Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.03.2009 - 6 U 157/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 249; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823
- beck.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Kinderspielplatzes; Mitverschulden eines erwachsenen Benutzers der Spielgeräte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu alt für die Röhrenrutsche! - Großvater verletzt sich beim Spielen mit dem Enkel
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Durch die Röhre
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Kinderspielplatzes; Mitverschulden eines erwachsenen Benutzers der Spielgeräte
Verfahrensgang
- AG Münster - 12 O 268/08
- LG Münster, 15.09.2008 - 12 O 268/08
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 6 U 157/08
Wird zitiert von ... (3)
- LG Lübeck, 17.01.2025 - 9 O 112/23
Verkehrssicherungspflichten bei altem Baumbestand; Anforderungen an …
Ungeschicklichkeiten, Leichtsinn und Unfähigkeit im Umgang mit dem Spielgerät dürfen im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen haben (OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2009, 6 U 157/08, juris Rn. 33). - OLG Naumburg, 22.11.2013 - 10 U 1/13
Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen: Schädigung erwachsener Nutzer …
Allerdings werden von der Rechtsprechung an deren Umfang gerade auf Kinderspielplätzen zu Recht besonders hohe Anforderungen gestellt (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2009 - 6 U 157/08 - m.w.N.; so auch von den Parteien zitiert, hier nach juris). - LG Heidelberg, 06.10.2010 - 5 O 85/10
Verkehrssicherungspflichten gegenüber erwachsenen Benutzern einer …
Gegenüber demjenigen, dem für ihn erkennbar kein Verkehr eröffnet wird (hier: erwachsener Benutzer einer durch Beschilderung nur für Kinder zugelassenen Röhrenrutsche), bestehen bei seiner unbefugten Nutzung grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflichten (Abweichung von OLG Hamm vom 19.3.2009 - 6 U 157/08; Fortführung von BGH vom 11.12.1984 - VI ZR 292/82 und RGZ 87, 128).Zwar hat auch das OLG Hamm, worauf der Kläger zutreffend hinweist, mit Urteil vom 19.3.2009 - 6 U 157/08 -, Abs.-Nr. 41 so entschieden und ausgeführt, eine unbefugte Nutzung von Spielgeräten führe nicht dazu, dass Sicherungspflichten nicht bestünden; vielmehr bestünden diese, soweit der Verkehr eröffnet sei.
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