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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42999
BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24 (https://dejure.org/2024,42999)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2024 - 6 StR 288/24 (https://dejure.org/2024,42999)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2024 - 6 StR 288/24 (https://dejure.org/2024,42999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG; § 52 StGB
    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Betäubungsmittelgesetz, Konsumcannabisgesetz; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Cannabis (Tateinheit: Überschneidungen der ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Das Handeltreiben mit Cannabis "in nicht geringer Menge" (vgl. zum Grenzwert BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24; vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24) ist im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen, weil es sich insoweit - anders als im Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht um ein Qualifikationsmerkmal, sondern um ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24).

    b) Die konkurrenzrechtliche Wertung, an der sich durch das Inkrafttreten des KCanG nichts geändert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, Rn. 5), ist in den Fällen II.3 (3) (4) und (6) nicht frei von Rechtsfehlern.

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    aa) Überschneidungen der Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln führen zur Annahme von Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8).

    Denn dafür, dass der Angeklagte die auf Kommission erhaltenen Drogen jeweils erst bei Erhalt einer neuen Lieferung bezahlte und deshalb Tateinheit anzunehmen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8;… Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Eingedenk des weiten, auch die dem eigentlichen Drogenumsatz nachfolgenden Zahlungsvorgänge umfassenden Begriffs des Handeltreibens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14) war nach den Vorstellungen der Beteiligten in den Fällen (3) und (4) der Drogenumsatz aus den vorausgegangenen Lieferungen bis zur Rückgabe der Teilmengen - auch ohne Umtausch oder Nachlieferung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09; jeweils mwN) - noch nicht abgeschlossen.

    Ohne die Rückgabe der für den Angeklagten nicht absetzbaren Teilmengen wäre das auf Rauschgiftumsatz gerichtete Handeln schon mangels beiderseitiger Erfüllung des Geschäfts (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19) nicht endgültig vollzogen.

  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Das Handeltreiben mit Cannabis "in nicht geringer Menge" (vgl. zum Grenzwert BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24; vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24) ist im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen, weil es sich insoweit - anders als im Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht um ein Qualifikationsmerkmal, sondern um ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24).
  • BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Das Handeltreiben mit Cannabis "in nicht geringer Menge" (vgl. zum Grenzwert BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24; vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24) ist im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen, weil es sich insoweit - anders als im Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht um ein Qualifikationsmerkmal, sondern um ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Von solchen ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz auszugehen, noch sind sonst zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22, Rn. 14 mwN).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens"; …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Eingedenk des weiten, auch die dem eigentlichen Drogenumsatz nachfolgenden Zahlungsvorgänge umfassenden Begriffs des Handeltreibens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14) war nach den Vorstellungen der Beteiligten in den Fällen (3) und (4) der Drogenumsatz aus den vorausgegangenen Lieferungen bis zur Rückgabe der Teilmengen - auch ohne Umtausch oder Nachlieferung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09; jeweils mwN) - noch nicht abgeschlossen.
  • BGH, 16.05.2024 - 6 StR 116/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Das Handeltreiben mit Cannabis "in nicht geringer Menge" (vgl. zum Grenzwert BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24; vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24) ist im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen, weil es sich insoweit - anders als im Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht um ein Qualifikationsmerkmal, sondern um ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24).
  • BGH, 15.05.2024 - 6 StR 73/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Das Handeltreiben mit Cannabis "in nicht geringer Menge" (vgl. zum Grenzwert BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24; vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24) ist im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen, weil es sich insoweit - anders als im Fall des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht um ein Qualifikationsmerkmal, sondern um ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …

    Auszug aus BGH, 16.10.2024 - 6 StR 288/24
    Denn dafür, dass der Angeklagte die auf Kommission erhaltenen Drogen jeweils erst bei Erhalt einer neuen Lieferung bezahlte und deshalb Tateinheit anzunehmen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • BGH, 04.06.2024 - 4 StR 111/24

    Handeltreiben mit Cannabis (bandenmäßiges Handeltreiben; nicht geringe Menge)

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des …

  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der …

  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der …

  • BGH, 24.07.2024 - 6 StR 369/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …

  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 427/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht wegen fehlerhafter …

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 344/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatbestandsmäßigkeit: nachfolgende …

  • BGH, 04.06.2025 - 2 StR 156/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen durch eine rechtswidrige Tat: …

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die tatbestandlichen Ausführungshandlungen in objektiver Hinsicht derart überschneiden, dass zumindest ein Teil der einheitlichen Handlung zur Erfüllung des einen wie des anderen Tatbestands beziehungsweise zur mehrfachen Verwirklichung desselben Tatbestands gleichermaßen beiträgt (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Oktober 2024 - 6 StR 288/24, Rn. 7 mwN).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) das neue Tatgericht nicht hindert, die aufgrund der Änderung des Konkurrenzverhältnisses in den Fällen II.B.3.3 und II.B.3.4 neu zu verhängende Einzelstrafe sowie die in den Fällen II.B.3.11 und II.B.3.12 der Urteilsgründe neu zu verhängende Einzelstrafe höher zu bemessen als die jeweils aufgehobenen Einzelstrafen; es gebietet nur, dass die Summe der Einzelstrafen einerseits in den Fällen II.B.3.3 und II.B.3.4 und andererseits in den Fällen II.B.3.11 und II.B.3.12 der Urteilsgründe und die bislang verhängte Gesamtfreiheitsstrafe nicht überschritten werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2024 - 6 StR 288/24, Rn. 16 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, StV 2023, 449, 450).

  • BGH, 05.02.2026 - 3 StR 376/25

    Änderung des Schuldspruchs auf Reivison der StA aufgrund falscher …

    Ein allein subjektiv-motivatorischer Zusammenhang oder die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen genügt nicht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 16. Oktober 2024 - 6 StR 288/24, juris Rn. 7;… Patzak/Fabricius/Patzak, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 483; jeweils mwN; für den sich überschneidenden Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 17. September 2024 - 6 StR 379/24, juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 24.02.2026 - 2 StR 6/25

    Änderung des Schuldspruchs wegen bandenmäßigenn Handeltreibens mit …

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2024 - 6 StR 288/24, Rn. 9;… Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22, Rn. 4, …und vom 14. Mai 2024 - 3 StR 96/24, Rn. 8; jew. mwN).
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