Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 421 BGB, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, §§ 74, 105 Abs. 1, § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung
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- rechtsportal.de
Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 26.05.2021 - 31 KLs 21/20
- LG Hannover, 26.05.2021 - 6453 Js 29229/20
- BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer …
Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21
Der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, Rn. 2 mwN). - BGH, 14.07.2020 - 6 StR 161/20
Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung
Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21
Der Einziehungsausspruch betreffend den Angeklagten G. war um die gesamtschuldnerische Haftung in Fall B.I.2 der Urteilsgründe zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20, mwN).
- BGH, 10.01.2024 - 2 StR 171/23
Eine Funkzellenabfrage setzt bei Erhebung geschäftlich gespeicherter …
a) Soweit das Landgericht gegen den Angeklagten als Alleinschuldner im Fall II.1 der Urteilsgründe den Wertersatz von Taterträgen in Höhe von 500 EUR eingezogen hat ( § 73 Abs. 1 , § 73c Satz 1 StGB ), ist dieser Ausspruch um die gesamtschuldnerische Haftung zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 6 StR 496/21 , juris Rn. 2 mwN).a) Soweit das Landgericht gegen den Angeklagten als Alleinschuldner im Fall II.1 der Urteilsgründe den Wertersatz von Taterträgen in Höhe von 500 EUR eingezogen hat ( § 73 Abs. 1 , § 73c Satz 1 StGB ), ist dieser Ausspruch um die gesamtschuldnerische Haftung zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 6 StR 496/21 , juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 17.03.2026 - 6 StR 359/25
Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue rechtskräftig
Der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es insoweit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 6 StR 496/21, Rn. 2). - BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
Besonders schwerer Raub (Finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme: …
Der individuellen Benennung eines Gesamtschuldners bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 ? 6 StR 496/21 Rn. 2). - BGH, 28.01.2025 - 4 StR 542/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung; …
Der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 StR 422/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 6 StR 496/21 Rn. 2).
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