Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Strafzumessung (Berücksichtigung von Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind: Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts, Verlust der Rechte als Beamter, Verlust des Anspruchs auf Altersgeld) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 46 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung erwartbarer Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten bei der Strafzumessung (hier: gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung erwartbarer Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten bei der Strafzumessung (hier: gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts)
- rechtsportal.de
Berücksichtigung erwartbarer Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten bei der Strafzumessung (hier: gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts)
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 17.05.2022 - 23 Ks 2/22
- BGH, 02.11.2022 - 6 StR 413/22
- BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17
Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende …
Auszug aus BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22
Dies hätte der Erörterung bedurft, weil bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Wirkungen zu berücksichtigen sind, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, wozu als bestimmender Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) namentlich gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts zählen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 348/21 jeweils mwN). - BGH, 02.02.2022 - 5 StR 348/21
Berücksichtigung des Verlusts der wirtschaftlichen Basis i.R. der …
Auszug aus BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22
Dies hätte der Erörterung bedurft, weil bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Wirkungen zu berücksichtigen sind, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, wozu als bestimmender Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) namentlich gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts zählen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 348/21 jeweils mwN).
- BGH, 10.07.2024 - 6 StR 220/24
Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont)
Das neue Tatgericht wird in den Blick zu nehmen haben, ob der Angeklagten als Ruhestandsbeamtin aufgrund der Verurteilung nicht unerhebliche beamtenrechtliche Folgen drohen, die regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2023 - 6 StR 413/22, Rn. 6; Urteil vom 5. Oktober 2023 - 6 StR 299/22, NStZ-RR 2023, 365 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.11.2022 - 6 StR 413/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 Satz 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 32a StPO; § 32d Satz 2 StPO
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: Elektronisches Dokument) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32d StPO, § 45 Abs 2 StPO
Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision - IWW
- Wolters Kluwer
Änderung der Form zur Einlegung der Revision i.R.e. Antrags auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Änderung der Form zur Einlegung der Revision i.R.e. Antrags auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Verteidiger hat keine Ahnung vom beA - Kein Verschulden des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 17.05.2022 - 23 Ks 2/22
- BGH, 02.11.2022 - 6 StR 413/22
- BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 6 StR 413/22
Die Frist zur Begründung der Revision beginnt mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335, 337 ff.).
- BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Voraussetzungen der sicheren Übermittlung über ein besonderes elektronisches …
Dieses ist der Angeklagten nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.11.2022, 6 StR 413/22). - BGH, 17.07.2024 - 5 StR 361/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 6 StR 413/22 mwN). - BayObLG, 24.02.2023 - 207 StRR 44/23
Grundsätzlich keine Einlegung der Revision durch einen Rechtsanwalt zu Protokoll
Dieses ist dem Angeklagten nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.11.2022, 6 StR 413/22, zitiert nach juris).
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