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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37465
OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23 (https://dejure.org/2024,37465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2024 - 6 U 206/23 (https://dejure.org/2024,37465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2024 - 6 U 206/23 (https://dejure.org/2024,37465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 309 BGB
    Kündigungsfrist von sechs Wochen für Probe-Ermäßigungskarte von Transportunternehmen zulässig

  • Justiz Hessen

    § 309 Nr 9 c BGB, § 309 Nr 13 b BGB, § 307 BGB, § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG
    Kündigung der Probebahncard

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1 S. 1
    Abgrenzung von Hinweisen mit nur werbendem oder unverbindlichem Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.R.e. Vertrags über die sog. Probebahncard

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verbraucherrecht: Kündigungsklauseln für Probe-BahnCard

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung der (Probe-)BahnCard

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Probe-BahnCard: Sechswöchige Kündigungsfrist rechtmäßig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe-BahnCard rechtmäßig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Probe BahnCard: 6-Wochen-Kündigungsfrist rechtmäßig, aber Schriftformerfordernis unwirksam

Sonstiges (2)

  • bundesjustizamt.de (Verfahrensdokumentation)

    DB Fernverkehr AG

  • verbraucherzentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bahn Card-unzulässige Kündigungsfrist

    Es wird beanstandet, in Bahn Card Verträgen Kündigungsfristen von 6 Wochen zu vereinbaren.

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (31)

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    (2) Vielmehr handelt es sich bei einem BahnCard-Vertrag um einen Rahmenvertrag ohne regelmäßigen Leistungsaustausch, der dem Kunden nur den Anspruch vermittelt, während der Laufzeit Beförderungsdienstleistungen zu ermäßigten Preisen zu erwerben (vgl. bereits BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 13).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, fehlt es für BahnCard-Verträge an einem gesetzlichen Leitbild (BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 17).

    Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. z.B. BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 18 mwN).

    Daher ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Probeabonnement ohne Kündigung in einen regulären BahnCard-Vertrag übergeht (vgl. BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 20).

    Außerdem möchten sie keine ungewollten finanziellen Belastungen eingehen (vgl. insofern BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 21).

    (aa) Nutzer, die von vornherein keinen regulären Bahn-Card-Vertrag in Betracht ziehen, können die Probe-BahnCard gleich nach dem Erwerb schnell und einfach kündigen (vgl. auch BGH, NJW 2010, 2942, 2943, Rn. 20).

    Bei der Probe BahnCard wirkt bereits die relativ kurze Erstlaufzeit dem Risiko entgegen, dass die Kündigungsmöglichkeit aus dem Blick gerät (vgl. BGH, NJW 2010, 2942 Rn. 23).

    (cc) Die Kosten eines regulären Abonnements begründen ebenfalls keinen unangemessenen Nachteil (vgl. auch BGH…, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 19, zu einem Fitnessstudiovertrag; NJW 2010, 2942 Rn. 23).

    (dd) Soweit die die Wertungen des § 309 Nr. 9 BGB grundsätzlich auch in die Interessenabwägung im Rahmen des § 307 Abs. 1 BGB einzubeziehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16 mwN; NJW 2010, 2942 Rn. 21, zu Grenzen für Verlängerungen nach § 309 Nr. 9 BGB aF), ist, wie oben bereits dargetan wurde, nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber längerfristige Vertragsbindungen generell zu Gunsten der allgemeinen Handlungsfreiheit und des freien Wettbewerbs hätte eindämmen wollen (dazu, dass es unzulässig ist, aufgrund allgemeiner Überlegungen, die sich nicht aus den Besonderheiten gerade des zu beurteilenden Vertrages ergeben, über die Generalklausel die gesetzgeberische Regelungsabsicht geradezu "auf den Kopf zu stellen", siehe z.B. BGH…, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16).

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    Hinweise mit nur werbendem oder unverbindlichem Charakter sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. insofern BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08, juris Rn. 11).

    Insoweit kann gegen einen (eigenständigen) Regelungsgehalt sprechen, wenn der betreffende Hinweis deutlich abgesetzt von den Vertragsbedingungen für den Erwerb der angebotenen Produkte erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08, juris Rn. 14 f. [15]).

    So hat der Bundesgerichtshof für die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" und "Abbildungen ähnlich" in einem Katalog angenommen, diese verdeutlichten nur den werbenden und unverbindlichen Charakter der Katalogangaben und -abbildungen, regelten aber nicht die Bedingungen eines Vertrags über die im Katalog angebotenen Waren und Dienstleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08, juris Rn. 11).

  • BGH, 15.11.2022 - XI ZR 551/21

    Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    cc) Die Klausel benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten auch nicht im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken "der gesetzlichen Regelung" abwiche (zur Indizwirkung des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, vgl. z.B. BGH, NJW 2023, 296 Rn. 33 f.).

    d) Da der Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG neben der Pflicht, die Verwendung einer Klausel in Neuverträgen zu unterlassen, auch die Verpflichtung umfasst, bei der Durchführung bereits bestehender Verträge die beanstandete Klausel nicht anzuwenden (vgl. z.B. BGH, NJW 2023, 296 Rn. 41 mwN), ist der Klageantrag zu 1 c) auch hinsichtlich des Verbots, sich auf die Klausel zu berufen, begründet.

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    e) Für die auch im Anwendungsbereich von § 1 UKlaG erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12.09.2017 - XI ZR 590/15, NJW 2017, 3649 Rn. 69;… Köhler/Alexander, aaO, § 1 UKlaG Rn. 10 mwN) besteht eine tatsächliche Vermutung.

    Diese ist nach zutreffender Auffassung des Klägers nicht durch die Änderung der Angabe entfallen (vgl. z.B. BGH, NJW 2017, 3649 Rn. 69).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 40/19

    Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    Dieser ist damit auf die konkret benannte Art von Dauerschuldverhältnissen beschränkt (siehe insofern auch BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 40/19, NJW 2020, 3306 Rn. 25, 33, fehlende Anwendung auf einen Maklervertrag).

    Unterlässt ein Kunde dies, obwohl er kein reguläres BahnCard-Abonnement wünscht, hat er sich selbst zuzuschreiben, wenn das Probeabonnement in einen regulären Vertrag übergeht (vgl. BGH,NJW 2020, 3306 Rn. 41, zu einer Verlängerungsklausel in einem Maklervertrag).

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    (cc) Die Kosten eines regulären Abonnements begründen ebenfalls keinen unangemessenen Nachteil (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 19, zu einem Fitnessstudiovertrag;… NJW 2010, 2942 Rn. 23).

    (dd) Soweit die die Wertungen des § 309 Nr. 9 BGB grundsätzlich auch in die Interessenabwägung im Rahmen des § 307 Abs. 1 BGB einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16 mwN;… NJW 2010, 2942 Rn. 21, zu Grenzen für Verlängerungen nach § 309 Nr. 9 BGB aF), ist, wie oben bereits dargetan wurde, nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber längerfristige Vertragsbindungen generell zu Gunsten der allgemeinen Handlungsfreiheit und des freien Wettbewerbs hätte eindämmen wollen (dazu, dass es unzulässig ist, aufgrund allgemeiner Überlegungen, die sich nicht aus den Besonderheiten gerade des zu beurteilenden Vertrages ergeben, über die Generalklausel die gesetzgeberische Regelungsabsicht geradezu "auf den Kopf zu stellen", siehe z.B. BGH, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95, juris Rn. 16).

  • EuGH, 12.03.2020 - C-583/18

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    Auch hat der Gerichtshof der Europäischen Union zur Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/8/EU) entschieden, dass der Begriff des "Dienstleistungsvertrag[s]" in Art. 2 Nr. 6 Verbraucherrechte-RL Verträge erfasse, die den Verbraucher zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Abschluss von Personenbeförderungsverträgen berechtigten (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2020 - C-583/18, WRP 2020, 568 Rn. 24); allerdings ist ein "Dienstleistungsvertrag" nach Art. 2 Nr. 6 Verbraucherrechte-RL auch jeder Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt.

    Der Begriff des Dienstleistungsvertrags umfasst insofern alle Verträge, die nicht unter den Begriff "Kaufvertrag" fallen (vgl. EuGH, WRP 2020, 568 Rn. 22).

  • BGH, 22.05.2024 - IV ZR 436/22
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    Auf die wirtschaftliche Bedeutung des Klauselverbots kommt es grundsätzlich nicht an (siehe insgesamt auch BGH, Beschluss v 22.05.2024 - IV ZR 436/22, juris Rn. 5).

    Zwar kann einer herausragende wirtschaftliche Bedeutung der angegriffenen Bestimmung(/en) ausnahmsweise Rechnung getragen werden, wenn die Entscheidung nicht nur für die beklagte Partei und ihre Vertragspartner, sondern für die gesamte Branche wesentliche Bedeutung hat, etwa weil es um äußerst umstrittene verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen von großer wirtschaftlicher Tragweite geht, über deren Beantwortung bereits vielfältig und mit kontroversen Ergebnissen gestritten wird (vgl. z.B. BGH, Beschluss v 06.02.2024 - IV ZR 436/22, juris Rn. 7).

  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11

    eBook-AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Online-Buchhändlers: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    Insofern legt der Wortlaut der Norm zwar auf den ersten Blick ein Verständnis im Sinne einzelner Bestimmungen in üblichen, aus einem geschlossenen Regelwerk bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nahe (vgl. insofern z.B. OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014 - 10 U 6/11, GRUR-RR 2015, 361 Rn. 49).

    Auf die äußere Gestaltung und Stellung auf der Internetseite kommt es nicht entscheidend an (siehe dagegen OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014 - 10 U 6/11, GRUR-RR 2015, 361 Rn. 46 ff. [53]).

  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 10 U 6/11

    Ausgleichszahlung unter getrennten nichtehelichen Lebenspartnern: Anforderungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
    Insofern legt der Wortlaut der Norm zwar auf den ersten Blick ein Verständnis im Sinne einzelner Bestimmungen in üblichen, aus einem geschlossenen Regelwerk bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nahe (vgl. insofern z.B. OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014 - 10 U 6/11, GRUR-RR 2015, 361 Rn. 49).

    Auf die äußere Gestaltung und Stellung auf der Internetseite kommt es nicht entscheidend an (siehe dagegen OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014 - 10 U 6/11, GRUR-RR 2015, 361 Rn. 46 ff. [53]).

  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene …

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19

    Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner …

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 212/20

    AGB von Paketdienstleister teilweise unwirksam

  • BGH, 17.09.2024 - EnZR 57/23

    Lieferantenausfall bei Mittelspannungskunden - Stromverteilung und -absatz: …

  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23

    Großhandelszuschläge II - Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von …

  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 24/23

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für ein Medizinprodukt mit Bezug …

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19

    Fensterflügel - Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe …

  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner …

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 6 U 276/21

    Irreführung durch irrtümlich überhöhte Preisforderung

  • OLG München, 02.01.2023 - 19 U 3350/22

    AGB-Kontrolle des Abschlusses eines Online-Finanzgeschäfts

  • OLG Köln, 18.02.2022 - 19 U 130/21

    Schadenersatz für unerlaubte Innenaufnahmen des Kölner Doms

  • LG Hamburg, 15.04.2021 - 312 O 162/20
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit …

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

  • BGH, 25.07.2017 - XI ZR 260/15

    Preisklausel für sogenannte smsTAN

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …

  • BGH, 21.11.2023 - XI ZR 290/22

    Wirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem …

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines "einmaligen laufzeitabhängigen …

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei …

  • BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01

    BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der …

  • OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24

    Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis

    Das Teilunterliegen des Klägers ist schon deshalb unmaßgeblich, weil ein Verband wie er auch bei nur teilweise berechtigter Abmahnung Anspruch auf die volle Kostenpauschale hat (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2024 - 6 U 206/23 [B. 5. a) aa) mwN]; siehe auch BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 67 - Werbung für Fernbehandlung, zu § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG aF).
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