Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06, 6 P 8.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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RhPPersVG § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; SGB II § 16 Abs. 3
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ("Ein-Euro-Jobs"); zusätzliche Arbeiten. - Bundesverwaltungsgericht
RhPPersVG § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Begriff; Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ("Ein-Euro-Jobs"); Ein-Euro-Job; Eingliederung; Einstellung; Mitbestimmung; Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Personalrat; Voraussetzung; Zweck; demokratisches Prinzip; zusätzliche Arbeiten
- Judicialis
RhPPersVG § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; SGB II § 16 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Personalrates bei Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs"); Begriff der Eingliederung; Folgen der Nichtbeachtung des Merkmals der Zusätzlichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ["Ein-Euro-Jobs"]; zusätzliche Arbeiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Personalräte dürfen bei "Ein-Euro-Jobs" mitbestimmen denn es geht dabei auch um die Stellen der regulären Mitarbeiter
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"
- juraforum.de (Kurzinformation)
Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei "Ein-Euro-Jobs"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mitbestimmung des Personalrats bei „Ein-Euro-Jobs"
- 123recht.net (Pressemeldung, 21.3.2007)
Personalrat darf bei Besetzung von Ein-Euro-Jobs mitbestimmen // Entscheidung zu Fällen in Kommunen
Verfahrensgang
- VG Mainz, 18.11.2005 - 5 K 291/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 5 A 11752/05
- BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06, 6 P 8.06
Papierfundstellen
- BVerwGE 128, 212
- NJW 2007, 3084 (Ls.)
- NVwZ 2007, 1188
- NZA-RR 2007, 499
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Senatsbeschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 2.99 - (BVerwGE 110, 287 = Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 3) zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Schaffung von Gelegenheiten zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit für Hilfesuchende nach § 19 Abs. 2 BSHG.In einem derartigen Fall sind Beschäftigte der Dienststelle nachteilig betroffen, die mit dem betreffenden Hilfebedürftigen - etwa bei Anleitung, Beaufsichtigung und Koordinierung der Tätigkeit - zusammenarbeiten müssen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15;… Süllwold, a.a.O. S. 90;… Kröll, a.a.O. S. 137;… Schulze, a.a.O. S. 1336).
Bei Nichtbeachtung ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können (so bereits zur Verrichtung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit durch Sozialhilfeempfänger: Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15).
dd) Soweit der Senat im Beschluss vom 26. Januar 2000 (a.a.O. S. 294 ff. bzw. S. 13 ff.) die Einhaltung des Merkmals der Zusätzlichkeit nicht der personellen Mitbestimmung, sondern der Beteiligung bei der vorwirkenden Entscheidung über die Festlegung der Einsatzbereiche zugeordnet hat, hält er daran aus den dargelegten Gründen nicht mehr fest.
- BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03
Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Solches ist zwar auch bei streng normgebundenen Entscheidungen ohne Ermessens- oder Beurteilungsspielraum noch anzunehmen (vgl. die ständige Senatsrechtsprechung zum Gesetzes- und Tarifvorbehalt: Beschluss vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 2 f. m.w.N.).Durch sie werden die Beschäftigten in ihren spezifischen Interessen als Beamte und Arbeitnehmer berührt (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 4, vom 15. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 8.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 32 S. 61 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 5, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfGE 93, 37 ).
Für innerdienstliche Maßnahmen ist auch sonst typisch, dass durch sie behördenintern die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Amtsauftrages geschaffen werden (…vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 a.a.O. und vom 18. Mai 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01
Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 25 m.w.N.).Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).
Dieser besteht im kollektiven Schutz der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten und ihrer hierbei zu berücksichtigenden Interessen (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 30 m.w.N.).
- BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02
Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Durch sie werden die Beschäftigten in ihren spezifischen Interessen als Beamte und Arbeitnehmer berührt (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 4, vom 15. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 8.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 32 S. 61 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 5, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfGE 93, 37 ).Für innerdienstliche Maßnahmen ist auch sonst typisch, dass durch sie behördenintern die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Amtsauftrages geschaffen werden (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 a.a.O. …und vom 18. Mai 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Aber auch in den Fällen, in denen die Landespersonalvertretungsgesetze eine § 14 Abs. 3 und 4 AÜG entsprechende Regelung nicht enthalten, hat der Senat die Eingliederung von Leiharbeitnehmern wegen der weisungsgebundenen Tätigkeit in der Dienststelle und mit Rücksicht auf den Schutzzweck der Mitbestimmung bei Einstellungen bejaht (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 = Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 8 und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214 = Buchholz 251.5 § 77 HePersVG Nr. 4 S. 6).Dies steht aber im Vordergrund der Mitbestimmung (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 a.a.O. S. 217 f. bzw. S. 3 f. …und vom 27. August 1997 a.a.O. S. 23 f.).
- BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).Dies steht aber im Vordergrund der Mitbestimmung (…vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 a.a.O. S. 217 f. bzw. S. 3 f. und vom 27. August 1997 a.a.O. S. 23 f.).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Durch sie werden die Beschäftigten in ihren spezifischen Interessen als Beamte und Arbeitnehmer berührt (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 4, vom 15. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 8.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 32 S. 61 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 5, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfGE 93, 37 ). - BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01
Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Gerade wegen der gegenständlichen Weite der Personalplanung (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - PersR 2002, 201 ) werden Gegenstand der Erörterung zwischen Dienststelle und Personalrat typischerweise Gesichtspunkte sein, die auch für die spätere Umsetzung im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen von Bedeutung sind. - BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Danach ist der Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 15 m.w.N.). - BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
In einem solchen Fall kann die personelle Mitbestimmung bereits vor der Antragstellung stattfinden (vgl. zur Mitbestimmung des Betriebsrats einer Beschäftigungsstelle vor Zuweisung eines Zivildienstleistenden: BAG, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70). - BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den …
- BVerwG, 15.10.2003 - 6 P 8.03
Mitbestimmung bei Privatisierungen; Abholung von Postsendungen; Zustellung durch …
- VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Begründung und Gestaltung von …
- VG Frankfurt/Main, 07.11.2005 - 23 L 2361/05
Personalrat; Mitbestimmung; Ein Euro Job; Einstellung
- VG Berlin, 07.09.2005 - 60 A 12.05
- VG Ansbach, 10.01.2006 - AN 8 P 05.04185
- BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97
Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines …
- BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06
Rechtsweg - Ein-Euro-Job
- BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90
Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag …
- BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90
Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand
- BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und …
- BVerwG, 15.03.1994 - 6 P 24.92
Einstellung von ABM-Kräften - Dienststelle des Bundes - Mitbestimmung des …
- VG Düsseldorf, 08.12.2005 - 34 K 3252/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zahlung einer angemessenen Entschädigung für …
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren …
Auf diese Legaldefinition kann aufgrund des systematischen Zusammenhangs der Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 und 3 SGB II zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 6 P 4/06 RdNr 18 mwN). - BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit …
Diese gesetzgeberische Anordnung steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsarbeitsgerichts (BAG), nach der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, nicht jedoch ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Hilfebedürftigem und Maßnahmeträger begründen (BAG Urteil vom 26.9.2007 - 5 AZR 857/06 - AP Nr. 3 zu § 16 SGB II, RdNr 9; BAG Beschluss vom 8.11.2006 - 5 AZB 36/06 - BAGE 120, 92, 94 mwN; vgl zu § 19 BSHG: BAG Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 759/87: vgl zur stRspr des BVerwG: Urteil vom 20.11.1997 - 5 C 1/96 - BVerwGE 105, 370, 371; BVerwG Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 71/03 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 11; BVerwG Urteil vom 21.3.2007 - 6 P 4/06 - BVerwGE 128, 212, 217 f; Harks in jurisPK-SGB II, § 16d RdNr 59, Stand 15.8.2011; aA Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2.Aufl 2008, § 16 RdNr 239).. - BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
Hiernach ist die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern eine nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (ebenso für das Personalvertretungsrecht BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301; 21. März 2007 - 6 P 8/06 - PersR 2007, 309).Diese übt nicht der Leistungsträger, sondern der Arbeitgeber im Betrieb aus (ebenso im Ergebnis BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301, zu 2 d der Gründe, das ein Weisungsrecht kraft Gesetzes annimmt).
Wenn die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugewiesenen Tätigkeiten keine zusätzlichen Arbeiten iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II sind, erscheint auch eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nicht ausgeschlossen (vgl. zu § 77 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BPersVG BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301, zu 4 a bis c der Gründe).
Wird der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf Grund einer Eingliederungsvereinbarung, durch Verwaltungsakt oder sonstiges Verwaltungshandeln einem Arbeitgeber als Maßnahmeträger zugewiesen, so bindet dies den Maßnahmeträger nicht (BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301, zu 3 a der Gründe).
Die Regelungen in § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 3 SGB II enthalten keine Rechtsgrundlage, nach welcher der Leistungsträger befugt wäre, dem Maßnahmeträger gegen seinen Willen einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzuweisen (BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - aaO; 21. März 2007 - 6 P 8/06 - PersR 2007, 309, zu II 3 a der Gründe).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
Beteiligung des Personalrats bei Einstellung von "Ein-Euro-Jobber" in der …
ähnlich BVerwG 6 P 4.06 und BVerwG 6 P 8.06, Beschlüsse vom 21. März 2007.Der Dienststelle sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - durchaus bekannt, wonach erwerbsfähige Hilfebedürftige, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten in der Dienststelle zum Einsatz kämen, dort im Sinne des personalvertretungsrechtlichen Einstellungsbegriffs eingegliedert würden.
Vielmehr beziehe sich das Berliner Gesetz nun auf § 16d SGB II. Der Berliner Gesetzgeber habe mit der Einführung des Mitwirkungstatbestands auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - reagiert, wonach der Einsatz erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten in der Dienststelle der Mitbestimmung des dortigen Personalrats bei Einstellungen unterliege.
Sie verrichten die vorgesehenen Arbeiten im Rahmen der Arbeitsorganisation der Dienststelle und unterliegen dabei im Rahmen einer sozialrechtlichen Rechtsbeziehung der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 und BVerwG 6 P 8.06 -, juris jeweils Rn. 15).
Entscheidend ist aus Sicht des Senats, ob die MAE-Kräfte die vorgesehenen Arbeiten im Rahmen der Arbeitsorganisation der Dienststelle verrichten und dabei im Rahmen einer sozialrechtlichen Rechtsbeziehung der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters unterliegen (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O. Rn. 15).
Denn dies ist auch sonst typisch für Dreiecks-(bzw. Vierecks-)Beziehungen, in denen ein Arbeitsverhältnis zum Träger der Dienststelle nicht begründet wird und die Befugnis zu Sanktionen für den Fall der Schlechterfüllung der Arbeitspflicht einem Dritten obliegt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O., Rn. 21).
Die Dienststelle trifft auch in dieser Fallkonstellation eine eigene Entscheidung bezüglich der Frage, ob die betreffenden Arbeiten "zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind" im Sinne von § 16d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 SGB II. Die Dienststelle muss, wenn sie sich gegenüber dem Maßnahmeträger zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten bereit erklärt und sich MAE-Kräfte vermitteln lässt, anhand der bei ihr gegebenen personellen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse beurteilen, welche Einsatzbereiche die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O., Rn. 24 und 30).
Bei Nichtbeachtung ist mit erheblicher Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007, a.a.O., Rn. 31 ff., 36 ff.).
- BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur …
Dies folgt aus dem Schutzzweck der Mitbestimmung bei Einstellung, der seinen Niederschlag in den Zustimmungsverweigerungsgründen des § 77 Abs. 2 BPersVG gefunden hat und vorrangig den Interessen der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten dient (vgl. Beschluss vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 31).Dazu zählen vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1993 - BVerwG 6 P 33.91 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3 S. 15 f. und vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 32; BAG, Beschluss vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1842).
- BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung; …
Denn der Zweck der Beteiligung bei Einstellungen besteht im kollektiven Schutz der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten und ihrer hierbei zu berücksichtigenden Interessen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 Rn. 31 m.w.N.), während die als verletzt gerügten Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 7, 11 AGG) vornehmlich dem Schutz der Bewerber, die erst den Status eines Beschäftigten erlangen wollen, zu dienen bestimmt sind.Zudem kann aus dem Umstand, dass ein Personalvertretungsgesetz weder generell noch für den Bereich der personellen Mitbestimmung eine Festlegung von Zustimmungsverweigerungsgründen kennt - so hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt zum rheinland-pfälzischen Gesetz entschieden -, bedenkenfrei gefolgert werden, dass dem Personalrat insoweit jedenfalls jene "klassischen" Zustimmungsverweigerungsgründe zu Gebote stehen, die für Personalangelegenheiten im Bereich der Bundesverwaltung in § 77 Abs. 2 BPersVG normiert sind (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 Rn. 31).
Im Falle der Einstellung bedeutet dies, dass der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG gegeben ist, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung unterbleibt (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 Rn. 37).
- BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats; …
Für innerdienstliche Maßnahmen ist nicht untypisch, dass durch sie behördenintern die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Amtsauftrages geschaffen werden (…vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 4 f., vom 18. Mai 2004 a.a.O. S. 49 f. bzw. S. 5 f. …und vom 16. April 2008 - BVerwG 6 P 8.07 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 5 Rn. 11 ff.; Urteil vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 43 ff.). - BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Einstellung; Eingliederung; Einsatz von MAE-Kräften (1 EUR Jobs); privater …
Diese Frage hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, denn sie ist unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 21. März 2007 (BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1; für § 99 Abs. 1 BetrVG ebenso BAG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - BAGE 124, 182) eindeutig mit dem Oberverwaltungsgericht zu bejahen, so dass kein Bedarf für die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens besteht.Aufgrund dieser Bestimmung ergeben sich unmittelbar im Verhältnis zwischen der Dienststelle und den bei ihr eingesetzten MAE-Kräften einerseits Schutzpflichten und andererseits hiermit korrespondierende Schutzansprüche im Hinblick auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz in einer Weise, wie sie sonst für das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern typisch ist (vgl. näher bezogen auf § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F.: Urteil vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 18).
Mangels entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen bleibt das Recht der Dienststelle, die von einer Agentur für Arbeit ausgewählten Kräfte wegen fehlender fachlicher oder persönlicher Eignung abzulehnen, unberührt (vgl. Urteil vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 24).
Der angefochtene Beschluss weicht nicht dadurch vom Urteil des Senats vom 21. März 2007 (a.a.O.) ab, dass in ihm der Dienststelle ein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitstätigkeit von MAE-Kräften zugesprochen wird.
- BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 857/06
Status von Ein-Euro-Jobbern
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie in § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II geregelt sind, begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis (…Senat 17. Januar 2007 - 5 AZB 43/06 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 8;… 8. November 2006 - 5 AZB 36/06 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 89 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 65; BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - ZTR 2007, 404, 405). - BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08
Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten; …
Dagegen wurde in der aktuellen Senatsrechtsprechung ausgesprochen, dass schwächere Beteiligungsformen "im Vorfeld" das Mitbestimmungsrecht bei der späteren personellen Einzelmaßnahme nicht verdrängen (zur Beteiligung bei der Personalplanung und der späteren Einstellung: Urteil vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 49 ff.). - BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07
Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des …
- BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14
Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff; …
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …
- BVerwG, 14.08.2013 - 6 P 8.12
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung von …
- BVerwG, 16.04.2008 - 6 P 8.07
Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst; Dienstvorschrift zur …
- BAG, 20.02.2008 - 5 AZR 290/07
Ein-Euro-Job" und Arbeitsverhältnis
- VG Berlin, 02.12.2010 - 61 K 17.10
Erfordernis einer Entscheidung der Dienststelle über den Einsatz einer Person bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2007 - 61 PV 2.07
Wirksamkeit einer Personalratswahl; Beteiligung von der ARGE zugewiesenen …
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14
Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines …
- OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 17 LP 5/13
Mitbestimmung des Personalrats bei der Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der …
- BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 5.07
Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten von Arbeitnehmern; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 20 A 697/11
Mitbestimmung eines Personalrats bei Beschäftigung von Strafgefangenen in der …
- VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244
Mitbestimmung; Einstellung (verneint); Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung …
- VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243
Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur …
- VG Berlin, 06.11.2012 - 61 K 10.12
Personalvertretungsrechtliche Beteiligtenfähigkeit bei Tätigkeit von MAE?Kräften
- BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08
Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen …
- OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22
Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher …
- OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung …
- VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 34 K 4742/10
Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung von Strafgefangenen für Hilfsarbeiten …
- OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 18 LP 4/17
Einstellung; Mitbestimmung; Offensichtlichkeit; Unbeachtlichkeit; …
- BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08
Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen …
- BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08
Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen …
- BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08
Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen …
- BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08
Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2025 - 18 LP 3/24
Einstellung; Mitbestimmung; nicht nur geringfügig; nicht nur vorübergehend; …
- VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und …
- BVerwG, 01.03.2018 - 5 PB 7.17
Klärungsbedürftigkeit mehrerer Rechtsfragen bezüglich einer Eingliederung bei auf …
- BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 858/06
Status von Ein-Euro-Jobbern
- OVG Saarland, 31.01.2024 - 5 A 181/22
Mitbestimmung des Personalrats
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10100/20
Personalvertretungsrecht -Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder …
- BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15
Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher …
- VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982
Personalvertretung (Land); Wahlanfechtung; Wahlberechtigung (verneint); …
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 17 P 08.1174
Mitbestimmungspflicht bei Einstellung von Beschäftigten im Rahmen eines …
- LSG Bayern, 20.12.2011 - L 11 AS 196/10
Arbeitsgelegenheit, Mehraufwandsentschädigung, Sicherung des Lebensunterhalts, …
- VG Hannover, 13.02.2019 - 17 A 6780/16
Abordnung; Einstellung; Mitbestimmung; Optionskommune; Versetzung; Zuweisung
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - 60 PV 2.11
Mitbestimmung; Einstellung; "gespaltener" Arbeitgeber; von einer gemeinnützigen …
- LSG Bayern, 20.12.2011 - L 11 AS 197/10
Mehraufwandsentschädigung, Arbeitsgelegenheit, Lebensunterhaltssicherung, …
- VG München, 21.01.2025 - M 20 P 24.1505
(Landes) Personalvertretungsrecht, Mitbestimmung bei Weiterbeschäftigung durch …
- SG Berlin, 20.07.2011 - S 55 AS 41075/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Parteifähigkeit - richtiger Beklagter bei …
- VGH Bayern, 28.04.2008 - 17 P 06.161
Die Beschäftigung arbeitsfähiger Hilfebedürftiger unterliegt der Mitbestimmung
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 27.01.2012 - KGH.EKD I-0124/T27
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrecht des Personalrates beim Einsatz erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verrichtung im öffentlichen Interesse liegender zusätzlicher Arbeiten (sog. "Ein-Euro-Jobs"); Voraussetzungen einer Eingliederung i.S.d. personalvertretungsrechtlichen ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"
- juraforum.de (Kurzinformation)
Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei "Ein-Euro-Jobs"
Verfahrensgang
- VG Gießen, 30.09.2005 - 22 L 1267/05
- VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05
- BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03
Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Solches ist zwar auch bei streng normgebundenen Entscheidungen ohne Ermessens- oder Beurteilungsspielraum noch anzunehmen (vgl. die ständige Senatsrechtsprechung zum Gesetzes- und Tarifvorbehalt: Beschluss vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 2 f. m.w.N.).Durch sie werden die Beschäftigten in ihren spezifischen Interessen als Beamte und Arbeitnehmer berührt (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 4, vom 15. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 8.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 32 S. 61 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 -.
BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 5, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfGE 93, 37 ).
Für innerdienstliche Maßnahmen ist auch sonst typisch, dass durch sie behördenintern die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Amtsauftrages geschaffen werden (…vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 a.a.O. und vom 18. Mai 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Rn. 14 Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Senatsbeschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 2.99 - (BVerwGE 110, 287 = Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 3) zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Schaffung von Gelegenheiten zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit für Hilfesuchende nach § 19 Abs. 2 BSHG.In einem derartigen Fall sind Beschäftigte der Dienststelle nachteilig betroffen, die mit dem betreffenden Hilfebedürftigen - etwa bei Anleitung, Beaufsichtigung und Koordinierung der Tätigkeit - zusammenarbeiten müssen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15;… Süllwold, a.a.O. S. 90;… Kröll, a.a.O. S. 137;… Schulze, a.a.O. S. 1336).
Bei Nichtbeachtung ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können (so bereits zur Verrichtung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit durch Sozialhilfeempfänger: Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15).
Rn. 39 dd) Soweit der Senat im Beschluss vom 26. Januar 2000 (a.a.O. S. 294 ff. bzw. S. 13 ff.) die Einhaltung des Merkmals der Zusätzlichkeit nicht der personellen Mitbestimmung, sondern der Beteiligung bei der vorwirkenden Entscheidung über die Festlegung der Einsatzbereiche zugeordnet hat, hält er daran aus den dargelegten Gründen nicht mehr fest.
- BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01
Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 25 m.w.N.).Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).
Dieser besteht im kollektiven Schutz der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten und ihrer hierbei zu berücksichtigenden Interessen (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 30 m.w.N.).
- BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02
Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Durch sie werden die Beschäftigten in ihren spezifischen Interessen als Beamte und Arbeitnehmer berührt (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 4, vom 15. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 8.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 32 S. 61 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 -.Für innerdienstliche Maßnahmen ist auch sonst typisch, dass durch sie behördenintern die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Amtsauftrages geschaffen werden (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 a.a.O. …und vom 18. Mai 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Aber auch in den Fällen, in denen die Landespersonalvertretungsgesetze eine § 14 Abs. 3 und 4 AÜG entsprechende Regelung nicht enthalten, hat der Senat die Eingliederung von Leiharbeitnehmern wegen der weisungsgebundenen Tätigkeit in der Dienststelle und mit Rücksicht auf den Schutzzweck der Mitbestimmung bei Einstellungen bejaht (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 = Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 8 und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214 = Buchholz 251.5 § 77 HePersVG Nr. 4 S. 6).Dies steht aber im Vordergrund der Mitbestimmung (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 a.a.O. S. 217 f. bzw. S. 3 f. …und vom 27. August 1997 a.a.O. S. 23 f.).
- BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).Dies steht aber im Vordergrund der Mitbestimmung (…vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 a.a.O. S. 217 f. bzw. S. 3 f. und vom 27. August 1997 a.a.O. S. 23 f.).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 5, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerfGE 93, 37 ). - BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01
Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Gerade wegen der gegenständlichen Weite der Personalplanung (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - PersR 2002, 201 ) werden Gegenstand der Erörterung zwischen Dienststelle und Personalrat typischerweise Gesichtspunkte sein, die auch für die spätere Umsetzung im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen von Bedeutung sind. - BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Danach ist der Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 77 Abs. 4 Nr. 1 HePersVG gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 15 m.w.N.). - BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung
Auszug aus BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06
Sollte der Beteiligte die ihm verbliebene Auswahlbefugnis - von den "Wiederholungsfällen" abgesehen - auf die GWAB übertragen haben, so kann er sich dem Antragsteller gegenüber darauf mit Rücksicht auf den in § 162 BGB enthaltenen Rechtsgedanken nicht berufen (vgl. zur Auswahl von in der Dienststelle beschäftigten Pflegekräften durch die Schwesternschaft: BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972, Einstellung Bl. 1627). - BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung
- BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den …
- StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981
1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die …
- BVerwG, 15.10.2003 - 6 P 8.03
Mitbestimmung bei Privatisierungen; Abholung von Postsendungen; Zustellung durch …
- VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Begründung und Gestaltung von …
- VG Frankfurt/Main, 07.11.2005 - 23 L 2361/05
Personalrat; Mitbestimmung; Ein Euro Job; Einstellung
- VG Berlin, 07.09.2005 - 60 A 12.05
- BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97
Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines …
- BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06
Rechtsweg - Ein-Euro-Job
- BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90
Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag …
- BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90
Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand
- BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und …
- BVerwG, 15.03.1994 - 6 P 24.92
Einstellung von ABM-Kräften - Dienststelle des Bundes - Mitbestimmung des …
- VG Düsseldorf, 08.12.2005 - 34 K 3252/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zahlung einer angemessenen Entschädigung für …
- VGH Hessen, 18.11.2010 - 22 A 959/10
Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen
Rn. 31 Diese auch vom Senat für die Annahme eines Mitbestimmungsrechts wegen Personalangelegenheiten bei Einstellung gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2. a) HPVG für den Einsatz von Ein-Euro-Kräften zugrundegelegten Kriterien (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 22 TL 2779/05 - PersR 2006 S. 433 ff. = PersV 2006 S. 460 ff. = HGZ 2007 S. 19 ff. = juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21. März 2007 - 6 P 8/06 - PersR 2007 S. 309 ff. = juris) sind ebenso für den Erwerb der für das personalvertretungsrechtliche Wahlrecht maßgeblichen Beschäftigteneigenschaft heranzuziehen, wie sich aus einer Gesamtschau der dafür maßgeblichen Vorschriften ergibt. - VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für …
Soweit der Hess. VGH mit seinem Beschluss vom 23. September 1993 - HPV TL 2086/92 - entschieden habe, dass ein Mitbestimmungsrecht nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 lit. a HPVG bei geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 6 HPVG nicht bestehe, weil unter anderem desto weniger ein Bedürfnis dafür bestehe, den betreffenden Beschäftigten unter den Schutz des Personalvertretungsrechts zu stellen, je geringfügiger die Beschäftigung in der Dienststelle sei, könne die Kammer dem angesichts des eindeutigen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - 6 P 8.06 - nicht folgen.Die Mitbestimmung des Personalrats kann aber auch auf der Grundlage anderer Rechtsbeziehungen ausgelöst werden, sofern der Betreffende an der Erfüllung der der Dienststelle gestellten Aufgaben unter dem Direktionsrecht der Dienststellenleitung mitwirken soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 P 8.06 -, PersR 2007, 309, vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 -, PersR 2006, 389, vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, PersR 2004, 148, vom 27. August 1997 - 6 P 7.95 -, PersR 1998, 22, vom 25. September 1995 - 6 P 44.93 -, PersR 1996, 147, und vom 15. März 1994 - 6 P 24.92 -, PersR 1994, 288).
Im Regelfall gilt insoweit die Vermutung, dass Tätigkeiten in einer Dienststelle dann geringfügiger und vorübergehender Natur sind, wenn sie auf längstens zwei Monate befristet sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 P 8.06 -, PersR 2007, 309, m. w .
- OVG Saarland, 15.06.2012 - 5 A 350/11
Mitbestimmungsrechte bei der Beschränkung des Umfangs und der Beendigung der …
Rn. 43 vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.3.2007 - 6 P 8/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 13. - OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 18 LP 3/08
Beschäftigung, vorübergehende und geringfügige; Einstellung; Mitbestimmung
So ist das Bundesverwaltungsgericht etwa von einem Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger - den sog. "Ein-Euro-Jobs" - ausgegangen (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2007 - 6 P 8/06 -, juris). - VG Wiesbaden, 10.03.2011 - 23 K 40/11
Mitbestimmung bei der Einstellung geringfügig Beschäftigter
Sie bestimmen dagegen nicht, für und gegen wessen Interessen sich der Personalrat einsetzen darf (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2007, Az. 6 P 8/06, Rdnr. 13 nach juris).
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