Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 176a Abs. 1 StGB a.F.; § 176 Abs. 2 Nr. 1 StGB a. F.; § 22 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Versuchsbeginn: unmittelbares Ansetzen; straflose Vorbereitungshandlung: Aufforderung an das Kind, mit dem Täter an einen bestimmten Ort zu gehen); Revisionsbeschränkung (Entfallen der Bindung des Revisionsgerichts ... - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 240 Abs. 1, 2, 3, § 22 StGB, § 145a StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 404 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 404 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 256 ZPO
- Wolters Kluwer
Annahme eines unmittelbaren Ansetzens zu einem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes durch Aufforderung zum Betreten eines verlassenen Fabrikgeländes durch eine Zaunlücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB a.F. § 176 Abs. 1
Annahme eines unmittelbaren Ansetzens zu einem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes durch Aufforderung zum Betreten eines verlassenen Fabrikgeländes durch eine Zaunlücke
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.07.2021 - 22 KLs 3/21
- BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn ein fehlerfreier Schuldspruch den angefochtenen Strafausspruch nicht zu begründen vermöchte (vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 42, 158; vom 21. Juni 2016 - 5 StR 183/16). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Besteht die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, der zum Zeitpunkt der Entscheidung objektiv nicht prognostizierbar war und somit bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes BGH, Urteile vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 259/15, NJW-RR 2018, 1426, 1427), so genügt dies für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Besteht die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, der zum Zeitpunkt der Entscheidung objektiv nicht prognostizierbar war und somit bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes BGH, Urteile vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 259/15, NJW-RR 2018, 1426, 1427), so genügt dies für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06).
- BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Besteht die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, der zum Zeitpunkt der Entscheidung objektiv nicht prognostizierbar war und somit bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes BGH, Urteile vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 259/15, NJW-RR 2018, 1426, 1427), so genügt dies für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06). - BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15
Schmerzensgeld für erlittene Körperverletzungen: Vom Klageantrag erfasste …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Besteht die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, der zum Zeitpunkt der Entscheidung objektiv nicht prognostizierbar war und somit bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes BGH, Urteile vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 259/15, NJW-RR 2018, 1426, 1427), so genügt dies für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06). - BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung auf den Strafausspruch entfällt, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (st. Rspr.: vgl. BGH, Urteile vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84, BGHSt 33, 59;… vom 13. Juli 1989 - 4 StR 297/89, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2 Wirksamkeit; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94). - BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Er kann ungeachtet der - auf Änderung des Zinszeitpunktes und teilweise Aufhebung des Feststellungsausspruchs gerichteten - Anträge des Generalbundesanwalts durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98; vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09; vom 22.Oktober 2013 - 4 StR 368/13). - BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung auf den Strafausspruch entfällt, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (st. Rspr.: vgl. BGH, Urteile vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84, BGHSt 33, 59;… vom 13. Juli 1989 - 4 StR 297/89, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2 Wirksamkeit; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94). - BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
Bedrohung (Verhältnis zur Nötigung)
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Die Zustellung des Antrags an den Gegner (§ 404 Abs. 1 Satz 3 StPO) ist zwar eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Adhäsionsantrag, wenn dieser außerhalb der Hauptverhandlung gestellt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04; vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14). - BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04
Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Die Zustellung des Antrags an den Gegner (§ 404 Abs. 1 Satz 3 StPO) ist zwar eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Adhäsionsantrag, wenn dieser außerhalb der Hauptverhandlung gestellt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04; vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14). - BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98
Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel …
- BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09
Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs
- BGH, 20.03.2018 - 5 StR 52/18
Zurückweisung der Revision als unbegründet; Entrichtung von Prozesszinsen
- BGH, 21.06.2016 - 5 StR 183/16
Rechtskraft des Schuldspruchs nach Ablauf der Revisionsfrist bei der auf den …
- BGH, 13.07.1989 - 4 StR 297/89
Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Zusammenfassung eines …
- BGH, 09.04.2025 - 1 StR 371/24
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung (unverzügliche …
Denn der Rechtsfolgenausspruch kann vorliegend losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig vom Revisionsgericht überprüft werden, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 573/21 Rn. 6;… vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Beschränkung 3 und vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 365 f.). - BGH, 26.06.2025 - 6 StR 668/24
Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich (Höhe der materiellen Schäden; erhebliche …
Rn. 13 b) Die Rechtsmittelbeschränkungen sind auch wirksam, weil die Straffrage und die unterbliebenen Einziehungsaussprüche losgelöst von den nicht angegriffenen Teilen der Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung durch den Senat zugänglich sind, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Januar 2025 - 6 StR 241/24, Rn. 6 mwN; Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 573/21, Rn. 6;… vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Beschränkung 3 und vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 365 f.). - BGH, 11.01.2023 - 6 StR 448/22
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; lückenhafte Beweiswürdigung: …
Hinsichtlich des im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Anspruchs, die Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige immaterielle Schäden der Nebenklägerin festzustellen, wird im Falle eines erneuten Schuldspruchs zu beachten sein, dass nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes für einen entsprechenden Feststellungsausspruch nur Raum ist, wenn der Eintritt weiterer immaterieller Schäden zumindest möglich erscheint (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. August 2021 - 1 StR 135/21, NStZ-RR 2021, 347; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 573/21 Rn. 11); das wird durch die Urteilsgründe nicht belegt.
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