Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07, 1079/07, 6 Sa 1079/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.01.2007 - 16 Ca 16440/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07, 1079/07, 6 Sa 1079/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
Rn. 46 1.2.5 Verzugszinsen stehen der Klägerin gemäß §§ 286 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 288 BGB i. V. m. § 13a Abs. 1 MTV zu, wobei für den jeweiligen Verzugsbeginn § 193 BGB zu beachten war ( dazu BAG Urteil vom 15.05.2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 176 zu II der Gründe ). - BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04
Tarifkonkurrenz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
Abgesehen davon, dass darin lediglich zum Ausdruck gebracht worden war, dass eine normative Wirkung nach § 3 Abs. 1 TVG nur bei einer solchen Mitgliedschaft des Arbeitnehmers möglich ist ( vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 zu I 1 b, aa) ( 1 ) der Gründe ), stand dies einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme ohnehin nicht entgegen. - BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98
Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
Dementsprechend können sich bei Einführung eines neuen Fallgruppenbewährungsaufstiegs geforderte Bewährungszeiten grundsätzlich nur auf Zeiten ab seiner Einführung und - aufgrund einer Übergangsvorschrift - unmittelbar davor abgeleistete Zeiten auswirken ( BAG, Urteil vom 14.04.1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163= AP BAT-O § 23a Nr. 1 zu 5 b, dd (4) der Gründe ).
- BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
Eingruppierung eines Waldarbeiters
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
Zwar ist eine solche Zwischenfeststellungsklage i.S.d. § 256 Abs. 2 ZPO wegen erschöpfender Klarstellung der Rechtsbeziehungen durch die in der Hauptsache ergehende Entscheidung in einem Eingruppierungsstreit bei einer Hauptklage auf Zahlung nur ausnahmsweise unzulässig ( BAG, Urteil vom 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1 zu I der Gründe ). - BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
Ist eine solche Übergangsvorschrift vorhanden, muss darin allerdings der Wille, unmittelbar vorangegangene Bewährungszeiten beim selben Arbeitgeber nicht zu berücksichtigen, deutlich zum Ausdruck kommen ( BAG, Urteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268 = AP BMT-G II § 20 Nr. 4 zu B II 3 b, cc der Gründe ). - BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
In diesem Fall hätten dessen Rechtsnormen gemäß § 4 Abs. 5 TVG weiter gegolten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt worden wären, wobei die früheren Entgeltvereinbarungen keine solche Abmachung dargestellt hätten, weil sie nicht ausdrücklich für den Fall der Beendigung des Tarifvertragsverhältnisses abgeschlossen worden waren ( zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27 zu 2 b, bb (1) der Gründe ). - LAG Berlin, 05.12.2006 - 3 Sa 1367/06
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07
Näherer Darlegungen zu ihrer vertragsgemäßen Tätigkeit bedurfte es deshalb nicht ( vgl. LAG Berlin, Urteil vom 05.12.2006 - 3 Sa 1367/06 - zu I 1 b der Gründe ).
- ArbG Berlin, 28.03.2007 - 86 Ca 23256/06
Stellenpool - Versetzung - Personalratsbeteiligung - mündliche Erörterungspflicht …
Die Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes des Landes Berlin im Hinblick auf die Verpflichtung mündlicher Erörterung im Fall ablehnender fristgerechter Stellungnahmen des Personalrats bei "Versetzungen" zum Zentralen Personalüberhangmanagement ("Stellenpool") in Fällen vor der Entscheidung des BAG [15.08.2006] - 9 AZR 571/05 liegen nicht vor (a.A. LAG Berlin [01.09.2006] - 6 Sa 1079/06).Dies entgegen LAG Berlin [01.09.2006] - 6 Sa 1079/06 - n.v. - [zu 1.2.3].
66 Das vom LAG Berlin [01.09.2006] - 6 Sa 1079/06 - [zu 1.2.3.2] angeführte und vom Beklagten aufgegriffene Argument, bei einer Rückwirkung der Rechtsprechung des BAG seien tausende (das LAG Berlin, ebd. spricht von 3000 per 2004) "Versetzungen" in den Stellenpool unwirksam seien, ist zu relativieren.
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
Versetzung: Unwirksamkeit einer Maßnahme wegen fehlerhafter Beteiligung der …
36 Soweit das Landesarbeitsgericht Berlin dem beklagten Land bei den Anforderungen an die ordnungsgemäße Mitwirkung Vertrauensschutz zuerkannt hat, weil es der bisherigen Rechtsprechung entsprochen habe, dass eine schriftliche Auseinandersetzung mit den Einwänden der Personalvertretung jedenfalls in bestimmten Fällen ausreichend sei (LAG Berlin vom 1. September 2006, 6 Sa 1079/06), so handelt es sich bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt jedenfalls nicht um einen solchen Fall. - LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 4 Sa 1220/07
Unwirksamkeit der Versetzung zum Stellenpool - Personalüberhangkräfte - …
Wenn § 99 c PersVG Berlin für eine Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement eine Mitwirkung des Personalrats vorsieht und diese grundsätzlich, wie das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 15.08.2006 - 9 AZR 571/05 - AP Nr. 1 zu § 84 LPVG Berlin und - 9 AZR 656/05 - in NZA 2007, 351 ff.) festgestellt hat, durch mündliche Erörterung der beabsichtigten Maßnahme vor ihrer Durchführung mit dem Ziel einer Verständigung rechtzeitig und eingehend zu erfolgen hat und allein der Austausch gegensätzlicher schriftlicher Stellungnahmen hierfür nicht genügt (dazu auch LAG Berlin-Brandenburg vom 13.03.2007 - 12 Sa 1571/05 - LAG Berlin-Brandenburg vom 30.05.2007 - 15 Sa 1434/05 - entgegen LAG Berlin-Brandenburg vom 01.09.2006 - 6 Sa 1079/06 -), so führt ein Unterlassen der Erörterung der beabsichtigten Versetzung der Klägerin zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) nach § 84 Abs. 1 PersVG Berlin zur Rechtsunwirksamkeit der Versetzung.
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