Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BVerfGG § 95 Abs. 2
- Judicialis
BVerGG § 95 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 95 Abs. 2
Prüfungsumfang nach Urteilsaufhebung durch das BVerfG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung einer Vertragsstrafe; Zurückverweisung an des Berufungsgericht durch den Bundesgerichtshof; Rückwirkende Aufhebung
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.12.1997 - 84 O 92/97
- OLG Köln, 28.08.1998 - 6 U 17/98
- BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98
- OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
UWG -Recht: Geschäftsgrundlage einer Unterwerfungserklärung
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Zwischenzeitlich hatte der Senat in dem Verfahren 6 U 227/00 OLG Köln eine ebenfalls auf die streitgegenständliche Unterlassungserklärung gestützte weitere Klage des Klägers abgewiesen und auf die dort erhobene Widerklage festgestellt, dass der von dem Kläger in Anspruch genommene Vertragsstrafevertrag nicht bestehe.Dem stehe auch die Rechtskraft des Feststellungsausspruches nicht entgegen, zumal der Rechtsstreit 6 U 227/00 OLG Köln nicht gegen die Beklagte des vorliegenden Verfahrens geführt worden sei.
Sie behauptet, die Beklagte des Verfahrens 6 U 227/00 OLG Köln sei mit ihr identisch, sieht den Senat an die in jenem Verfahren rechtskräftig getroffene Feststellung, wonach ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, gebunden und meint, aus den Gründen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung würde ihre Verurteilung einen Verstoß gegen Art. 5 GG darstellen.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24.8.2001 (6 U 227/00) auf die in jenem Verfahren erhobene Widerklage rechtskräftig festgestellt, dass ein derartiger Vertragsstrafevertrag nicht bestehe.
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24.8.2001 (6 U 227/00) - eingangs des Tatbestandes - als unstreitig festgestellt, dass die dortige Beklagte, die S. U. GmbH, durch Anwachsung und Umfirmierung aus der früheren S. Q. Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG entstanden sei, ohne dass der Kläger dem entgegengetreten wäre.
Im übrigen ist es unverändert die Überzeugung des Senats, dass aus den in der Entscheidung im Verfahren 6 U 227/00 im einzelnen dargelegten Gründen ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Steht damit fest, dass die Rechtskraft des Feststellungsausspruches des Senats im Verfahren 6 U 227/00 OLG Köln auch im vorliegenden Verfahren zu beachten ist, so ist der Senat der Prüfung der - im übrigen höchst zweifelhaften - Fragen enthoben, ob die verfassungsgerichtliche Entscheidung überhaupt einen Spielraum zu Gunsten des Klägers offen lässt und gegebenenfalls dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Auch dabei wird - wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (BVerfGE 92, 158, 188) - "die angegriffene Entscheidung rückwirkend beseitigt und das Ausgangsverfahren in den Stand vor ihrem Erlass zurückversetzt" (vgl. auch Schmidt-Bleibtreu in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juli 2002, § 95 Rn 26).Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner bereits erwähnten Entscheidung BVerfGE 92, 158,188 und schon zuvor in der Entscheidung BVerfGE 89, 381, 395 ausgeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise Anlass dazu bestehe, die in § 95 Abs. 2 BVerfGG vorgesehene Rechtsfolge der rückwirkenden Aufhebung zu modifizieren.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner bereits erwähnten Entscheidung BVerfGE 92, 158,188 und schon zuvor in der Entscheidung BVerfGE 89, 381, 395 ausgeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise Anlass dazu bestehe, die in § 95 Abs. 2 BVerfGG vorgesehene Rechtsfolge der rückwirkenden Aufhebung zu modifizieren.
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Dabei kann - wie das BVerfG in einer, soweit ersichtlich (noch) nicht veröffentlichten, Entscheidung vom 19.2.2004 (1 BvR 417/98) ausgeführt hat - "das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz umfänglich neu entscheiden". - BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92
Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Es sei nicht an früher getroffene Tatsachenfeststellungen, an eine vorausgegangene Beweiswürdigung oder an die in dem aufgehobenen Urteil geäußerten Rechtsansichten gebunden, selbst wenn das Revisionsgericht sie teile (vgl. auch BGH NJW 69, 661; 93, 2103; Walchshöfer in MünchKomm-ZPO, § 565 Rdnr.13; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21.Aufl., § 565 Rn.6;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Auflage, § 318 Rn 12). - BGH, 07.02.1969 - V ZR 115/65
Unmittelbare Grundlage der Aufhebung eines Urteils - Bindung des …
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Es sei nicht an früher getroffene Tatsachenfeststellungen, an eine vorausgegangene Beweiswürdigung oder an die in dem aufgehobenen Urteil geäußerten Rechtsansichten gebunden, selbst wenn das Revisionsgericht sie teile (vgl. auch BGH NJW 69, 661; 93, 2103; Walchshöfer in MünchKomm-ZPO, § 565 Rdnr.13; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21.Aufl., § 565 Rn.6;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Auflage, § 318 Rn 12). - BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98
Aufarbeitung rechtlicher Themen in den Medien; Grenzen unerlaubter …
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Nachdem der Senat in einer ersten Entscheidung vom 28.8.1998 der Berufung des Klägers stattgegeben und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 15.1.2004 jenes Senatsurteil wegen Verletzung der Grundrechte der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 S.2 GG aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen (1 BvR 1807/98).
- OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 227/00
UWG -Recht: Geschäftsgrundlage einer Unterwerfungserklärung
Wegen der Einzelheiten wird beispielhaft auf die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln und 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 Bezug genommen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die bis zur mündlichen Verhandlung gewechselten Schriftsätze und die Akten der Verfahren 84 O 92/97 LG Köln = 6 U 17/98 OLG Köln, 84 O 7/99 LG Köln = 6 U 134/99 OLG Köln und 84 O 36/00 LG Köln = 6 U 174/00 OLG Köln, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie den ihm gem. §§ 523, 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 21.5.2001 sowie den weiteren Schriftsatz des Klägers vom 12.7.2001 Bezug genommen.
An der im Verfahren 6 U 17/98 zugrundegelegten gegenteiligen Rechtsauffassung hält der Senat nicht mehr fest.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.08.1998 - 6 U 17/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsbesorgung durch Fernsehsendeunternehmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 133, 157, 145 ff, 339, 278; RBerG; GG Art. 5
Rechtsbesorgung durch Fernsehsendeunternehmen - Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
Unerlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch privaten Fernsehsehnder
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.12.1997 - 84 O 92/97
- OLG Köln, 28.08.1998 - 6 U 17/98
- BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98
- OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 502
- GRUR 1999, 97
- AnwBl 2000, 379
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98
Aufarbeitung rechtlicher Themen in den Medien; Grenzen unerlaubter …
gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. August 1998 - 6 U 17/98 -, b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. Dezember 1997 - 84 O 92/97 - .Die Urteile des Landgerichts Köln vom 18. Dezember 1997 - 84 O 92/97 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 28. August 1998 - 6 U 17/98 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Rn. 5 Auf die von beiden Parteien hiergegen eingelegte Berufung änderte das Oberlandesgericht durch das weiter angegriffene Urteil die landgerichtliche Entscheidung ab und verurteilte die Beschwerdeführerin zur Zahlung von 40.000 DM (vgl. OLG Köln, NJW 1999, S. 502).
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt
Ob von einer Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich auszugehen ist, wenn sich Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Durchsetzung von Ansprüchen in einem Einzelfall einschalten und dabei ausschließlich durch die Berichterstattung versuchen, Forderungen durchzusetzen, ist umstritten (bejahend: OLG Düsseldorf AfP 1998, 232, 234 u. WRP 1998, 1086, 1089; OLG Köln NJW 1999, 502, 503 f.; Hirtz, EWiR 1998, 853, 854; Henssler/Holthausen, EWiR 1999, 419, 420; Flechsig, ZUM 1999, 273, 277; Bürglen, WRP 2000, 846, 851 ff.; a.A. Rennen/Caliebe aaO Art. 1 § 1 Rdn. 23; Bethge, AfP 1999, 309, 315 f.; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593, 1601; vgl. hierzu auch: Großkomm.UWG/Teplitzky § 1 Rdn. G 120 unter Hinweis auf den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 11.2.1999 - I ZR 105/98, Umdr. - BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
Ob von einer Rechtsbesorgung i.S. des Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich auszugehen ist, wenn sich Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Durchsetzung von Ansprüchen in einem Einzelfall einschalten und dabei ausschließlich durch die Berichterstattung versuchen, Forderungen durchzusetzen, ist umstritten (bejahend OLG Düsseldorf AfP 1998, 232, 234 und WRP 1998, 1086, 1089; OLG Köln NJW 1999, 502, 503 f.; Hirtz, EWiR 1998, 853, 854; Henssler/Holthausen, EWiR 1999, 419, 420; Flechsig, ZUM 1999, 273, 277; Bürglen, WRP 2000, 846, 851 ff.; a.A. Rennen/Caliebe aaO Art. 1 § 1 Rdn. 23; Bethge, AfP 1999, 309, 315 f.; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593, 1601; vgl. hierzu auch: Großkomm.UWG/Teplitzky § 1 Rdn. G 120 unter Hinweis auf den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 11.2.1999 - I ZR 105/98, Umdr. - BGH, 06.12.2001 - I ZR 11/99
Grundsatzentscheidungen zur Vereinbarkeit von Verbraucher- und Ratgebersendungen …
Ob von einer Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich auszugehen ist, wenn sich Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Durchsetzung von Ansprüchen in einem Einzelfall einschalten und dabei ausschließlich durch die Berichterstattung versuchen, Forderungen durchzusetzen, ist umstritten (bejahend OLG Düsseldorf AfP 1998, 232, 234 und WRP 1998, 1086, 1089; OLG Köln NJW 1999, 502, 503 f.; Hirtz, EWiR 1998, 853, 854; Henssler/Holthausen, EWiR 1999, 419, 420; Flechsig, ZUM 1999, 273, 277; Bürglen, WRP 2000, 846, 851 ff.; a.A. Rennen/Caliebe aaO Art. 1 § 1 Rdn. 23; Bethge, AfP 1999, 309, 315 f.; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593, 1601; vgl. hierzu auch: Großkomm.UWG/Teplitzky § 1 Rdn. G 120 unter Hinweis auf den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 11.2.1999 - I ZR 105/98, Umdr.
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