Rechtsprechung
| BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; mehrere Tatbeteiligte); Tateinheit, Tat im eine Rechtssinne (einheitlicher Tatentschluss; Ineinanderübergehen von Angriffen ohne Zäsur; zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch durch einvernehmliches Nicht-Weiterhandeln mehrerer Tatbeteiligter; Konkurrenzrechtliche Bewertung eines Tatgeschehens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 S 1 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch durch einvernehmliches Nicht-Weiterhandeln mehrerer Tatbeteiligter; Konkurrenzrechtliche Bewertung eines Tatgeschehens - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 53 StGB, § 52 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch durch einvernehmliches Nicht-Weiterhandeln mehrerer Tatbeteiligter; Konkurrenzrechtliche Bewertung eines Tatgeschehens
Verfahrensgang
- LG Rostock, 10.05.2023 - 11 KLs 2/23
- BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
- LG Rostock, 06.02.2024 - 12a KLs 189/23 (2) 437 Js 19256/22
- BGH, 09.07.2024 - 6 StR 304/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 348
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten nach dem Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. zum Rücktrittshorizont etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227) hat es nicht getroffen. - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 ? 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 ? 6 StR 549/22). - BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 ? 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 ? 6 StR 549/22).
- BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Betrug beim Selbstbedienungstanken; Abgrenzung von Raub und räuberischer …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Es ist deshalb nur eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB) gegeben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 ? 5 StR 144/20, Rn. 8; und vom 8. November 2022 ? 5 StR 318/22, Rn. 8). - BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Gegen diese Sichtweise streitet nicht, dass sich die Tathandlungen zugleich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, nämlich gegen die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten H. und T., richteten, die nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise zugänglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2019 ? 3 StR 48/19, Rn. 7); denn es erschiene willkürlich und gekünstelt, würde man die vorliegend von einem einheitlichen Willen der Tatbeteiligten getragenen, fließend ineinander übergehenden Vorgänge in Einzeltaten aufspalten (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2020 ? 4 StR 341/20, Rn. 2). - BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Gegen diese Sichtweise streitet nicht, dass sich die Tathandlungen zugleich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, nämlich gegen die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten H. und T., richteten, die nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise zugänglich sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 ? 3 StR 48/19, Rn. 7); denn es erschiene willkürlich und gekünstelt, würde man die vorliegend von einem einheitlichen Willen der Tatbeteiligten getragenen, fließend ineinander übergehenden Vorgänge in Einzeltaten aufspalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2020 ? 4 StR 341/20, Rn. 2). - BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung erfasst nicht nur die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil T. s (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 ? 6 StR 332/22), sondern auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil H. s. - BGH, 25.01.2023 - 6 StR 549/22
Wohnungseinbruchdiebstahl (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont; mehrere …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 ? 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 ? 6 StR 549/22). - BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20
Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs u.a.: Konkurrenzverhältnis …
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Es ist deshalb nur eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB) gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 ? 5 StR 144/20, Rn. 8; …und vom 8. November 2022 ? 5 StR 318/22, Rn. 8). - BGH, 06.09.2022 - 6 StR 285/22
Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont)
Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Während die auf einer sorgfältigen und fehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bestehen bleiben und durch ihnen nicht widersprechende ergänzt werden können, hebt der Senat die Feststellungen zur subjektiven Tatseite auf (§ 353 Abs. 2 StPO), um dem neuen Tatgericht insgesamt widerspruchsfreie Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - 6 StR 285/22).
- BGH, 09.10.2025 - 5 StR 412/25
Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei mehreren Beteiligten durch …
Unter den genannten Voraussetzungen ist das bloße Nichtweiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 2 StGB ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21; Beschlüsse vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 464/23, NStZ 2024, 348 f.; vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17; vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14;… vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, BGHR StGB § 24 Abs. 2 Verhinderung 8). - BGH, 12.06.2025 - 6 StR 233/24
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Treuhänders einer GmbH, …
Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den einzelnen Kreditkarteneinsätzen dergestalt, dass sich das Tätigwerden der Angeklagten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun und damit als eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB) darstellen würde (vgl. BGH…, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, BGHR StGB § 1 Entschluss einheitlicher 6; Beschluss vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 464/23, Rn. 8 f.), hat das Landgericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung nicht festgestellt. - BGH, 09.10.2025 - 5 StR 205/25
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; Rücktrittshorizont; Feststellungen zum …
Bei der Tatbeteiligung mehrerer kann es vielmehr genügen, wenn alle Beteiligten im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies könnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2024 - 5 StR 23/24; vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 464/23; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22; vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17 jeweils mwN). - BGH, 19.08.2025 - 3 StR 167/25
Verurteilungen wegen gewaltsamen Angriffs vor Methadonausgabestelle in Moers …
Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, NStZ-RR 2019, 211 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 464/23, NStZ 2024, 348 Rn. 8 f.). - BayObLG, 06.02.2024 - 202 ObOWi 90/24
Feststellungsanforderungen für LKW-Überholverstoß anlässlich sog. …
Rn. 11 cc) Da, wie die Generalstaatsanwaltschaft M. ebenfalls zutreffend ausführt, die beiden Verstöße aufgrund der zeitlichen Überschneidung idealiter im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG konkurrieren, weil der Überholvorgang erst mit dem Einordnen auf die rechte Fahrspur abgeschlossen war (…vgl. König in Hentschel/König/Dauer 47. Aufl. StVO § 5 Rn. 23 m.w.N.) und damit zugleich der Abstandsverstoß verwirklicht wurde, erfasst die Aufhebung auch den Schuldspruch wegen des Abstandsverstoßes nach § 4 Abs. 3 StVO (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - 6 StR 464/23; 13.09.2023 - 4 StR 132/23, jew. bei juris; 06.06.2023 - 4 StR 70/23 = NStZ-RR 2023, 313).
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