Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführende Preisgegenüberstellung bei Havarieware - "ehemaliger Marktpreis" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Havariefall; Irreführung der Verbraucher wegen Werbung mit durchgestrichenen Preisen auf Waren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.11.2001 - 31 O 454/01
- OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 1/02
Papierfundstellen
- GRUR 2003, 363 (Ls.)
- GRUR-RR 2003, 86
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 119
Abgrenzung des Erklärungs- vom Motivirrtum - Wolters Kluwer
Grundschuld als Sicherheit; "Anlassrechtsprechung" des BGH zur weiten Zweckerklärung von Grundschulden; Anlass für eine Grundschuld; Sicherung eines Umschuldungskredits durch eine Grundschuld; Begriff des unbeachtlichen Motivirrtums; Umschuldung eines Girokontos in ein ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 15.11.2001 - 1 HKO 41/01
- OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht …
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Der Fall ist daher sowohl dem internen, für den Vertragspartner nicht erkennbaren Kalkulationsirrtum, wie auch dem Motivirrtum über außerhalb der Erklärung liegende Umstände vergleichbar; Fälle, die von der Rechtsprechung als unbeachtliche Irrtumsfälle behandelt werden (vgl. BGHZ 139, 177 zum Kalkulationsirrtum; BAGE 57, 13 zum Rechtsfolgenirrtum; OLGR Hamm 1999, 398 und OLG Frankfurt, MDR 1990, 627 zum Motivirrtum über außerhalb der Erklärung liegende Umstände). - BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93
Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und …
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Die ursprüngliche Sicherungsabrede aus dem Jahr 1987 war wegen ihrer weiten Fassung ("... alle bestehenden und künftigen Forderungen ...") wegen Verstoßes gegen § 3 AGBG als überraschende Klausel nach der so genannten "Anlassrechtsprechung" des BGH dann unwirksam, wenn es sich bei der Klägerin nicht schon damals um ein "mit Kreditaufnahmen vertrautes Unternehmen" gehandelt hat (BGHZ 100, 82 ; BGH, ZIP 1991, 1280 ; BGHZ 126, 174 ). - BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
Priorität bei mehrereren formularmäßigen Zweckerklärungen
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Der Senat befindet sich mit dieser nach Wortlaut und geäußertem und mutmaßlichem Parteiwillen vorgenommenen Auslegung auf dem Boden der neueren BGH-Rechtsprechung, wonach ein längerer Zeitraum zwischen Zweckerklärung und Kreditvergabe oder Anlass der Besicherung gegen einen Zusammenhang (auch gegen eine Überrumplung im Sinne des § 3 AGBG ) mangels zeitlicher Nähe spricht (vgl. BGH, WM 2001, 455; ZIP 2001, 507 ), hier also auch gegen einen Zusammenhang mit der Besicherung aus Anlass der ersten Zweckerklärung aus dem Jahr 1987.
- BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00
Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende …
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Der Senat befindet sich mit dieser nach Wortlaut und geäußertem und mutmaßlichem Parteiwillen vorgenommenen Auslegung auf dem Boden der neueren BGH-Rechtsprechung, wonach ein längerer Zeitraum zwischen Zweckerklärung und Kreditvergabe oder Anlass der Besicherung gegen einen Zusammenhang (auch gegen eine Überrumplung im Sinne des § 3 AGBG ) mangels zeitlicher Nähe spricht (vgl. BGH, WM 2001, 455; ZIP 2001, 507 ), hier also auch gegen einen Zusammenhang mit der Besicherung aus Anlass der ersten Zweckerklärung aus dem Jahr 1987. - BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90
Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Die ursprüngliche Sicherungsabrede aus dem Jahr 1987 war wegen ihrer weiten Fassung ("... alle bestehenden und künftigen Forderungen ...") wegen Verstoßes gegen § 3 AGBG als überraschende Klausel nach der so genannten "Anlassrechtsprechung" des BGH dann unwirksam, wenn es sich bei der Klägerin nicht schon damals um ein "mit Kreditaufnahmen vertrautes Unternehmen" gehandelt hat (BGHZ 100, 82 ; BGH, ZIP 1991, 1280 ; BGHZ 126, 174 ). - BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85
Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle …
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Die ursprüngliche Sicherungsabrede aus dem Jahr 1987 war wegen ihrer weiten Fassung ("... alle bestehenden und künftigen Forderungen ...") wegen Verstoßes gegen § 3 AGBG als überraschende Klausel nach der so genannten "Anlassrechtsprechung" des BGH dann unwirksam, wenn es sich bei der Klägerin nicht schon damals um ein "mit Kreditaufnahmen vertrautes Unternehmen" gehandelt hat (BGHZ 100, 82 ; BGH, ZIP 1991, 1280 ; BGHZ 126, 174 ). - BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Der Fall ist daher sowohl dem internen, für den Vertragspartner nicht erkennbaren Kalkulationsirrtum, wie auch dem Motivirrtum über außerhalb der Erklärung liegende Umstände vergleichbar; Fälle, die von der Rechtsprechung als unbeachtliche Irrtumsfälle behandelt werden (vgl. BGHZ 139, 177 zum Kalkulationsirrtum; BAGE 57, 13 zum Rechtsfolgenirrtum; OLGR Hamm 1999, 398 und OLG Frankfurt, MDR 1990, 627 zum Motivirrtum über außerhalb der Erklärung liegende Umstände). - OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 1 U 5/88
Anspruch auf Anpassung oder Abschluss eines neuen Fernwärmelieferungsvertrags
Auszug aus OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Der Fall ist daher sowohl dem internen, für den Vertragspartner nicht erkennbaren Kalkulationsirrtum, wie auch dem Motivirrtum über außerhalb der Erklärung liegende Umstände vergleichbar; Fälle, die von der Rechtsprechung als unbeachtliche Irrtumsfälle behandelt werden (vgl. BGHZ 139, 177 zum Kalkulationsirrtum; BAGE 57, 13 zum Rechtsfolgenirrtum; OLGR Hamm 1999, 398 und OLG Frankfurt, MDR 1990, 627 zum Motivirrtum über außerhalb der Erklärung liegende Umstände).
- LSG Baden-Württemberg, 07.01.2015 - L 9 R 1040/14 Selbst wenn diese jetzige rechtliche Auffassung des Klägers zutreffen sollte - was vom Senat, wie weiter unten dargestellt werden wird, verneint wird - , handelte es sich hierbei nicht um einen Eigenschaftsirrtum, sondern - ähnlich wie ein einseitiger Kalkulationsirrtum - um einen schon im Stadium der Willensbildung unterlaufenden Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum), d.h. der Erklärende wäre von einer unrichtigen Vorstellung ausgegangen, die die Entstehung seines Geschäftswillens beeinflusst, in ihm aber keinen Ausdruck gefunden hat (s. hierzu OLG Bamberg, Urteil vom 10.05.2002, 6 U 1/02).
Wollte man auch solche Motivirrtümer zur berechtigten Anfechtung zulassen, so würde es angesichts der nahezu unbegrenzbaren Motivationen keine rechtsverbindliche Willenserklärung mehr geben (vgl. hierzu OLG Bamberg, Urteil vom 10.05.2002, 6 U 1/02 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10
Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?
Er wäre auch gegeben, wenn die Beklagte - trotz anwaltlicher Beratung - sich im Rahmen der Anerkennung alleiniger bzw. überwiegender Haftung über die Haftungssituation (vgl. KG, Urteil vom 15.03.1971, 12 U 1317/70, NJW 1971, 1219) oder sich im Rahmen der vergleichsähnlichen (Gesamt-)vereinbarung über das mögliche Bestehen weiterer Ansprüche bzw. das mögliche Bestehen von Einwänden bzw. Gegenansprüchen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.11.1968, 2 U 18/68, NJW 1971, 145) bzw. über den Umfang der von der Vereinbarung erfassten gegenseitigen Ansprüche (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 10.05.2002, 6 U 1/02, MDR 2003, 80) geirrt haben sollte.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.02.2003 - 6 U 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Markenrechtsverletzung durch eine Internet-Domain: Schadensermittlung bei bloßer Registrierung der Domain
- JurPC
ZPO § 287
Zwilling.de - ra.de
- Wolters Kluwer
Schadensermittlung bei bloßer Registrierung einer markenrechtsverletzenden Internet-Domain; Heranziehen der Bekanntheit einer Marke, Ausnutzung der Wertschätzung und des guten Rufes einer Marke als rechtmäßige Kriterien zur Berechnung einer Schadenshöhe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck.de (Leitsatz)
Zwilling.de
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 26.6.2003)
Zwilling.de - Wer den Schaden hat.. .
- rechtsportal.de (Leitsatz)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 287
Verletzung des Markenrechts durch Registrierung eines Domainnamens durch einen Dritten; Kriterien für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 26.6.2003)
Zwilling.de - Wer den Schaden hat.. .
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 30.11.2001 - 7 O 269/01
- OLG Karlsruhe, 12.02.2003 - 6 U 1/02
Papierfundstellen
- MMR 2003, 399
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2003 - 6 U 1/02
Zwar wurde das Kennzeichenrecht der Klägerin bereits hierdurch beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 22.11.2001 - I ZR 138/99, BGHReport 2002, 509 = CR 2002, 525).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.04.2002 - 6 U 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 28.08.2001 - 1 O 321/01
- OLG Frankfurt, 04.04.2002 - 6 U 1/02
- BGH, 12.11.2002 - X ZR 130/02
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 1/02 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit ; Berufliche Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung; Vorliegen einer Berufskrankheit
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit ; Berufliche Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung; Vorliegen einer Berufskrankheit
Verfahrensgang
- SG Stade, 03.12.2001 - S 7 U 144/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 1/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R
Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 1/02
Am 29. März 1999 beantragte der Kläger gemäß § 44 SGB X die Rücknahme des Bescheides vom 16. September 1998 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. März 1999 - Az.: B 2 U 12/98 R. - BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96
Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 1/02
Rn. 13 Allein das Vorliegen einer Krankheit der BK-Liste sowie einer beruflichen Exposition, die geeignet ist, diese Krankheit zu verursachen, begründen keinen Anscheinsbeweis und damit auch nicht die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Verursachung, denn es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass bei Vorliegen der sog. arbeitstechnischen Voraussetzungen die bandscheibenbedingte Erkrankung beruflich verursacht ist (BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - , SGb 1999, 39).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".