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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42297
VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082 (https://dejure.org/2021,42297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2021 - 6 CE 21.2082 (https://dejure.org/2021,42297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 (https://dejure.org/2021,42297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 67, § 100, § 123
    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 123 ; DRiG § 19a Abs. 1
    Richterrecht; Konkurrentenstreit; Bundesfinanzhof; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Statusamt (Gerichtspräsident); Funktion (Senatsvorsitz); Dienstposten

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 123 ; DRiG § 19a Abs. 1
    Auswahlverfahren für die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079

    Keine Verfahrensaussetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Rn. 6 Im Verlauf der - für jedes (Beförderungs-) Amt getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht die jeweils ausgewählten Bewerber beigeladen worden sind, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt, ferner ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).

    Rn. 13 Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.

  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Rn. 13 Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.

    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall eigenständig sowohl tatsächlich als auch rechtlich im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 23. Juli 2021 - M 5 E 21.1681 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 23. Juli 2021 - M 5 E 21.1681 - hat das Verwaltungsgericht bezogen auf das Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesfinanzhofs den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Deshalb hat eine Vorsitzende Richterin keinen Anspruch auf Übertragung eines bestimmten Dienstpostens (Vorsitz in einem bestimmten Senat), weshalb für eine entsprechende Klage im Rahmen einer "Umsetzungskonkurrenz" regelmäßig bereits die Klagebefugnis fehlt (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 ff.).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Denn es gibt kein Recht eines Richters auf Erledigung bestimmter Rechtsangelegenheiten (BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - NVwZ 2017, 16 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt (Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof) zu zahlenden Bezüge (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier: 136.484,04 EUR : 4).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 98-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Darüber entscheidet der Senat in der für die anstehende Sachentscheidung maßgeblichen Besetzung unter Mitwirkung und ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2015 - 6 ZB 15.662; BayVerfGH, E.v. 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Die Versuche, eine Instanz übergreifende institutionelle Voreingenommenheit sämtlicher mit den Verfahren der Antragstellerin befassten Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Mitwirkung der jeweiligen Gerichtspräsidenten zum Nachteil der Antragstellerin und zum Schutz des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs zu konstruieren, liegen neben der Sache und belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Dieses Rechtsschutzziel verfolgt sie in den beiden anderen anhängigen Beschwerdeverfahren 6 CE 21.2080 und 2081.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192

    Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
    Damit geht es der Antragstellerin, wie auch ihre Begründung der Streitwertbeschwerde vom 20. August 2021 (6 C 21.2192) zeigt, eindeutig nicht um die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs um das Präsidentenamt.
  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …

    vom 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 -,.
  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

    Die Versuche, eine institutionelle Voreingenommenheit sämtlicher mit den Verfahren der Antragstellerin befassten Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Nachteil der Antragstellerin zu konstruieren, liegen neben der Sache und belegen vielmehr die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 14).

    Rn. 25 b) Der Antrag ist sachgerecht dahin auszulegen (§ 122 Abs. 1, § 88 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO), dass die Antragstellerin allein ihren Bewerbungsverfahrensanspruch um ein Amt einer Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof sichern will, und zwar dadurch, dass der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden soll, der Beigeladenen durch die Ernennung zur Vizepräsidentin am Bundesfinanzhof einen "Vorsitzendenposten" in einem der näher bezeichneten Senate zu übertragen (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 20, 21).

    Ihr steht aber wohl kein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, die Ernennung der Beigeladenen zur Vizepräsidentin zu verhindern, also zu einem anderen und höherwertigeren Statusamt, das sie selbst nicht weiterverfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 21).

    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt (Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof) zu zahlenden Bezüge (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390 für die Besoldung nach Bundesrecht; hier: 136.484,01 EUR: 4; vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 25).

  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 6 CE 21.2552

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und unzulässige Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 - wird verworfen.

    Rn. 1 Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin (1.) und ihre gegen den Beschluss des Senats vom 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 - gerichtete Anhörungsrüge (2.) sind unzulässig.

    Rn. 2 1. Das Befangenheitsgesuch der Antragstellerin, das die am Senatsbeschluss vom 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 - beteiligten Richter und Richterinnen betrifft, ist unzulässig.

    Rn. 6 Die Antragstellerin wendet sich lediglich im Gewand einer Anhörungsrüge gegen die ihrer Meinung nach fehlerhaften Verfahrensweisen und Rechtsauffassungen des Senats auf dem Weg zum und im Beschluss vom 27. September 2021 - 6 CE 21.2082, mit dem ihr vorangegangenes Ablehnungsgesuch verworfen und ihre Beschwerde in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen wurde.

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.
  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor …

    Die Antragstellerin wiederholt diesbezüglich im Wesentlichen ihr gesamtes bisheriges Vorbringen in den bisher anhängig gemachten Eilverfahren (M 5 E 21.1681, M 5 E 21.1682, M 5 E 21.1683, M 5 E 21.1684) vor dem Verwaltungsgericht München sowie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (6 CE 21.2082, 6 CE 21.2081 und 6 CE 21.2080 sowie 6 C 21.2079) und verweist umfassend auf dieses Vorbringen.

    Die Versuche, sämtliche Verfahren der Antragstellerin miteinander zu verknüpfen und eine institutionelle Voreingenommenheit sämtlicher mit den Verfahren der Antragstellerin befassten Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Nachteil der Antragstellerin zu konstruieren, liegen neben der Sache und belegen die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 14).

    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt (Vorsitzende Richterin am …*) zu zahlenden Bezüge (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390 für die Besoldung nach Bundesrecht; hier: 136.484,01 EUR: 4; vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 25).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079

    Keine Verfahrensaussetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Denn dem Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin von vornherein nicht um das Statusamt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs hat konkurrieren wollen, sondern mit Blick auf die im erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1682 Beigeladene zu 2. nur um das Funktionsamt (den Dienstposten) als Vorsitzende/r eines Senats; dafür ist ein Anordnungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. Hinweisschreiben des Berichterstatters vom 1.9.2021 im Verfahren 6 CE 21.2082).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192

    Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren

    Rn. 5 Im zugrundeliegenden Verfahren hatte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel beantragt, ihren Bewerbungsverfahrensanspruch um ein Amt der Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof (Besoldungsgruppe R 8) dadurch zu sichern, dass der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden soll, dem Beigeladenen durch die beabsichtigte Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs einen "Vorsitzendenposten" in einem der näher bezeichneten Senate zu übertragen (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Beschwerdeverfahren 6 CE 21.2082).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2705

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

    Es gelten dieselben Erwägungen, wie für den von der Antragstellerin parallel geführten Konkurrentenstreit um das Präsidentenamt (BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 6 CE 21.2082 - Rn. 18 ff. und B.v. 19.10.2021 - 6 CE 21.2552 - Rn. 9 sowie nachfolgend BVerfG, B.v. 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21 - Rn. 16 ff.).
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