Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 KCanG
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Betäubungsmittelgesetz; Konsumcannabisgesetz; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KCanG, § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG, § 30a Abs. 1, 2 BtMG, § 34 Abs. 1, 3 KCanG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 34 KCanG, § 354 Abs. 1, § 265 StPO, § 17 Abs. 2 Variante 3 JGG, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.01.2023 - 22 KLs 10/22
- BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23
- LG Potsdam, 14.03.2024 - 21 KLs 12/23
- BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Die Jugendstrafe hat das Landgericht allein auf die Schwere der Schuld gestützt (§ 17 Abs. 2 Variante 3 JGG) und sie - mit Blick auf das Alter des Angeklagten im Urteilszeitpunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681) - nicht maßgeblich unter dem Aspekt notwendiger erzieherischer Einwirkung zugemessen. - BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Die neue Rechtslage erweist sich in beiden Fällen der Urteilsgründe als Ergebnis des nach § 2 Abs. 3 StGB gebotenen Gesamtvergleichs im Einzelfall (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130, 132 mwN;… Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 2 Rn. 28 ff. mwN; Patzak/Möllinger, NStZ 2024, 321) als milder. - BGH, 11.06.2024 - 3 StR 159/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Denn die Herausnahme von Marihuana und Haschisch aus der Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und die gesonderte Erfassung des Cannabis durch eine (tateinheitliche) Bestrafung nach § 34 KCanG lässt aufgrund des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24;… vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 7; vom 21. August 2024 - 6 StR 374/24).
- BGH, 29.05.2024 - 3 StR 142/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Erwerb von Cannabis (konkurrenzrechtliches Verhältnis …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Denn die Herausnahme von Marihuana und Haschisch aus der Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und die gesonderte Erfassung des Cannabis durch eine (tateinheitliche) Bestrafung nach § 34 KCanG lässt aufgrund des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24; vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 7; vom 21. August 2024 - 6 StR 374/24). - BGH, 29.04.2024 - 6 StR 117/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
a) Der Schuldspruch hat - trotz insoweit eingetretener Teilrechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 117/24, StV 2024, 581) - keinen Bestand, weil das Landgericht den Angeklagten entsprechend der zum Urteilszeitpunkt geltenden Rechtslage für seinen Umgang mit Marihuana und Haschisch nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt hat. - BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Auf seine Revision hob der Senat das Urteil allein im Rechtsfolgenausspruch unter Aufrechterhaltung der zugrunde liegenden Feststellungen auf (Beschluss vom 26. Juli 2023 - 6 StR 186/23). - BGH, 21.08.2024 - 6 StR 374/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus BGH, 04.09.2024 - 6 StR 425/24
Denn die Herausnahme von Marihuana und Haschisch aus der Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und die gesonderte Erfassung des Cannabis durch eine (tateinheitliche) Bestrafung nach § 34 KCanG lässt aufgrund des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24;… vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 7; vom 21. August 2024 - 6 StR 374/24).
- BGH, 12.12.2024 - 6 StR 238/24
Ablehnung von Beweisanträgen (Erwiesenheit, schon erwiesen: Widerspruch, …
(2) Der Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Cannabis ist im Vergleich zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln insofern milder, als der Gesetzgeber den Handel mit Cannabis als weniger erheblich betrachtet als denjenigen mit anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24; vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24;… vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 7; vom 21. August 2024 - 6 StR 374/24; vom 4. September 2024 - 6 StR 425/24, Rn. 8).Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass das Landgericht unter Berücksichtigung des geringeren Schuldgehalts eines Umgangs mit Cannabis unter der Geltung des Konsumcannabisgesetzes zu einer milderen Strafe gelangt wäre (§ 337 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24;… vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 7; vom 21. August 2024 - 6 StR 374/24; vom 4. September 2024 - 6 StR 425/24, Rn. 8).
- BGH, 15.10.2024 - 6 StR 355/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Denn die Herausnahme von Marihuana aus der Strafbarkeit wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und die gesonderte Erfassung des Cannabis durch eine (tateinheitliche) Bestrafung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG lässt aufgrund des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24; vom 21. August 2024 - 6 StR 374/24; vom 3. September 2024 - 6 StR 365/24; vom 4. September 2024 - 6 StR 425/24).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".