Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2024 - 6 StR 179/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4 KCanG; § 27 Abs. 1 StGB
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Konsumcannabisgesetz; verbotener Besitz von Cannabis; Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Änderung eines Schuldspruchs aufgrund des neuen Konsumcannabisgesetzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 34 Abs 1 Nr 1 Buchst b KCanG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 3 KCanG, § 36 Abs 1 Nr 1 KCanG
Änderung eines Schuldspruchs aufgrund des neuen Konsumcannabisgesetzes - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 34 Abs. 1, 3 KCanG, § 29a BtMG, § 2 Abs. 3 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 4 KCanG, § 27 Abs. 1, § 52 Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 260 Abs. 4 StPO, §§ 3, 34 Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG, § 34 Abs. 3 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung des Schuldspruchs wegen Neuregelung des Gesetzes hinsichtlich Verurteilung wegen des verbotenen Besitzes von Cannabis
- datenbank.nwb.de
Änderung eines Schuldspruchs aufgrund des neuen Konsumcannabisgesetzes
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 11.12.2023 - 21 KLs 21/23
- LG Magdeburg, 11.12.2023 - 275 Js 4634/23
- BGH, 16.05.2024 - 6 StR 179/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 581 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - 6 StR 179/24
Da es sich bei § 34 Abs. 3 KCanG - anders als bei § 29a BtMG - um eine Strafzumessungsregel handelt, scheidet trotz des Umstands, dass die Grenze zur nicht geringen Besitzmenge überschritten wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 mwN), die Aufnahme in den Schuldspruch aus.
- BGH, 31.07.2024 - 4 StR 499/23
Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Konkurrenzen); Erwerb von Cannabis …
Dass sich die jeweiligen Handelsmengen (außer die eigene Handelsmenge im Fall II. 1 der Urteilsgründe) auf eine nicht geringe Menge beziehen (vgl. zum Grenzwert von 7, 5 g THC BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24 Rn. 10;… Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 164/24 Rn. 6;… Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff.) stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG), der im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 179/24 Rn. 6;… Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24 Rn. 10). - BGH, 27.08.2024 - 4 StR 203/24
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Führen einer Schusswaffe …
Zudem ist das Handeltreiben mit Cannabis "in nicht geringer Menge" (vgl. zur nicht geringen Menge BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 1 StR 56/24 Rn. 10 mwN) im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen, weil es sich - anders als im Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht um ein Qualifikationsmerkmal, sondern ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles im Sinne von § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 179/24 Rn. 6;… Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24 Rn. 10).
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