Nr. 12 S 42) auseinandergesetzt. - BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R
- BSG, 11.12.1985 - 6 RKa 35/84
Erstattungsfähigkeit von Vorverfahrenskosten - Vorverfahrenskosten - …
- BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R
- OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des …
- BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 21.10
Musterungsverfahren; Kostenerstattung für ärztliches Privatgutachten
- BVerwG, 22.05.1986 - 6 C 40.85
Erstattungsfähigkeit - Rechtsanwaltsgebühren - Zuziehung im Widerspruchsverfahren …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2007 - 3 O 97/06
Rundfunkgebührenbefreiung / Kosten des Vorverfahrens
- BSG, 12.12.1990 - 9a RVs 13/89
Regelung über die Kosten für einen im Verwaltungsverfahren tätig gewordenen …
- BVerwG, 08.11.1984 - 3 C 32.83
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2011 - 1 N 47.11
Zulassungsantrag; Kostenerstattungsbegehren; Fahrerlaubnisentziehung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1999 - 20 E 22/99
Ausgestaltung des Vorliegens der Notwendigkeit zur Zuziehung eines …
- VG Greifswald, 11.05.2023 - 3 A 1485/19
Ausgleichszahlung für einen Ernteausfall; kein Anspruch eines Drittbeteiligten …
- VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1385
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".