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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12382
BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24 (https://dejure.org/2024,12382)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2024 - 6 StR 102/24 (https://dejure.org/2024,12382)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 (https://dejure.org/2024,12382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 34 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG
    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Konsumcannabisgesetz; Handeltreiben mit Cannabis; verbotener Besitz von Cannabis

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schuldspruchänderung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 34 Abs 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG
    Schuldspruchänderung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 34 Abs. 1 KCanG, §§ 3, 34 Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 337 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis vom Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG); Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Schuldspruchänderung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 586 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24
    Zwar sind nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG erfüllt, weil sich die strafbaren Handlungen jeweils auf eine nicht geringe Menge bezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24
    Dieses ist nach der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460) im Fall II.2 der Urteilsgründe das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz.
  • BGH, 21.05.2024 - 4 StR 95/24

    Schwerer Raub (mitgeführtes gefährliches Tatmittel: raubspezifisches …

    Dies hat der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 30/24 Rn. 4;… Beschluss vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24 Rn. 6; Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 Rn. 4;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 4).
  • BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …

    Deshalb erfüllt er bei dessen Transport ebenso wie bei demjenigen anderer Betäubungsmittel nur den Tatbestand des Besitzes (vgl. für den Cannabiskurier nach dem KCanG BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, juris;… vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, juris Rn. 3; für den Cannabisbunkerhalter BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 5 StR 550/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 31.07.2024 - 2 StR 204/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Schusswaffe: Luftdruckpistole); Anbau von …

    Der wegen Überschreitens der nicht geringen Menge zur Anwendung kommende Strafrahmen des § 34 Abs. 3 KCanG ist für den Angeklagten günstiger als der vom Landgericht zur Anwendung gebrachte Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, Rn. 4).
  • BGH, 31.07.2024 - 4 StR 499/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Konkurrenzen); Erwerb von Cannabis …

    bb) Zudem hat der Angeklagte tateinheitlich hierzu - bezogen auf die Eigenkonsummengen - jeweils einen verbotenen Erwerb von Cannabis von mehr als 25 g pro Tag gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. a KCanG verwirklicht, wobei der Zusatz "verboten" zur Klarstellung geboten ist (§ 260 Abs. 4 StPO), weil diese Art des Umgangs mit Cannabis nicht stets unter Strafe steht (§ 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG) (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 Rn. 6 (Besitz);… Patzak in Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., KCanG, § 34 Rn. 14a).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2025 - 1 ORs 3 SRs 55/24

    Änderung des Schuldspruchs auf Grundlage des Konsumcannabisgesetz; …

    Rn. 6 "Die unbeschränkt erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts ist hinsichtlich des Schuldausspruchs zumindest insoweit begründet, als es bei einer Verurteilung nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG in der Urteilsformel des Zusatzes "verboten" bedarf, weil diese Art des Umgangs mit Cannabis gemäß den §§ 3, 34 Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG nicht stets unter Strafe steht oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt (so: BGH Beschl. v. 29.4.2024 - 6 StR 102/24, BeckRS 2024, 12470)..
  • BGH, 23.10.2024 - 2 StR 411/24

    Handeltreiben mit Cannabis; Herstellen von Cannabis; Konkurrenzen

    c) Die Neuregelung nach dem Konsumcannabisgesetz erweist sich bei der gebotenen konkreten Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, Rn. 4 mwN) als das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz.
  • BGH, 30.07.2024 - 4 StR 221/24

    Anbau von Cannabis (Aufzucht; Anbauzyklus; Konkurrenzen); Besitz von Cannabis; …

    In diesem Fall wäre das BtMG als das Tatzeitrecht anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 Rn. 5;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 2 Rn. 10a mwN).
  • BGH, 02.07.2024 - 2 StR 187/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Tateinheit, Handeltreiben mit …

    Denn die Herausnahme von Cannabis aus der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz lässt, sofern nicht - anders als hier - aufgrund der konkreten Umstände das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz den gleichen Strafrahmen eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, Rn. 5), wegen des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 9;… vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24, Rn. 4).
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