Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2024 - 6 StR 542/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (unterbliebene Mitteilung der für die einbezogenen Strafen wesentlichen Zumessungserwägungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1b StPO, Art. 316p EGStGB, Art. 313 Abs. 3 Satz 2 EGStGB, Art. 313 Abs. 1 EGStGB, § 52 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 4 KCanG, § 55 StGB, §§ 53, 54 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beanspruchung der Neubemessung rechtskräftiger Strafen im Rahmen nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Neufestsetzung von Strafen, Keine analoge Anwendung der Regelungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 218
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 6 StR 542/24
Grundgedanke der Vorschrift ist, dass Täter durch die getrennte Aburteilung von Taten, bei denen die Voraussetzungen der §§ 53, 54 StGB vorliegen, weder besser noch schlechter, sondern so gestellt werden, als wären alle Taten gemeinsam abgeurteilt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1228 mwN). - BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 6 StR 542/24
Bei dieser Sachlage ist eine revisionsgerichtliche Überprüfung der Gesamtstrafenbildung nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16;… Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1475). - OLG Köln, 12.09.2024 - 2 Ws 553/24
Sofortige Beschwerde gerichtet auf eine Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 6 StR 542/24
Denn Art. 313 Abs. 3 Satz 2 EGStGB erweitert den Anwendungsbereich des Art. 313 Abs. 1 EGStGB auf Fälle, in denen der Angeklagte wegen tateinheitlicher Verwirklichung (§ 52 StGB) einer Strafvorschrift verurteilt wurde, "die aufgehoben ist oder die den Sachverhalt, welcher der Verurteilung zugrunde lag, nicht mehr unter Strafe stellt oder mit Geldbuße bedroht", und sieht als Rechtsfolge die Neufestsetzung der Strafe vor (…vgl. BT-Drucks. 20/8704, S. 155, 192; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2024 - 2 Ws 553/24;… BeckOK-StGB/Seel, 63. Ed., Art. 313 EGStGB Rn. 9). - BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 6 StR 542/24
Bei dieser Sachlage ist eine revisionsgerichtliche Überprüfung der Gesamtstrafenbildung nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16;… Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1475).
- BGH, 14.07.2026 - 4 StR 301/26 Die Urteilsgründe gestatten deshalb dem Senat keine vollständige Überprüfung der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 6 StR 542/24 Rn. 2;… Urteil vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16 Rn. 23;… Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15 Rn. 9;… Beschluss vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, juris Rn. 11;… van Gemmeren in Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1475).
- BGH, 12.11.2025 - 6 StR 376/25
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls, …
Dies folgt nicht nur aus dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, sondern auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, der darin besteht, Täter im Falle einer getrennten Aburteilung von Taten weder besser noch schlechter als bei einer gemeinsamen Aburteilung aller Taten zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2024 - 6 StR 542/24, Rn. 6; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1228). - BGH, 12.03.2026 - 4 StR 574/25
Einbeziehen von Strafen aus rechtskräftigen Vorverurteilungen in die …
Dies folgt aus dem Wortlaut von § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB und dessen Sinn und Zweck, Täter im Falle einer getrennten Aburteilung weder besser noch schlechter als bei einer gemeinsamen Aburteilung aller Taten zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 6 StR 542/24 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
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