Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - I-6 U 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157
Auslegung eines Vertrages über die Zugehörigkeit zu einem Einkaufsverband hinsichtlich der Vertragslaufzeit und -beendigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unangemessener Benachteiligung durch eine Kündigungsklausel bei nicht beendeter Mitgliedschaft in einem Einkaufsverband; Auslegung eines Vertrages über die Zugehörigkeit zu einem Einkaufsverband hinsichtlich der Vertragslaufzeit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 14.05.2009 - 13 O 71/08
- OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - I-6 U 20/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Wuppertal, 14.05.2009 - 13 O 71/08
Geltung des Vorrangs eines übereinstimmenden Willens vor der objektiven Bedeutung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 20/10
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Mai 2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 13 O 71/08 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 138 Abs 4 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, § 1 VVG, § 142 StGB
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung - rechtsportal.de
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Anscheins eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Anscheins eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.12.2009 - 41 O 126/09
- KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Auch mag der Kläger das sogenannte äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls schlüssig dargelegt haben, indem er vorgetragen hat, das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es dort später gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden zu haben (vgl. BGH VersR 1995, 909, 910; Römer, NJW 1996, 2329f). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Rn. 6 Unter diesen Umständen stellt es entgegen der Ansicht des Klägers weder eine fehlerhafte Beweiswürdigung noch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, wenn das Landgericht nicht weiter prüft, ob der Kläger das äußere Bild des behaupteten Diebstahls durch seine Angaben im Rahmen seiner persönlichen Anhörung auch bewiesen hat oder nicht, da auf Grund des Vorliegens einer Vielzahl von Indiztatsachen mit - insoweit ausreichender (BGH VersR 1991, 1047) - erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht worden ist. - BGH, 10.12.2008 - IV ZR 107/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Vielmehr war das Gericht verpflichtet, sich mit allen fallbezogenen, sich aus dem Inhalt der Beiakten ergebenden Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BGH zfs 2009, 207f). - BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess - …
Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Rn. 5 Die Beklagte hat aber konkrete (vgl. BGH VersR 1990, 45, 46), größtenteils unstreitige Tatsachen vorgetragen, aus denen sich nach der Lebenserfahrung der Schluss ziehen läßt, dass der Kläger den behaupteten Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht hat.
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