Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG; § 4 Satz 1 GewSchG; § 46 StGB; § 64 StGB
Gewaltschutzgesetz (Strafvorschriften: Zuwiderhandlung; Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit, Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen); Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlens eines Milderungsgrundes); rechtsfehlerhaft unterbliebene ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Tatrichterliche Feststellungen im Rahmen der Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung; Entscheidung über Unterbringung in Entziehungsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 GewSchG, § 4 S 1 GewSchG, § 46 StGB
Tatrichterliche Feststellungen im Rahmen der Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung; Entscheidung über Unterbringung in Entziehungsanstalt - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 4 Satz 1 GewSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG, § 55 StGB, § 64 StGB, § 21 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der einstweiligen Gewaltschutzanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der einstweiligen Gewaltschutzanordnung
- datenbank.nwb.de
Tatrichterliche Feststellungen im Rahmen der Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung; Entscheidung über Unterbringung in Entziehungsanstalt
Verfahrensgang
- LG Halle, 20.09.2022 - 5 KLs 1/22
- BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Papierfundstellen
- StV 2024, 124
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
b) Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt jedoch voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen ohne Bindung an die amtsgerichtliche Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013- 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94) eigenständig feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16). - BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
Zuwiderhandeln gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (Darstellung im Urteil); …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
b) Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt jedoch voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen ohne Bindung an die amtsgerichtliche Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013- 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94) eigenständig feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16). - BGH, 17.06.2009 - 2 StR 180/09
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Erörterungsmangel; …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Darüber hinaus kann der Senat aufgrund fehlender Feststellungen zu den Tatzeitpunkten betreffend das Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 22. Oktober 2021 (vgl. zur Zäsurwirkung früherer Verurteilungen BGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 StR 180/09) nicht überprüfen, ob eine Einbeziehung der hierdurch ausgeurteilten und noch nicht erledigten Freiheitsstrafen und die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach § 55 StGB jedenfalls mit der für die Tat III.4 verhängten Freiheitsstrafe rechtsfehlerfrei unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 2 StR 431/20 mwN).
- BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Darüber hinaus kann der Senat aufgrund fehlender Feststellungen zu den Tatzeitpunkten betreffend das Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 22. Oktober 2021 (vgl. zur Zäsurwirkung früherer Verurteilungen BGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 StR 180/09) nicht überprüfen, ob eine Einbeziehung der hierdurch ausgeurteilten und noch nicht erledigten Freiheitsstrafen und die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach § 55 StGB jedenfalls mit der für die Tat III.4 verhängten Freiheitsstrafe rechtsfehlerfrei unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 2 StR 431/20 mwN). - BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB für die Tat zu Ziffer III.4 rechtsfehlerfrei verneint wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Dies drängte zu der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59 (...)). - BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21
Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
In den Fällen III.1 und III.4 hat das Landgericht bei der Bestimmung des Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten im Fall III.1 berücksichtigt, dass es "keine Anhaltspunkte dafür (gebe), dass der Angeklagte (...) bei der Tatbegehung aufgrund seines Drogenkonsums enthemmt war", und im Fall III.4, dass nicht "von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aufgrund von Betäubungsmittelkonsum (...) ausgegangen werden (könne)." Hinsichtlich dieser Wendungen kann der Senat auch im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht ausschließen, dass die Strafkammer das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes straferschwerend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 405/21). - BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der …
Auszug aus BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Denn der Senat kann angesichts der Zweispurigkeit von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12) ausschließen, dass die Strafkammer im Fall der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte.
- BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der …
Die Annahme einer rechtswidrigen Tat nach § 4 Satz 1 Nr. 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht selbst die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt, ohne an die Entscheidung des Familiengerichts gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2024 - 6 StR 158/24, NStZ-RR 2024, 357 f.; vom 21. März 2023 - 6 StR 19/23, StV 2024, 124 Rn. 5;… vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris Rn. 26;… vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 64 Rn. 10 ff.; KG, Beschluss vom 18. November 2021 - (2) 121 Ss 134/21 (27/21), StV 2023, 545, 546; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 ORs 6/23, juris Rn. 3 ff.). - BGH, 28.05.2024 - 6 StR 158/24
Gewaltschutzgesetz (Strafvorschriften: Zuwiderhandlung; Prüfung der materiellen …
Die Annahme einer rechtswidrigen Tat nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt jedoch voraus, dass das Strafgericht selbst die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei eigenständig deren tatbestandliche Voraussetzungen ohne Bindung an die amtsgerichtliche Entscheidung feststellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16; vom 21. März 2023 - 6 StR 19/23, StV 2024, 124).
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