Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888 |
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- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123; DRiG § 46; BBG § 9, § 22
Bundesrichterrecht, Konkurrentenstreit, Bundespatentgericht, Vorsitzende Richterin, Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung, Hinreichende Aktualität - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kokurrentenstreiverfahren um die Position eines vorsitzenden Richters am Bundespatentgericht
Verfahrensgang
- VG München, 01.10.2024 - M 5 E 24.1975
- VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Rn. 16 Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 20).Das Bundesbeamtengesetz gibt für Bundesbeamte in §§ 21 und 22 - die gemäß § 46 DRiG für Richter des Bundes grundsätzlich entsprechend anwendbar sind (…vgl. oben sowie Staats, DRiG, 1. Aufl. 2012, § 46 Rn. 8 ff.) - das System von regelmäßigen Beurteilungen als Regel vor, von der Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. zu den Ausnahmekonstellationen BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 42).
Rn. 23 Weder war der Zeitraum von drei Jahren zwischen Erstellung der Beurteilung (bzw. Ablauf des dreijährigen Beurteilungszeitraums) und Auswahlentscheidung (20.3.2024) abgelaufen (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 33f.; § 46 DRiG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG) noch der nach den Beurteilungsgrundsätzen der Antragsgegnerin maßgebliche Zeitraum von 15 Monaten zwischen Erstellung und Ausschreibung (30.3.2023).
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Beamte oder Richter nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 37, 42 m.w.N.).
Die "höchstmögliche" Vergleichbarkeit ist ein Optimierungsziel, das immer nur soweit wie möglich angestrebt werden kann (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 58).
Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 59).
Wenn sich bei der Mitbewerberin - wie hier der Antragstellerin - weder der Zuschnitt der Aufgaben oder deren Qualität verändert haben noch Anhaltspunkte für eine - dadurch bedingte - ins Gewicht fallende Veränderung in seinem Leistungsvermögen bestehen, gibt es keinen Grund, auch bei größeren Zeitdifferenzen in der Relation zwischen einer jüngeren Anlassbeurteilung und der letzten Regelbeurteilung die Letztgenannte als für den Leistungsvergleich untauglich - und daher auch unzulässig - anzusehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 61).
Ein solcher Rechtssatz wäre im Übrigen mit der vom Senat zugrunde gelegten höchstrichterlichen Rechtsprechung, die diesem "Automatismus" eine Absage erteilt (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 57 ff.), nicht vereinbar.
- VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2709
Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhofs
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Wird dieses subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (…vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13;… B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 245/04 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22, BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 17 m.w.N.).Rn. 14 Der Grundsatz der Bestenauslese wird für Richter im Bundesdienst durch § 46 DRiG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, § 9 BBG konkretisiert und gilt uneingeschränkt für die Vergabe des in Streit stehenden richterlichen (Beförderungs-)Amts einer Vorsitzenden Richterin am Bundespatentgericht, das für die Antragstellerin wie für die Beigeladene höherwertig ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 17 für das Amt der Vizepräsidentin des BFH;… Staats, DRiG, 1. Aufl. 2012, § 46 Rn. 6, 9).
Die Ermittlung des am besten geeigneten Bewerbers nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat daher stets in Bezug auf das angestrebte Statusamt zu erfolgen (BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 19).
Rn. 16 Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 20).
Zwar ist in der Regel davon auszugehen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten oder Richters im höheren Statusamt besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten (…vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59;… BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 34 m.w.N.) Eine solche Fallkonstellation liegt aber nicht vor.
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Rn. 15 Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist das angestrebte Statusamt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28).Rn. 17 Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21).
Zwar ist in der Regel davon auszugehen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten oder Richters im höheren Statusamt besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten (…vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52;… BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 34 m.w.N.) Eine solche Fallkonstellation liegt aber nicht vor.
Dienstpostenbezogene Ausnahmeanforderungen können sich zwar insbesondere aus dem Erfordernis bestimmter Fachausbildungen ergeben (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 31, 34).
- BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20
Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers für das System von Regelbeurteilungen darf von der Verwaltung nicht dadurch unterlaufen werden, dass sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens trotz des Vorliegens einer hinreichend aktuellen Regelbeurteilung ohne ausreichenden Grund Anlassbeurteilungen erstellt (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 10, 12; B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4.20 - juris Rn. 44).Fehlt ein solcher, bedarf es nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern ist dem Dienstherrn der Erlass einer solchen auch verwehrt (BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4.20 - juris Rn. 45).
Dementsprechend bedurfte es hier nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern war der Antragsgegnerin der Erlass einer solchen auch verwehrt (BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4.20 - juris Rn. 45).
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Zwar ist in der Regel davon auszugehen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten oder Richters im höheren Statusamt besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59;… BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52;… BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2709 - juris Rn. 34 m.w.N.) Eine solche Fallkonstellation liegt aber nicht vor. - VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in der angestrebten Besoldungsgruppe zu zahlenden Bezüge der Endstufe (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 44 m.w.N., hier für Besoldungsgruppe R3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2024 - 1 B 407/24
Konkurrentenstreitverfahren hinsichtlich der Besetzung einer Beamtenstelle
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Daran fehlt es, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (OVG NW, B.v. 23.7.2024 - 1 B 407/24 - juris Rn. 10 f. m.w.N.;… BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Rn. 28 Auch aus dem von der Antragstellerin ins Feld geführten Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 2. September 2020 - 6 CE 20.1351 (…juris Rn. 16) - lässt sich nichts anderes herleiten. - VGH Bayern, 24.09.2019 - 6 CE 19.1749
Auswahlentscheidung aufgrund dienstlicher Beurteilung - Telekom
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Daran fehlt es, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (…OVG NW, B.v. 23.7.2024 - 1 B 407/24 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749 - juris Rn. 17). - BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15
Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2025 - 6 CE 24.1888
Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt voraus, dass diese zeitlich aktuell (BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 22) und inhaltlich aussagekräftig (…BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 14) sind. - BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11
Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im …
- VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070
Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am …
- VG München, 25.06.2025 - M 5 E 25.1966
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung darf nicht zur …
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung müssen dienstliche Beurteilungen zwar nicht hinsichtlich Beurteilungszeitraum und Stichtag stets und "absolut" gleich sein (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26 m.w.N.;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).Rn. 27 Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Beurteilungszeiträume der zur Auswahlentscheidung herangezogenen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen übereinstimmen müssen, weil nur so eine vergleichbare Aussagekraft zu Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber untereinander gewährleistet ist (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Rn. 28 Die Eignung von (Anlass-)Beurteilungen als Instrument zur "Klärung einer Wettbewerbssituation" erfordert die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit in zeitlicher Hinsicht und setzt aus Gründen der Chancengleichheit voraus, dass einem Bewerber durch die für ihn zeitnah erstellte Beurteilung gegenüber anderen Bewerbern mit Regelbeurteilungen kein deren Bewerbungsverfahrensanspruch tangierender Vorteil dadurch erwachsen darf, dass bei dem aktuell Beurteilten neuere Erkenntnisse in die Beurteilung einfließen konnten (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11).
Da sich die Beurteilungszeiträume der herangezogenen dienstlichen Beurteilungen überhaupt nicht überschneiden, ist nicht sichergestellt, dass ein Qualifikationsvergleich ohne eine ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 59; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.532
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Vergleichbarkeit dienstlicher …
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung müssen dienstliche Beurteilungen zwar nicht hinsichtlich Beurteilungszeitraum und Stichtag stets und "absolut" gleich sein (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26 m.w.N.;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).Rn. 26 Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Beurteilungszeiträume der zur Auswahlentscheidung herangezogenen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen übereinstimmen müssen, weil nur so eine vergleichbare Aussagekraft zu Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber untereinander gewährleistet ist (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Rn. 27 Die Eignung von (Anlass-)Beurteilungen als Instrument zur "Klärung einer Wettbewerbssituation" erfordert die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit in zeitlicher Hinsicht und setzt aus Gründen der Chancengleichheit voraus, dass einem Bewerber durch die für ihn zeitnah erstellte Anlassbeurteilung gegenüber anderen Bewerbern mit Regelbeurteilungen kein deren Bewerbungsverfahrensanspruch tangierender Vorteil dadurch erwachsen darf, dass bei dem Anlassbeurteilten neuere Erkenntnisse in die Beurteilung einfließen konnten (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11).
Da sich die Beurteilungszeiträume der herangezogenen dienstlichen Beurteilungen überhaupt nicht überschneiden, ist nicht sichergestellt, dass ein Qualifikationsvergleich ohne eine ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 59; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.530
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Vergleichbarkeit dienstlicher …
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung müssen dienstliche Beurteilungen zwar nicht hinsichtlich Beurteilungszeitraum und Stichtag stets und "absolut" gleich sein (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26 m.w.N.;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).Rn. 26 Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Beurteilungszeiträume der zur Auswahlentscheidung herangezogenen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen übereinstimmen müssen, weil nur so eine vergleichbare Aussagekraft zu Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber untereinander gewährleistet ist (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Rn. 27 Die Eignung von (Anlass-)Beurteilungen als Instrument zur "Klärung einer Wettbewerbssituation" erfordert die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit in zeitlicher Hinsicht und setzt aus Gründen der Chancengleichheit voraus, dass einem Bewerber durch die für ihn zeitnah erstellte Anlassbeurteilung gegenüber anderen Bewerbern mit Regelbeurteilungen kein deren Bewerbungsverfahrensanspruch tangierender Vorteil dadurch erwachsen darf, dass bei dem Anlassbeurteilten neuere Erkenntnisse in die Beurteilung einfließen konnten (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11).
Da sich die Beurteilungszeiträume der herangezogenen dienstlichen Beurteilungen überhaupt nicht überschneiden, ist nicht sichergestellt, dass ein Qualifikationsvergleich ohne eine ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 59; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2635
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
Diese war nach den Beurteilungsgrundsätzen des Bundespatentgerichts auch für die streitgegenständliche Stellenbesetzung hinreichend aktuell, da der dreijährige Geltungszeitraum noch nicht abgelaufen war, da zwischen Erstellung der Beurteilung (bzw. Ablauf des dreijährigen Beurteilungszeitraums) und Auswahlentscheidung (6.3.2025) weniger als drei Jahre lagen (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 33f.; § 46 DRiG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 23).Dementsprechend bedurfte es hier nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern war der Antragsgegnerin der Erlass einer solchen auch verwehrt (…BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4.20 - juris Rn. 45; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 23 ff.).
Die von der Antragsgegnerin in der Auswahlentscheidung dokumentierten Auswahlerwägungen - der Vorrang des Beigeladenen aufgrund der besseren Gesamtnote (vgl. Bl. 64 ff. der Auswahlakte) - treffen auf den Leistungsvergleich anhand der rechtsfehlerfrei zugrunde zu legenden dienstlichen Beurteilungen der Beteiligten, insbesondere der periodischen Beurteilung für den Beigeladenen vom 25. August 2022 gleichermaßen zu, worauf die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz vom 31. Juli 2025 verweist (vgl. zum Ganzen ausdrücklich: BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 29 f.).
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2633
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht;, Anlassbeurteilung;, …
Ebenso war der dreijährige Geltungszeitraum noch nicht abgelaufen, da zwischen Erstellung der Beurteilung (bzw. Ablauf des dreijährigen Beurteilungszeitraums) und Auswahlentscheidung (6.3.2025) weniger als drei Jahre lagen (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 33f.; § 46 DRiG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 23).Dementsprechend bedurfte es hier nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern war der Antragsgegnerin der Erlass einer solchen auch verwehrt (…BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4.20 - juris Rn. 45; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 23 ff.).
Die von der Antragsgegnerin in der Auswahlentscheidung dokumentierten Auswahlerwägungen - der Vorrang der Beigeladenen aufgrund der besseren Gesamtnote (vgl. Bl. 64 ff. der Auswahlakte) - treffen auf den Leistungsvergleich anhand der rechtsfehlerfrei zugrunde zu legenden dienstlichen Beurteilungen der Beteiligten, insbesondere der periodischen Beurteilung für die Beigeladene vom ... Juli 2023, gleichermaßen zu, worauf die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz vom … Juli 2025 verweist (vgl. zum Ganzen ausdrücklich: BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 29 f.).
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2634
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
Diese war nach den Beurteilungsgrundsätzen des Bundespatentgerichts auch für die streitgegenständliche Stellenbesetzung hinreichend aktuell, da der dreijährige Geltungszeitraum noch nicht abgelaufen war, da zwischen Erstellung der Beurteilung (bzw. Ablauf des dreijährigen Beurteilungszeitraums) und Auswahlentscheidung (6.3.2025) weniger als drei Jahre lagen (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 33f.; § 46 DRiG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 23).Dementsprechend bedurfte es hier nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern war der Antragsgegnerin der Erlass einer solchen auch verwehrt (…BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4.20 - juris Rn. 45; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 23 ff.).
Die von der Antragsgegnerin in der Auswahlentscheidung dokumentierten Auswahlerwägungen - der Vorrang der Beigeladenen aufgrund der besseren Gesamtnote (vgl. Bl. 64 ff. der Auswahlakte) - treffen auf den Leistungsvergleich anhand der rechtsfehlerfrei zugrunde zu legenden dienstlichen Beurteilungen der Beteiligten, insbesondere der periodischen Beurteilung für den Beigeladenen vom … August 2022 gleichermaßen zu, worauf die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz vom … Juli 2025 verweist (vgl. zum Ganzen ausdrücklich: BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 29 f.).
- VG München, 04.11.2025 - M 5 E 25.4193
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung, inzidente …
Rn. 48 Nach der Rechtsprechung müssen dienstliche Beurteilungen zwar nicht hinsichtlich Beurteilungszeitraum und Stichtag stets und "absolut" gleich sein (BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26 m.w.N.;… B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 25).Rn. 49 Die Eignung von (Anlass-)Beurteilungen als Instrument zur "Klärung einer Wettbewerbssituation" erfordert die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit in zeitlicher Hinsicht und setzt aus Gründen der Chancengleichheit voraus, dass einem Bewerber durch die für ihn zeitnah erstellte Beurteilung gegenüber anderen Bewerbern mit Regelbeurteilungen kein deren Bewerbungsverfahrensanspruch tangierender Vorteil dadurch erwachsen darf, dass bei dem aktuell Beurteilten neuere Erkenntnisse in die Beurteilung einfließen konnten (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - n.v., Rn. 26;… B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 19.09.2025 - 3 CE 25.1419
Stellenbesetzung, Unzureichende Berücksichtigung einer dienstlichen Beurteilung, …
Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. und 6. Senats müssen die einzelnen Beurteilungszeiträume zwar im Wesentlichen übereinstimmen, weil nur so eine vergleichbare Aussagekraft zu Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber untereinander gewährleistet ist (…BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20;… B.v. 28.6.2002 - 3 CE 02.1282 - juris Rn. 35; B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 06.06.2025 - 3 CE 25.817
Anlassbeurteilung, Verwaltungsgerichte, Fehlerhafte Auswahlentscheidung, …
Denn der für die Bewerberauswahl maßgebliche Leistungsvergleich hat - wie dargestellt - in erster Linie auf Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu erfolgen (vgl. Art. 16 Abs. 2 Satz 1 LlbG;… BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 4). - VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2536
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
Das gilt selbst dann, wenn man dem Leistungsvergleich die Anlassbeurteilung vom … Juni 2022 (Beurteilungszeitraum … 6.2019 bis … 9.2021 - Gesamtergebnis "gut") zugrunde legt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. BayVGH, B.v. 6.3.2025 - 6 CE 24.1888 - juris Rn. 29 f.).
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