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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15138
OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15 (https://dejure.org/2016,15138)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2016 - 6 U 149/15 (https://dejure.org/2016,15138)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 6 U 149/15 (https://dejure.org/2016,15138)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Springer erzielt Teilerfolg im Streit um Adblock Plus

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Adblocker sind zulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Adblock Plus in Deutschland unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AdBlocker ist nicht per se wettbewerbswidrig / Ausnahme: Zulassung der Werbung nur gegen Bezahlung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Springer gegen Adblock Plus - Werbeblocker grundsätzlich erlaubt - bezahltes Whitelisting und Umsatzbeteiligung nicht

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bezahltes Whitelisting bei Adblock Plus rechtswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbeblocker: Kostenpflichtiges Whitelisting ist aggressive Geschäftspraktik

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Springer gegen den Werbeblocker »Adblock Plus«

  • heise.de (Pressebericht, 24.06.2016)

    Klage gegen Adblock Plus: Teilerfolg für Springer, Niederlage für Eyeo bei "Acceptable Ads"

  • lto.de (Pressebericht, 24.06.2016)

    Werbeblocker: Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Internet-Werbeblocker: "Whitelist"-Funktion ist unzulässig

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Adblocker ok, Whitelisting nicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Werbeblocker teilweise unzulässig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Springer erringt Teilerfolg gegen Adblock Plus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Springer erringt Teilerfolg gegen Internet-Werbeblocker "Adblock Plus"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einsatz eines Adblockers widerspricht nicht dem UWG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines so genannten Werbeblockers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Whitelisting von Werbeblocker Adblock Plus wettbewerbswidrig

  • taz.de (Pressebericht, 23.07.2016)

    Kampf gegen Online-Adblocker: Hier sollte Ihre Werbung stehen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeblocker bleiben zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Browser-Plugins: Filter für Werbeinhalte zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Werbeblocksoftware Adblock Plus

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Internet-Werbeblocker Adblock Plus teilweise unzulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Whitelisting gegen Entgelt ist unlauter

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    AdBlock Plus: Bezahlmodell des Whitelisting ist unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit eines Werbeblockers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Werbeblockern

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    AdBlocker zulässig, Whitelisting nicht

  • golem.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.05.2016)

    Rechtsstreit um Adblock Plus: OLG Köln deutet Verbot von Whitelisting an

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1082
  • MMR 2017, 124
  • BB 2016, 1730
  • K&R 2016, 528
  • afp 2016, 359
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15
    Die Klägerin hat gemeint, dass die Parteien Mitbewerber i.S.d der BGH-Werbeblocker-Entscheidung GRUR 2004, 877 seien, zudem beide Parteien - die Beklagte soweit es um den Abschluss von Whitelisting-Vereinbarungen gehe - den Verkauf von Affiliate-Werbung verfolgten.

    In Fällen, in denen der Vorwurf einer gezielten Beeinträchtigung unternehmerischer Entfaltung erhoben wird, liegt auch ein konkurrentenbezogenes Verhalten und damit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor (so i.E. auch BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).

    Nach den dort festgehaltenen Erwägungen berücksichtigt der Einsatz von Werbeblockern zwar das Interesse der Inhalteanbieter, mit Werbeinformationen möglichst viele Zuschauer zu erreichen, wovon die Höhe der Werbeeinnahmen abhängt (BGH GRUR 2004, 878, 879 [richtig: GRUR 2004, 877, 879 - d. Red.] ).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15
    (1) Eine unlautere individuelle Behinderung setzt die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitwerbers in den Bereichen Absatz oder Werbung voraus (BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de).

    Im zuletzt genannten Fall ist eine Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls geboten, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegenüber abzuwägen sind (BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de;… zurückgehend auf Brandner/Bergmann, Großkommentar UWG, 1999, § 1 Rn. A 6).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15
    Geschäftsführer haften grundsätzlich für Sorgfaltsverstöße, die in ihrem Unternehmen begangen werden, sofern sie an den geschäftlichen Entscheidungen, die den Verstoß ermöglicht haben beteiligt waren (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Den Hauptantrag auf Unterlassung und den Auskunftsantrag hat das Berufungsgericht abgewiesen (OLG Köln, GRUR 2016, 1082 = WRP 2016, 1027).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2015 - 6 U 140/14

    Verbraucherkreditvertrag: Umfang der Rückabwicklung nach wirksamer …

    Rn. 55 Wie der Senat mit Beschluss vom 18.11.2015 - 6 U 149/15 - (unveröffentlicht) entschieden hat, kann auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht angenommen werden, das Widerrufsrecht bestehe in Fällen wie dem vorliegenden im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip nur eingeschränkt oder befristet, weil das vom Gesetzgeber mit der Verordnungsermächtigung gemäß Art. 245 Nr. 1 EGBGB verfolgte Ziel, die Geschäftspraxis der Unternehmer zu vereinfachen sowie Rechtssicherheit herzustellen, verfehlt worden sei (dafür Scholz/Schmidt/Ditté, ZIP 2015, 605).
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i.S.d. § 4 a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung vertraglicher Rechte im Verhältnis zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a.A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57).

    Auch im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Köln vom 24. Juni 2016 zum Vorliegen einer aggressiven geschäftlichen Handlung i.S.d. § 4 a UWG (vgl. GRUR 2016, 1082 Tz. 49 ff. - Adblock Plus, s.o. unter B.IV.2.c)cc)) ist die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO veranlasst.

  • LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19

    Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers - …

    Rn. 52 (1) Eine Umarbeitung i.S.d. § 69c Nr. 2 UrhG liegt nur bei einem Eingriff in die Programmsubstanz vor (…so Grützmacher in Wandtke/Bullinger, UrhG, 5. Aufl., § 69c Rn. 22;… Spindler in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 14; Spindler CR 2012, 417, 418 ff;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 16; LG München MMR 2015, 660, 668; vgl. auch OLG Köln Urt. v. 24.6.2016 - 6 U 149/15, BeckRS 2016, 11628 Rn. 45; a.A. Hans.OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

    Auch würde es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit des Nutzers darstellen, wenn es nicht seiner Entscheidung obliegen würde, ob und wie er ein legal erworbenes Programm ausführt, solange er das Programm selbst nicht verändert (in diesem Sinne auch OLG Köln, Urt. v. 24.6.2016, Az. 6 U 149/15, BeckRS 2016, 11628, Rn. 45; vgl. auch § 69d Abs. 3 UrhG).

  • OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

    Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i. S. d. § 4a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung von Rechten aus einem Vertrag zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4a UWG Tz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a. A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57).
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich …

    Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i.S.d. § 4 a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung vertraglicher Rechte im Verhältnis zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a.A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57).

    Auch im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Köln vom 24. Juni 2016 zum Vorliegen einer aggressiven geschäftlichen Handlung i.S.d. § 4 a UWG (vgl. GRUR 2016, 1082 Tz. 49 ff. - Adblock Plus, s.o. unter B.II.1.c)cc)) ist die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO veranlasst.

  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 308 O 244/16

    Anspruch eines Presseunternehmens gegen umfassenden Ad-Blocker

    Rn. 37 Sie weist zunächst auf das Verfahren vor dem OLG Köln - Az. 6 U 149/15 - hin und macht geltend, dass die generelle Zulässigkeit des Zurverfügungstellens von Werbeblockern nicht vor dem hiesigen Gericht geltend gemacht werden könne, sondern insoweit das OLG Köln für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zuständig sei.

    Das Blockieren unter Verwendung der voreingestellten EasyList (Germany) fördert den Wettbewerb der Antragsgegnerin hinsichtlich der kommerziellen Verwertung der Aufnahme von akzeptabler Werbung in die Whitelist und beeinträchtigt den Wettbewerb der Antragstellerin, da es die Integrität ihrer Produkte - ihrer Webseiten die sie über Werbung finanziert, verletzt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 46; a.A. LG München, MMR 2015, 660, 662 f.).

    Dabei ist nicht in erster Linie auf körperliche Einwirkungen abzustellen (a.A. OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 54).

    Daher kann vorliegend offen bleiben, ob es bei der Blockierung von Werbung an einer produktbezogenen Behinderung fehlt, weil die Nutzer den Werbeblocker selbst installieren und sich des Ausblendens von Werbung bewusst sind (so OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 55, 57).

    Rn. 75 aa) Es kann dahinstehen, ob es sich vorliegend trotz des Umstands, dass sich in der Installation der Software durch die Nutzer der bestimmungsgemäße, von der Antragsgegnerin intendierte Gebrauch ihres Produktes realisiert, um eine lediglich mittelbare Einwirkung handelt (so OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 58).

    Damit kann vorliegend offen bleiben, ob ein berechtigtes Interesse der Nutzer daran besteht, Werbung auf Verlagsseiten zu blocken, und dieses das Interesse eines Verlages am Ausspielen der Werbung überwiegt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 60; a.A. LG Hamburg…, Urteil vom 03.05.2016, Az. 308 O 46/16, zitiert nach juris, dort Rn. 51 ff.).

  • LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch des Betreibers der …

    Die Medienfreiheit vermittelt demnach nicht die Befugnis, dem Internetnutzer unerwünschte Werbung oder sonstige Inhalte aufzudrängen (OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1086 Rn. 46 -A. P.).

    Jedenfalls hat die Beklagte ihre Position nicht in einer Weise ausgenutzt, die die Fähigkeit der Klägerin zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt (A.A OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1088 Rn. 61 -A. P.).

    Im Ergebnis muss das Verhalten damit geeignet sein, eine bestimmte Angebotsform vom Markt zu verdrängen (OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1087 Rn. 48 - Werbeblocker).

  • OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22

    Adblocker - Urheberrechtsverletzung im Internet: Nutzung eines Adblock-Plugins

    Auch würde es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit des Nutzers darstellen, wenn es nicht seiner Entscheidung obliegen würde, ob und wie er ein legal erworbenes Programm ausführt, solange er das Programm selbst nicht verändert (in diesem Sinne auch OLG Köln BeckRS 2016, 11628, Rn. 45; vgl. auch § 69d Abs. 3 UrhG).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem …

    Soweit sich das OLG Köln (OLG Köln GRUR 2016, 1082) in seiner Entscheidung auch mit etwaigen aggressiven Praktiken gegenüber Werbetreibenden befasst hat, bedarf es hierzu keiner weiteren Abgrenzung.
  • OLG Köln, 21.12.2017 - 6 W 28/17

    Vollstreckung eines Unterlassungsgebots hinsichtlich der Verwendung einer …

  • LG Hamburg, 22.07.2016 - 308 O 244/16

    Gezielte Mitbewerberbehinderung durch Blockieren von Werbung durch Programm …

  • OLG München, 17.08.2017 - 9 U 1917/16

    Gerichtliche Entscheidung im gewerblichen Rechtsschutz bei zu weit gefasstem …

  • OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: gezielte Behinderung durch …

  • OLG München, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
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