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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30944
LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10 (https://dejure.org/2010,30944)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.08.2010 - 6 Qs 10/10 (https://dejure.org/2010,30944)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 (https://dejure.org/2010,30944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 364a; StPO § 370
    Eine erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren wirkt im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag nicht fort; Fortwirken einer im Erkenntnisverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren wirkt im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag nicht fort; Fortwirken einer im Erkenntnisverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 13 b. Demgegenüber wird die vom Amtsgericht Mannheim im vorliegenden Verfahren geteilte und in der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck kommende Ansicht, dass eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag nicht fortwirke, bislang nur vereinzelt vertreten (vgl. nunmehr OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208; SK-StPO-Frister/Deiters, § 364a RN 5;… KK-StPO-Laufhütte, 6. Auflage, § 141 RN 10; KMR-StPO-Eschelbach § 364a RN 37 ff.; zweifelnd bzgl. des unten wiedergegebenen Ausgangspunkts des Reichsgerichts auch v. Hentig, Wiederaufnahmerecht, S. 151 FN 2).

    Eine Kontinuität mit dem Ursprungsverfahren und der dort geführten Verteidigung besteht deshalb häufig schon wegen des Zeitablaufs nicht (OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208).

    Im Gegenteil: Folgte man der herrschenden Meinung, bestünde die Gefahr, dass ohne ein Kostenrisiko für den Verurteilten völlig aussichtslose Wiederaufnahmeanträge gestellt werden könnten, die konsequenterweise Gebührenansprüche der Pflichtverteidiger entstehen ließen, was zu einer aus Sicht der Kammer nicht zu rechtfertigenden Belastung des Steuerfiskus führen würde (ähnlich OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, 209).

  • RG, 15.12.1896 - 4539/96

    Ist nach Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 9 a. Die Auffassung, dass eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren bis zur Entscheidung über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags (§ 370 StPO) fortwirkt, wurde bereits vom Reichsgericht vertreten (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279; 40, 4, 5).

    Rn. 15 Das Reichsgericht (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279) begründete seine Auffassung von der Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung damit, dass nach § 339 StPO a.F. (jetzt: § 297 StPO) "der Verteidiger" für den Angeklagten Rechtsmittel einlegen könne, diese Bestimmung gemäß § 405 StPO a.F. (jetzt: § 365 StPO) auch auf den Wiederaufnahmeantrag Anwendung finde und in § 406 StPO a.F. (jetzt: § 366 StPO) bezüglich des Antrags auf die Anordnung dieser Wiederaufnahme ausdrücklich auf den Verteidiger hingewiesen werde.

  • RG, 29.06.1891 - 1647/91

    Ist im Falle notwendiger Verteidigung dem Angeklagten, gegen welchen der …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 9 a. Die Auffassung, dass eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren bis zur Entscheidung über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags (§ 370 StPO) fortwirkt, wurde bereits vom Reichsgericht vertreten (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279; 40, 4, 5).

    Rn. 15 Das Reichsgericht (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279) begründete seine Auffassung von der Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung damit, dass nach § 339 StPO a.F. (jetzt: § 297 StPO) "der Verteidiger" für den Angeklagten Rechtsmittel einlegen könne, diese Bestimmung gemäß § 405 StPO a.F. (jetzt: § 365 StPO) auch auf den Wiederaufnahmeantrag Anwendung finde und in § 406 StPO a.F. (jetzt: § 366 StPO) bezüglich des Antrags auf die Anordnung dieser Wiederaufnahme ausdrücklich auf den Verteidiger hingewiesen werde.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130).
  • KG, 27.03.2009 - 4 Ws 31/09

    Verwerfung eines Wiederaufnahmeantrages: Anfechtbarkeit der …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 10 Der Ansicht des Reichsgerichts - eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage ist soweit ersichtlich noch nicht ergangen - hat sich die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. KG NStZ 2009, 592; dass., B. v. 08.01.2001, 3 Ws 644/00, bei juris; dass., B. v. 14.12.1999, 5 Ws 742/99, bei juris; OLG Rostock NStZ 2007, 357; OLG Schleswig SchlHA 2005, 255; OLG Koblenz MDR 1983, 252; OLG Karlsruhe GA 1976, 344, 345; OLG Hamm NJW 1971, 1418; dass., NJW 1961, 932; dass., NJW 1958, 641; OLG Oldenburg, OLGSt.
  • BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82

    Zulässigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130).
  • OLG Rostock, 02.03.2006 - I Ws 13/06
    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 10 Der Ansicht des Reichsgerichts - eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage ist soweit ersichtlich noch nicht ergangen - hat sich die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. KG NStZ 2009, 592; dass., B. v. 08.01.2001, 3 Ws 644/00, bei juris; dass., B. v. 14.12.1999, 5 Ws 742/99, bei juris; OLG Rostock NStZ 2007, 357; OLG Schleswig SchlHA 2005, 255; OLG Koblenz MDR 1983, 252; OLG Karlsruhe GA 1976, 344, 345; OLG Hamm NJW 1971, 1418; dass., NJW 1961, 932; dass., NJW 1958, 641; OLG Oldenburg, OLGSt.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1982 - 1 Ws 819/82
    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Die von Vertretern dieser Auffassung gelegentlich zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 01.12.1982 (NStZ 1983, 235) und vom 20.12.1989 (wistra 1990, 168) betreffen allerdings nicht die Frage der Fortwirkung einer Pflichtverteidigung im Ursprungsverfahren, sondern behandeln die Frage, ob ein Wahlmandat insoweit fortbesteht.
  • KG, 08.01.2001 - 3 Ws 644/00
    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 10 Der Ansicht des Reichsgerichts - eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage ist soweit ersichtlich noch nicht ergangen - hat sich die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. KG NStZ 2009, 592; dass., B. v. 08.01.2001, 3 Ws 644/00, bei juris; dass., B. v. 14.12.1999, 5 Ws 742/99, bei juris; OLG Rostock NStZ 2007, 357; OLG Schleswig SchlHA 2005, 255; OLG Koblenz MDR 1983, 252; OLG Karlsruhe GA 1976, 344, 345; OLG Hamm NJW 1971, 1418; dass., NJW 1961, 932; dass., NJW 1958, 641; OLG Oldenburg, OLGSt.
  • RG, 26.02.1907 - V 993/06

    Dauert die Bestellung eines Verteidigers auf Grund des § 141 St.P.O. fort, …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
    Rn. 9 a. Die Auffassung, dass eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren bis zur Entscheidung über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags (§ 370 StPO) fortwirkt, wurde bereits vom Reichsgericht vertreten (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279; 40, 4, 5).
  • OLG Koblenz, 08.10.1982 - 1 Ws 635/82
  • KG, 14.12.1999 - 5 Ws 742/99
  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Pflichtverteidigung: Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im …

    Auch ist der Gegenmeinung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 Ws 205/09 - = NStZ-RR 2009, 208; LG Mannheim, Beschluss vom 2. August 2010 - 6 Qs 10/10 - ) zuzugeben, dass die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Ansicht (…vgl. Schmidt in KK-StPO, 6. Aufl., § 364a Rdn. 2, m.w.Nachw.) in Einzelfällen zu sachwidrigen Ergebnissen führen kann.
  • OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13

    Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über …

    Rn. 13 An dieser Auffassung hält der Senat indessen nicht mehr fest und schließt sich der im Vordringen befindlichen Gegenansicht an, die mit überzeugender Begründung eine Fortwirkung der im Ursprungsverfahren erfolgten Beiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren ablehnt (vgl. insbes. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2009, 208, 209 sowie LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, 6 Qs 10/10, bei juris;… KMR-Eschelbach, § 364a StPO, Rn. 33-47;… KK-Lauf-hütte/Willnow, StPO, 7. Auflage, § 141 Rn. 9 und KK-Schmidt, a. a. O., § 364a Rn. 2;… SK-StPO-Frister/Deiters, § 364a Rn. 3-5).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines …

    Zwar ist die Annahme, die Verteidigerbestellung habe nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung geendet, sondern bestehe bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens und damit für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens fort (str.;… vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 364a Rn. 2 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13, 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 -, juris; a. A. LG Mannheim, Beschluss vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 -, juris,), aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
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