Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.03.1998 - 6 C 97.3792 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 788
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen - …
Der Anspruch auf Rückzahlung ist - anders als VG dies vertritt - nicht eigenständig zu bewerten (vgl. § 5 ZPO), daher bei der Streitwertfestsetzung ohne Belang (vgl. u.a. BayVGH , Beschl. v. 18.3.1998, NVwZ-RR 1998, 788); Gleiches gilt für den geltend gemachten Zinsanspruch, der nach § 4 ZPO bei der Festsetzung des Streitwerts unberücksichtigt bleibt. - VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21
Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von …
Insoweit handelt es sich bei der Anwendung von § 238 Abs. 1 Satz 1 AO um eine zulässige Typisierung im Interesse der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07 - juris Rn. 29; BFH…, Beschluss vom 29.05.2013 - X B 233/12 - juris Rn. 4).Dieser Vorteil kann sich aus der mit dem Stundungsbegehren bezweckten Einsparung sonst erforderlicher Aufwendungen für Stundungszinsen ergeben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - juris Rn. 3) oder aus etwaig ersparten Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Kredit.Rn. 12 Hinzu kommt, dass die mit dem Stundungsbegehren bezweckte wiederkehrende Einsparung sonst erforderlicher Aufwendungen für Stundungszinsen wirtschaftlich mit der Erlangung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen im Sinne von § 9 ZPO vergleichbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25.10.1999 - 3 A 1311/96, u.a. - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06
Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke
Ist die Abgabe schon bezahlt, entsteht zwar nach Erlass des Stundungsbescheides als Nebenfolge ein Rückzahlungsanspruch aus § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 37 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, zit. nach JURIS).
- OVG Bremen, 13.04.2004 - 2 S 101/04
Wertfestsetzung bei Stundungsbegehren von Rückzahlungsraten nach …
Bei Stundungsbegehren in abgabenrechtlichen Streitigkeiten setzt die obergerichtliche Rechtsprechung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 ZPO als Streitwert den 3 1/2fachen Betrag von 6 % der zu leistenden jährlichen Stundungszinsen nach §§ 234 Abs. 1, 238 AO bzw. der vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen an (vgl. VGH München, B. v. 18.03.1998 - 6 C 97.3792 - NVwZ-RR 1998, 788 und OVG Münster, B. v. 25.10.1999 - 3 A 1203/96 u. a. - NVwZ-RR 2000, 732). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
Gegenstandswert für zinslose Stundung rückständiger Darlehensraten bei …
Rn. 7 vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 732,. - VGH Bayern, 31.03.2015 - 6 C 15.537
Erschließungsbeitragsrecht; Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten; …
Danach wird der Streitwert bei einer Stundung wie auch der Aufhebung eines Stundungsbescheids auf 6% des Hauptsachewertes je Jahr festgesetzt (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b Doppelbuchst. dd KAG i.V.m. § 238 AO, siehe auch Nr. 3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013) und dieser Wert unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 9 Satz 1 ZPO auf die Dauer von dreieinhalb Jahren angesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.1998 - 6 C 97.3792 - BayVBl 1999, 350;… B.v. 18.11.2003 - 6 C 01.1105 - juris Rn. 5;… B.v. 19.4.2005 - 6 ZB 02.3222 - juris Rn. 20;… B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2947 - juris Rn. 8;… U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.355 - juris Rn. 29). - OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 146/08
Streitwert; Beitrag; Stundung; landwirtschaftliche Nutzung
Der 3, 5-fache Jahresbetrag ist deswegen anzusetzen, weil die jährliche Zinsersparnis mit einem wiederkehrenden Nutzen gleichgesetzt werden und damit der Rechtsgedanke des § 9 Zivilprozessordnung - ZPO - entsprechende Anwendung finden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.3.1998, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NW, Beschl. v. 25.10.1999, NVwZ-RR 2000, 732). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2012 - 1 O 23/12
Förderung im Kindertagesstättenrecht - hier: Streitwertbeschwerde
Rn. 47 Soweit die Klägerin zu 1. mit der Beschwerde lediglich eine Streitwertherabsetzung auf 4.701.014,19 EUR begehrt hat, ist der Senat hieran - wie schon die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a. F. zeigt - nicht gebunden (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.03.1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788 - zitiert nach juris; ThürLAG, Beschl. v. 14.11.2000 - 8 Ta 134/2000 -, juris;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 68 GKG Rn. 17). - OVG Sachsen, 24.10.2012 - 5 E 89/12
Berechnung des Streitwerts in einem auf die unbefristete zinslose Stundung eines …
Deshalb ist der Streitwert mit dem dreieinhalbfachen Betrag, der andernfalls gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b) SächsKAG i. V. m. § 234 Abs. 1 Satz 1 und § 238 Abs. 1 Satz 1 AO zu leistenden jährlichen Stundungszinsen von jeweils 6 %, zu berechnen (so auch BayVGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, juris Rn. 3, m. w. N.). - VG Regensburg, 18.04.2007 - RN 3 K 06.1192 Denn die Beklagte wäre bei gegebenem Anspruch des Klägers auf (weitere) Stundung zur Erstattung der geleisteten Beiträge verpflichtet; durch die Stundung würde nämlich ihre Fälligkeit hinausgeschoben und die Leistung wäre dann ohne rechtlichen Grund erbracht ( Art. 13 Abs. 1 Nr. 2b des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 37 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung - AO ; vgl. BayVGH, Beschl. vom 18.3.1998, Az. 6 C 97.3792 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2012 - 5 E 89/12
Dreieinhalbfacher Betrag als Streitwerts bei einem auf die unbefristete zinslose …
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